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Für den ersten Stand, den Klerus, steht hier der Domplatz in Münster, der einen eigenen kirchlichen Rechtsbezirk darstellte. Innerhalb einer solchen „Immunität“ übte der Domdechant die Gerichtsbarkeit aus. Auf seine Kurie im Hintergrund zwischen der (heute nicht mehr bestehenden) Jakobikirche und dem Dom führt der zentrale Weg.

Dargestellt sind Menschen verschiedenen Standes, darunter einer adeliger Prälat in der Kutsche, Domvikare im Chorhemd und zwei Bettelordensmönche – alle Angehörige des ersten Standes, der einzige, der nicht auf Geburt beruhte. So gab es adelige Domherren und Stiftsdamen, aber auch bürgerliche Pfarrer, Stifts- und Ordensgeistliche. Nur die bäuerliche Herkunft war im Klerus eher eine Ausnahme. Und auf der Leitungsebene war die Reichskirche des 18. Jahrhunderts vor allem eine Adelskirche. In den geistlichen Fürstbistümern hatte nur der Adel Zugang zu den Domkapiteln, die den Fürstbischof wählten. Die Domkapitel bildeten den ersten Stand auf den Landtagen.
 
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