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Suchergebnisse für "Selbstständigkeit zieht ein: Ambulant Betreutes Wohnen":

  1. Voxi-Dokument

    https://www.lwl-bk-soest.de/media/filer_public/11/e0/11e0dc…

    LWL-Berufskolleg Soest Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Konzept Evaluation 5 Das Evaluationskonzept selbst ist kein starres, unveränderbares Dokument. Es ist ein Arbeitspapier, das kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Dabei orientiert es sich an den jeweiligen organisatorischen und personellen Voraussetzungen und der sich stetig verändernden Schülerschaft.
  2. https://www.lwl-wandmalerei.de/%40%40files/28867312/soest_n…

    Putzgrenze bei 3,23m über OKF (am oberen Rand des Nimbus). Drei Zirkellöcher (Korrektur) über dem linken Auge. Ein Zirkelloch im Bereich des Bartes für die Architektur. Vorritzungen im Bereich der Architektur (Vergoldung). Vorritzung des ehemals vergoldeten Nimbus.
  3. https://lwl-wandmalerei.de/%40%40files/28867312/soest_nikol…

    Putzgrenze bei 3,23m über OKF (am oberen Rand des Nimbus). Drei Zirkellöcher (Korrektur) über dem linken Auge. Ein Zirkelloch im Bereich des Bartes für die Architektur. Vorritzungen im Bereich der Architektur (Vergoldung). Vorritzung des ehemals vergoldeten Nimbus.
  4. Folie 1

    https://gdk-hilfe.lwl.org/media/filer_public/2c/b7/2cb7a8cf…

    In NRW war bis vor kurzem das Gauß-Krüger-Koordinatensystem (metrisch, winkeltreu) in Verwendung und ist nun weitestgehend durch ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung abgelöst. Ein Wechsel in KLARA-Delos verändert nicht die Karte. In der Koordinatenanzeige im Kartenfenster werden nur andere Werte angezeigt.
  5. Folie 1

    https://www.lwl.org/media/filer_public/2c/b7/2cb7a8cf-2f62-…

    In NRW war bis vor kurzem das Gauß-Krüger-Koordinatensystem (metrisch, winkeltreu) in Verwendung und ist nun weitestgehend durch ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung abgelöst. Ein Wechsel in KLARA-Delos verändert nicht die Karte. In der Koordinatenanzeige im Kartenfenster werden nur andere Werte angezeigt.
  6. Microsoft Word - 20210709 Richtlinie KitaInvest 5. Bundesprogramm.docx

    https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/ac/86…

    Oktober 2020 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen 1.1.1 im Rahmen des Bundes-U3-Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 bis 2018, 1.1.2 im Rahmen von Rückflüssen aus fachbezogenen Pauschalen aus dem U3-Investitionspro- gramm des Landes für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplät- zen insbesondere für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kinderta- gespflege unter Einbeziehung des bisherigen Angebots, 1.1.3 im Rahmen des Ü3-Investitionsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 bis 2019 für Investitionen zum weiteren Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen insbesondere für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen unter Ein- beziehung des bisherigen Angebots, 1.1.4 im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020, 1.1.5 im Rahmen des „Kita-Investitionsprogramms-NRW 2025“ des Landes Nordrhein-Westfalen sowie 1.1.6 im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021. 1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung be- steht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Er- messens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kinderta- gespflege, die 2.1.1 im Rahmen des U3-Investitionsprogramms 2015 bis 2018 des Bundes (Nummer 1.1.1) im Zeitraum zwischen dem 1.
  7. Take-Care-Newsletter_en_01

    https://www.lwl.org/ks-download/downloads/TakeCare/TAKE%20C…

    Paphos besteht aus mehreren Dörfern und deren Einwohner/innen fahren für Freizeitaktivitäten in die Stadt Paphos. Es gibt hier ein größeres Angebot an Aktivitäten und folglich mehr Einzelhändler und Schlüsselpersonen. Darüber hinaus ist die Stadt multikultureller und stellt ein ganzheitlicheres Bild der Gesellschaft dar.
  8. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&gld_n

    https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/56/32…

    Mai 2008 - 321 - 6252.2 - 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen im Rahmen der Bundes-Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 bis 2014 und 2015 bis 2018 und der Abwicklung des Vorgängerprogramms 2008 bis 2013 sowie des U3-Ausbauprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere unter Verwendung der Rückflüsse aus den fachbezogenen Pauschalen für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege unter Einbeziehung des bisherigen Angebots. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Rahmen des Investitionsprogramms 2013 bis 2014 im Zeitraum zwischen dem 1.
  9. Infoblatt Versorgungsausgleich

    https://www.kvw-muenster.de/media/filer_public/5e/7d/5e7df7…

    Damit erfordert der Versorgungsausgleich zwar eine gleiche Teilhabe, jedoch keine Besser- oder Schlechterstellung der ausgleichsberechtigten Person. Die Ausgleichsberechtigten erwerben ein eigenständiges Anrecht. Durch Einführung des Jahressteuergesetzes 2007 stellt der Gesetzgeber ab 2008 die Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die kvw-Zusatzversorgung im AV I zunehmend steuerfrei (§ 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz/EStG).
  10. https://www.geographische-kommission.lwl.org/media/filer_pu…

    In der Regel stehen einer ganzseitigen Hauptkarte (Maßstab 1:525.000 oder 1:750.000) Beikarten sowie Diagramme, Profile oder bildhafte Darstel- lungen gegenüber, welche die Thematik der Haupt- karte ergänzen und vertiefen. Zu jedem Doppelblatt erscheint ein mit Abbildun- gen, Tabellen, Übersichten, Literaturnachweisen u.a.m. ausgestatteter Sachkommentar. Darin wer- den die dargestellten Themen in entwicklungs- geschichtliche bis planerische Zusammenhänge eingeordnet und zahlreiche weiterführende Hin- tergrundinformationen geliefert.