Die Presbyterial-Synodalverfassung galt für die lutherischen und reformierten Gemeinden im Großherzogtum Berg und in der Grafschaft Mark, die zum im Königreich Westphalen gehörte. Sie wurde von den Zeitgenossen als „republikanische“ Kirchenverfassung bezeichnet, weil ihre Gremien, die Synoden, und ihre Führung, die Superintendenten bzw. Präsides gewählt wurden und damit nur für eine bestimmte Zeit in Amt und Würden waren. Meinungsbildung und Entscheidungsprozesse erfolgten von unten nach oben. Die Pfarrer wurden von dem jeweiligen Presbyterium, dem Ältestenrat der Gemeinde, bestimmt. Die Kirche verwaltete sich selbst – dem Staat blieb lediglich eine Art Aufsicht über die Kirche.
Schema zu den beiden evangelischen Kirchenverfassungen
Entwurf: Jörg van Norden
Aus: Gemeindebrief der Evangelisch-reformierten Gemeinde Ronsdorf 4/1985
Die Konsistorialverfassung
Bis auf die Grafschaft Mark waren alle evangelischen Gemeinden des Königreichs Westphalen konsistorial verfasst. Die Kirchenleitung lag in der Hand der Konsistorien, die ebenso wie die Pfarrer und die Superintendenten vom König ernannt wurden. Hier war Kirche hierarchisch von oben nach unter verfasst. Die Zeitgenossen sprachen von einer monarchischen Kirchenverfassung.