PERSON

FAMILIEWyck, von der
VORNAMEJohann


GEBURT DATUM1480 [um]   Suche
TOD DATUM1534-02   Suche
TODESURSACHEhingerichtet durch bischöflich-münstersche Truppen


VATERWyck, Engelbert von der
MUTTERDranten, Euphrosina Juliana von


BIOGRAFIEDr. Johann von der Wyck (Wieck, Viccus, Vanderbicus) gehört zu den bemerkenswertesten Gestalten der Entscheidungsjahre der Reformation. Von seiner nur kurzen Wirksamkeit läßt sich zwar wegen ungünstiger Quellenlage kein eindeutiges Bild gewinnen, doch kann man beobachten, wie die Zeitereignisse auf diesen klugen und beherzten Mann wirkten und wie er in Westfalen im Brennpunkt der Geschehnisse seine Auffassung durchzusetzen suchte. Wegen fehlender Quellen ist es unmöglich, das Leben Johanns von der Wyck lückenlos darzustellen. So bleibt man für einige Lebensabschnitte, aber auch für manche Zusammenhänge, für Ereignisse, an denen er beteiligt war, und für Positionen, die er einnahm, auf Vermutungen angewiesen. Obwohl die Reichsgeschichte und die Geschichte des münsterschen Täufertums in den letzten Jahrzehnten reiche Förderung gefunden haben, bleibt dabei manches hypothetisch.

Von der Frühzeit dieses Lebens weiß man besonders wenig. Über Geburtsjahr, Kindheit und Jugend des später berühmten Mannes ist nichts bekannt. Schriftsteller der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, etwa Kerssenbrock oder Hamelmann, versuchten zwar, Licht in das Dunkel zu bringen, doch konnten auch sie nur wenige Nachrichten zusammentragen. Bereits gesammeltes Quellenmaterial war durch Unruhen und Kriege schon zu ihrer Zeit vernichtet. Es gelang nicht mehr, über den Humanisten und Rechtsgelehrten Aufzeichnungen und Akten von Gewicht zu finden, geschweige denn über den Syndikus der Städte Bremen und Münster. Oft sind die Nachrichten auch unzuverlässig. Wertvoll sind jedoch die Briefe und Denkschriften, die von der Wyck in den Jahren seiner politischen Tätigkeit verfaßte. Seine Korrespondenzpartner waren Fürsten, Kanzler, Stadträte und ein mit ihm befreundeter Pfarrer.

Das Geschlecht von der Wyck gehörte zu den bekannten Erbmännern der Stadt Münster, die seit dem 13. Jahrhundert das Patriziat der Stadt bildeten. Diese verfügten über bedeutenden Grundbesitz innerhalb der Stadt, pflegten Handelsbeziehungen selbst mit dem Ausland und spielten eine Rolle auf den Hansetagen. Ihr Handel mit Leinen und Tuchen reichte bis nach Skandinavien und nach dem Südwesten, auf den Märkten im Elsaß waren sie vertreten. Die Familie von der Wyck hatte sich im Laufe der Zeit in mehrere Zweige geteilt. Während die einen beim Handel blieben, zogen sich andere aufs Land zurück. Ein dritter Zweig wandte sich dem gelehrten Beruf zu, so auch der Vater Johanns von der Wyck, der Jurist und als solcher Bischöflicher Rat war. Die Familienüberlieferung gerade dieses Zweiges ist äußerst gering. So fehlen sämtliche Personalien. Selbst bloße Personendaten aus dem 15. Jahrhundert sind nicht mehr zu ermitteln. Von den Eltern Johanns von der Wyck sind nur die Namen bekannt: Der Vater hieß Engelbert, die Mutter Euphrosina Juliana geb. von Dranten. Neben Johann hatte das Ehepaar noch den Sohn Engelbert. Die Geburtsdaten fehlen. Unbekannt sind auch der Ort der Eheschließung der Eltern und der Geburtsort der Kinder. Die Familie lebte nicht mehr in der Stadt Münster, sondern auf Nyhoff bei Rüschhaus, und zwar "in adelsmäßiger Weise". Als Adelskorporation galten die Erbmänner in dieser Zeit aber noch nicht. Erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde ein lange Zeit vorher angestrengter Prozeß entschieden, womit die Erbmänner ihre Anerkennung als "ritterbürtiger Stand" fanden.

Wann Engelbert von der Wyck seinen Wohnsitz in Nyhoff genommen hatte und ob dieses Gut sein Eigentum war, ist nicht bekannt. Das Geburtsjahr Johanns von der Wyck ist ebenso wie das seines Bruders Engelbert nicht zu ermitteln. Zumeist wird angenommen, daß Johann um 1480 geboren wurde. Das einzige sichere Datum aus der Jugendzeit des späteren Syndikus ist die Immatrikulation an der Universität Köln im Jahre 1498. In der Matrikelliste heißt es: "Johannes Engelberti de Wyck de Monasterio". Damit sind der Name des Vaters und der Herkunftsort benannt. Weitere Angaben zur Person waren in Universitätsmatrikeln nicht üblich. Auch Hamelmann weiß für Johanns Jugendzeit keine Angaben zu machen. Aus den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts wird berichtet, daß sich Johann von der Wyck 1526 um das Bürgerrecht von Münster bewarb. Doch erscheint das als wenig glaubhaft. Die Angabe, wonach er 1523 als Zeuge in einem Erbprozeß auftrat, hat größere Wahrscheinlichkeit für sich.

Wichtiger wäre es, etwas über seine Ausbildung zu erfahren. Zuweilen wird angenommen, daß er Schüler der Domschule in Münster war. Direkte Belege gibt es dafür nicht. Wohl geht aus seinen Briefen und Denkschriften hervor, daß er eine gute humanistische Ausbildung erfahren hatte. Diese muß aber nicht an der Domschule erfolgt sein. Zu denken wäre ebenso an eine der zahlreichen Klosterschulen oder an einen Hauslehrer. Als Sohn aus begütertem Haus zahlte Johann von der Wyck in Köln die vollen Immatrikulationsgebühren. Er studierte, wie sein Vater, die Rechte, und zwar das weltliche Recht ebenso wie das Kirchenrecht. Die Dauer seines juristischen Studiums ist unbekannt, wie auch nicht zu erfahren ist, auf welchem Gebiet er vornehmlich arbeitete.

Johann von der Wyck erwarb den Grad eines Doktors beider Rechte. Die Tatsache, daß er später keinen Brief und keinen Bericht unterschrieb, ohne seinem Namen den akademischen Grad hinzuzufügen, zeigt, daß er großen Wert darauf legte. Er sagt jedoch an keiner Stelle, wo er ihn erworben hatte. Das könnte in Köln oder, was wahrscheinlicher ist, an einer italienischen Universität geschehen sein. Viele Deutsche, z.B. Johann Eck oder Crotus Rubeanus, haben, wenn sie nach Italien kamen, die Gelegenheit genutzt, dort zu promovieren. Für Juristen kam dabei in erster Linie die für die Jurisprudenz berühmte Universität Bologna in Frage. Im Falle Johanns von der Wyck ist das alles nicht gesichert, aber wahrscheinlich, zumal er sich mehrere Jahre in Italien aufhielt. Seine Promotion wird nach 1514 erfolgt sein. In diesem Jahr erhielt er von seinem Bischof den Dispens von der Residenzpflicht in Münster, um nach Rom zu gehen. Hamelmann berichtet, daß auch sein Bruder Engelbert promoviert war. Dieser hatte keinen Anlaß, nach Italien zu gehen. Aber auch von keiner deutschen Universität liegt ein Beleg für ihn vor. Es gibt auch kein Zeugnis dafür, daß beide Brüder im Dienst des Bischofs von Münster standen. Johann von der Wyck wird "Conciliarius in curia principis Erici" genannt, muß also dieses Amt während der Sedenzzeit des Bischofs Erich von Sachsen-Lauenburg zwischen 1508 und 1522 erhalten haben. Über seinen Wohnort ist näheres nicht zu finden.

Die erste Wirksamkeit, die Johann von der Wyck weithin bekannt machte, war seine Teilnahme am Reuchlinschen Prozeß. Der bedeutende Hebräist Johannes Reuchlin war für die Erhaltung der rabbinischen und talmudischen Literatur, der "Judenbücher", eingetreten und von den Kölner Dominikanern verklagt worden. Zur Verteidigung seiner Ansichten hatte er seine Schrift "Der Augenspiegel" (1511) verfaßt, in der seine Gegner ketzerische Sätze fanden. Als Theologen von vier Universitäten gegen ihn Stellung nahmen, eröffnete der Kölner Offizial Jakob van Hoogstraaten einen Inquisitionsprozeß. Reuchlin nahm die Zitation an, appellierte aber zugleich an den Papst, der das Verfahren an das bischöfliche Gericht in Speyer und somit nach Deutschland übertrug, wo zu Reuchlins Gunsten von humanistischer Seite schon die "Dunkelmännerbriefe" erschienen waren. Unter denen, die auf Reuchlins Seite standen, wurde hier auch Johann von der Wyck (Vanderbicus) genannt, der als "disputator acerrimus et procurator mirus" bezeichnet wurde. Nach dem für Reuchlin günstigen Ausgang des ersten Prozesses in Speyer strengte Hoogstraaten in Rom einen weiteren Prozeß an. Reuchlins Rechtsbeistand Kaspar Wirt trat von seinem Auftrag zurück, weil er anscheinend nicht die Hoffnung hatte, hier den Prozeß zu gewinnen. Auf den Rat des Kölner Domherrn Potken hin beauftragte Reuchlin nun den Notar Johann von der Wyck mit seiner Vertretung. Dieser nahm den undankbaren Auftrag an und war bereit, nach Rom zu gehen. Möglicherweise war das der Anlaß dafür, daß er sich den Dispens von der Residenzpflicht erbat. Der Geschichtsschreiber Bremens, von Bippen, meint dagegen, daß von der Wyck schon zuvor - wie auch andere deutsche Juristen - als Notar in Rom tätig gewesen sei. Er muß sich sehr dafür eingesetzt haben, das günstige Ergebnis des Reuchlin-Prozesses von 1516 zu erreichen, das Potken dem greisen Gelehrten mitteilte. Reuchlin spendete seinem Anwalt hohes Lob. In der Widmung seiner Schrift "De arte cabbalistica" berichtete er dem Papst von dem ritterlichen und scharfen Streiter, der in Rom seine Sache vertreten habe.

Die deutschen Humanisten waren über diesen Ausgang sehr erfreut, doch war die Freude verfrüht. Reuchlins Gegner ruhten nicht und erreichten, daß - für Reuchlin und seine Anhänger ganz unerwartet - ein "mandatum de supersedendo" erging. Die Vorgänge, die sich im Hintergrund abspielten, bleiben dunkel. Von der Wyck schrieb am 15. September 1516, daß die römischen Richter dauernd wechselten und daß sich in zwei Jahren nichts geändert habe. Das Mandat bedeutete, daß die Entscheidung in der Sache bis auf weiteres verschoben war. Auch Erasmus von Rotterdam hatte sich für den mit ihm befreundeten gleichaltrigen Humanisten eingesetzt. Er schrieb nach Rom an den ihm gut bekannten Kardinal Rorario und stellte ihm vor Augen, welch große Geltung Reuchlin in der gelehrten Welt und besonders in Frankreich und England besaß. Erasmus hielt den Kölner Streit für eine "lächerliche Angelegenheit". Man solle von dem "jämmerlichen deutschen Buch", dem "Augenspiegel", nicht soviel Aufhebens machen.

Die neuesten Nachrichten über den Reuchlin-Prozeß erfuhr Erasmus aus Köln von Johannes Caesarius, der ihm am 3. August 1517 schrieb und sich auf den aus Rom zurückgekehrten Martin Gruiningk bezog: "Gruiningk is est, qui in causa Capnionis non parum multum sollicitus est una cum doctore Joanne van der Wieck". Daher glaubte auch Erasmus, daß sich in der Sache Reuchlins außer von der Wyck auch andere um einen Freispruch bemühten. Wider Erwarten gelang es von der Wycks Gegenspieler Hoogstraaten aber doch, die Wiederaufnahme des Reuchlin-Prozesses zu erreichen, der sich von da an lange hinzog. In diesem Stadium vermochte von der Wyck nichts mehr zu tun. Anscheinend im Zusammenhang mit der Entscheidung in der causa Lutheri und der gegen Luther erlassenen Bannandrohungsbulle wurde am 20. Juni 1520 in Rom das Urteil über Reuchlin gefällt. Er wurde für schuldig befunden und hatte die gesamten Prozeßkosten zu tragen. Ob Johann von der Wyck die Urteilsverkündung in Rom noch erlebt hat, ist nicht sicher. Als kranker Mann verließ er die Ewige Stadt.

Über von der Wycks Reise nach Deutschland ist nichts näheres bekannt. Ob er mit einem päpstlichen Auftrag nach Torgau und Wittenberg reiste, wie vielfach angenommen wird, steht keinesfalls fest. in Torgau stellte er sich dem Kurfürsten vor - Spalatin, der dabei gewesen sein muß, war gegenüber dem "römischen Kurtisan" voller Mißtrauen. Diese Begegnung erfolgte im Juli 1520. Auch hier liegen einige offene Fragen vor. War von der Wyck auf eigenen Wunsch nach Wittenberg gekommen, um Luther kennenzulernen, oder hatte er einen bestimmten Auftrag zu erfüllen? Letzteres ist nicht unwahrscheinlich. Luther arbeitete in dieser Zeit an seinem bekannten Sendschreiben "An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung". Begonnen hatte er damit im Juni 1520. Anfangs hatte er sich an Crotus Rubeanus und an die "Dialogi" Ulrichs von Hutten gehalten, die genauer waren als dessen "Vadiscus". jetzt war Luther besser informiert. Spalatin meinte noch immer, dem neuen Besucher mit Mißtrauen begegnen zu müssen. Daher warnte er Luther und gab ihm die Nachricht weiter, in Wittenberg halte sich ein Dr. Vicius auf, der gefährlich werden könne. Luther, der schon seit seinem Aufenthalt in Augsburg 1518 manches von den römischen Verhältnissen und Gewohnheiten wußte, antwortete, er wisse schon mehr von den römischen Bräuchen und habe keine Angst vor einem römischen Kurtisan.

Um dieselbe Zeit erfuhr Luther auch einiges über seinen eigenen Prozeß. Der Kurfürst hatte Briefe seines römischen Geschäftsträgers Teutleben und des mit ihm befreundeten Kardinals Raphael Rorario erhalten, die Spalatin an Luther weitergab. Luther wußte aber noch nicht, was auf ihn zukam. Er antwortete kurz: Jacta mihi alea! (Für mich ist der Würfel gefallen). Als von der Wyck zu ihm ins Schwarze Kloster kam, hatte Luther mit ihm ein ausgiebiges Gespräch und erfuhr viele Einzelheiten, die er in seiner Adels-Schrift gut verwenden konnte. Das räumte er in einem Brief vom 17. Juli 1520 ein. In diesem Gespräch hatte er vom römischen Leben und Treiben und auch von allen Einrichtungen mehr erfahren als aus allen schriftlichen Quellen. Der Bericht seines Gastes muß ihn stark beeindruckt haben, denn er erinnerte sich noch bei einem Tischgespräch im August 1538 daran (WA TR 3, 567). Auch für von der Wyck wird diese Begegnung wichtig gewesen sein. Möglicherweise hängt damit die innere Wandlung zusammen, die für sein Leben so ungemein wichtig wurde.

Wir stehen hier aber wieder vor einem Rätsel, wenn wir bei Kalkoff (ZKG 25, 450, Anm. 2) lesen, daß von der Wyck nunmehr "heimgekehrt" sei. Ist damit die Rückkehr nach Münster oder von der Wycks innere Wandlung gemeint? Die "Heimkehr" könnte die Heirat einschließen. Aus Hamelmanns Bericht geht hervor, daß Dr. von der Wyck entsprechend seinem Grundsatz handelte, wonach reiche Männer arme Mädchen heiraten sollen. Als schon älterer Mann ging er mit Dorothea Elisabeth von Amelunxen die Ehe ein. Nähere Mitteilungen über sie werden nicht gemacht, insbesondere keine persönlichen Angaben. Die Nachrichten über die Kinder widersprechen sich. Ebenso fehlen uns Angaben über Wohnort und Familienleben, wenn man von der erwähnten Bemühung von der Wycks um das Bürgerrecht von Münster und von seiner Rolle in einer Erbschaftsangelegenheit absieht. Darüber hinaus ist über ihn aus diesen Jahren nichts bekannt.

Die große Zeit von der Wycks begann 1528 mit seinem Übergang nach Bremen. Das Motiv zu diesem Wechsel wird nirgends genannt. Nur durch Vermutungen kann dieser Schritt erklärt werden. Aus dem bischöflichen Juristen wurde der politische Leiter der Hansestadt, dessen Hauptanliegen in den nächsten Jahren darin bestand, die Selbständigkeit der Stadt zu erreichen. Wodurch von der Wyck die Aufmerksamkeit des Rates von Bremen auf sich gezogen hatte, so daß dieser das Schicksal der Stadt in seine Hände legte, kann nur erahnt werden. Vielleicht führte auch ein besonderer Anlaß zu dieser Berufung, der wahrscheinlich im politischen Bereich zu suchen sein wird. Da auch kirchliche Entscheidungen in jener Zeit zu den politischen Geschehnissen gerechnet wurden, kann der Anlaß auch auf diesem Feld gelegen haben. Der Historiker der Stadt Bremen, Wilhelm von Bippen, nannte Johann von der Wyck "die erste in der politischen Geschichte unserer Stadt hervorragende Persönlichkeit, die ein ganz individuelles Gepräge trägt". Die Frage, wie von der Wyck dazu kam, die Stellung in Bremen zu übernehmen, deren Bedeutung über das Amt des Bürgermeisters hinausging, kann auch Sippen nicht beantworten. Weil es keine direkten Hinweise gibt, wird auch die mehrfach geäußerte Vermutung, daß dieser Übergang mit seiner Glaubenshaltung zusammenhing, nicht auszuschließen sein. Die Stadt lebte seit Jahren in Spannungen mit dem Landesherrn, dem Bremer Erzbischof Christoph, Herzog von Braunschweig. Sie benötigte einen Wortführer, der entschieden die Interessen der Stadt vertreten konnte. Die Tätigkeit, die von der Wyck in den nächsten Jahren entfaltete, kam dieser Erwartung in die Politik des Syndikus entgegen. Er unterstützte die Haltung der radikal eingestellten Bürger, die am 26. November 1529 die Abschaffung der Messe verlangten und diese als "heidnische Torheit" bezeichneten. Von der Wyck reichte diesen Antrag weiter, stand ihm wohlwollend gegenüber oder rechnete sich schon den Evangelischen Bremens zu.

Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 war die Stadt Bremen nicht vertreten. Ihre Interessen nahm der lüneburgische Kanzler Johann Förster wahr. Als aber im November 1530 der harte Reichstagsabschied publiziert wurde, war Bremen ebenso wie die anderen evangelischen Städte betroffen. Was sollte geschehen? Kursachsen und Hessen hatten sich zu einem Schutzbündnis entschlossen. Zu den vorbereitenden Verhandlungen in Schmalkalden in der Zeit vom 21. bis 31. Dezember 1530 wurde auch Bremen eingeladen. Als zwei Monate darauf die Schmalkaldische Bundesverfassung angenommen wurde, konnten weitere Mitglieder aufgenommen werden. Bremen und Magdeburg waren unter den ersten. Dem Dr. von der Wyck, der sich bei den Verhandlungen bewährt hatte, wurde angeboten, Anwalt der evangelischen Stände beim Reichskammergericht zu werden. Dieses Angebot lehnte der Syndikus "wegen seines Dienstes" in Bremen ab. Doch war er stets um die Interessen des Bundes besorgt. An den Schmalkaldischen Verhandlungen der folgenden Jahre (1531 und 1532 in Frankfurt am Main, 1532 in Braunschweig und 1533 in Höxter) regelmäßig teilzunehmen, hielt er für seine Pflicht, über seine Reisen erstattete er Berichte, um seine Auslagen zu belegen. Auch verfaßte er offenbar im Auftrag des Bundes mehrere juristische Gutachten. Aufschlußreich für das Selbstverständnis des Bundes und die damalige Diskussion war etwa eines von 1531 zum Widerstandsrecht, das aus der aktuellen Bedrohung der Evangelischen durch den Kaiser seine Brisanz bezog und sofort von Spalatin ins Deutsche übersetzt wurde.

In dieser Zeit gingen in Bremen aufsehenerregende Ereignislese vor sich, von denen der Syndikus erst 1532 in Regensburg erfuhr. Diese Vorgänge bekümmerten und erschütterten ihn. Daher schrieb er einen zornigen Brief nach Bremen, in dem er zum Ausdruck brachte, er schäme sich, Syndikus dieser Stadt zu sein, deren Bürger sich so "unschicklich und unehrlich" benähmen. Die Menge hatte das Kloster St. Pauli gestürmt und geplündert und die Mönche vertrieben. 104 Männer hatten einen Aufstandsversuch mit dem Ziel der Übernahme der Regierung gemacht. Der Bürgermeister war geflohen. Für von der Wyck war es, wie er nach Bremen schrieb, unglaublich, daß sich in einer Stadt, die sich durch "beste tucht, recht und politie auszeichnete (...) auch solche schlechten und unehrlichen leute fanden, die das recht nicht gelten liessen und in ehr eigen sachen kläger, zeugen und richten sein wollen".

Er selbst arbeitete unterdessen an den Artikeln des Nürnberger Religionsfriedens, um einen modus vivendi zwischen evangelischen und katholischen Ständen herbeizuführen. In seinen Briefen berichtete er über die Ereignisse beim Abschluß dieser für den Kaiser ebenso wie für die Stände wichtigen Verhandlungen. Der Kaiser hatte die Teilnehmer empfangen, ihnen für die geleistete Arbeit gedankt und jedem die Hand gegeben. Das entgegenkommende Verhalten des Kaisers erklärte von der Wyck mit der wieder aktuell gewordenen Türkengefahr. Aber auch die evangelischen Stände hofften auf einen Abschluß. "Wyr vermachten hier alle Stunde wie tydinge darauf". Von der Wyck ermahnte die Bundesverwandten, im eigenen Land alle Unstimmigkeiten zu beheben. Es dürfe nicht wieder dahin kommen, daß lüneburgische Kaufleute mit den Behörden in Bremen Schwierigkeiten bekämen. An einer Stelle war es auch schon zu Handgreiflichkeiten gekommen. Lüneburg hatte sich in Bremen beschwert. Sie vermochten nicht mehr, "ihre gewöhnliche Käuferschaft und Nahrung in Bremen zu suchen und zu üben", wenn solche Verhältnisse anhielten. Von der Wyck schlug dem lüneburgischen Kanzler daher vor, sich in diesen Streit einzuschalten. Er berichtete ihm auch über seine Tätigkeit, vor allem über den Vergleich von Schweinfurt und über manche Verzögerungen. Die Verhandlungen gingen bald zu Ende. Darauf hoffe er, zumal das Leben in der Reichsstadt Regensburg sehr teuer sei. Unmittelbar von dort eilte von der Wyck zu einer Tagung des Schmalkaldischen Bundes nach Braunschweig. Seine Unterschriften unter die Abschiede des Bundes zeigen, daß er in kurzer Zeit eine Vertrauensstellung in der Leitung des Bundes errungen hatte. Auf der Reise von Regensburg nach Braunschweig berührte er Nürnberg. Von hier datiert sein Bericht vom 22. Juni 1532 an den hessischen Kanzler Johann Feige. Er kenne jetzt alle Voraussetzungen und Einzelheiten des Nürnberger Friedensstandes. Je länger er die einzelnen Artikel betrachte, desto mehr erschienen sie ihm verfänglich und in allem abträglich ("tanquam captiosi. ... in omnibus negativi"). Sie verhießen nichts Bleibendes. Die einzige für die Evangelischen günstige Bestimmung sei die, daß sie bis zum Konzil "bey der Confession und Apologien pleiben", also die Augsburgische Konfession und die Apologie behalten dürften. Aber diese Bestimmung sei begrenzt, weil sie nur für die Evangelischen gelte. Wer diesen. Schritt noch nicht getan habe, aber "zur warheit zu kamen gneigt" sei, solle daran gehindert werden, diese Entscheidung zu treffen. Als Jurist sah von der Wyck, welche Perspektiven sich ergaben, galt das alles doch nur bis zu dem erwarteten - 1542 einberufenen - Konzil.

Im Jahre 1532 wandte sich der Rat der Stadt Münster, die inzwischen auf die evangelische Seite getreten war, wiederholt an von der Wyck um Rat und Unterstützung. Der neugewählte Bischof Franz von Waldeck bereitete sich unter Druck von Domkapitel und Kaiser vor, die Stadt notfalls mit Gewalt zur alten Kirche zurückzubringen. Anfang November beauftragte der Rat von der Wyck, bei der Braunschweiger Tagung des Schmalkaldischen Bundes seine Bitte um Hilfe zu vertreten. Unter dem Eindruck, daß der Bischof die Vermittlung seines Verbündeten, des hessischen Landgrafen Philipp annähme, lehnte der Bund das Ansinnen der Stadt Münster ab. Diese forderte von der Wyck nun immer eindringlicher auf, als Syndikus in den Dienst seiner Heimatstadt zu treten und sich ihr in der schwierigen Lage, in der sie sich befand, nicht zu versagen. So dauerte es einige Zeit, bis er sich zu einer Zusage entschloß, nachdem er sich mit Herzog Ernst von Lüneburg mehrfach über diesen riskanten Schritt beraten hatte. Er berief sich auf sein Pflichtbewußtsein und seine innere Überzeugung, derentwegen er den Ruf nach Münster nicht habe ausschlagen können. Über den neuen Bischof Franz äußerte er sich dabei sehr negativ. Weil er sich nicht sofort aus seinen Verpflichtungen gegenüber Bremen lösen konnte, vereinbarte er mit dem Rat von Münster, daß er seine Aufgaben in und für Bremen zunächst weiter erfüllen, seinen Dienst in Münster aber am 1. Januar 1533 antreten wolle. Doch konnte er auch diesen Termin nicht einhalten, weil er zunächst Anfang Januar an den Verhandlungen des Schmalkaldischen Bundes in Höxter teilnahm, wo er auch Münster bereits vertrat. Der Bund verschob eine Aufnahme der Stadt allerdings.

Als der neue Syndikus schließlich nach Münster kam, war dort die Lage noch schwieriger geworden. Die Spannungen zwischen der Stadt und dem Bischof Franz von Waldeck waren unerträglich geworden. Unter diesen Umständen hatte der Bischof schließlich doch die hessische Vermittlung angenommen, und Landgraf Philipp von Hessen hatte seine Räte nach Münster geschickt. Den hessischen Beamten gelang der Abschluß des Dülmener Vertrages vom 14. Februar 1533, an dessen Zustandekommen von der Wyck erst in der Schlußphase beteiligt war. Immerhin gestand der neue Bischof den Evangelischen die Predigt in den Stadtkirchen Münsters zu und entließ seine Landsknechte. Nachdem die evangelische Seite in Münster durch die neue Ratswahl und die Einsetzung der Pfarrer weiter gestärkt worden war, verhandelte von der Wyck am 20. März erfolglos mit den umliegenden Kleinstädten über ein Bündnis.

Aber der Synndikus blieb auch weiterhin noch in die Geschäfte Bremens und des Schmalkaldischen Bundes eingebunden. Noch im März 1533 soll er angeblich zu Verhandlungen der Vertreter niederländischer Seestädte nach 's-Gravenhage gereist sein. Auf die Nachricht hin, daß die lübische Flotte ausgelaufen sei und Kurs nach Westen genommen habe, waren diese Verhandlungen angesetzt worden. Dahinter stand die Dänische Grafenfehde, die von dem lübischen Bürgermeister Jürgen Wullenwever angestiftet worden war und dazu dienen sollte, den gefangenen König Christian III. in Dänemark wieder einzusetzen und die Handelsherrschaft Lübecks in Ost- und Nordsee wiederherzustellen. Die holländischen Seestädte befürchteten einen lübischen Angriff und bemühten sich in diesen Verhandlungen um Verbündete. So reiste von der Wyck für vierzehn Tage nach dem Haag. Doch kam es nicht mehr zum Seekrieg. Auch der Schmalkaldische Bund nahm die Dienste des Syndikus in dieser Zeit in Anspruch, er forderte ein Rechtsgutachten von der Wycks zu dem im Februar 1533 vom Papst ergangenen Konzilsangebot an, das dem Bund bei seinem Treffen im Juni vorlag. Auf den Reichstagen von 1523 und 1524 war ein allgemeines Konzil gefordert worden, das auch Kaiser Karl V. und sein Bruder Ferdinand verlangten, während der Papst die Einberufung eines seine eigene Stellung schmälernden Konzils zu verzögern suchte. 1533 waren in dieser Sache jedoch Nuntien an die deutschen Höfe unterwegs. Johann von der Wyck wußte, wie gespannt die Lage war. Mit dem Konzil endete die Gewalt des Papstes, der nicht zugleich Partei und Richter sein konnte. Da mußten Schiedsrichter entscheiden, gelehrte Männer, die sich nach dem Wort Gottes richteten, wie es schon im Decr. Gratian. 11, 282,6 hieß. Von der Wyck verfaßte 1533 - entweder bereits in Münster oder schon vorher - eine Denkschrift "De Concilio". Als Vertreter der neuen Richtung berief er sich auf die Bibel als Norm. Dennoch ließ er auch altkirchliche Autoritäten, Konzilien und Kirchenväter, ja selbst spätmittelalterliche Gelehrte und den im altgläubigen Lager hochangesehenen Erasmus von Rotterdam gelten. Offenbar war er der Meinung, daß Erasmus sich von den Wittenberger Reformatoren nicht wesentlich unterschied. Außer Melanchthon war er der einzige Gutachter, der den Fürsten unter der Voraussetzung akzeptabler Bedingungen die Annahme des Angebots empfahl.

Zurück in Münster ritt von der Wyck am 28. März 1533 zum Bischof nach Iburg. Er wollte für die Evangelischen in Münster größere Rechte erreichen. Der Bischof ging aber auf nichts ein und zeigte sich von der Wyck gegenüber unversöhnlich, vermutlich war ihm die ganze neue Entwicklung unheimlich und er sah nicht die differenzierten Positionen innerhalb der Stadt. In Münster stand der Syndikus von der Wyck, der im Sinne des lutherisch geprägten Rates wirkte, dem Prädikanten Bernd Rothmann gegenüber, der die Gilden und die ganze Stadt geistig beherrschte. In seinen Predigten vertrat Rothmann inzwischen zwinglianische Lehren, die er im März auch seiner Kirchenordnung zugrunde legte, bald darauf auch täuferische. Von der Wyck suchte die Annahme dieser Kirchenordnung durch den Rat von Münster zu verhindern. Der Syndikus hatte versucht, Rothmann aus Münster zu entfernen, und den Rat veranlaßt, sich noch im April 1533 an den Landgrafen zu wenden und ihm mitzuteilen, daß sie "eine ordnung durch iren predikanten myt bekenntnisse erer lere verfathen lassen", die dieser ihm überbringen solle. Zur Prüfung durch dortige Theologen ließ er Rothmanns Kirchenordnung nach Marburg schicken, wo besonders die darin vertretene Sakramentsauffassung beanstandet wurde.

Nach seinem endgültigen Umzug von Bremen nach Münster im April 1533 traf der Syndikus jedoch auf ständig weiter wachsenden Einfluß der Täufer. Ein öffentliches Religionsgespräch, das von der Wyck im August anregte, gewann Rothmann durch seine überlegene Rhetorik gegen Lutheraner und Katholiken, darunter der Marburger Theologe Hermann Buschius. Das Verbot der katholischen Lehre im Dom durch die Stadt heizte den Streit mit dem Bischof weiter an. Im November 1533 berichtete von der Wyck dem Landgrafen über die Vorgänge der letzten Monate. Zwischen ihm und Rothmann sei ein harter Kampf ausgetragen worden. Er könne eine ganze "Historie" darüber schreiben. Eigentlich könne niemand Rothmann wegen dessen andauernder Wandlung seiner Auffassungen folgen. Nur der "Pöfel" halte unentwegt zu ihm. Im November 1533 bat von der Wyck den Landgrafen, Rothmann zu einem Gespräch nach Marburg einzuladen. Vom Bischof erreichte er zu diesem Zweck nach einigem Hin und Her, mit dem wertvolle Zeit verlorenging, einen Geleitbrief für Rothmann, der anfangs, im Januar 1534, zu dieser Reise bereit war, sie im letzten Augenblick aber aus der Befürchtung heraus ablehnte, in Hessen festgehalten zu werden. Der Syndikus legte dem hessischen Kanzler nahe, den Landgrafen davon zu überzeugen, daß die Wiedertaufe kein "kleines ding" sei, sondern eine wichtige Sache gegen das Evangelium, außerdem eine "große belaidigung und Beschwerung" der Stadt. Von der Wyck meinte, der Landgraf solle Rothmann nach Wittenberg oder Straßburg schicken, damit er dort lerne, was rechte Verkündigung sei.

Seit der Disputation vom August 1533 konnte Rothmann seine Stellung in der Stadt behaupten und verstärken. Von der Wyck verschätzte sich in der Beurteilung der Lage. Nach wenigen Monaten erlebte er, wie die Spannung in Münster immer weiter zunahm. Einen Brief Rothmanns vom 3. Oktober 1533 versah er noch mit Randbemerkungen, tatsächlich konnte er aber gegen ihn nichts ausrichten. Seine bisherigen Gesinnungsgenossen gingen teilweise zu den Täufern über, wodurch der Widerstand geschwächt wurde. Evangelische Prediger aus anderen Städten, die von der Wyck nach Münster holen wollte, lehnten ab, dorthin zu kommen, solange Rothmann in Münster herrschte. Was konnte der Syndikus noch tun?

Nachdem sich Anfang November die Lage zugespitzt hatte, sah es so aus, als könnte der Rat die Oberhand behalten. Druck von katholischer Seite, den von der Wyck zurückwies, gab ihm andererseits die Chance, am 6. November ein Übereinkommen von Rat und Gilden gegen die Täufer zustandezubringen. Bis auf Rothmann wurden die täuferischen Prediger der Stadt verwiesen. Landgraf Philipp von Hessen sandte zur Unterstützung von der Wycks zwei hessische Prediger, Theodor Fabricius und Johann Lening, nach Münster. Als gebürtiger Westfale war Fabricius der "sassischen" Sprache mächtig und konnte sie als Prediger vor dem Volk gebrauchen. Er machte sich auch daran, für Münster eine Kirchenordnung zu entwerfen, die er in wenigen Wochen abschloß. Am 30. November 1533 wurde sie in der St.-Lamberti-Kirche verlesen und von der versammelten Gemeinde angenommen. Trotz dieser zeitraubenden Arbeit predigte Fabricius täglich, um die aufgeregte Gemeinde zu beruhigen. Von Straßburg aus schaltete sich im Dezember 1533 auch Martin Bucer mit seiner Schrift "Quid de baptismate infantium sentiendum?" in die Auseinandersetzungen in Münster ein. Diese gegen Rothmann gerichtete Schrift war von der Wyck gewidmet, doch sah dieser sie vor seinem Tod nicht mehr. Als Vorrede hatte Bucer diesem Büchlein einen Brief an von der Wyck, den er wahrscheinlich auch persönlich kannte, vorangestellt. Mit der Polemik gegen die "dogmatistae nostri temporis" verband Bucer das Lob von der Wycks und seines Vorgehens mit "actiones civiles" sowie die Ermutigung, auf diesem Wege zu bleiben.

Aber im Laufe des Dezember gewannen die Täufer wieder die Oberhand und nahmen das Predigen wieder auf. Von der Wyck fühlte sich in Münster einsam und isoliert. Er klagte dem Landgrafen, daß er niemanden dort habe, auf den er sich verlassen könne. Später verfaßte er für Landgraf Philipp noch einen geheimen Bericht, den sein Bruder Engelbert sicher befördern sollte. Doch ist dieser Brief in Hessen offensichtlich nicht angekommen. Währenddessen wurde die Lage in Münster von Tag zu Tag gefährlicher. Im Rat der Stadt gab es schließlich nur noch eine kleine Minderheit, die den Syndikus stützte. Bald wagten auch diese Ratsmitglieder nicht mehr, seine mutige Haltung zu teilen, sondern waren bereit, sich mit dem Bischof zu verständigen und aus dessen Händen "eine Reformation" anzunehmen, die keine war. Unter diesen Umständen vermochte von der Wyck das Steuer der Stadt nicht mehr zu führen. Im Januar 1534 gewann die Täuferpartei, gestärkt durch niederländische Einwanderer, in Münster die Oberhand. Zwar besetzte der Wolbecker Drost Dietrich von Merveldt Anfang Februar Teile der Stadt, aber nach Verhandlungen mit den Täufern zog er am 11. Februar 1534, getäuscht durch einen Kompromiß, ab und überließ ihnen damit das Feld. Der Syndikus gab alles verloren und verließ Münster, um sich nach Bremen durchzuschlagen. Mit den Ratswahlen am 23. Februar 1534 kam es dann zum vollständigen Machtumschwung in der Stadt und mit der Vertreibung aller Nichttäufer am 27. Februar zur endgültigen Einrichtung der Täuferherrschaft, die den Bischof zwang, mit Gewalt einzugreifen. Der Bischof hatte bereits die Straßen zur Stadt absperren lassen. Johann von der Wyck fiel unterwegs den Bischöflichen in die Hände, die ihn nach Bevergern, dann nach Iburg und nach Fürstenau brachten. "Dort laten die dompapen dem doctor Wyk den Kopf by nachte affslahen", berichtet ein Zeitgenosse. Der alte Rat der Stadt Münster, der sich noch am 20. Februar beim Bischof nach ihm erkundigt hatte, erhielt ebensowenig Informationen wie hessische Gesandte, die am 21. März nachfragten. Offenbar war er damals bereits ermordet. Als seine Gemahlin sich mit der Bitte um Hilfe an die evangelischen Fürsten wandte und diese sich bei Bischof Franz von Waldeck nach seinem Schicksal erkundigten, erhielten sie die Nachricht, daß er nicht mehr am Leben sei.

Unter dem Eindruck dieser Mitteilung schrieb Herzog Ernst von Lüneburg an den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen: "(...) und ist warlich hoch erbermlich, das der frum, erliche mann, der Euer Lieb, auch allen evangelischen stenden alsso getrew, das er alsso jemmerlig, unvorclagt und alsso insgeheim seins lebens beraubt". Kurfürst Johann Friedrich verweigerte Franz von Waldeck wegen dieses Mordes anfangs sogar die Unterstützung gegen die Täufer. Den mutmaßlichen Drahtzieher Drost Swithard von Bockel schützte Franz noch 1547 vor Strafverfolgung seiner Übergriffe gegen die Eingesessenen. Der Bischof, der den Mord zumindest gedeckt hatte, muß Johann von der Wyck als einen Haupturheber seiner Schwierigkeiten mit der Stadt Münster und Schuldigen an den Täuferproblemen angesehen haben. Gerade aufgrund seines Einsatzes für einen Beitritt der Stadt zum Schmalkaldischen Bund beim Treffen von Höxter scheint der Bischof ihn trotz der Fürsprache des Landgrafen von Anfang an als Gegner gesehen zu haben. Mißtrauen und Abneigung scheint aber auf Gegenseitigkeit beruht zu haben, denn schon Ende 1532 hatte von der Wyck gegenüber Herzog Erich von Braunschweig ein negatives Urteil über den neuen Bischof abgegeben, das offenbar bereits auf persönlicher Kenntnis beruhte.


Quellen und Literatur

Benutzt wurden Archivalien aus den Staatsarchiven Bremen, Marburg, Münster und Weimar. Gedruckte Quellen: Th. Hasaeus, De vita et rebus gestis Johannis Wickii. Bibliotheca Bremensis II, 1, Bremen 1718; C. A. Cornelius, Geschichte des münsterischen Aufruhrs, Bd. 2, Leipzig 1860, S. 347ff.; W. Sauer, Westfälische Zeitschrift Bd. 34 (1876); R. Stupperich, Westfälische Zeitschrift Bd. 123 (1973), S. 27-50; Politische Correspondenz der Stadt Straßburg, Bd. 2, Straßburg 1885; H. von Kerssenbroch, Anabaptistici furoris Monasterium inclitam Westphaliae metropolim evertentis. (Geschichtsquellen des Bistums Münster 5/6) Münster 1899/1900; H. Keussen (Hg.), Die Matrikel der Universität Köln 1389 bis 1559, Bd. 2, Bonn 1919 (Nachdruck 1969); R. Stupperich (Hg.), Die Schriften der münsterischen Täufer und ihrer Gegner, 3 Bde., Münster 1970-83.

Literatur: W. Morrees, Het Munstersche geslacht van der Wyck, 'S-Gravenhage 1911; H. Hamelmann, Geschichtliche Werke, Bde. 13 u. 2, Münster 1908/13; J. Sleidanus, Commentarii de statu religionis et rei publicae Carolo V Caesare, Straßburg 1555; F. Hortleder, Von den Ursachen des Teutschen Krieges, Frankfurt 1618; V. .L. von Seckendorff, Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo, sive de reformatione religionis ductu D. Martini Lutheri, Frankfurt u. Leipzig 1692; W. von Bippen, Aus Bremens Vorzeit, Bremen 1885 (S. 114-130: Neue politische Bahnen und der Syndikus Johann von der Wyck); ders., Art. Johann von der Wyck, ADB 44, 381; ders., Geschichte der Stadt Bremen, Bd. 2, Bremen 1898; 0. Winckelmann, Der Schmalkaldische Bund 1530-32 und der Nürnberger Religionsfriede, Straßburg 1892; Max Richter, Bremen im Schmalkaldischen Bunde, Marburg 1914; R. Stupperich, Dr. Johann von der Wyck. Ein münsterscher Staatsmann der Reformationszeit, WZ 123 (1973), S. 9-50; ders., Westfälische Reformationsgeschichte, Bielefeld 1993; K.H. Kirchhoff, Das Phänomen der Täuferherrschaft, Der Raum Westfalen VI, Münster 1989, S. 277-422; R. Klötzer, Die Täuferherrschaft von Mün..n ster, Münster 1992; H. J. Behr, Franz von Waldeck, 1491-1553. Sein Leben in seiner Zeit, 2 Bde., Münster 1996-1998.

Robert Stupperich

QUELLE  Stupperich, Robert | Johann von der Wyck (ca. 1480-1534) |
PROJEKT  Westfälische Lebensbilder
AUFNAHMEDATUM2004-04-08


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QUELLE    Stupperich, Robert | Johann von der Wyck (ca. 1480-1534) |

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.20   1450-1499
3.1   1500-1549
3.1.1   Reformation < - 1555>
3.1.20   Täuferzeit in Münster <1534-1535>
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet3.11   Städte und Gemeinden, Ober-/Bürgermeister/Ober-Bürgermeisterin, Mitarbeiter
4.3.1   Juristin/Jurist
DATUM AUFNAHME2004-01-30
DATUM ÄNDERUNG2019-06-11
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