Wenn Ihr Kind jünger als 3 Jahre alt ist,
findet die Frühförderung
in den Frühförderräumen
in der Schule,
in unseren Außenstellen
oder
bei Ihnen zu Hause
statt.
Wenn Ihr Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist,
findet die Frühförderung
im Kindergarten Ihres
Kindes,
in integrativen oder
heilpädagogischen Einrichtungen,
im Kindergarten der
Westfälischen Schule für Schwerhörige oder Gehörlose oder
in den Außenstellen
statt.
In allen Kindergärten beraten und begleiten wir die Erzieherinnen
Ihres Kindes und arbeiten mit weiteren Therapeuten Ihres Kindes
zusammen.
Frühförderung können Sie über die
Beratungsstelle beantragen. Unsere Frühförderung ist für Sie
kostenlos.
Sie benötigen keine Überweisung Ihres
Kinderarztes.
Betreuung in unserer Frühförderung bedeutet nicht,
dass Ihr Kind später in den Kindergarten oder in die Schule für
Hörgeschädigte gehen wird.