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Notiz zur Aufhebung des Klosters, 1803
Kabinettsordre König Friedrich Wilhelms III. von Preußen zur Aufhebung des Klosters Dalheim vom 21.2. 1803
Handschrift auf Papier
GStAPK Berlin
Reproduktion aus: Roland Pieper, Dalheim. Pfarrort - Kloster - Staatsdomäne, hg. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 2000, S. 176.
Transskription


„Mein lieber General und Staatsminister Graf von Schulenburg! Ich habe auf Euren Bericht vom 14ten d. Ms. über das Augustiner Kloster zu Dalheim im Fürstenthum Paderborn, die Aufhebung desselben vorgeschlagenerweise beschlossen, so daß dabey die gewöhnlichen Bedingungen stattfinden, und außerdem die Geistlichen, und zwar der Abt – 1200 Thaler jährliche Pension, der Prior und Procuator jeder – 300 Thaler, und die übrigen – 12 Conventualen jeder – 250 Thaler jährliche Pension erhalten, die 3 vorigen aber, wenn sie das Kloster gleich verlassen wollen, mit – 600 Thalern für jeden abgefunden, oder aber auf 3 Jahr, jeder mit – 250 Thalern jährlich pensionirt werden sollen. Zugleich habe ich den hiernach von Euch entworfenen Normal Etat vollzogen, und sende Euch solchen hierneben mit der Authorisation zurück, die dabey nothwendig werdenden kleinen Abänderungen vornehmen zu dürfen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König.
Berlin den 21ten Februar 1803.
Friedrich Wilhelm“

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