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Wappenbuch mit Aufschwörungstafel des Engelbert Anton Maria von Wrede zu Melschede (1742-1808) zum Domkapitel in Münster, mit Aufnahmevermerk, 1775 Malerei auf Pergament, gebunden 50,5 x 70,5 cm (aufgeschlagen) Staatsarchiv Münster, Domkapitel Münster, Wappenbuch III, Bl. 62 Foto: Staatsarchiv Münster
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Domkapitel, das heißt die Kollegien der Kanoniker oder Domherren, denen die Teilnahme an der fürstbischöflichen Regierung zustand, waren Sache des Adels. Die Kontinuität eines Adelsgeschlechts durch zahlreiche Nachkommen zu sichern und dabei gleichzeitig standesgemäß zu leben, stellte die Adelsfamilien vor Probleme. Eine wichtige Entlastung dafür boten die Domkapitel, denn Domherren bezogen hohe Einkommen aus dem Stiftsvermögen und besaßen als Land- respektive Herrschaftsstand ein erhebliches Maß an politischen Gestaltungsmöglichkeiten, die wiederum der Familie zugute kommen konnten.
Da die Stellen begrenzt waren – in Münster auf 40 bzw. 41 Präbenden –, jedoch soziale Aufsteiger, wie Nobilitierte oder Patrizier, sowie landfremde Adlige in die Kapitel drängten, wurden die Qualifikationsbedingungen, um eine Domherrenpräbende zu erlangen, zunehmend verschärft. Neben den im 18. Jahrhundert gängigen Kriterien wie Mindestalter, eheliche Geburt, Gesundheit, Glaubenseid, Studium und der Entrichtung von Aufnahmegebühren kam allein dem Nachweis der Stiftsfähigkeit eine entscheidende Bedeutung zu. Bei diesem sogenannten Aufschwörungsverfahren hatte der designierte Domherr dem Kapitel gegenüber seine ritterbürtige oder edelfreie Herkunft über die letzten vier Generationen hinweg, was 16 Ahnen entsprach, nachzuweisen. Die in Form einer Vorfahrentafel auf ein Pergament aufgemalten Namen und zugehörigen Wappen wurden im Kapitelsaal für sechs Wochen aufgehängt, um eine breite Prüfung zu ermöglichen. Im Anschluss daran beschworen zwei Domherren deren Richtigkeit und ebneten damit den Weg zu einer vollberechtigten Mitgliedschaft (Emanzipation).
Diese Wappentafeln, wie die oben abgebildete des Engelbert Anton Maria von Wrede von 1775, wurden seit 1675 vom Domkapitel systematisch gesammelt und zu sogenannten Wappenbüchern zusammengebunden, wie sie auch die münstersche Ritterschaft anlegte.
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