Kriegsendphaseverbrechen 1945 > Prozess in Arnsberg 1957/1958



 

Der Arnsberger Prozess 1957/58 -
Film- und Audiomaterial des Westdeutschen Rundfunks (WDR)

 
 
 
Das Kriegsendphaseverbrechen im Warsteiner Raum geriet erst 1956 in den Fokus deutscher Ermittlungsbehörden. Obgleich die Staatsanwaltschaft Arnsberg bereits 1947 Kenntnis von dem Eversberger Verbrechen erhielt und einige Zeit später auch zuständig wurde, wurde das Verbrechen nicht untersucht. Erst eine anonyme Anzeige brachte die Ermittlungen zunächst der regionalen Polizei und dann des Landeskriminalamts NRW in Gang. Am 11. November 1957 wurde das Hauptverfahren eröffnet und der erste Sitzungstag auf den 2. Dezember terminiert – nicht im Schwurgerichtssaal des Landgerichts, sondern im größeren Arnsberger Rathaussaal am Neumarkt. Vorsitzender Richter war der 49-jährige Kurt Niclas, beisitzender Richter der 41-jährige Franz-Herrmann Rudolphi, der zugleich die wichtige Rolle des Berichterstatters innehatte, und der 35-jährige Richter Wilhelm Flocke. Im Verfahren beschränkte man sich auf einige Hauptverdächtige, die man aus dem Stab herausdestilliert hatte und nun wegen Mordes und Mordversuchs anklagte: der 48-jährige Wolfgang Wetzling, SS-Obersturmbannführer und Divisionsrichter, nach 1945 Justiziar der Niedersächsischen Landeskrankenhilfe in Lüneburg, der 43-jährige Johannes Miesel, SS-Sturmbannführer und nach 1945 Regierungs-Assessor in Eckernförde, der 36-jährige Heinz Zeuner, SS-Untersturmführer und Ordonanzoffizier von Kammler, nach 1945 Bergvermessungstechniker mit Wohnsitz in Bergkamen, der 41-jährige Bernhard Anhalt, SS-Untersturmführer, nach 1945 Angestellter der Elektrizität AG Mitteldeutschland in Kassel, der 40-jährige Helmut Gaedt, Oberleutnant und Waffenoffizier der Wehrmacht und nach 1945 Gewerbeoberlehrer in Mölln, und der 39-jährige Ernst-Moritz Klönne, der nicht zur Einheit gehörte, aber im Langenbachtal ebenfalls geschossen haben soll. Der Dortmunder Unternehmersohn und Panzer-Offizier hielt sich zu dieser Zeit in der elterlichen Villa in Warstein auf.

Das Arnsberger Verfahren fand in einem für die Täter günstigen politischen und gesellschaftlichen Klima statt. Irritierend ist schon die in der Presse benutzte Bezeichnung „Fremdarbeiterprozess“, so als ob man über die Fremdarbeiter zu Gericht säße. Die Zeit war gekennzeichnet durch einen revisionistischen und nationalen Reflex, der nicht nur gegen die ehemaligen Besatzungsmächte, sondern auch gegen die Kriegsverbrecherprozesse als „Siegerjustiz“ gerichtet war, durch milde Strafen, Gnadenerlasse und das Übersehen von Verbrechen. Bestimmende Pole waren der Wiederaufbau und die Sehnsucht nach Frieden auf der einen, die Integration der Bevölkerungsgruppen, auch der belasteten, in einer Art Leidens- und Opfergemeinschaft, die zu Zugeständnissen bei der Ahndung von NS-Verbrechen genutzt wurde. Die Schuld wurde auf wenige fokussiert, und hier v.a. auf die SS und eine skrupellose Staatsführung. Die antikommunistische Stoßrichtung des NS-Ideologie ließ sich gut an den Ost-West-Konflikt andocken, und Umfragen zufolge hatten 1952 ein Viertel bis ein Drittel der Befragten von Hitler eine positive Meinung. Ein Großteil der Bevölkerung stand den NS-Prozessen gleichgültig bis kritisch gegenüber.

Nach 21 Tagen oder 136 Stunden Sitzungsdauer, dem Anhören von einem Sachverständigen und 86 Zeugen, wurde das Urteil am 12. Februar 1958 verkündet. Alle Verteidiger hatten zuvor einen Freispruch gefordert. Nur der Anwalt Anhalts, Güldenpfennig, hatte den Befehl als verbrecherisch bezeichnet. Rechtsanwalt Krüger, der Anwalt des Juristen Wetzlings, war sogar der Auffassung, dieser habe den „verbrecherischen Charakter des Befehls nicht erkannt". Das Urteil stieß angesichts der milden Strafen in der kritischen Öffentlichkeit auf harsche Kritik, fand aber auch Befürworter. Wetzling hatte wegen Totschlags 5 Jahre Gefängnis erhalten, Klönne 18 Monate. Miesel profitierte vom Straffreiheitsgesetz, und Anhalt, Gaedt und Zeuner wurden freigesprochen. Im Rechtsausschuss des Bundestags erklärte der SPD-Abgeordnete Arndt, dies sei „ein Mord am Recht“, das die Bundesrepublik entehre und Massenmörder ermuntere. Richter Niclas, der nun bundesweit am Pranger stand, ging, unterstützt von den Richterkollegen und selbst den Geschworenen, in die Offensive. Zwar galt für ihn das Beratungsgeheimnis, aber dennoch ließ er auf einer Pressekonferenz seinem Unmut freien Lauf. Wer das Schöffensystem wolle, so Niclas, bei dem ein für den Angeklagten negatives Urteil nur mit einer 2/3-Mehrheit zustande kommen könne, also nicht allein durch die Berufsrichter, der müsse ein entsprechendes Urteil auch ertragen. Unterschwellig kritisierte er damit die Schöffen, die demnach die Berufsrichter überstimmt haben müssten. Ob es ihm hier um seinen Ruf oder das Urteil an sich ging, bleibt offen.

Mit dem Arnsberger Urteil war die justizielle Ahndung nicht zu Ende. Die Saatsanwaltschaft konnte sich nur bei Wetzling, Klönne und Miesel mit einer Revision durchsetzen, die zur Zurückverweisung an ein anderes Landgericht führte. Bei den übrigen Angeklagten folgte man der Bitte des Justizministeriums, von einer Revision abzusehen. Diese Einflussnahme sei dem Wunsch nach Effizienzsteigerung geschuldet. Erst der Prozess vor dem Landgericht Hagen, dem der Fall überwiesen worden war, folgte 1959 in wesentlichen Punkten der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen Wetzling lebenslanges Zuchthaus und bei Klönne eine 6-jährige Zuchthausstrafe, Miesel aber wurde freigesprochen. Mit der Bestätigung dieses Urteils durch den BGH waren Wetzling und Klönne nun rechtsgültig verurteilt, jedoch wurde Miesels Freispruch kassiert und er 1961 zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Klönne indes gelang es, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu setzen, dass seine Haftstrafe halbierte. Nach 13 1/2 Jahren in verschiedenen Anstalten wurde Wetzling am 1. März 1974 entlassen, die Bewährung dauerte bis Februar 1979; er starb 1989. Klönne kam bereits nach 14 Monaten Haft, die er vor allem in Münster absaß, kurz vor Weihnachten 1961 mit einer Bewährung bis Juli 1965 frei. Er starb 2005. Miesel saß von seinen 4 Jahren Gefängnis ein halbes Jahr in Neumünster ein und wurde dann auf Bewährung bis November 1965 entlassen.

Der Arnsberger Prozess führte zu einem großen regionalen und überregionalen Medienecho. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) war an mehreren, für das Verfahren wichtigen Tagen (02.12.1957, 29.01.1958, 30.01.1958, 04.02.1958, 12.02.1958) mit einem Filmteam vor Ort und ermöglichte über seinen Übertragungswagen, der vor dem Rathaus stand, Passanten, zumindest zeitweise live dem Geschehen zu folgen. Das Filmteam durfte sich im Saal während des Verfahrens frei bewegen und nahm hierdurch verschiedene Perspektiven auf. Da es die Genehmigung erhalten hatte, auch Tonaufnahmen anzufertigen, sind einige Szenen des Rohmaterials mit Ton unterlegt. Am 12. Februar 1958 strahlte der WDR anlässlich der Urteilsverkündung einen Beitrag ("Urteilsverkündung im Arnsberger Prozess gegen ehemalige SS-Angehörige") in der Sendung "Hier und Heute" aus. Daneben brachte der WDR am selben Tag in der Radio-Sendung "Zwischen Rhein und Weser" einen Beitrag von Walter Erasmy.

