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Hessen-Darmstadt, Herzogtum / Großherzogtum

 
 
 
Herzogtum Westfalen, Teil des späteren Großherzogtums, 1791 (Kartenausschnitt)
Herzogtum Westfalen, 1791 (Kartenausschnitt)  Karte

Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 unter den Söhnen Philipps des Großmütigen erhielt sein jüngster Sohn Georg I. (1567-1596) etwa ein Achtel des Landes mit der Grafschaft Oberkatzenelnbogen um Darmstadt, das namengebend wurde, und aus dem Erbe seines 1583 verstorbenen Bruders Philipp von Hessen-Rheinfels Braubach und Rhens. Sein nach denn Erbstatut von 1606 und der darin festgelegten Primogenitur folgender Sohn Ludwig V. (1596-1626) überwies seinem Bruder Philipp 1609 Butzbach, das jedoch schon 1643 zurückfiel, und Friedrich 1622 Homburg, der die Linie Hessen-Homburg (bis 1866) begründete. Aus dem Erbe seines 1604 verstorbenen Oheims Ludwig II. von Hessen-Marburg erhielt Ludwig V. die Hälfte von Oberhessen um Gießen, wo er 1607 eine Universität gründete. Aus Unzufriedenheit mit seinem Anteil begann er gegen die inzwischen calvinistisch gewordene Vetternlinie Hessen-Kassel den Marburger Erbfolgestreit, der 1627 im Hauptakkord seinen Sohn Georg II. (1626-1661) zunächst siegreich sah, der aber im Einigkeitsvertrag von 1648 mit einer Niederlage endete. Hessen-Darmstadt blieb auf die unverbundenen Teile um Darmstadt, Gießen bis Alsfeld und Biedenkopf, die Ämter Braubach und Katzenelnbogen, die Grafschaft Nidda und die Herrschaft Itter beschränkt.

Nach kleineren Erwerbungen (Eberstadt, Frankenstein u. a.) fiel 1736 aus dem Erbe der ausgestorbenen Grafen von Hanau der Lichtenberger Teil an mit Besitz im nördlichen Elsaß um Buchsweiler, in der Pfalz um Pirmasens und Dreieich südlich des Untermains, vergrößerte aber nur den Streubesitz. In Ernst Ludwig (1678/88-1739), Ludwig VIII. (1739-1768) und Ludwig IX. (1768-1790) , dessen fähiger Minister F. K. von Moser 1772-1780 den verschuldeten Staat sicherte, während seine Gemahlin Henriette Karoline den kulturellen Rang der Hauptstadt hob, wies das Land unfähige und verschwenderische Regenten auf. Unter Ludwig X. (1790-1830) wurde Hessen-Darmstadt 1806 zum Großherzogtum erhoben, trat dem Rheinbund bei und erfuhr zwischen 1803 und 1815/16 vielfache Besitzveränderungen, so durch Erwerb von Rheinhessen, der Burggrafschaft Friedberg, den Grafschaften Solms, Erbach und Isenburg als Standesherrschaften, während Hanau-Lichtenberg bereits 1803 verlorenging und das kölnische Herzogtum Westfalen und die Grafschaft Wittgenstein, erst 1803 erworben, 1816 an Preußen abgetreten werden mußten. Daraufhin wurde das Land in die drei Provinzen Rheinhessen (Mainz), Starkenburg (Darmstadt) und Oberhessen (Gießen) eingeteilt.

Seit 1815 Mitglied des Deutschen Bundes, erhielt das Großherzogtum am 17.12.1820 eine Verfassung, schloß sich 1828 dem Preußischen Zollverein an und hob 1848 nach Unruhen die standesherrlichen Vorrechte auf. 1866 trat Hessen-Darmstadt auf die österreichische Seite und verlor das sogenannte Hinterland um Biedenkopf und das gerade angefallene Homburg an Preußen, mußte 1867 mit seinem Gebiet nördlich des Main dem Norddeutschen Bund beitreten und ging 1871 im Deutschen Reich auf. Mit Ernst Ludwig wurde 1918 die letzte regierende Linie des hessischen Fürstenhauses abgesetzt. Der nun entstehende Volksstaat Hessen-Darmstadt endete 1945 und ging im Land Hessen auf.

Quelle: Alfred Bruns, in: Gerhard Taddey, Lexikon der Deutschen Geschichte, Stuttgart:  Alfred Kröner Verlag, 1998, S. 551
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