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„Confirmation der Amtsrollen für die Mahler, Glaßer, Sattler, und Wagenmacher in Münster, dann Verleihung des Zunftrechts für die würcklichen Wagen Macher daselbst“ durch den Kölner Kurfürsten und münsterischen Fürstbischof Max Franz, Bonn 16.5.1791:


„Confirmation der Amtsrollen für die Mahler, Glaßer, Sattler, und Wagenmacher in Münster, dann Verleihung des Zunftrechts für die würcklichen Wagen Macher daselbst.“ durch den Kölner Kurfürsten und münsterischen Fürstbischof Max Franz, Bonn 16. Mai 1791
"Auf von Bürgermeisteren und Rath Unserer Haupt und Residenz Stadt Münster unterthänigst praesentirte Vorstellung, dann von Unserem Münsterischen Geheimen Rath Gehorsamst erstatteten Bericht wird anliegende für die Mahler, Glaser, Sattler und Wagen-Macher daselbst erneuerte und vermehrte Ordnung, gleichwohl anderer gnädigster Verfügungen und Abänderungen jederzeit vorbehaltlich, Landesherrlich bestätigt, und confirmirt, dann wird zugleich den würcklich in Unserer Haupt Stadt Münster befindlichen Wagenmacheren das Zunftrecht hiermit aus landesherrlicher Macht Gnädigst verliehen, und zugleich festgestellt, daß dem gegenwärtig bey besagten Wagenmacheren dienenden Lehrburschen und Gesellen ihre bereits ausgehaltenen Lehr- und Dienstjahre zu gut angerechnet werden sollen. Urkund Gnäigsten Handzeichens und beygedrückten Geheimen Kanzley Insiegels. Bonn den 16ten May 1791
Max: Franz Khurfürst“ (Siegel)
 
Quelle: Stadtarchiv Münster, Ratsarchiv, A XI 304 Zunftrolle des kombinierten Maler-,
Glaser-, Sattler- und Wagenmacher-Amtes 1791, Bl. 1.

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