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Schwerhörigenschule Bochum

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Frühförderung
 Allgemeine Informationen
 
 
 
 
 
Westfälische Schule für Schwerhörige 
Hauptstr. 155
44892 Bochum-Langendr.
Tel.:  0234 / 92 17 150
Fax.: 0234 / 92 17 155
 

Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wir möchten Ihr Kind...

... beim Hörenlernen unterstützen,
... beim Sprechenlernen unterstützen,
... in der Kommunikation unterstützen.

Die Förderung ist individuell, spielerisch und ganzheitlich.

Was können wir für Sie tun?

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Fragen der Hörtechnik.

Wir können Sie bei der Suche nach geeigneten Kindergärten oder Schulen für Ihr Kind beraten.

Wir können Kontakte zu anderen betroffenen Eltern vermitteln und organisieren regelmäßige Elterntreffs in unseren Räumen.

Frühförderung bedeutet...

Wenn Ihr Kind jünger als 3 Jahre alt ist, findet die Frühförderung
in den Frühförderräumen in der Schule,
in unseren Außenstellen oder
bei Ihnen zu Hause
statt.

Wenn Ihr Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist, findet die Frühförderung
im Kindergarten Ihres Kindes,
in integrativen oder heilpädagogischen Einrichtungen,
im Kindergarten der Westfälischen Schule für Schwerhörige oder Gehörlose oder
in den Außenstellen
statt.
In allen Kindergärten beraten und begleiten wir die Erzieherinnen Ihres Kindes und arbeiten mit weiteren Therapeuten Ihres Kindes zusammen.

Frühförderung können Sie über die Beratungsstelle beantragen. Unsere Frühförderung ist für Sie kostenlos.

Sie benötigen keine Überweisung Ihres Kinderarztes.

Betreuung in unserer Frühförderung bedeutet nicht, dass Ihr Kind später in den Kindergarten oder in die Schule für Hörgeschädigte gehen wird.