EREIGNIS

JAHR1253   Suche
MONATJuli
TAG17
TITELWerner Städtebund


INFORMATIONAm 17.07.1253 schließen Gesandte der westfälischen Städte Münster, Dortmund, Soest und Lippstadt an der Lippebrücke bei Werne ein ewiges Bündnis ab. Der sog. Werner Städtebund regelt das Verhalten der Städte ("Rat und Hilfe“) bei Übergriffen nicht nur von Adel und Territorialherren auf den Handel, er regelt die Gleichstellung der Bürger der Mitgliedsstädte und führt die Verpflichtungen der Mitglieder gegeneinander auf, zu denen auch die Bestrafung von Bürgern gehört, die gegen den Bundesvertrag verstoßen. Das Bündnis der Städte gilt als Reaktion auf die Fehden, die Westfalen immer wieder unsicher machen. Der Konflikt zwischen dem Grafen Engelbert I. von der Mark (reg. 1249-1277) und Dortmund (1250-1252) sowie die kölnisch-paderbornische Fehde (1247-1254/56) sind hier zu nennen.

Der Werner Städtebund entwickelt sich in den folgenden Jahrzehnten weiter - ein Mal durch den Beitritt Osnabrücks (1264/68), zum anderen durch den Ausbau der inneren Bundesstruktur (2. Bundesurkunde von 1268, Revisionen des Bundesvertrages 1284-1296, Soester Bundestag von 1296). 1270 wird der Stadt Attendorn die Aufnahme in den Bund verweigert. 1274 kommt es zu einem Konflikt zwischen Münster und Osnabrück um den münsterischen Bürger Gerwinus Dives; der Konflikt endet noch im selben Jahr mit dem Schiedsspruch einer Bundeskommission, die aus Vertretern der Städte Dortmund, Soest und Lippstadt besteht und in Soest tagt.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.16   1250-1299
Ort1.2   Dortmund, Stadt <Kreisfr. Stadt>
1.11.7   Lippstadt, Stadt
1.11.10   Soest, Stadt
1.12.10   Werne, Stadt
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
AUFRUFE GESAMT3008
AUFRUFE IM MONAT278