EREIGNIS

JAHR1512   Suche
TITELNiederrheinisch-westfälischer Reichskreis


INFORMATIONSeit dem Ende des 14. Jahrhunderts sind Bestrebungen im Gange, u.a. zur Wahrung des Landfriedens das deutsche Reich in Kreise einzuteilen. Doch erst der Augsburger Reichstag des Jahres 1500 führt zur Bildung von zunächst sechs Reichskreisen, denen 1507 die Wahl von acht Beisitzern zum Reichskammergericht übertragen wird. Auf dem Reichstag zu Köln kommt es 1512 zur Bildung von zehn Reichskreisen, die mit der Exekution der Reichskammergerichtsurteile und der Landfriedenswahrung betraut sind. Der Wormser Reichstag von 1521 erlässt eine "Ordnung der zehn Kreise“, 1522 folgt die Exekutionsordnung. Während hinsichtlich des Landfriedens und der Reichskammergerichtsurteile die Reichskreise nur wenig vermögen, werden sie ab 1530 verstärkt zur Aufbringung von Türkenhilfe und Reichsheer herangezogen.

Der westfälische Raum gehört mit seinen nichtkurfürstlichen Territorien zum niederrheinisch-westfälischen Kreis von der Maas bis Ostfriesland, die Gebiete des Kölner Erzbischofs, also das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, zum kurrheinischen Kreis.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.1   1500-1549
Ort1.1.1   Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis
AUFRUFE GESAMT2067
AUFRUFE IM MONAT172