EREIGNIS | | |
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JAHR | 1830 Suche Portal |
MONAT | Januar |
TAG | 25 |
TITEL | Hütten- und Hammerordnung für den Kreis Siegen |
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INFORMATION | Das Siegerland gilt bis in die ersten Jahrzehnte des Jahrhunderts als ein Zentrum der westfälischen Eisenerzeugung. Allerdings kann das Eisengewerbe der Konkurrenz auswärtiger Erzeugnisse nicht mehr standhalten. Dies hängt nicht zuletzt mit den veralteten Produktionsformen und dem Festhalten an zünftigen Gewerbestrukturen zusammen.
Erst mit der "Hütten- und Hammerordnung für den Kreis Siegen" vom 25.01.1830 sucht der eine liberale Gewerbepolitik treibende preußische Staat die gewerberechtliche Knebelung der Eisenindustrie zu lockern. Die neue Ordnung bringt jedoch keinen Aufschwung, da sämtliche gewerbebeschränkenden Regelungen bestehen bleiben. Die vierhundert Jahre bestehende Führungsposition der Siegerländer Eisenwirtschaft ist bereits vor der Aufhebung der Hütten- und Hammerordnung 1869 bzw. 1873 verloren. Das Hauptgewicht der Eisen- und Stahlindustrie verlagert sich nach und nach ins Ruhrgebiet. |
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
AUFRUFE GESAMT | 2430 |
AUFRUFE IM MONAT | 10 |
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