MEDIEN | (118 KB) ![]() | ![]() |
---|---|---|
TITEL | Huldigung an den Kölner Erzbischof / Großes Stadtsiegel von Soest, 1236 | |
DATIERUNG | 1236 | |
INFORMATION | Urkundliche Belege für die Stadtherrschaft der Erzbischöfe von Köln in Soest gibt es erst aus dem 12. Jahrhundert, doch ist zu vermuten, daß sie schon früher diese Macht ausübten. 1180 erlangten sie auch die Landesherrschaft im Herzogtum Westfalen, zu dem Soest mit seinem Umland gehörte. Als Stadtherren von Soest waren die Erzbischöfe im Besitz der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, die sie durch ihre Vertreter ausüben ließen. Ihre zahlreichen Besitzungen in und um Soest verwaltete ein Schultheiß, der auch die Marktgerichtsbarkeit und die Marktaufsicht innehatte. Schließlich erzielten die Erzbischöfe zum Teil ganz beträchtliche Einkünfte aus dem Markt-, Münz- und Zollrecht, sowie dem Mühlenregal. [1] Als Landesherrn besaßen sie vor allem die Gerichts- und Militärhoheit. Seit dem 12. Jahrhundert bemühten sich die Bürger von Soest, immer mehr Rechte des Stadtherrn in die eigene Hand zu bekommen. Motor dieser Entwicklung war der Stadtrat. Um 1100 hatte Soest bereits alle Merkmale einer Stadt im rechtlichen Sinne: einen städtischen Markt, Marktgerichtsbarkeit, Stadtfrieden, Mauer und besondere Rechtsgrundsätze. Die Existenz eines Stadtsiegels beweist, daß die Stadt rechtsfähig geworden war und eigene Vertretungsorgane besaß. Die Miniatur aus dem Soester Nequam-Buch zeigt eine Huldigungsszene an den Kölner Erzbischof. Eine Huldigung ist ein dem Landesherren geleisteter Treueeid. Vielleicht sind die vornehm gekleideten und mit Geschenken versehenen Männer als Soester Bürger anzusprechen. Ein Stadtsiegel ist in Soest erstmals 1159 nachzuweisen, gleichzeitig ist es das älteste Westfalens. Das im Bild gezeigte Siegel von 1236 folgt dem von 1159 in allen Einzelheiten, ist aber von künstlerisch besserer Qualität. Beide Siegel gleichen dem Stadtsiegel von Köln, womit die stadtherrschaftliche Abhängigkeit von den Erzbischöfen ausgedrückt wird: Petrus, der Schutzpatron der Kölner Kirche sitzt inmitten einer Architektur aus Stadtmauer, Türmen und Toren, die als Sinnbild für Stadt steht. In einer Hand hält er den Schlüssel als Attribut für das Himmelspförtneramt, in der anderen ein Kirchenmodell. [1] Das Markt- und Zollrecht sicherte dem Besitzer Einkünfte aus dem Warenumschlag und -transport zu, mit dem Marktrecht verbunden war auch die Rechtsaufsicht. Das Münzrecht beinhaltete das Recht, eigene Münzen zu prägen, das Mühlenregal versprach Einkünfte aus der Benutzung der Mühlen. | |
FORMAT | jpg | |
OBJEKT-PROVENIENZ | Soest, Stadtarchiv (links) | |
FOTO-PROVENIENZ | Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen | |
QUELLE | ![]() | |
PROJEKT | ![]() | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
DATUM AUFNAHME | 2004-02-25 | |
AUFRUFE GESAMT | 3888 | |
AUFRUFE IM MONAT | 19 | |
![]() | ||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |