QUELLE

DATUM1913-11-02   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORT[Wiesbaden]
TITEL/REGESTRundschreiben des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium an preußische Universitätsprofessoren betr. Zulassungsbedingungen von Frauen zum Studium
TEXTHochgeehrter Herr Professor !

Der Verein Frauenbildung-Frauenstudium erlaubt sich, Sie um Unterzeichnung der beiliegenden Erklärung  Quelle zu bitten, da eine Erweiterung in den Zulassungsbedingungen der Frauen zum Universitätsstudium ebensosehr das Interesse der Universitätslehrer wie das der Frauen berührt.

Bisher war der Zutritt zum Universitätsstudium und zu den Staatsprüfungen nur Abiturienten der drei höheren Lehranstalten (Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen) gestattet, soweit nicht erleichternde Bestimmungen für einzelne Fächer (wie Pharmazie) bestehen. Ausserdem war in Preussen den Lehrerinnen, die das Seminar durchgemacht und ihr Lehrerinnenexamen bestanden hatten, das Studium in der philosophischen Fakultät und die Ablegung der Prüfung für das höhere Lehramt gestattet, wenn sie vorher zwei Jahre praktisch tätig gewesen waren.

Man konnte diese Vergünstigung für die Lehrerinnen als eine Ausnahme- und Übergangsmassregel ansehen und ihre Berechtigung darin erblicken, dass für die vielen neu errichteten Studienanstalten und Oberlyzeen (wie die Lehrerinnenseminare jetzt heissen) akademisch gebildete weibliche Lehrkräfte in grösserer Zahl gebraucht wurden. Man hätte erwarten dürfen, dass diese Durchbrechung des allgemein herrschenden Grundsatzes, wonach nur genügend vorgebildete Personen zum Universitätsstudium zugelassen werden sollen, wieder aufgehoben werden würde, sobald der Bedarf an akademisch gebildeten Lehrerinnen einigermassen gedeckt war.

Der Erlass des Kultusministeriums vom 11. Oktober d. J., der die Zulassung der Frauen zum Universitätsstudium und zu den Staatsprüfungen von neuem regelt, hebt aber im Gegenteil von den bisherigen Bestimmungen noch die Forderung einer zweijährigen praktischen Tätigkeit auf, und nach wie vor wird das Abgangszeugnis eines Oberlyzeums (bisherigen Lehrerinnenseminars) insofern den Reifezeugnissen der höheren Schulen für Knaben gleichgesetzt, als Frauen mit diesem Abgangszeugnis zum Studium und zum Staatsexamen ohne jede Ergänzungsprüfung zugelassen werden. Damit wird den Universitäten eine neue Kategorie von Studentinnen zugeführt, die eine weniger vollständige Vorbildung besitzen als die männlichen Studierenden des höheren Lehramtes. Denn das Abgangszeugnis einer Oberlyzeums entspricht keinem der drei Vollanstalten, sondern bleibt hinter jedem in wichtigen Punkten zurück. Im Oberlyzeum werden keine klassischen Sprachen gelehrt, und der Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften reicht kaum an die Forderungen heran, die an ein Gymnasium gestellt werden. Die Vorbildung, die ein Oberlyzeum gibt, steht also beträchtlich zurück hinter der einer Studienanstalt, denn diese stellt dieselben Anforderungen an ihre Schülerinnen wie die Oberrealschulen, Realgymnasien und Gymnasien, d. h. sie bietet ihnen die Vorbildung, die die Universität für die Studierenden der historisch-philologischen Fächer oder der mathematisch-naturwissen-schaftlichen Disziplinen fordern muss. Keines von beiden aber tut das Oberlyzeum. Seine Schülerinnen bringen also für keinen Zweig des Studiums die geeignete Vorbildung mit.

Der Erlass vom 11. Oktober d. J. will aber den Schülerinnen der Oberlyzeen nicht nur das Studium für die Oberlehrerprüfung, sondern auch das aller anderen akademischen Fächer ermöglichen, und zwar ebenfalls auf einem scheinbar einfacheren Wege als den Männern, nämlich durch eine Nachprüfung. Um die vollwertige Oberschulreife zu erlangen, ist eine Nachprüfung in Mathematik, Physik und Chemie, für die Realgymnasialreife eine in Latein und Mathematik, für die Gymnasialreife eine solche in Latein und Griechisch erforderlich. Es wird hier nicht, wie bei Männern mit unzureichender Vorbildung, die Ablegung einer vollständigen Reifeprüfung, sondern nur eine Ergänzungsprüfung in zwei oder drei Fächern verlangt.

Es werden somit in Zukunft drei Klassen von weiblichen Studierenden und von Angehörigen akademischer Berufe bestehen:
1. solche, welche das Zeugnis einer höheren Lehranstalt für die männliche Jugend oder einer Studienanstalt besitzen,
2. solche, welche nur das Abgangszeugnis eines Oberlyzeums haben (diese können also z. B. ohne Kenntnisse des Latein und ohne die sonst an seiner Stelle geforderte Vorbildung in Mathematik, Physik und Chemie zu besitzen, neue Sprachen, Geschichte oder Naturwissenschaften studieren und die Lehrbefähigung darin erlangen),
3. solche, denen durch Nachprüfung in einzelnen Fächern ein Reifezeugnis nachträglich verliehen ist.

Wir Frauen bedauern diese Regelung aus verschiedenen Gründen. Einerseits im Interesse unserer eigenen Sache. Denn wir wünschen, dass an die Frauen, die mit den Männern in Wettbewerb treten, grundsätzlich die gleichen Anforderungen an Vorbildung und Leistung gestellt werden. Wir glauben dieselben Bedingungen erfüllen zu können und meinen, dies auch schon bewiesen zu haben. Wir möchten den Anschein der Minderwertigkeit vermieden sehen, der sich naturgemäss aus einem geringeren Mass der Vorbildung ergibt. Denn wenn schon jetzt in Preussen gegenüber 41 Studienanstalten mit vollwertiger Reifeprüfung 124 Oberlyzeen (Lehrerinnenseminare) bestehen, so wird sich dies Verhältnis noch weiterhin zugunsten der Oberlyzeen verschieben. Es liegt die Gefahr nahe, dass der leichtere Weg für die Zulassung zum Universitätsstudium immer mehr bevorzugt werden wird, und dass Studentinnen mit vollwertiger Vorbildung nur noch eine verschwindende Minderheit bilden werden.

Aber wenn man auch vielleicht den jetzt gangbaren Weg der Ergänzungsprüfung für die Zulassung zu den übrigen Studienfächern für erträglich halten würde, was wir nicht tun, so scheint uns der Fortfall jeglicher Ergänzungsprüfung für die weiblichen Studierenden des höheren Lehramts den Anforderungen sowohl ihres Studiums als ihres Berufs durchaus zuwider zu laufen. Weit mehr als die Ärztin oder Chemikerin bedarf die akademisch gebildete Oberlehrerin einer möglichst gründlichen und vielseitigen Vorbildung für das Universitätsstudium. Denn ihr Beruf bringt es mit sich, dass sie gelegentlich auch in Fächern unterrichten muss, für die sie keine Berechtigung erworben hat. Auch dürfte das Nebeneinanderbestehen von zwei verschiedenen Klassen akademisch gebildeter Lehrkräfte, vollwertig und minderwertig Vorgebildeter, keinen erstrebenswerten Zustand ergeben. Wir müssen vielmehr wünschen, dass auch von den weiblichen Studierenden des höheren Lehramts ausnahmslos eine vollwertige Vorbildung verlangt werde. Andernfalls würde ein Zustand geschaffen werden, der entweder zu einer Umgestaltung des jetzigen Universitätsbetriebes, insbesondere zu einer Herabsetzung der Voraussetzungen in Vorlesungen und Übungen führen müsste, oder den Studierenden Schwierigkeiten bereiten würde, denen sie durch die Zulassung zur Universität mit Recht überhoben zu sein geglaubt haben. Beide Möglichkeiten halten wir für verhängnisvoll, nicht allein im Interesse der Frauen, die zu einem gesundheitsschädlichen Nachlernen während der Studienzeit gezwungen werden, sondern zum mindesten ebensosehr im Interesse des Universitätsbetriebs und der akademischen Lehrer.

Die Zeit der studierenden Frauen hat in den letzten Jahren derart zugenommen, dass bald kein Mangel an akademisch gebildeten weiblichen Lehrkräften mehr vorhanden sein wird. Daher scheint uns der gegenwärte Zeitpunkt am wenigsten geeignet, einen Zustand bestehen zu lassen oder gar zu erweitern, der notwendigerweise zu einer weiteren Überfüllung der akademischen Berufe mit unvollkommen vorgebildeten Bewerberinnen führt. Vielmehr wäre es jetzt an der Zeit, alle besonderen Erleichterungen für die Frauen aufzuheben und damit zugleich den unvermeidlichen Ansprüchen der männlichen (Volksschul-)Lehrer auf gleiche Erleichterung die Spitze abzubrechen.

Die beiliegende Erklärung wollen wir dem Herrn Kultusminister und den beiden Häusern des Landtags einsenden. Wir bitten Sie, uns durch Ihre Unterschrift ermächtigen zu wollen, auch Ihren Namen darunter zu setzen.

Der Vorstand des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium.

Frau Adelheid Steinmann - Bonn, Vorsitzende
Frau Julie Bassermann - Mannheim, stellvertretende Vorsitzende
Frau Marianne Weber - Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende.
Fräulein Paula Schlodtmann, Schulvorsteherin in Dresden, Schriftführerin.
Fräulein Johanna Gottschalk, Lehrerin in Bonn, Schriftführerin.
Frau Else Hinsberg - Freiburg i. Br., Schatzmeisterin.
Fräulein Julie v. Kästner, Vorsteherin eines Lyzeums, Kassel.
Fräulein Dr. phil. Selma v. Lengefeld - Weimar.
Frau Anna Reben - Wiesbaden.

Die Vorsitzenden der preussischen Abteilungen des Vereins:

Fräulein Oberlehrerin Lydia Stöcker - Berlin.
Frau Elisabeth Gudden - Bonn.
Fräulein Ida Helmentag - Coblenz.
Fräulein Agnes von der Mülbe - Erfurt.
Fräulein lic. theol. Carola Barth - Frankfurt a. M.
Frau Lotte Hoffmann - Göttingen.
Frau Christiane Mewaldt-von Wedel, Dr. phil., Greifswald.
Frau Margarete Kraus - Kassel.
Frau Milka Fritsch - Königsberg i. Pr.
Fräulein Bertha Bach - Marburg in Hessen.
Frau Johanna Marcard - Hann.-Münden.
Frau Ottilie Gelpke - Northeim.
Fräulein Martha Lemcke - Prenzlau.
Frau Martha Freudenberg - Wiesbaden.


PROVENIENZ  Universitätsarchiv Münster
BESTANDPhilosophische Fakultät G
SIGNATUR5


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Sachgebiet6.8.8   Frauen
13.3   Hochschulen
13.5   Studierende
15.14   Vereine, Arbeitskreise, Stiftungen
DATUM AUFNAHME2004-05-07
AUFRUFE GESAMT3695
AUFRUFE IM MONAT211