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(83 KB)   Meyer, E.: Benedikt Waldeck (1802-1870) im Kerker, 1849 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster   Informationen zur Abbildung

Meyer, E.: Benedikt Waldeck (1802-1870) im Kerker, 1849 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster
FAMILIEWaldeck
VORNAMEBenedikt
TITELDr. jur. (Göttingen)
BERUF / FUNKTIONJurist, Abgeordneter


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1802-07-31   Suche
GEBURT ORTMünster
TAUFE DATUM1802-08-01
TAUFE ORTMünster, St. Lamberti
TAUFNAMEBenedikt Franz Leo Ignatz
KONFESSIONkath.
EHEPARTNER1832, Paderborn: Langen, Julia
TOD DATUM1870-05-12   Suche
TOD ORTBerlin
TODESURSACHEMagenerkrankung


VATERWaldeck, Johann Heinrich, Professor des Natur- und Kriminalrechts an der Akademie Münster, Leinenhändler, Lehrer und Direktor der Gewerbeschule Münster (17.09.1768-18.11.1840)
MUTTERLindenkampf, Gertrud


BIOGRAFIEUnter den deutschen Demokraten, die im 19. Jahrhundert mit kompromißloser Überzeugungstreue für allgemeine bürgerliche Freiheit und politische Gleichheit in einem unter preußischer Führung geeinten Deutschland kämpften, stand Benedikt Waldeck in der vordersten Reihe. Die Bezeichnung "Charte Waldeck" für den Verfassungsentwurf der preußischen Nationalversammlung des Jahres 1848 zeigt, welchen Rang ihm seine hochkonservativen Gegner in der Umgebung Friedrich Wilhelms IV. zumaßen. Im Konflikt zwischen dem Abgeordnetenhaus und dem Ministerium Bismarck und im Widerstreit gegen die obrigkeitsstaatlichen Elemente seiner Einigungspolitik stand Waldeck auf verlorenem Posten. Bis zum Ende seines Lebens wurde er jedoch nicht müde, vor den unheilvollen Folgen einer Politik zu warnen, die sich zunächst und vor allem, im Inneren wie nach außen, auf nackte Macht stützt und nicht in Einklang ist mit der großen, geschichtsbewegenden Idee der Freiheit. Mit dieser Haltung gehörte Waldeck zu den Unterlegenen der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts. Das große Ansehen und die tiefe Verehrung, die er genoß, zeigten sich schon zu seinen Lebzeiten in zahlreichen Ehrungen, nach seinem Tod in einem Trauerzug zehntausender Berliner. Das Denkmal, das ihm seine Freunde nach längerem Widerstand der preußischen Regierung 1889 schließlich errichten durften, steht noch heute im Waldeckpark in Berlin mit dem Rücken zu der unweit verlaufenden Mauer, die bis heute [1985] die Begründung jenes demokratischen, freiheitlichen und einigen Deutschlands verhindert, für das Waldeck gelebt, gerungen und gelitten hat.

Waldecks Profil als Politiker scheint auf den ersten Blick von schwer überbrückbaren Spannungen geprägt zu sein: ein heimatverbundener Westfale und gläubiger Katholik, den eine steile Karriere im Justizdienst bis an den höchsten preußischen Gerichtshof führt, der während der Revolution zur herausragenden Gestalt der preußischen Linken wird, ohne je den Boden des Rechtes zu verlassen, der sich zur Idee der Volkssouveränität bekennt, sozialistische Ideen jedoch zeitlebens ablehnt, "fanatischer Preuße und strammer Monarchist" bleibt (Mehring) und die nationale Einigung herbeisehnt, im Unterschied zu anderen 48er Demokraten und Liberalen die Wendung zu Bismarck aber nicht mitvollzieht.

Bei aller Rationalität des Juristen war Waldeck ein sehr stark aus dem Gefühl heraus lebender und handelnder Politiker. Es ging ihm nicht um die Verwirklichung eines Systems, aus ihm sprach vielmehr ein ursprüngliches tiefes Empfinden für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit, und wenn er aus diesem Empfinden heraus sprach, so konnte von seinen Reden nach zeitgenössischem Zeugnis ein geradezu magischer Zauber ausgehen.

Den eigentlichen Kern der politischen Überzeugung Waldecks bildet die Auffassung, "daß große Ideen die Weltgeschichte beherrschen". Der Weg der Menschheit führt nach seiner Ansicht mit unwiderstehlicher Macht zur Verwirklichung "der Ideen des Fortschritts, der Freiheit und der Volkssouveränität", und in diesem Sinne war für ihn "die Gewalt der Dinge" größer als der Wille des Menschen. Daher kann auch politisches Handeln letztlich nur insoweit Erfolg haben, als es sich in Übereinstimmung mit diesem unwiderstehlichen Trend der Weltgeschichte befindet; der Aufstieg und das Scheitern Napoleons lieferten Waldeck dafür immer wieder die schlagendsten Beweise. Preußens Mission aber ist es, diesen Ideen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Es hat dieser Mission in der Zeit des aufgeklärten Absolutismus und der Reformen entsprochen, sich nach 1815 von ihr abgewendet und in der Revolution von 1848 sich ihr erneut verweigert; würde es die nationalstaatliche Einigung Deutschlands im Widerspruch zu den Forderungen der Freiheit vollziehen, so müßte "am Ende dieser Bahn der perpetuierliche Krieg und schließlich das Verderben liegen". Einen Widerspruch zwischen seiner idealistischen Geschichtsauffassung und dem katholischen Glauben sah Waldeck nicht, im Gegenteil, für ihn hing "die eigentliche Entfaltung des Christentums wesentlich zusammen auch mit der politischen Freiheit, insbesondere mit den Freiheiten des Individuums".

Der am 31.07.1802 geborene Benedikt Waldeck war durch Herkunft und Jugendjahre eng mit der Stadt Münster verbunden. Sein früh verstorbener Großvater hatte als Organist und Komponist eine geachtete Stellung im Musikleben der Stadt eingenommen, sein Vater wurde dort 1795 Professor für Natur- und Kriminalrecht, mußte dann den Niedergang der Universität in der napoleonischen Zeit erleben und gehörte später zu den Gründern der Handwerker- und Gewerbeschule in Münster. Einer altmünsterschen Bürgerfamilie entstammte Waldecks Mutter Gertrudis Lindenkampf. Der weltoffene Geist der Ära Fürstenberg in ihrer charakteristischen Mischung von undogmatischem Katholizismus, aufklärerischem Reformwillen und sensibler Empfänglichkeit für alle geistigen Bewegungen der Zeit prägten das Elternhaus Waldecks. Seine ersten politischen Eindrücke vermittelten ihm das Ende der Franzosenzeit und die Wiedererrichtung der preußischen Herrschaft, die in den Augen der Münsteraner auch in dem seit der Säkularisation des Bistums verflossenen Jahrzehnt das Odium einer rechtswidrigen Gewalttat nicht verloren hatte. Nach dem Ende seiner Schulzeit am Gymnasium Paulinum im Jahre 1817 konnte Waldeck - wie es scheint aus finanziellen Gründen - nicht sofort mit einem regulären Studium beginnen. Erst 1819 ging er an die Universität Göttingen, nachdem er in der Zwischenzeit an der Rumpfakademie Münster Vorlesungen meist philosophischen Inhalts gehört und sich daneben in starkem Maße eigenen poetischen und literarischen Versuchen gewidmet hatte. Niemand anders als Heinrich Heine, den Waldeck kurz in Göttingen kennenlernte, sollte dort über ihn sagen, er sei "ein sehr guter Poet" und werde es darin einmal weit bringen.

Seine juristischen Studien hat Waldeck offensichtlich von Anfang an mit Konzentration und Fleiß betrieben. Von seinen Universitätslehrern beeindruckte ihn vor allem der Mitbegründer der historischen Rechtsschule Karl Friedrich Eichhorn, wie er später auch Savigny sehr schätzte. Dem studentischen Verbindungsleben stand er mit gewissen Vorbehalten, aber doch nicht prinzipiell ablehnend gegenüber; seinen geselligen Umgang, Begleiter auch für Wanderungen in die nähere und weitere Umgebung Göttingens, fand er in einem lockeren Zirkel westfälischer Landsleute. Die Hinrichtung Sands, der mit dem Mord an Kotzebue ein Fanal der Freiheit hatte setzen wollen, empörte und erschütterte ihn zutiefst. Mit einem Gedicht in der Art eines Volksliedes setzte er dem "heiligen Sand" auf seine Art ein Denkmal.

Nachdem Waldeck im Jahre 1822, noch nicht zwanzigjährig, sein Universitätsstudium mit der Promotion abgeschlossen hatte, kehrte er nach Münster in den Kreis seiner Familie zurück. Er unterdrückte seine Neigung zu einer Dozentenlaufbahn als schöngeistiger Germanist, stieg stattdessen als Auskultator in die Ochsentour der preußischen Juristenausbildung ein, und wurde gleichzeitig Mittelpunkt eines literarischen Kränzchens, der "Sieben Haimonskinder", das sich neben eigenen poetischen Bemühungen auch die Aufzeichnung und Herausgabe Münsterländer Sagen und Volkslieder zur Aufgabe machte. Es waren Jahre des Suchens, der Unruhe, der Auseinandersetzung mit mannigfachen Anregungen literarischer, philosophischer und historisch-politischer Art von großer Spannweite. Von den Klassikern blieb Goethe für Waldeck zeitlebens der überragende Genius, wenn ihn auch für seine eigenen Dichtungen Chamisso und E. T. A. Hoffmann stärker beeindruckten; die Beschäftigung mit der politischen Philosophie Hegels, Fichtes und Kants wurde vorübergehend von einer glühenden Bewunderung für die konservative Staatslehre Hallers und die Idee korporativer Freiheit abgelöst, und aus der Beschäftigung mit der Geschichte der englischen und der französischen Revolution sowie des Reichs der Wiedertäufer in Münster zog der spätere Demokrat Waldeck damals noch den Schluß, "daß das Prinzip der Freiheit und der Gleichheit aller in der bürgerlichen Welt nicht das regens sein kann". Gleichwohl zeigt er auch wieder eine ausgeprägte Bewunderung für Rousseau und die Ideen der französischen Revolution; er huldigte zeitweise geradezu einem Napoleon-Kult, fand aber nach der Juli-Revolution bei Lamenais die Grundlagen für seine Auffassung über die "Allianz der Freiheit mit der Religion, namentlich der katholischen". So unausgeformt das alles im einzelnen auch blieb - Christoph Schlüter, der einzige echte Freund, den Waldeck in seinem Leben gehabt hat, glaubte schon für diese Jahre schreiben zu können: "Sein heftig vordringender Geist, seine kühnen politisch-reformatorischen Ideen und sein sichtbarer Wille, Ernst damit zu machen, sobald sich eine Gelegenheit finden würde, beunruhigten und ängstigten mich".

Zunächst sollte sich diese Gelegenheit noch nicht ergeben. Nachdem Waldeck 1828 die große juristische Staatsprüfung abgelegt hatte und zum Assessor ernannt worden war, führte ihn seine Laufbahn als Richter über Halberstadt, Paderborn und Vlotho 1836 nach Hamm, wo er bis 1844 als Oberlandesgerichtsrat tätig war. In diesen Jahren trat er erstmals auch als Rechtspolitiker hervor. In dem Buch "Über das bäuerliche Erbfolgegesetz in der Provinz Westfalen" kritisierte er ein Gesetz aus dem Jahre 1836, mit dem die in napoleonischer Zeit eingeführte unbeschränkte Teilbarkeit des bäuerlichen Grundbesitzes wieder aufgehoben und um der Erhaltung eines selbständigen Bauernstandes willen die Rückkehr zu einem modifizierten Anerbenrecht vollzogen wurde. Bei den Bauern selbst war das auf wenig Gegenliebe gestoßen, und Waldeck suchte in seiner Schrift den Nachweis zu führen, daß die Individualsukzession ausschließlich in den Interessen des Grundherren der ständisch-feudalistischen Gesellschaft begründet gewesen sei und mit deren Zusammenbruch jede Berechtigung verloren habe. Aus seinem Eintreten für die unentgeltliche Aufhebung sämtlicher feudalistischer Residuen und Privilegien im Jahre 1848 wird man wohl schließen dürfen, daß er auch vorher schon bei den mannigfachen Prozessen über die in Westfalen besonders verwickelten Probleme der Agrarreform, der Grundentlastung und der Neuregelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse im Zweifelsfall eher zugunsten der Bauern geurteilt hat. Seinem Ansehen als Experten für Agrarrecht soll er auch seine Berufung an das Königliche Obertribunal in Berlin im Jahre 1844 verdankt haben, und Zeitgenossen wollen beobachtet haben, daß von diesem Zeitpunkt an alle Prozesse über die besonders odiosen Laudemien, die Abgaben für den Besitzwechsel im Todesfall, gegen die bislang Berechtigten entschieden wurden. So verdiente sich Waldeck den Namen eines westfälischen "Bauernkönigs". Ein gewisses Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte Waldeck außerdem, als er im Jahre 1843 in Soest eine große Juristenversammlung veranstaltete, bei der er sich für Reformen im Rechtswesen, in der Gerichtsorganisation und der Prozeßordnung einsetzte, vor allem auch für die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der eximierten Gerichtsstände in ganz Preußen. Von der Vorbildlichkeit der im linksrheinischen Preußen bewahrten Justizverfassung der napoleonischen Ära blieb er zeitlebens überzeugt. Soweit es im vormärzlichen Preußen möglich war, hat Waldeck sich also schon vor der Revolution mit konkreten Reformvorschlägen politisch engagiert, und er entzog sich auch nicht dem Ruf seiner Mitbürger, als Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde, als Stadtverordneter und Mitglied des Kreistages Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung zu übernehmen. Seine später immer wieder mit leidenschaftlichem Ernst vertretene Auffassung, daß eine freie Gemeindeverfassung mit weitgehender Selbstverwaltung mündiger Bürger die notwendige Grundlage einer freiheitlichen Staatsordnung sei, war also auch in der konkreten Erfahrung begründet.

Zu bedeutender politischer Wirksamkeit wurde Waldeck erst durch die Welle der Märzbewegung des Jahres 1848 emporgetragen. An der Petitions- und Demonstrationsbewegung der ersten Märzwochen hat er sich offenbar nicht beteiligt, und wir wissen nicht, mit welchen Gefühlen er die dramatische Zuspitzung der Ereignisse in Berlin erlebte, die Barrikadenkämpfe der Nacht des 18.03. zum 19.03.1848, die Niederlage und Demütigung des Königs und dessen plötzliches Einschwenken auf die Linie der nationalen Verfassungsbewegung. Dem Stil bürgerlicher Honoratiorenpolitiker entsprechend bewarb er sich bei den Wahlen für die deutsche und die preußische Nationalversammlung nicht von sich aus um ein Mandat. Von Freunden vorgeschlagen, entwickelte er dann vor den aus dem ersten Wahlgang hervorgegangenen Wahlmännern des 2. Berliner Wahlbezirks ein politisches Grundsatzprogramm. Darin vertrat er zunächst die allgemeinen Forderungen der Märzbewegung wie das Verlangen nach Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Geschworenengerichten, Gleichheit vor dem Gesetz und Gewährleistung von Freiheit und Unverletzlichkeit der Person. Er sprach sich für den Übergang zur parlamentarischen Regierungsweise nach englischem Vorbild aus (womit er eine erst im Verlauf der Revolution vom deutschen Liberalismus allgemein erhobene Forderung aufnahm) und bezog schon eindeutig demokratische Positionen, wenn er sich mit allem Nachdruck für das Einkammersystem und das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht einsetzte. Hierin sah er die Grundlagen einer "wahren, konstitutionellen, demokratischen Monarchie". Schon in dieser Wahlrede vertrat er aber auch einen Gedanken, der sich in Zukunft wie ein roter Faden durch alle seine verfassungspolitischen Äußerungen ziehen sollte: Auch der beste formale Verfassungsrahmen bleibe nur eine "hohle Form", und "ein Kleid für einen nicht dazu passenden Leib", wenn er nicht durch organische Gesetze über die Justizorganisation, die Agrarverfassung, die Gemeindeordnung, das Militärwesen u. a. m. ergänzt und substantiell ausgefüllt wird. Von einem direkten Auftrag des Staates zu sozialpolitischem Handeln sprach Waldeck allerdings nicht. Dies sollte auch später immer die Grenze bleiben, an der sich der bürgerliche Demokrat Waldeck von sozial-demokratischen oder sozialistischen Tendenzen innerhalb der preußischen Linken trennen würde.

In Berlin und in Lippstadt wurde Waldeck zum Abgeordneten, in Paderborn und Münster außerdem zum Stellvertreter für die preußische Nationalversammlung gewählt; ein Mandat für die Paulskirche erhielt er nicht. Es zeugt von der persönlichen Ausstrahlung Waldecks und der von Natur aus in ihm angelegten Autorität, daß er in dieser Versammlung von rund 400 noch weitgehend miteinander unbekannten politischen Neulingen gleich für das Amt des Präsidenten vorgeschlagen wurde, dabei allerdings dem Kandidaten der Liberalen unterlag. Von seinem Auftreten in dieser ersten preußischen Volksvertretung, seiner äußeren Erscheinung überhaupt auf der Höhe seines Lebens, vermitteln uns Zeitgenossen ein anschauliches Bild. Er war von kräftiger, hochragender, leicht hagerer Statur; lebhafte, etwas unstet blickende Augen, dichtes rotblondes Haar und ein Kinnbart prägten sein Gesicht. Im persönlichen Verkehr war er zurückhaltend, konnte er geradezu schüchtern wirken, und auch in den Debatten sprach er stockend, leise und farblos, solange der Gegenstand ihn innerlich wenig berührte. Wenn sein Herz jedoch angesprochen war, dann - so ein Zeitgenosse -
"stürmte er auf die Rednerbühne, alles an ihm war Leben und Bewegung; oft lag etwas Fanatisches, fast Dämonisches in Blick und Haltung. Die Stimme kam zitternd erregt und doch sonor aus der Tiefe der Brust. Der Vortrag war fließend, und niemals schloß er ohne donnernden Applaus".

Waldecks politische Grundauffassungen führten ihn in die Reihen der Linken der preußischen Nationalversammlung. Sie zählte anfänglich etwa 40, später rund 100 Abgeordnete, stand in entschiedener Opposition zu den von der liberalen Mehrheit getragenen Ministerien Camphausen und Hansemann, welche auch von der Camarilla am preußischen Hof und der konservativen Rechten überhaupt als "Ministerien der Bourgeoisie" bekämpft wurden, konnte aber ab September bei einigen entscheidenden Abstimmungen mit Hilfe der Fraktionen des linken und des rechten Zentrums die Mehrheit erringen. Innerhalb der ziemlich heterogenen Linken vertrat Waldeck im Unterschied etwa zu dem Republikaner Jacoby oder dem durch die Nähe zu Marx geprägten d'Ester eher den rechten Flügel, und obwohl er nie Parteipolitiker im engeren Sinn war und sich weder am demokratischen Vereinsleben Berlins noch an den überregionalen Organisationsbemühungen der Linken beteiligte, galt er doch bald als der eigentliche führende Kopf der preußischen Demokraten.

In den Plenardebatten der Nationalversammlung hat Waldeck zunächst kaum gesprochen. Seine ganze Kraft widmete er vielmehr der weniger spektakulären Arbeit in den Kommissionen, vor allem seiner Aufgabe als Vorsitzender der Verfassungskommission, deren Einsetzung er mit anderen beantragt hatte, um den als völlig unzureichend empfundenen Verfassungsentwurf des Ministeriums Camphausen von Grund auf neu zu überarbeiten. Der Einfluß, den Waldeck auf die Arbeit der Kommission ausgeübt hat, ist im einzelnen schwer zu bestimmen. Bei einer Reihe von Grundsatzfragen blieb er mit seinen Parteifreunden in der Minderheit, so z. B. bei der Entscheidung für das Zweikammersystem und für die zumindest vorläufige Beibehaltung des indirekten Wahlverfahrens. Die Bezeichnung "Charte Waldeck" für den Kommissionsentwurf erweckt also insofern falsche Assoziationen. Andererseits konnte die Linke mit dem Ergebnis der Beratungen aber doch zufrieden sein, da die erste Kammer nicht als hochadeliges Herrenhaus oder als Organ berufsständischer Korporationen konzipiert war, ihre Mitglieder vielmehr von den durch allgemeine Wahl demokratisch legitimierten Kommunalvertretungen bestimmt werden sollten, da außerdem der Verfassungsentwurf in der Sicherung der politischen Grundfreiheiten in allen Bereichen des öffentlichen Lebens weit über die Regierungsvorlage hinausging und da schließlich der Linken ein Sieg von prinzipieller Bedeutung im Sinne der Volkssouveränität gelang, als die Mehrheit der Kommission dem König nur ein suspensives, nicht das absolute Veto zuerkannte. Ein gewisses Aufsehen erregte Waldeck, als er sich im Zusammenhang mit der Grundrechtsdiskussion für die unbedingte Trennung von Staat und Kirche und damit im Gegensatz zum politischen Katholizismus der Zeit gegen jede Form geistlicher Schulaufsicht aussprach. Er folgte damit seiner Überzeugung, daß die Beschränkung auf reine Glaubensfragen letztlich im Interesse der Kirche selbst läge und der Idee der Freiheit entspräche, der auch die Kirche verpflichtet sein müsse.

Im übrigen verfestigte sich bei Waldeck im Verlauf des Sommers mehr und mehr die Einsicht, daß mit den "Märzerrungenschaften" allein wenig gewonnen sei, solange in Verwaltung, Justiz und Offizierskorps die alten Gesetze und Verordnungen angewendet würden, der gleiche Geist und die gleichen Personen herrschten, und daß an diesem Punkt mit institutionellen und personellen Reformen angesetzt werden müsse, wenn man den konkreten Sorgen und Beschwerden der Bevölkerung wirklich gerecht werden wolle. So befürwortete er eine ständige Kontrolle der Regierungsbehörden durch das Mittel der Interpellation, notfalls auch durch Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, und er sprach sich wiederholt dafür aus, der Verabschiedung "organischer Gesetze" zumindest Gleichrangigkeit neben der Verfassungsarbeit einzuräumen. Dementsprechend brachte er zusammen mit d'Ester einen detaillierten Gesetzentwurf der Linken für eine allgemeine Kommunal- und Kreisordnung ein, nach der die Gemeinden nur noch einer reinen Rechtsaufsicht des Staates unterliegen, im übrigen aber ihre Angelegenheiten durch frei gewählte Organe selbst verwalten sollten. Die wichtigsten Entscheidungen über Umlagen, Steuern, Gemeindevermögen und dergleichen hätten bei den Gemeindeversammlungen gelegen, zu denen jeder volljährige Einwohner ohne jeden Unterschied des Standes und des Vermögens Zutritt haben sollte. Waldeck beteiligte sich außerdem an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Regelung des Belagerungszustandes, für ein Pressegesetz und ein Schwurgerichtsgesetz, und auf seinen Antrag hin verabschiedete die Nationalversammlung im Vorgriff auf den Grundrechtskatalog der preußischen Verfassung eine Habeas-Corpus-Akte. Dem von der liberalen Mehrheit gebilligten Bürgerwehrgesetz verweigerte er zusammen mit seinen Parteifreunden die Zustimmung, weil es seinem Ideal einer allgemeinen Volkswehr nicht entsprach. Bei jeder Gelegenheit setzte er sich für die sofortige, entschädigungslose Aufhebung feudalistischer Residuen ein, so z. B. bei Fragen der Grundentlastung, des Jagdrechtes und der Grundsteuerbefreiung, und mit höchster Empörung bekämpfte er Auswüchse eines reaktionären Militarismus, wie sie vor allem bei einem blutigen Zusammenstoß zwischen regulärem Militär und Bürgerwehr in der Festung Schweidnitz zum Ausdruck kamen. Als das Ministerium Hansemann in diesem Zusammenhang von der Linken und den Zentren der Nationalversammlung gestürzt wurde, weil es sich nicht in der Lage sah, einen Erlaß zur Bekämpfung reaktionärer Bestrebungen im Offizierskorps herauszugeben, wurde Waldeck in der Öffentlichkeit schon als Ministerkandidat der Linken gehandelt. Die Unfertigkeit des preußischen Parlamentarismus und die realen Machtverhältnisse in der Monarchie schlossen jedoch eine Verwirklichung dieser Möglichkeit von vornherein aus.

Die erste größere Parlamentsrede Waldecks galt im übrigen nicht den inneren Verhältnissen des preußischen Staates, sondern dem Verhältnis Preußens zur nationalen Einigung Deutschlands. Ausgelöst wurde sie durch den Beschluß der deutschen Nationalversammlung, Erzherzog Johann von Österreich zum monarchisch unverletzlichen Reichsverweser zu wählen und so eine Vorentscheidung zugunsten des Erbkaisertums zu treffen. Die preußische Linke nahm eine zwiespältige Haltung zu diesem Beschluß ein: Einerseits konnte sie der Paulskirche als dem Organ der Souveränität des deutschen Volkes die Kompetenz dazu nicht absprechen, andererseits hielt sie ihn inhaltlich für verfehlt und wollte deshalb dazu nicht schweigen, sondern ihre Mißbilligung in Form eines "warnenden Zurufs" an die Nationalversammlung richten. Waldeck war kein Republikaner, und er lehnte sich deshalb nicht eigentlich gegen die monarchistischen Implikationen der Entscheidung der deutschen Nationalversammlung auf. Er fürchtete vielmehr, daß Preußen unter die Oberhoheit eines neu errichteten Habsburgischen Kaisertums geraten könnte, wovon er sich kein Heil für die Zukunft Deutschlands versprach. Er verlangte deshalb, daß die Reichsregierung in irgendeiner Form den Einzelstaaten verantwortlich sein und unter ihrer Kontrolle stehen müsse, und er forderte für Preußen einen bestimmenden Einfluß auf die künftige deutsche Politik. "Wir wollen", so schloß er unter lebhaftem Bravo seine Rede,
"das Schwert, das wir so lange siegreich für Deutschland geführt haben, gern in den Schoß der Nationalversammlung niederlegen, gern dem Zentraloberhaupt Deutschlands übergeben. Wir wissen, daß wir dadurch das Kapital des preußischen Waffenruhmes nicht vermindern, nein, wir vermehren es. Aber einem Reichsverweser, der für seinen Kopf den Krieg erklären könnte, dem wollen wir das Schwert Friedrichs des Großen nicht anvertrauen. Meine Herren, seien wir klar, fest und offen, dann seien wir überzeugt, daß wir noch immer das Volk sind, daß die Spitze von Deutschland führt und welches die Einheit Deutschlands allein herbeiführen kann".

Waldeck war auch nicht bereit, der provisorischen Reichsgewalt irgendwelche Kompetenzen zu Eingriffen in innere Angelegenheiten des preußischen Staates zuzugestehen, und als das Reichsministerium nach den Septemberunruhen für Frankfurt und Umgebung Einschränkungen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verfügte, vorbeugende Gesetze zum Schutz der Nationalversammlung gegen Angriffe in Wort und Tat verabschieden ließ und die Landesregierungen zu allgemeiner Kontrolle und Überwachung der politischen Vereine anwies, hat Waldeck das im Namen der preußischen Linken als Rückkehr zu Geist und Inhalt der Karlsbader Beschlüsse gegeißelt.

Wie aber dachte sich Waldeck die Stellung Österreichs zu einem von Preußen geführten nationalstaatlichen Deutschland? Dies wurde einigermaßen deutlich, als Anfang Oktober in Wien die seit der Märzbewegung nie ganz abgeflauten politischen und sozialen Unruhen erneut zur Revolution führten, die Regierung die Stadt verlassen mußte und nun von außen her die gewaltsame Niederwerfung dieser Revolution vorbereitete. So aussichtslos es auch war - Waldeck beantragte angesichts dieser Situation in der preußischen Nationalversammlung einen Beschluß des Inhalts, die Regierung möge (notfalls unter Einsatz von Truppen) in Österreich zugunsten der Revolution und gegen die legale Regierung intervenieren. Wie unbedingt ihn sein Enthusiasmus für die Sache der Freiheit über jedes realpolitische Kalkül hinweggehen ließ, zeigt sich vielleicht nirgends so deutlich wie hier. Waldeck machte sich auch nicht die Mühe, umständlich nach den Ursachen und Zielen der Wiener Oktoberrevolution zu fragen, für ihn ging es hier selbstverständlich um die Sache der deutschen Freiheit schlechthin. Das aus vielen Nationalitäten zusammengesetzte und auf Herrschaft jeweils der einen über die andere Nation gegründete Habsburger Reich war in seinen Augen einem unaufhaltbaren, notwendigen Auflösungsprozeß ausgesetzt: "Es ist die Freiheit, welche es auflöst, es ist die Freiheit, die jenen verschiedenen Nationalitäten das wieder einräumt, was ihnen gebührt". Wenn Preußen jetzt zugunsten der bedrohten deutschen Freiheit in Wien interveniere, so trage es geradezu eine Schuld gegenüber einem deutschen Bruderstamm ab und beschleunige den Auflösungsprozeß einer Monarchie, die, wie die Frankfurter Verfassungsberatungen gerade wieder gezeigt hätten, nichts als ein "Hemmschuh" auf dem Weg zur deutschen Einheit sei. Sicherlich war es für Waldeck "eine ganz falsche, eine traurige, eine verabscheuungswürdige Idee, wenn man ein Deutschland ohne Österreich haben will", und insofern war er "großdeutsch", aber das bedeutete für ihn doch nur das Verlangen nach Eingliederung Deutsch-Österreichs in einen von Preußen, einem freiheitlichen Preußen, geführten deutschen Nationalstaat.

Während die preußische Nationalversammlung am Abend des 31.10.1848 über diesen Antrag Waldecks beriet und ihn mit Mehrheit verwarf, wurde ihr Sitzungslokal von demonstrierenden Massen belagert, waren die Türen zum Teil von außen verrammelt, war jederzeit der Ausbruch revolutionärer Gewalt zu befürchten. Dunkle Wolken waren über ihr aufgezogen.

Nach dem Rücktritt des Ministeriums Hansemann hatte der König bereits daran gedacht, in staatsstreichähnlichem Verfahren eine Verfassung seines Geschmacks zu oktroyieren, doch hatte er diese Pläne vorerst zurückgestellt und stattdessen unter General Pfuel noch einmal ein Ministerium gebildet, das zu aufrichtiger Zusammenarbeit mit der Nationalversammlung bereit war. Als dann jedoch das Plenum mit den Verfassungsberatungen begonnen hatte, zeigten schon die ersten Beschlüsse (z. B. die Streichung der Gottes-Gnaden-Formel im Titel des Königs und die Abschaffung des Adels), daß die "Charte Waldeck" eher noch nach links hin modifiziert werden würde, und daß demgemäß eine Vereinbarung zwischen Krone und Nationalversammlung über den Inhalt der Verfassung noch weniger als vorher zu erwarten war. Der König begann daher schon bald wieder mit den Vorbereitungen für die Einsetzung eines Kampfkabinetts unter General Brandenburg, und er nahm jetzt den Aufruhr vom 31.10.1848 zum Anlaß, um diesen Schritt zu vollziehen und die Nationalversammlung zu vertagen. Für Waldeck kam diese Entwicklung nicht ganz überraschend. Er hatte in den vorhergehenden Wochen voller Sorge die Konzentrierung von Truppen um Berlin verfolgt, und er hatte durch persönliches Einschreiten einen Zusammenstoß zwischen Bürgerwehr und demonstrierenden Arbeitern geschlichtet, um so die Einheit des Volkes zu wahren und der Reaktion keinen Vorwand zum Eingreifen zu geben. Sein Name steht zwar unter der Einladung zu dem aus Mangel an auswärtiger Beteiligung gescheiterten "Gegenparlament", das Mitglieder der demokratischen Fraktionen aller Parlamente und Landtage Deutschlands Ende Oktober zu Beratungen über eine gemeinschaftliche Politik in Berlin zusammenführen sollte; doch als sich zeigte, daß die wenigen Erschienenen zusammen mit einer radikalen Gruppe der Berliner Linken im Begriff waren, die ohnehin erregte Berliner Bevölkerung zu einer schwer kontrollierbaren Massendemonstration aufzurufen, hat er zusammen mit seinem Fraktionskollegen Temme erfolgreich abwiegelnd eingegriffen. Sein Einfluß reichte dann aber doch nicht aus, um die tumultuarischen Vorgänge des 31.10.1848 zu verhindern. Zusammen mit einer bis weit ins rechte Zentrum reichenden Mehrheit der Nationalversammlung hat Waldeck gegen die Ernennung des Ministeriums Brandenburg protestiert, die Vertagung und Verlegung der Nationalversammlung als ungesetzlich bezeichnet, das dafür verantwortliche Ministerium des Hochverrats beschuldigt und den Beschluß mitgetragen, durch den das preußische Volk zum Steuerboykott und damit zum passiven Widerstand gegen das Ministerium aufgerufen wurde. Als während der Abstimmung über diesen Beschluß Militär in den Versammlungssaal der schon vorher aus ihrem regulären Sitzungslokal vertriebenen Nationalversammlung eindrang, trat Waldeck ihm mit den Worten entgegen. "Holen Sie Ihre Bajonette und stoßen Sie uns nieder! Ein Landesverräter, wer diesen Saal verläßt". Dem Plan, eventuell die Berliner Bürgerwehr zum Schutz der Nationalversammlung gegen das Militär aufzurufen, hat Waldeck allem Anschein nach widersprochen.

Daß die nach Auflösung der Nationalversammlung am 05.12.1848  oktroyierte Verfassung zu Überraschung der Öffentlichkeit sich weitgehend an den Wortlaut der "Charte Waldeck" anlehnte (und daß diese insofern bis 1918 die Grundlage des preußischen Konstitutionalismus bleiben sollte), konnte in Waldecks Augen die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Regierung nicht aufwiegen. Außerdem war der Inhalt der Verfassung in einigen wesentlichen Punkten substantiell verändert worden. Nicht nur, daß der König das absolute Vetorecht für sich in Anspruch nahm, die Regierung konnte auch im Fall des Notstandes wesentliche politische Grundrechte suspendieren, und sie konnte unter dem mehr formellen Vorbehalt späterer Zustimmung der Kammern selbst verfassungsändernde Gesetze auf dem Verordnungsweg erlassen. Im Mai 1849 wurde z. B. unter Berufung auf diesen Artikel das Dreiklassenwahlrecht oktroyiert. Daß die zunächst als rein transitorische Regelung gedachte Bestimmung über die Weitererhebung einmal bewilligter Steuern das gesamte Budgetrecht der Kammern illusorisch zu machen drohte, wurde in der kritischen Öffentlichkeit ebenfalls sofort erkannt; ihre ganze Problematik sollte sich im Verfassungskonflikt der Jahre 1862-1866 enthüllen. Zwar wurde den Kammern im Rahmen der "Revision" der Verfassung das Recht eingeräumt, Änderungsanträge zu stellen, über die dann die Regierung endgültig befand, doch ein solches Verfahren konnte für Waldeck die Vereinbarung zwischen Krone und Volksvertretung nicht ersetzen, auf der nach dem Wahlgesetz für die Nationalversammlung die Verfassung beruhen sollte. Daß eine solche Vereinbarung mit der Mehrheit der Nationalversammlung möglich gewesen wäre, hat Waldeck zeitlebens behauptet, und es war für ihn völlig undenkbar, die oktroyierte Verfassung als rechtsgültig anzuerkennen, so wie es die Mehrheit der beiden im Januar 1849 neu gewählten Kammern tat.

Waldeck trat hier vor allem durch ständige Bemühungen um die Aufhebung des Belagerungszustandes in Berlin in Erscheinung (kurz vor ihrer Auflösung Ende April nahm die Zweite Kammer endlich einen diesbezüglichen Antrag an), und außerdem benutzte er die Debatte über die Adresse, mit welcher der König zur Annahme der deutschen Kaiserkrone aufgefordert wurde, um noch einmal seine Überzeugung auszusprechen, daß es die historische Mission Preußens sei, die deutsche Einigung herbeizuführen, daß dies aber nur im Einklang mit den Ideen der Freiheit möglich sei, nicht aber im Zeichen des Militarismus und des bürokratischen Drucks, des Belagerungszustandes und des Verfassungsoktrois. Mit eindringlichen Worten beschwor er schließlich seine Vision eines "Volkskaisers": "Millionen Arme werden ihn erheben auf den Schild der Volkssouveränität, die er achten wird".

Das Revolutionsjahr war für Waldeck mit dem Scheitern aller seiner politischen Hoffnungen zuende gegangen - es brachte für ihn aber auch noch eine Zeit persönlicher Verfolgung und Erniedrigung. Auf Grund grob gefälschter Unterlagen, die ein Mitarbeiter der hochkonservativen "Kreuzzeitung" und ein Polizeispitzel zwielichtigen Charakters fabriziert hatten, wurde Waldeck Mitte Mai unter der Beschuldigung verhaftet, an konspirativen Plänen zum Sturz des preußischen Königtums und zur Errichtung einer deutschen Republik beteiligt zu sein: ein schändliches "Bubenstück", wie es nachher selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für den Freispruch Waldecks bezeichnete. Eine Beteiligung höherer Regierungsstellen daran hat offenbar nicht vorgelegen, doch daß sich ein preußischer Untersuchungsrichter dazu verführen ließ, auf Grund dürftigster Beweismaterialien einen Mann von allseits anerkannter persönlicher Integrität, ein Mitglied des obersten preußischen Gerichtshofes, mehr als sechs Monate in entwürdigender und bedrückender Untersuchungshaft festzuhalten, ist für den Zustand der damaligen preußischen Justiz beschämend genug. Es war dies sicher die bitterste Zeit in Waldecks Leben. Daß ihn die Berliner nach seinem Freispruch in jubelndem Triumphzug am königlichen Schloß vorbei nach Hause geleiteten, daß er von Anhängern, Freunden und Gesinnungsgenossen mit Bergen von Briefen und mancherlei Ehrungen überschüttet wurde - konnte dies die Stunden der Einsamkeit und der Erniedrigung in der Haft aufwiegen?

In den Jahren der Reaktion konnte es für Waldeck eine politische Wirksamkeit nicht geben. Mit der ganzen preußischen Linken zog er sich aus der Politik zurück. Er nahm seine Tätigkeit am Obertribunal wieder auf (die Zumutung seiner Kollegen, er möge wegen seiner Beteiligung am Beschluß über den Steuerboykott aus dem Amt scheiden, hatte er schon im Dezember 1848 voller Indignation zurückgewiesen), und die sehr enge Bindung an die Familie trat jetzt wieder ganz in den Mittelpunkt seines Daseins. Seine Gattin Julia geb. Langen, die er 1832 in Paderborn geheiratet hatte, schenkte neun Kindern das Leben, von denen freilich vier in früher Jugend starben. Sie sollte ihren Gatten um zwanzig Jahre überleben. In einem kleinen Kreis von festen Freunden und Bekannten pflegte das Ehepaar eine bescheidene Geselligkeit. Waldeck beschäftigte sich aber auch weiterhin mit rechtswissenschaftlichen und gesetzgeberischen Problemen und veröffentlichte 1861 ein Buch über "Die Nichtigkeitsbeschwerde als das alleinige Rechtsmittel höchster Instanz...".

