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Staatlicherseits wurde die Flussschifffahrt in den zwanziger und dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts durch landesübergreifende Gesetze erleichtert (Rheinschiffakte 1831, Weserschifffahrtsakte 1823). Ihre Förderung bedeutete zugleich den Ausbau der Flüsse, Kanäle und Häfen. In der preußischen Provinz Westfalen forcierte diese Förderung vor allem der erste Oberpräsident. Ludwig Freiherr von Vincke ließ in seiner Funktion als Ruhrschifffahrtsdirektor auch den abgebildeten Ruhrorter Hafen mit schwimmenden Dampfbaggern ausbauen, um die Hafenkapazität zu erweitern. 1838 konnte man dort bereits 12.000 ein- und auslaufende Schiffe verzeichnen.
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