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Minden, Fürstbistum

 
 
 
Stadt Minden (Ausschnitt), 1797
Stadt Minden, 1797 (Ausschnitt)  Medien

In der in den Sachsenkriegen Karls des Großen an einem wichtigen Weserübergang entstandenen Siedlung Minden ist 796 als erster Bischof Ercanbert genannt. Der Sprengel des der Kölner Kirchenprovinz unterstellten Bistums erstreckte sich im Osten bis Hannover, Celle und Soltau, im Westen bis zum Dümmer See, die Weser wurde von Polle bis Nienburg eingeschlossen. 961 verlieh Kaiser Otto I. dem Bistum die Immunität, 977 Kaiser Otto II. Hochgerichtsbarkeit, Markt-, Münz- und Zollrecht als Grundlagen zum territorialen Aufbau, der, zunächst durch die Billunger bis 1106 und dann durch Heinrich den Löwen bis 1180 behindert, vorübergehend bis vor die Tore Hannovers durch Bischof Johann von Diepholz (1242-1253) gelang. Das 1259 durch Widukind von Hoya (1253-1261) erworbene fuldische Hameln ging bereits 1277 an die Welfen verloren. Bischof Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (1326-1346) verlor 1336 an die Grafen von Hoya Amt Stolzenau an der Weser, die dann durch das 1335 südlich davon errichtete Schlüsselburg gesichert blieb, doch bis südlich Hausberge nur wenig nach Osten überschritten wurde. Grenzpunkte im Norden waren seit 1253/54 Rahden gegen Diepholz, im Westen Bünde und Oldendorf gegen Osnabrück, im Süden Löhne gegen Ravensberg. Im Innern wurde die bischöfliche Macht eingeschränkt durch die seit 1096 nachweisbare Stiftsvogtei der mächtigen Edelherren vom Berge bis zu deren Aussterben 1397. Ihr wertvolles Erbe war das Amt Hausberge südlich Minden.

Bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erlangte die Hauptstadt Minden ihre Selbständigkeit. Sie nahm nach verheerenden Stiftsfehden in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts bereits 1529/30 die Reformation an und gehörte 1536-1547 zum Schmalkaldischen Bund. Franz von Waldeck, seit 1530 Bischof, mußte 1553 zugunsten von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel auf sein Amt verzichten. Diese welfische Vorherrschaft, unter Franz von Braunschweig-Wolfenbüttel (1508-1529) begründet und im 16. Jahrhundert vergeblich bestritten, dauerte bis in den Dreißigjährigen Krieg. 1648 erhielt Brandenburg-Preußen das dem Westfälischen Reichskreis angehörende Fürstentum Minden als Entschädigung für Vorpommern gegen welfische Ansprüche und vereinte es in seiner Verwaltung seit 1719 mit Ravensberg. Seit 1723 war eine Kriegs- und Domänenkammer in Minden dafür zuständig. Lediglich das Domkapitel mit 18 Kanonikern, davon elf kath., überstand die Säkularisation bis 1810.

Quelle: Alfred Bruns, in: Gerhard Taddey, Lexikon der Deutschen Geschichte, Stuttgart:  Alfred Kröner Verlag, 1998, S. 845
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