Die hier verfügbare Video-Mediendatei enthält jedoch nicht den Sendebeitrag, sondern überwiegend das ungeschnittene Rohmaterial und Szenen, in die z.T. schon Ausschnitte montiert worden waren, zudem sind die einzelnen Szenen vermutlich nicht immer in der chronologischen Reihenfolge. Die zeitliche Zuordnung und die Identifikation der Rechtsanwälte sind zzt. noch nicht abgeschlossen. Das Material hat eine Länge von 11:27 Minute und wird im WDR-Archiv in Köln aufbewahrt. Die Audio-Mediendatei entspricht dem am 12. Februar 1957 gesendeten Beitrag (WDR-Archiv, File 6043299106.1.01).


Um den Film ansehen zu können, klicken Sie bitte auf das Bild. Einige Stellen sind ohne Ton.

Walter Erasmy (1924-1993), Urteilsverkündung im Arnsberger Prozess gegen ehemalige SS-Angehörige, Reportage für die WDR-Sendung "Zwischen Rhein und Weser", gesendet am 12.02.1958 (Audio-Mediendatei, 9:12 min., mp3)




Filme des Signal Corps (1945) zur Situation am  Suttroper und am  Warsteiner Tatort

Fotos zur Grabanlage bzw. zur Erschießungsstelle in Suttrop und Warstein

Vernehmungsprotokolle zum Tathergang in Suttrop und Eversberg

LWL-Filme zum Massaker und den archäologischen Grabungen 2018-2020:
Langenbachtal (2019) und
Ermordet, verscharrt, verdrängt - archäologische Forschungen zu Weltkriegsverbrechen in Warstein (2021)
 
 
 

Szenenbeschreibung des Film-Beitrags

 
 
00:00
Angeklagte gehen in Begleitung von Justizwachleuten, aus dem Gerichtsgefängnis in der Eichholzstraße kommend, auf der Königstraße zum provisorischen Gerichtssaal, der im Ratssaal der Stadt Arnsberg eingerichtet worden ist, gefilmt aus einem parkenden Auto (erster Sitzungstag, 02.12.1957).
 
 
00:24
Mit dem Stadtwappen geschmückte Eingangstür des Rathauses der Stadt Arnsberg, durch die ein Beamter in Uniform tritt, jemanden grüßend (02.12.1957).
 
 
00:35
Schild "Sitzungssaal" an der Tür des Ratssaales, Schwenk auf die Bekanntmachung der Sitzung (02.12.1957).
 
 
00:45
Journalisten und Zusachauer:innen, sich z.T. setzend.
 
 
00:50
Tonaufnahme: Vorsitzender Niclas, am Richtertisch sitzend, vermutlich 28.01.1958: "Wir setzen also die unterbrochene Hauptverhandlung fort. Ich will mich zu Beginn der Sitzung wieder vergewissern, äh, über die Frage 'Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten Klönne nach der Operation'?" Zu Klönne, der sich einen Fuß gebrochen hatte, hinabschauend, der zugedeckt auf einer Trage liegt, und wohlwollend nickend: "Sie können der Verhandlung folgen?" Klönne: "Jawohl." (29.01.1958)
 
 
01:13
Zuschauer:innen
 
 
01:20
Tonaufnahme, Plädoyer des Rechtsanwalts Erwin Krüger, Verteidiger des Angeklagten Wetzling, stehend: "[…] Obwohl mein Mandant objektiv an der Erschießung im Langenbachtal beteiligt war, kann er weder wegen Beihilfe zum Mord noch wegen Beihilfe zum Totschlag bestraft werden, denn er hat nur auf Befehl gehandelt und den verbrecherischen Zweck dieses Befehles nicht erkannt. Ich beantrage deshalb Freispruch." (29.01.1958)
 
