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(141 KB)   Schachtschleuse Henrichenburg, Waltrop / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem   Schachtschleuse Henrichenburg, Waltrop / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem
TITELSchachtschleuse Henrichenburg, Waltrop


INFORMATIONWie zahlreiche andere Bauwerke des 1892-1899 gebauten Dortmund-Ems-Kanales (s. Bild 4  Medien) steht auch die Schachtschleuse Henrichenburg unter Denkmalschutz. Die von 1908-1917 gebaute und 1914 in Betrieb genommene Schachtschleuse besteht aus dem Unterhaupt, der Kammer mit nutzbaren Innenmaßen von 95 m x 9,60 m x 2,50 m und fünf Sparbecken, die den Wasserverlust begrenzen. Es ist die erste Schachtschleuse in Deutschland.

Die repräsentative, qualitätvolle Architektur der Schachtschleuse erinnert an ein Burgtor mit einem Wehrgang zwischen den Türmen. Hervorzuheben ist die technikgeschichtliche Bedeutung der Schachtschleuse in Henrichenburg, wo insgesamt vier Abstiegswerke die Entwicklung des Schleusenbaues seit dem Ende des 19. Jahrhunderts dokumentieren.

Beim Schleusenvorgang fuhren die Schiffe vom Unterwasser aus durch den Tunnel am rechten Bildrand in die Schleusenkammer. Unter Zufügung von Wasser aus dem Oberwasser und den Sparbecken wurde das Schiff auf das 15 m höhere Niveau des Oberwassers gehoben. Der Schleusenvorgang dauerte ca. 30 Minuten und ermöglichte Schiffen die Weiterfahrt vom Rheine-Herne-Kanal nach Dortmund. Auf dem vorliegenden Bild ist auch die Führung der L 511, hier Recklinghauser Straße, über die Schachtschleuse hinweg deutlich zu erkennen.

Städte und Industrie strebten lange den Bau eines Kanales an, der die Städte Westfalens mit der Nordsee verbinden sollte. Doch erst ein vom preußischen Landtag am 09.07.1886 beschlossenes Gesetz bildete die Grundlage zum Bau des Dortmund-Ems-Kanales. Die ständige wachsende Bedeutung des Ruhrgebietes und die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft verlangte die Verbesserung der Transportwege. Das größte Problem stellte das Überwinden eines Höhenunterschiedes von 14 m bei Waltrop dar.

Es wurde durch den Bau des in der damaligen Zeit einzigartigen Schiffshebewerks Henrichenburg gelöst Die heutige Außenstelle des Westfälischen Industriemuseums gilt als "technisches Kulturdenkmal von internationaler Bedeutung".

Nach der Eröffnung des Schiffshebewerks durch Kaiser Willhelm II. am 11.08.1899 entschloß sich die Schiffahrtsdirektion, eine zweite Schleuse, die abgebildete Schachtschleuse, als Ersatzbauwerk errichten zu lassen. Den Beschluß bekräftigte der zunehmende Einsatz von größeren Schiffen mit höherer Ladekapazität. Für die neueren, größeren Schiffe war das Schiffshebewerk ungeeignet, weil es zu schmal war.

Ein drittes, den Bedürfnissen der Zeit angemessenes Schiffshebewerk, wurde 1962 in Henrichenburg eingeweiht. Es arbeitet im Prinzip wie das alte Schiffshebewerk von 1899, dessen Trog durch riesige Tauchkörper mittels Wasserzufuhr oder -abnahme gesteuert wird. Der nun elektrisch gesteuerte Schleusungsvorgang dauert bei dem modernen Hebewerk nur 90 Sekunden.

Bundesverkehrsminister Dollinger und der frühere Wissenschaftsminister des Landes NW, Jochimsen, unterzeichneten im Februar 1984 den Henrichenburg-Vertrag, der den Bau einer Großschiffahrtsschleuse für Schubschiffe und den Ausbau des Kanals bis Dortmund regelt. Der Bau des 513 Mio. DM-Projektes, von dem neue Impulse für die Wirtschaft erwartet werden, begann 1985. Ende dieses Jahrzehnts soll die vierte Schleuse im "Schleusenpark Henrichenburg" in Betrieb gehen. Ihr Arbeitsprinzip wird dem der Schachtschleuse ähneln.

