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In der Bibliothek des Freiherrn vom Stein hat sich dessen Exemplar des Hauptwerkes von Adam Smith erhalten – mit vielen Lesespuren und kurzen deutschen Inhaltsangaben von Steins Hand. Er schrieb selbst über Smith:

„Seine Grundsätze wurden von allen denkenden praktischen und theoretischen Staatswirten aller Nationen angenommen und fanden vorzüglich in seinem Vaterland, in England und Deutschland Anhänger und Verbreiter. Sie begünstigten möglichste bürgerliche und Gewerbefreiheit und wirkten einer sich in alles mischenden, alles vorschreibenden Regierungstätigkeit entgegen.“

Stein sah sich durch Smith in seiner Kritik an der in Westfalen verbreiteten Eigenbehörigkeit als einer „den Fleiss und den Wohlstand der Unterthanen darnieder drückenden Einrichtung“ bestärkt. Eigentum und die Chance, es zu mehren, motiviere mehr zu guter Arbeit als ein Wirtschaften in Unfreiheit und Abhängigkeit.

Er schrieb dazu: „Der nachtheilige Einfluss der Eigenbehörigkeit auf den Wohlstand des Bauern äußert sich durch die von der Willkür eines Dritten abhängig gemachte Befugnis, das Grundeigentum zu veräußern, durch die periodische Entziehung der Hälfte seines ganzen Mobiliars oder seines Betriebs-Capitals und des Products seiner Industrie [d.h. seines Fleißes], durch die gesetzlich notwendig gemachte Einwilligung des Gutsherrn an allen auf das persönliche Glück des Bauern Einfluss habenden Veränderungen, auf den Antritt der Stätte, Auswahl seiner Gattin, Bestimmung des Schicksals seiner Kinder.“ (10.3.1801)

Als Mindener Oberkammerpräsident setzte Stein daher die Umwandlung der „unbestimmten Abgaben“ (die Sterbfall-, Gewinn- und Auffahrtgelder) und der persönlichen Dienstpflichten der dem Staat eigenbehörigen „Domänenbauern“ in feste Geldzahlungen durch. Aus Eigenhörigen wurden damit praktisch Erbpächter. Sein Antrag, dies für alle Eigenbhörigen in Minden-Ravensberg gesetzlich vorzuschreiben, fand nicht die Zustimmung der Berliner Regierung, die Rücksicht auf den dortigen Adel nahm.

Trotz harter Kritik am Zunftzwang – Stein befürwortete aus politischen wie sozialen Gründen weder die völlige Liberalisierung der Landwirtschaft noch die des Gewerbes. Ihm war ein staatstragender Bauern- und Bürgerstand und ein wirtschaftlich gesunder Adel wichtiger als eine ausschließlich auf Leistungskraft setzende Wirtschaftsordnung. Der Staat sollte ein sittlich und ethisch gutes Leben seiner Einwohner ermöglichen, nicht nur ihren Wohlstand.

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