Erst als der spätere König und Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1858 die Regentschaft übernahm und den Übergang Preußens zu einer "Neuen Ära" liberaler und nationaler Politik ankündigte, kehrte Waldeck langsam auf die politische Bühne zurück. Bei den Landtagswahlen des Jahres 1858, die erstmals wieder ohne massive Wahlbeeinflussung von Seiten der Regierung stattfanden und mit einem großen Sieg der Liberalen endeten, stellte er sich noch nicht wieder als Kandidat zur Verfügung, doch auf Grund einer Nachwahl in Bielefeld war er von Beginn des Jahres 1861 an wieder Mitglied des Abgeordnetenhauses. Obwohl er nicht zu den eigentlichen Parteigründern zählte und das Programm nicht mitunterzeichnete, gehörte er doch bald zu den herausragenden Sprechern der Fortschrittspartei, die sich im Verlauf des Jahres 1861 von der "altliberalen" Fraktion Vincke abspaltete, um auf kraftvollere Initiativen Preußens in der nationalen Politik und entschiedenere Reformen im Inneren zu drängen. Um einen Zusammenschluß aller "fortschrittlichen" Kräfte nicht von vornherein zu verhindern, mußten allerdings bei der Gründung der Partei einige zwischen Liberalen und Demokraten besonders kontroverse Probleme offengelassen werden, so vor allem die Frage der preußischen Wahlrechtsreform. Seine eigene Stellung innerhalb des sehr weit gespannten Spektrums der Fortschrittspartei hat Waldeck einmal als die eines "nicht verkappten Demokraten" gekennzeichnet.

In der ersten Phase seiner neuen parlamentarischen Wirksamkeit suchte Waldeck ganz bewußt eine Politik des im Rahmen der Kammerkompetenzen Möglichen zu betreiben, und als möglich in diesem Sinne erschienen ihm gezielte Initiativen zum Abbau der Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungspraktiken der Reaktionszeit, welche den an sich positiven Kern der preußischen Verfassung verfälscht hätten; möglich erschien ihm aber auch das Drängen auf eine liberale Fortentwicklung der Verfassung, wobei er immer wieder die Reform des hochkonservativen Herrenhauses verlangte und die fundamentale Bedeutung einer freiheitlich-demokratischen allgemeinen Kommunal- und Kreisordnung unterstrich. Waldeck hielt es jedoch für sinnlos, eine Partei der reinen Prinzipienpolitik auf der äußersten Linken zu gründen. Einige seiner politischen Freunde des Jahres 1848 traten mit einem derartigen Projekt an ihn heran, aber - so  Temme - "Waldeck wollte nicht und ohne Waldeck wollte kein vierter oder fünfter". So hat es vielleicht mit an Waldeck gelegen, daß sich in Preußen keine genuin demokratische Partei gebildet hat, die ähnlich wie die vor allem in Württemberg beheimatete "Deutsche Volkspartei" die demokratischen Traditionen der 48er Revolution aufgenommen und weiterentwickelt hätte. Im Bezug auf die soziale Frage blieb er bei der schon zu Beginn des Jahres 1849 in einer Wahlrede geäußerten Meinung, daß mit der Gewährleistung umfassender politischer Freiheit und Gleichheit auch "die materiellen Interessen ihre volle Befriedigung finden" würden. In diesem Sinne verteidigte er im Februar 1865 das allgemeine gleiche Wahlrecht als eine von ihm und seinen Gesinnungsgenossen nie aufgegebene Fundamentalforderung der Demokratie.
"Wird aber", so fuhr er fort, "das allgemeine Wahlrecht in dem Sinne gebraucht, daß den Leuten versprochen wird: Ihr sollt das allgemeine Wahlrecht deshalb verlangen, damit Ihr zu Staatshilfe nach sozialistischen und kommunistischen Begriffen gelangt, so können Sie überzeugt sein, es würde nicht ein einziger wahrer Demokrat ..., nicht ein einziger preußischer Demokrat von 1848 dazu seine Zustimmung geben".

Daß Waldeck damit nicht nur für sich sprach, bestätigten ihm Bravo-Rufe auf der Linken. Mit dieser Haltung war dann freilich auch "die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie in Deutschland" (G. Mayer) vorgezeichnet.

Waldecks Hoffnungen auf positive Mitwirkungsmöglichkeiten bei einer liberalen Ausgestaltung des preußischen Staates wurden mit dem Ausbruch des Heeres- und Verfassungskonfliktes zunichte. Für Waldecks Haltung bei diesem Konflikt ist es charakteristisch, daß er ihn stets von der verfassungs- und budgetrechtlichen Problematik fort- und auf den nach seiner Ansicht eigentlich wesentlichen Kern zurückzuführen suchte: den Grunddissens über Struktur und Geist der preußischen Militärverfassung. Der Plan, die jüngeren Landwehrjahrgänge in die Reserve der Linienarmee einzugliedern, die älteren Jahrgänge jedoch im Kriegsfall nur noch im Etappendienst einzusetzen, zerstörte in seinen Augen die Substanz der Heeresreform der Jahre 1808-1814 und bedeutete im Effekt nichts weniger als die Liquidierung der Landwehr als Organisation des Volkes in Waffen und die Transformation des Heeres zu einem Werkzeug des Obrigkeitsstaates und zu einem antibürgerlichen Machtinstrument in den Händen des adeligen Offizierskorps. Unter maßloser Überschätzung der Rolle der Landwehr in den Freiheitskriegen meinte er, daß Napoleon nicht durch die "Soldatenheere" des Spätabsolutismus, sondern durch die Volkswehr überwunden worden sei und nur von ihr habe überwunden werden können, weil sie vom Geist der Freiheit beseelt gewesen sei. "Nur die Volkskraft, nur ein Volksheer" könne Preußen auch bei einem denkbaren Konflikt mit europäischen Großmächten schützen, und von den Mitteln, die notfalls im Kampf für die Einigung Deutschlands eingesetzt werden müßten, werde auch der Charakter des künftigen deutschen Nationalstaates geprägt sein. Daß Waldeck Bismarcks "Lückentheorie" verwarf und die Berufung auf ein angebliches Notrecht des Staates als kaum verhüllte Rückkehr zum Absolutismus brandmarkte, braucht kaum erwähnt zu werden. Wie die große Mehrheit seiner Parteifreunde suchte sich Waldeck dabei streng auf dem Boden des verfassungsmäßigen Konstitutionalismus zu halten. Er führte den Kampf defensiv zur Verteidigung der Rechte der Volksvertretung, nicht offensiv zur Durchsetzung des Parlamentarismus in Preußen.

Die nationale Einigungspolitik Bismarcks stellte die Abgeordneten der Fortschrittspartei vor schwere Gewissensentscheidungen, lag sie doch zwar nicht in der Methode, so doch in der Zielsetzung ganz auf der Linie der Partei. Für Waldeck allerdings gab es von Anbeginn an keine Zweifel. In immer neuen Variationen wiederholte er seine Auffassung, "daß Preußen nämlich für Deutschlands Freiheit und Einheit gar nichts tun kann, so lange es innerlich in seinen Verfassungskämpfen gebunden ist, solange es innerlich nicht zur Freiheit gelangt ist". Pflicht des preußischen Abgeordnetenhauses sei es daher, gegen den feudalen, bürokratischen und militärischen Absolutismus und für die Aufrechterhaltung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu kämpfen: "Das ist unsere Aufgabe, und kein deutscher Enthusiasmus ... wird uns vor den Augen der Welt und vor den Augen der Geschichte rechtfertigen, wenn wir in diesem Punkte auch nur die geringste Schwankung eintreten lassen". So blieb Waldeck bei der Parole, dem Ministerium Bismarck keinen Mann und keinen Groschen zu bewilligen, und einmal äußerte er sogar, daß es selbst bei einem Angriff Napoleons III. auf die Rheinprovinzen ein Verbrechen am Volk sei, der Regierung für die Kriegführung Gelder zur Verfügung zu stellen.

