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Privileg Kaiser Josephs II. zur Einrichtung der Universität in Münster, vom 8.10.1773
Universitätsarchiv Münster
Reproduktion aus: Westfälische Geschichte. Bild- und Dokumentarband, hg. von Wilhelm Kohl, Düsseldorf 1982, S. 299
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Für die Gründung einer Universität in Münster 1773 genehmigten Papst und Kaiser die Säkularisation des adeligen Benediktinerinnenklosters Liebfrauen-Überwasser in Münster, deren reiches Vermögen fortan zur Finanzierung der Universität diente. Schon 1772 war das Fraterhaus, ein Kollegiatstift von zuletzt fünf Weltgeistlichen, aufgehoben worden.
Im Überwasserkloster wurde ein Priesterseminar eingerichtet, das auch die Bibliothek des Fraterhauses übernahm.
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Frühes Kolleggebäude der Universität in Münster, Zustand 1933
Fotografie
StdA Münster
Reproduktion aus: Franz-Josef Jakobi (Hg.), Geschichte der Stadt Münster, Bd. 1, Münster 1994, S. 728
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Parallel wurde 1773 mit der Aufhebung des Jesuitenordens das münsterische Gymnasium Paulinum „säkularisiert“ und aus dem Jesuitenvermögen ein Sonderfonds für die Unterhaltung der Schule gebildet. Faktisch unterrichteten aber dieselben Lehrer weiter, wenn auch (schon seit 1770) nach einem modernen, dann 1776 für alle höheren Schulen des Landes verbindlichen Lehrplan.
Die Verwendung des säkularisierten Kirchengutes für Bildungszwecke, für Gymnasium, Priesterseminar und Universität, verdeutlicht die Priorität von Bildung vor dem Kultus und dem bloßen Gotteslob im Stundengebet Ende des 18. Jahrhunderts auch in den geistlichen Staaten.
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