EREIGNIS

JAHR1816   Suche
MONATAugust
TAG1
TITELEinteilung der Provinz Westfalen in Kreise


INFORMATIONSeit dem 01.08.1816 wird aufgrund der  "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden" vom 30.04.1815, die am 20.07.1815 verkündet wurde, die Einteilung der Regierungsbezirke in Kreise in die Wege geleitet. In den Bezirken Münster und Minden sind jeweils zwölf, in Arnsberg vierzehn geplant. Den Anfang mit der Untergliederung macht am 01.08.1816 der Regierungsbezirk Münster. Nach 1832 werden an den Kreisgrenzen nur noch wenige Veränderungen vorgenommen.

Die Leitung der Kreise übernehmen sogenannte  Landräte. In ihrem Aufgabenbereich liegen der reibungslose Ablauf der Verwaltung, die Ankurbelung der Wirtschaft und der Landeskultur. Seit der 1887 in Westfalen Geltung erlangenden Reformgesetzgebung von 1872 unterstehen die Landräte nicht mehr der Weisungsbefugnis der Regierungspräsidenten, sondern sind eigenständige Instanzen der allgemeinen Landesverwaltung. Die Landratsämter bilden sich zu einer unabhängigen Dienststelle auf der unteren Ebene der staatlichen Verwaltung heraus.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort1   Arnsberg, Regierungsbezirk
2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
3   Münster, Regierungsbezirk
4   Minden, Regierungsbezirk
Sachgebiet3.8   Oberpräsidium/Regierungpräsidium, Präsidenten, Mitarbeiter
3.10   Kreise, Landräte, Mitarbeiter
AUFRUFE GESAMT1916
AUFRUFE IM MONAT186