 
01:47
Angeklagte
 
 
01:55
Plädoyer des Rechtsanwalts Helmut Portwich, Verteidiger des Angeklagten Gaedt, stehend, stellenweise mit Einblendung der Staatsanwälte (u.a. Buchner), des Angeklagten Gaedt, einiger Geschworener und der Journalist:innen und Zuschauer:innen: "[…] Ihr Urteil soll gerecht sein, soll alle Belange gewogen und erwägt haben. Recht ist mehr als geschriebenes Gesetz, als Satzung. Recht ist, meine Herren Staatsanwälte, nicht Weisung, Recht verträgt Güte und Menschlichkeit. Herr Landgerichtsdirektor, meine Herren Richter und Geschworenen, Helmut Gaedt lernte Waffen zum Töten zu entwickeln, obwohl er Lehrer werden wollte. Bedenken Sie, meine Herren Richter, dass ein selbstgefälliges, selbstgerechtes Urteil, das mit nur alle [sic!], nicht alle Umstände berücksichtigt, in [sic!] diesen Mann und die Familie in Not und Verzweiflung stoßen würde. Dieses ganze Verfahren war schon schlimm genug! Denken Sie auch daran. Das bitte ich Sie nicht als der Verteidiger, das bitte ich Sie als mitfühlender und mitleidender Mensch. […]" (04.02.1958)
 
 
03:22
Wand des Ratssaals mit Schwenk auf Angeklagte und Verteidiger
 
 
03:28
Klönne, auf einer Trage liegend, sichtlich gelöst und einer jungen Frau zulächelnd, die ihm Mineralwasser reicht, mit einer brennenden Zigarette in der linken Hand. (29.01.1958?)
 
 
03:49
Tonaufnahme, Plädoyer des Rechtsanwalts Prof. Dr. Hans Dahs, Verteidiger des Angeklagten Klönne, stehend, meist vom Blatt ablesend, Schwenk in den Gerichtssaal, am Schluss sich setzend: "[…] Aber nicht nur die Fülle und Schwierigkeit des Materials begründete die große Verantwortung für uns alle. Es kommt hinzu, dass dieser Prozess wegen der Personen und der Stellung der Angeklagten, ihrer Art ihrer Beschuldigungen die Öffentlichkeit weit über diesen Bezirk und über das deutsche Vaterland hinaus bewegt. Damit könnte eine Gefahr gelegt werden, dass gewisse Einflüsse mitspielen, die man sogenannte Imponderabilien nennt, die sich in die Beurteilung und die Entscheidung einschleichen könnten, ohne dass es uns zu Bewusstsein kommt. Ich glaube, meine sehr verehrten Herren, in Zustimmung und Einverständnis meiner Herrn Mitverteidiger darf ich es nochmals an dieser Stelle aussprechen, dass wir Männer hier auf der Verteidigerbank, wir haben aufgrund der mit einer nicht zu überbietenden Sachlichkeit und Souveränität geleiteten Verhandlungen [sic!] das Vertrauen und die Überzeugung, dass die Entscheidung dieses hohen Gerichtes durch solche Einflüsse nicht gestört werden kann. […] Meine sehr verehrten Herren Richter, meine Herren Geschworenen, bitte ich Sie als Verteidiger des Angeklagten Klönne um ein gerechtes Urteil. Und dieses gerechte Urteil muss meiner Auffassung [nach] lauten: Der Angeklagte Klönne wird freigesprochen." (30.01.1958)
 
 
05:34
Tonaufnahme, im Anschluss Schwenk in den Gerichtssaal, Vorsitzender Richter Niclas [?] zu den Staatsanwälten gewandt: "Und dann nach Abschluss der Plädoyers der Verteidigung von seiten der Staatsanwaltschaft […unverständlich] werden." OStA Buchner: "Ja." Vorsitzender Richter Niclas [?]: "Herr Oberstaatsanwalt. […unverständlich]“. OStA Buchner: "Meine Herren Richter, meine Herren Geschworenen, Sie haben die Ausführungen der Herren Verteidiger gehört. Sie haben die Ausführungen der Staatsanwaltschaft gehört. Und Ihre Aufgabe ist es nun, das Urteil zu finden, das Urteil zu finden, wie es [Abbruch der Aufnahme]." (30.01.1958)
 
