INSTITUTION

INSTITUTIONLWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
SPARTEKreise, Kommunen


STRASSE, NR.Fürstenbergstraße 15
PLZ48147
ORTMünster
TELEFON0251/5914036
E-MAILdlbw@lwl.org
URL  LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
  [http://www.lwl-dlbw.de]
  fremde impulse - Baudenkmale im Ruhrgebiet
  [http://www.fremde-impulse.de]


INFORMATIONWas sind wir?
Das LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ist eine Dienststelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Wir sind eine kommunale Einrichtung und Teil der regionalen Kulturpflege. Wir sind ein unabhängiges Fachamt und verstehen uns:
  • als Partner für die Kommunen,
  • als Dienstleistungsbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe,
  • als Anwalt der Denkmäler, die sich gegen unsachgemäße Behandlung selbst nicht wehren können.


Wozu Denkmalschutz und Denkmalpflege?
Der Denkmalschutz dient dem Erhalt unserer durch die Jahrhunderte gestalteten Umwelt und unseres historischen und künstlerischen Erbes in breiter Vielfalt. Diese bilden eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, sie sind Teil unserer Identität und wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität. Besonders die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges und die Erfahrung, wie die radikale Modernisierung unserer Städte und Dörfer seit 50 Jahren in erschreckendem Maß historischen Baubestand und vertraute Ortsbilder beseitigt hat, haben seit Anfang der siebziger Jahre breites Interesse an der Erhaltung und sorgsamen Pflege der wertvollen Objekte geweckt. Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975, die Gründung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz und - nachfolgend - der erfolgreichen Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie das weite Echo beim alljährlichen \"Tag des offenen Denkmals\" sind dafür augenfällige Belege. Die Auswahl des zu erhaltenden und der pflegliche, angemessene und der verantwortungsbewußte Umgang mit dem kulturellen Erbe bedürfen einer Regelung; für Nordrhein-Westfalen hat das Denkmalschutzgesetz von 1980 diesem öffentlichen Belang eine verlässliche und gute rechtliche Grundlage gegeben.


Was ist ein Denkmal?
Denkmäler müssen nicht schön sein. Der weit gefasste Denkmalbegriff des Gesetzes erklärt, was Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist: Nicht nur Kunstwerke von respektheischendem Alter und überregionaler Bedeutung sind zu schützen, sondern auch Objekte, die regionale oder örtliche Aussagekraft für historische Entwicklungen haben. Dabei sind neben künstlerischen auch wissenschaftliche, städtebauliche oder volkskundliche Gründe von Belang. Die Spannweite und der Objektreichtum der Industriegeschichte des Landes sind dabei besonders berücksichtigt; die Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist ein weiteres Kriterium in der Definition des Denkmalbegriffs. Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere, von Menschen gestaltete Landschaftsteile können ebenso Denkmäler sein wie historische Ausstattungsstücke. Es geht also nicht nur um altehrwürdige Kirchen, Burgen und Schlösser und um stattliche Bürgerhäuser. Ebenso können Zeugnisse der bäuerlichen und technischen Kultur und Entwicklung sowie Hinterlassenschaften des städtischen Lebens und Alltags als Einzelobjekte, aber auch als geplante oder gewachsene Anlagen bis zum Stadtgrundriss nach dem Denkmalbegriff des Gesetzes Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege sein. Mit rund 28000 bisher in Westfalen-Lippe eingetragenen Denkmälern sind weniger als 1 % der gesamten Bausubstanz des Landesteiles unter Schutz gestellt. Das zeitliche Spektrum reicht über 1100 Jahre: vom karolingischen Westwerk der Abteikirche Corvey bis nahe an die Gegenwart (Marl-Drewer,Hauptschule von Hans Scharoun, und Münster, Grabmal Koch von Joseph Beuys, beide von 1970).


Wer tut was?
Die Verantwortung für die Erhaltung und Pflege der Denkmäler hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich \"vor Ort\" angesiedelt: Für denkmalrechtliche Entscheidungen über Unterschutzstellungen und über die Veränderungen an Denkmälern (ggf. auch bis zu deren Beseitigung) sind im Regelfall die Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden zuständig. Sie führen auch die Denkmallisten. Obere Denkmalbehörden für die kreisfreien Städte sind die Bezirksregierungen, für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Kreisverwaltungen. Diese Institutionen treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit unserem Fachamt. Oberste Denkmalbehörde ist das Düsseldorfer Ministerium für Bauen und Verkehr. Diesen Denkmalbehörden sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit ihren Fachämtern zur Seite gestellt. Ohne eigene Entscheidungsbefugnis wirken sie an den Entscheidungen der Denkmalbehörden auf allen Ebenen mit. Das ist notwendig, weil die weitgehende Kommunalisierung dieser Kulturaufgabe in Nordrhein-Westfalen nur dann funktionieren kann, wenn Städte und Gemeinden ihre Entscheidungen auf ein breites und fundiertes Fachwissen stützen, das nicht in jeder Kommune vorhanden sein kann. Dieses denkmalpflegerische Fachwissen stellen die Landschaftsverbände mit ihren Denkmalpflegeämtern bereit. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass diese Ämter der Landschaftsverbände in ihren Gutachten nicht an fachliche Weisungen gebunden sind. Damit hat er sichergestellt, dass die Belange des Denkmalschutzes frei von obrigkeitlichen und politischen Einflüssen in die Entscheidungsfindung der Denkmalbehörden eingebracht werden.


