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Clemens August Freiherr von Galen im Chorhemd (1748-1820), um 1754/1755
Als kostbares Familieneigentum galten politische Rechte, die im Kreis weniger uradeliger Familien bleiben sollten. Heirat "unter Stand" bedeutete daher soziale Deklassierung aller Nachkommen. Wichtig war die Besetzung von Domherrenstellen, auf die die berechtigten Adelsfamilien besonderen Wert legten, waren damit doch politische Einflussnahme und erhebliche Pfründe verbunden. So erhielt auch der junge Clemens August von Galen schon 1756, also mit acht Jahren, die Familienpräbenden an den Domkapiteln zu Osnabrück und Münster, mit denen seine standesgemäße Erziehung und Ausbildung finanziert werden konnte.

Nicht alle Adeligen waren zu diesen Privilegien berechtigt. Mitte des 17. Jahrhunderts wurde die sogenannte 16-Ahnenprobe, das heißt der Nachweis von vier Generationen "rein"-adeliger Vorfahren, eingeführt, um neuadelige Familien an der Mitgliedschaft in einem Domkapitel oder in einer Ritterschaft, der Adelsvertretung auf dem Landtag, auszuschließen. Die abgebildete Ahnenprobe legte Franz Wilhelm von Galen mit 25 Jahren vor, um sich für die Aufnahme in die Ritterschaft beim nächsten Landtag zu bewerben – in der Regel folgte ein Jahr später die „Aufschwörung“, das heißt zwei Mitglieder der Ritterschaft bürgten mit ihrem Eid für die Richtigkeit der Abstammung.
 
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