In seinen eigenen nationalpolitischen Zielvorstellungen wünschte Waldeck nach wie vor die Einbeziehung Deutsch-Österreichs in einen möglichst unitarisch strukturierten Nationalstaat unter preußischer Führung. Über den Plan, unter dem Herzog von Augustenburg ein neues Duodez-Fürstentum Schleswig-Holstein einzurichten, konnte er sich nur mokieren, und nach dem Sieg über Österreich hat er es lebhaft bedauert, daß noch viel zu viele dynastische Territorialstaaten in Norddeutschland ihre politische Selbständigkeit behalten hatten. Waldecks politische Position ist in diesen Jahren von vielen Zeitgenossen kritisiert und mißverstanden worden. Rechtsliberalen wie Sybel und Baumgarten galt er zeitweilig geradezu als Preußenhasser und Führer eines großdeutschen Lagers innerhalb der Fortschrittspartei, von Unruh warf ihm im Gegensatz dazu vor, er habe stets nur für Preußen, nie für Deutschland Sympathien gehabt. In der Tat kann man sich dem Eindruck nicht ganz verschließen, daß sein demokratischer Doktrinarismus Waldeck den Blick für die Probleme der deutschen Frage verstellt hat, doch dieser Doktrinarismus war eben getragen von einem unerschütterlichen Glauben an die Wirkungsmacht der Freiheit und dem Bestreben, der Freiheit zum Sieg zu verhelfen und dem deutschen Volk so den einzigen segenverheißenden Weg in seine Zukunft zu öffnen.

Von diesen Voraussetzungen her war es für Waldeck auch undenkbar, nach dem Sieg Preußens über Österreich seinen Frieden mit Bismarck zu machen. Als das Ministerium mit der "Indemnitätsvorlage" nachträglich um Entlastung von der Verantwortlichkeit für die Jahre des budgetlosen Regimes ersuchte, erkannte Waldeck sofort, daß es sich dabei um einen Formelkompromiß handelte, bei dem sich die Regierung die Möglichkeit offenhielt, im Bedarfsfall jederzeit auf die Lückentheorie zurückzugreifen. Ein Ja zur Indemnitätsvorlage bedeutete für Waldeck nichts anderes als einen Verrat an allen Zielen und Idealen, für welche die Fortschrittspartei gekämpft hatte. Als die Nationalliberalen sich als Folge dieser Auseinandersetzungen von der Fortschrittspartei abspalteten, tat er nichts, um sie zurückzuhalten. Im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes hat Waldeck die Verfassungsvorlage der Regierungen abgelehnt. Sie war ihm nicht unitarisch genug; er bemängelte die unübersichtliche Organisation der Bundesspitze mit dem Präsidium, dem Bundesrat und der unklaren Stellung des Bundeskanzlers; ihm fehlte ein verantwortliches Ministerium und ein Katalog von Grundrechten, und er kritisierte vor allem, daß dem Reichstag nur ein eingeschränktes Budgetrecht in bezug auf den Militäretat zugebilligt wurde. Er fürchtete vor allem auch, daß auf dem Wege über eine derartige, den Einzelstaaten übergeordnete Verfassung möglicherweise die Substanz des preußischen Konstitutionalismus noch weiter ausgehöhlt werden könnte.

Auch in den folgenden Jahren gehörte Waldeck als Abgeordneter für Berlin dem Reichstag des Norddeutschen Bundes und dem preußischen Abgeordnetenhaus an, aber er spürte doch, daß seine Zeit zuende ging, daß vor allem aber das Tor zu seinem Weg in die Zukunft Deutschlands endgültig verschlossen war. Zu Kompromissen war er auch weiterhin nicht bereit, und so sagte er einmal mit einem Ton der Resignation zu Eduard Lasker, man müsse den Leuten, welche die neuen Zustände geschaffen hätten, auch überlassen, sie auszubauen. Wiederholte schwere Erkrankungen veranlaßten ihn zur Niederlegung seiner Mandate, noch bevor ihn am 12.05.1870 der Tod ereilte. Wann immer man sich auf die Suche nach verschütteten demokratischen Traditionen Deutschlands begibt, wird man an Benedikt Waldeck nicht vorbeigehen können.


Quellen

Waldeck, Franz Leo Benedikt: Die constitutionelle Monarchie mit einer Kammer. Berlin 1848. - Schlüter, Christoph: Briefe und Gedichte von Benedikt Waldeck. Paderborn 1883. - Stenographische Berichte über die Verhandlungen der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung. 3 Bde Berlin 1848. - Protokolle der von der Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung ernannt gewesenen Verfassungs-Kommission. Berlin 1849. - Stenographische Berichte über die Verhandlungen der durch das Allerhöchste Patent vom 5. Dezember 1848 einberufenen Kammern. Zweite Kammer. Berlin 1849. - Stenographische Berichte über die Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses. Berlin 1861ff. - Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. Berlin 1867ff.

Viel Quellenmaterial aus dem Nachlaß Waldecks bieten auch die Biographien Biermanns und Dehios.


Biographische Darstellungen

Biermann, Wilhelm: Franz Leo Benedikt Waldeck. Ein Streiter für Freiheit und Recht. Paderborn 1928. - Dehio, Ludwig: Benedikt Waldeck, in: Hist. Zeitschrift 136, 1927, S. 25ff. - Oppenheim, Heinrich Bernhard: Benedikt Franz Leo Waldeck, der Führer der preußischen Demokratie (1848-1870), Berlin 1880.

Manfred Botzenhart

QUELLE  Botzenhart, Manfred | Benedikt Waldeck (1802-1870) |
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AUFNAHMEDATUM2004-03-31


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QUELLE    Schulte, Wilhelm | Westfälische Köpfe | S. 352f.
  Botzenhart, Manfred | Benedikt Waldeck (1802-1870) |
  Haunfelder, Bernd | Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849-1867 | Nr. 1780, S. 263
  Conrad, Horst | Ein Gegner Bismarcks | S. 475
  Kohl, Wilhelm / Giesler, Robert | Die Matrikel der Universität Münster 1780 bis 1818 | S. 345, Nr. 1253

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DATUM AUFNAHME2004-02-10
DATUM ÄNDERUNG2023-11-21
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