Was tun wir?
Die Ansiedlung der unabhängigen konservatorischen Fachkompetenz bei der kommunalen Selbstverwaltung, d. h. bei den Landschaftsverbänden, gewährleistet ihren effektiven und wirtschaftlichen Einsatz. Entscheidungen über Unterschutzstellungen und Erlaubnisse zu Veränderungen an Denkmälern müssen ebenso wie die Konzepte und Planungen für denkmalpflegerische Maßnahmen in jedem Einzelfall wissenschaftlich abgesichert und begründet werden. Dazu muss man das einzelne Objekt möglichst genau kennen, aber auch überregionale geschichtliche Phänomene und Entwicklungen vergleichen können. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Spezialisten verschiedener Fachrichtungen: Architekten, Stadt- und Regionalplanern, Kunsthistorikern, Volks- und Hauskundlern, Bauforschern, Restauratoren, Zeichnern und Fotografen. Sie ist nur in einem zentralen Fachamt möglich; ebenso sind die unentbehrlichen Arbeitsmittel und die technische Ausstattung wie Bibliothek, Bildarchiv, Zeichenbüro und Fotowerkstatt nur hier im ausreichenden Umfang zur Hand.


Beteiligung an denkmalrechtlichen Verfahren und Planungen
Das LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen berät und unterstützt die 231 Städte und Gemeinden (Untere Denkmalbehörden), die 18 Kreise und drei Bezirksregierungen (Obere Denkmalbehörden) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mit rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbstverständlicher Teil unserer Arbeit sind die Beratungen vor Ort, um mit Eigentümern, Architekten und Handwerkern, Restauratoren und Denkmalbehörden für konservatorische und technische Probleme und neue Nutzungsanforderungen Lösungen zu finden, die einerseits dem heutigen Bedarf gerecht werden und zugleich die möglichst umfassende Erhaltung des historischen Bestandes und seines Zeugniswertes möglich machen. Übergreifende Planungen wie Regionalpläne, Bauleitplanungen, Straßenplanungen usw. beeinflussen das Schicksal von Denkmälern oft nachhaltig und langfristig. Vielfach kommen bei Abbruchanträgen alle Rettungsversuche zu spät, wenn in einem längst rechtskräftigen Bebauungsplan die Beseitigung von Bauten oder die Verfremdung historischer Strukturen vorprogrammiert ist. Deshalb muss das Amt als Träger öffentlicher Belange die denkmalpflegerischen Interessen früh- und rechtzeitig in die Planungsprozesse einbringen.


Denkmalforschung und Publikation
Reine Denkmalverwaltung kann den vielschichtigen Problemen bei Schutz und Pflege nicht gerecht werden. Besonders wichtig ist deshalb die älteste Aufgabe des Fachamtes: die umfassende wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler (Denkmalkunde/Inventarisation) und Veröffentlichung ihrer Ergebnisse sowie die grundlegende Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege. Die Reihe der \"Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen\", die Veröffentlichungen des Amtes in der Zeitschrift \"Westfalen\", in der Reihe \"Denkmalpflege und Forschung in Westfalen\" und in der Zeitschrift \"Denkmalpflege in Westfalen-Lippe\" sind Beiträge dazu, den gesetzlichen Auftrag zur Denkmalforschung und Publikation der Ergebnisse zu erfüllen. Sie machen deutlich, dass einerseits die gründliche Erforschung der Objekte eine notwendige Voraussetzung für ihre Erhaltung und Pflege ist, und dass andererseits Pflegemaßnahmen nicht nur der Substanz- und Bestandserhaltung dienen, sondern meist auch zu neuen Kenntnissen über Geschichte und Bedeutung der Denkmäler führen. Sie sind damit wichtige Beiträge zur Landeskunde. Die Bibliothek mit ca. 41000 Bänden und das Bildarchiv mit ca. 250 000 Aufnahmen werden zudem von externen Benutzern, die sich mit Themen der westfälischen Architektur- und Kunstgeschichte befassen, rege besucht. Auch dadurch ist unser Amt ein wichtiger Stützpunkt heimat- und landeskundlicher Forschung.


Denkmalpflege als Gemeinschaftsaufgabe
Die Bemühungen, die Denkmäler als Zeugnisse der reichen Geschichte Westfalen-Lippes zu erhalten, können nur im Zusammenwirken vieler erfolgreich sein. An erster Stelle sind hier die Eigentümer zu nennen, daneben Politiker auf kommunaler und Landes-Ebene, die Heimatpfleger, Architekten, Ingenieure, Stadtplaner, Bauunternehmer, Handwerker, Restauratoren und die Denkmalbehörden auf den drei Verwaltungsebenen. Das Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe spielt dabei durch seine Gutachterfreiheit als \"Lieferant\" von konservatorischer Fachkompetenz und als \"fachliches Gewissen\" eine zentrale Rolle.

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet2.6   Denkmalschutz, Denkmalpflege
3.9.2   Provinzialverband / Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
DATUM AUFNAHME2003-10-10
DATUM ÄNDERUNG2020-05-20
AUFRUFE GESAMT2649
AUFRUFE IM MONAT305