Der Schleusenneubau gefährdete den Erhalt der nicht unter Denkmalschutz stehenden Schachtschleuse. Deshalb beantragte das Westfälische Amt für Denkmalpflege (WAFD) am 13.04.1984 beim Regierungspräsident Münster die Eintragung in die Denkmalliste. Da die Schachtschleuse in Bundeseigentum ist, liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidenten (s. Bild 4  Medien und 7        Medien).

Im Juli 1984 teilte die Wasser- und Schiffahrtsdirektion West mit Sitz in Münster dem WAFD mit, daß das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanales zwischen km 14,225 und 16,068 liefe. Die Kanalführung ist zwischen der alten Schachtschleuse und dem Schiffshebewerk von 1962 geplant. Die Schachtschleuse und das Pumpwerk sollten nach Willen der Wasser- und Schiffahrtsdirektion entwidmet und "durch entsprechende Maßnahmen außer Betrieb" gesetzt werden. Unter "Beseitigung der engen Kurvenführung vor der alten Schachtschleuse" war der Ausbau der L 511, Recklinghauser Straße, vorgesehen. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege erhob Bedenken gegen die Straßenführung und teilte diese dem Landesstraßen- und Autobahnneubauamt Bochum mit. Diese Behörde befürwortete eine Streckenführung gemäß Planfeststellungsverfahren, würde aber auch einer Straßenverlagerung und dem Bau einer Brücke über den Unterhafen zustimmen. Es bestand die Auffassung, daß eine Loskoppelung der Straßenbaufrage für die Wasser- und Schiffahrtsdirektion weniger Probleme im Zuge des Planfeststellungsverfahrens mit sich brächte. Gegen den Schleusenneubau erhob das WAFD keine Bedenken und stimmte auch der Stillegung der Schachtschleuse für den gewerblichen Verkehr zu. Es verlangte aber den Erhalt wesentlicher, eine Funktionseinheit bildender Bauteile. Eine Verlegung der Straßenführung über das Unterwasser kam für das Denkmalamt nicht in Frage.

Der Kommunalverband Ruhrgebiet leistete dem WAFD Schützenhilfe. Dieser forderte eine Überprüfung der Grundlagen des Planfeststellungsverfahrens. Die Idee, in Waltrop den "Schleusenpark Henrichenburg" einzurichten, stammt aus Kreisen des Kommunalverbandes Ruhrgebiet.

Die Bemühungen von Denkmalpflegern und dem Kommunalverband waren von Erfolg gekrönt. Nach Überprüfung der Frage, ob die Recklinghauser Straße in Höhe der Schachtschleuse einen Unfallschwerpunkt bilde, verzichtete die Wasser- und Schiffahrtsdirektion West nach Erkundigungen bei der Kreispolizei Recklinghausen auf eine Neuführung der Straße.

Für Sport- und Freizeitboote bleibt die Schachtschleuse in Betrieb. Die durch den Großschleusen-Neubau gefährdete Schachtschleuse wurde letztlich gesichert, weil sich Begleitplanungen aufgrund mangelnder Grundlagen im Planfeststellungsverfahren als gegenstandslos erwiesen.

Standort:
Schachtschleuse Henrichenburg
Recklinghauser Straße (L 511)
4355 Waltrop-Oberwiese


TECHNIKFoto
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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem


QUELLE    Klaukien, Jürgen | Technische Kulturdenkmäler im Ruhrgebiet | Dia 09, S. 47-49
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Ort3.6.10   Waltrop, Stadt
Sachgebiet10.13   Industrie, Manufaktur
DATUM AUFNAHME2004-02-25
AUFRUFE GESAMT432
AUFRUFE IM MONAT104