 
06:08
Tonaufnahme, Erklärung des Angeklagten Wetzling, stehend, stellenweise Blick auf die Geschworenen, die Richter, die Journalisten, die Zuschauer:nnen: "[…] Ich hatte manchmal den Eindruck, und in der Presse, äh, war es auch so gekommen, dass man gemeint hatte, aus einer gewissen Gefühlskälte, mit der ich meine Argumente vorbrachte, etwa wenn ich vom 'Gesetz der Großen Zahl' gesprochen habe oder, äh, von anderen Dingen, die mit dem Tatgeschehen, mit dem Geschehen im Langenbachtal zusammenhingen, da hat man gemeint, aus der Gefühls-, äh, also einer gewissen Gefühlskälte, auf eine gewisse Gefühlskälte bei mir schließen zu sollen. Ich möchte Ihnen, meine Herren Richter und Geschworenen, nur sagen, dass kein Mensch, der mich kennt, mir jemals diese Eigenschaft der Gefühlskälte, äh, zuerkannt hat. […]" (04.02.1958)
 
 
07:03
Tonaufnahme, Angeklagter Miesel, stehend, am Schluss sich setzend: "[…] dass ich während des ganzen Verfahrens einer enormen Behinderung unterlag, dass ohne diese Behinderung, davon bin ich überzeugt, ein weitaus günstigeres Bild von mir erstanden wäre, als es jetzt der Fall ist. Der Sachverständige hat diese Behinderung mit Haftpsychose und Gedächtnisverlust bezeichnet. Wahrscheinlich liegt es daran, dass trotz allen guten Willens meinerseits, ich kein Verhältnis finden kann zu der erhobenen Anklage, obwohl ich an dieser Bemühung fast zerbrochen bin, und dass es mir auch noch nicht gelungen ist, ein echtes Verhältnis zu finden zu dem Strafantrag, der geeignet ist, mich unter die Kriminellen einzureihen und eine große Familie in den Abgrund zu stoßen."(04.02.1958)
 
 
08:10
Schwenk über die Journalist:innen und Zuschauer:innen
 
 
09:07
Tonaufnahme (z.T.), Richter Niclas, gefolgt von den beiden anderen Richtern und den Geschworenen, den Gerichtssaal zur Urteilsverkündung betretend, die anwesenden Personen stehend, am Richtertisch von einem Blatt Papier, das auf einen Aktenband gelegt ist, das Urteil verlesend, Schwenk auf die Verteidigerbank mit den Angeklagten, Blick auf den auf einer Trage liegenden und mit dem Zeigefinger gestikulierenden Klönne (29.01.1958?): "Ich verkünde das Urteil des Schwurgerichtes. Im Namen des Volkes. Der Angeklagte Wetzling wird wegen eines Totschlages, begangen an 151 Menschen, zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten Wetzling wird die erlittene Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet. Der Angeklagte Klönne wird wegen Beihilfe zu einem Totschlag, begangen an 71 Menschen, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen den Angeklagten Miesel wird gemäß § 6 des Straffreiheitsgesetzes vom 17. Juli 1954 eingestellt. Die Angeklagten Anhalt, Gaedt und Zeuner werden freigesprochen. Soweit Einstellung des Verfahrens und Freisprechung erfolgt ist, trägt die Landeskasse die Kosten. Im übrigen werden die Kosten den verurteilten Angeklagten auferlegt. Ich verkünde weiter noch folgenden Beschluss des Gerichtes: Die Untersuchungshaft gegen den Angeklagten Wetzling dauert wegen Fluchtverdachtes fort. Die gegen die Angeklagten Miesel, Anhalt und Zeuner ergangenen Haftbefehle werden aufgehoben." Niclas sich setzend. (12.02.1958)
 
 
10:59
Schwenk über die z.T. in Schwarz gekleideten Ehepartnerinnen (?) der Angeklagten, die vor den Journalisten sitzen. (12.02.1958)
 
 
11:27
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