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Aus: Arne Andersen/Franz-Josef Brüggemeier, Gase, Rauch und saurer Regen, in: Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert, hg. von Franz-Josef Brüggemeier und Thomas Rommelspacher, München 1987, S. 72f:


„An Vorschlägen, der Rauchplage Herr zu werden, fehlte es nicht, und sie reichen weit zurück. Am 25. März 1785 schrieb James Watt: /sbquo;Ich glaube, wir sind am Vorabend des Tages, an dem wir den Feuerrauch loswerden.‘ Er hatte ein Verfahren patentieren lassen, bei dem Rauchgase durch ausgebrannte glühende Schlacke geführt wurden, die als Filter dienen und den Ruß zurückhalten sollte – allerdings ohne den gewünschten Erfolg. Auch die zahlreichen Vorschläge der nächsten Jahre, die auf vergleichbaren Überlegungen basierten, brachten keine Besserung. Der Rauch wurde allenfalls heller und der rußige Anteil geringer, wenn es gelang, hohe Verbrennungstemperaturen zu erreichen. Eine grundlegende Änderung ergab sich erst durch den Einbau von Elektrofiltern, die mittlerweile mehr als 90 % des anfallenden Staubes zurückhalten. Bekannt war das Verfahren schon vor dem Ersten Weltkrieg, doch erst seit den 50er Jahren fand es weite Anwendung. Der Himmel über der Ruhr wurde wieder blau – allerdings nicht sauberer, denn die wenig sichtbaren, jedoch nicht minder gefährlichen Schadstoffe blieben.

Auch Verfahren zur Entschwefelung waren bekannt, z.B. durch Kalkwäschen oder Katalysetechniken, die für großtechnische Anlagen zu Beginn dieses Jahrhunderts durch den Chemiker Knietsch entwickelt wurden. Der Stand der Technik bestimmte sich jedoch nach anderen Kriterien. Damit waren die Verfahren gemeint, die üblich und gebräuchlich und damit auch wirtschaftlich, nicht hingegen diejenigen, die technisch möglich waren. Im Gegenteil, neue Verfahren konnten sich häufig deshalb nicht durchsetzen, weil sie als nicht allgemein erprobt bezeichnet wurden. Allgemein erprobt wiederum wurden sie nicht, weil ihre Einführung Kosten verursacht hätte. Selbst in den Fällen, wo praktische Erfahrungen bestanden und der Nachweis erbracht war, daß neu entwickelte Verfahren technisch beherrscht wurden, bestimmte sich der Stand der Technik weiterhin nach der gängigen Praxis, wie unbefriedigend und überholt sie auch immer war. Hinzu kam, daß bis in die jüngste Zeit der Gesetzgeber keine wirksamen Grenzwerte festsetzte, so daß auch von dieser Seite kein Anlaß bestand, von den gängigen Verfahren abzugehen oder gezielt nach Möglichkeiten zu suchen, Belastungen zu vermeiden.“

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