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Auf die ersten Eingriffe der Preußen in Zunftprivilegien folgte 1809 unter französischem Einfluss die Einführung der Patentsteuer: Die Entrichtung dieser Steuer berechtigte zur Ausübung eines Gewerbes und unterwanderete damit bisherige Zunftprivilegien. 1810 hoben die Franzosen die Gilden bzw. Zünfte endgültig auf. Der folgende Bericht listet die zu diesem Zeitpunkt existierenden Zünfte in der Stadt Münster auf, die seit 1806 zum Großherzogtum Berg gehörte:

Transkription
„Münster, 19. Juni 1812 Der Bürgermeister der Stadt Münster, Hauptstadt des Lippe-Departements an den Direktor der Kaiserlichen Domänen des Lippe Departements, Monsieur Barrois

Alle Gilden der Kaufleute, der Handwerksberufe im Ems-Departement des Großherzogtums Berg sind infolge des kaiserlichen Dekrets vom 31. März 1809 und durch das Circular Seiner Excellenz, des kaiserlichen Kommissars Beugnot vom 31. Januar 1810 sowie durch Beschluß des Interims-Prefecten des genannten Departements, Monsieur Mylius, vom 5. Februar desselben Jahres aufgehoben worden. Daher fand die Aufhebung in dieser Stadt am 20. Februar 1810 statt. Es handelt sich um folgende Gilden:

 
Bericht des münsterischen Bürgermeisters über die Aufhebung der Gilden 1810 und ihr Vermögen
Bericht des münsterischen Bürgermeisters Maximilian von Boeselager an den französischen Direktor des Lippe-Departements, Henri Francois Hotte-Barrois, über die Aufhebung der Gilden 1810 und ihre Vermögenssituation, 19.6.1812
Handschrift auf Papier
NW Staatsarchiv Münster, Oberpräsidium Nr. 352, vol. IV
die der Bäcker
" " Tuchhändler
" " Seiden-, Baumwoll- und Gewürzhändler
" " Fleischer
" " Schlosser
" " Steinmetzen
" " Schneider
" " Weißgerber
" " Drechsler
" " Böttcher
" " Weber
" " Perückenmacher
" " Knopfmacher
" " Sattler und Glaser
" " Kürschner
" " Goldschmiede
" " Tischler
" " Uhrmacher
" " Zinngießer
" " Schuhmacher
" " Dachdecker
" " Buchbinder
" " Tuchmacher
" " Hutmacher
" " Chirurgen
" " Schuhflicker
" " Tuchscherer

Sie finden die Inventare und Vermögensaufstellungen dieser Gilden beim Herrn Prefecten, an den Sie sich bitte wenden wollen. Ihr Vermögen war von geringer Bedeutung und es wird, ausgenommen das der Seiden-,Baumwoll- und Gewürzhändler, der Tuchhändler und Hutmacher, das mit Schulden belastet ist, vom kommunalen Steuerempfänger verwaltet.

Ich habe die Ehre, Sie mit vorzüglichster Hochachtung zu grüßen
M. von Boeselager“
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