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Vielgestaltigkeit war der Wesenzug des "alten" Westfalen. Vielfältig waren nicht nur die Formen der Herrschaftspraxis, sondern auch die der wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Verhältnisse. Die verschiedenen Rechtskreise in einem Territorium führten zur Zersplitterung der Gerichtsbarkeit: In unterer Instanz gab es die normalen landesherrlichen Gerichte, adelige Patrimonial- beziehungsweise Klostergerichte als Immunitäten sowie die städtische Gerichtsbarkeit. Revisionsinstanz war das weltliche Hofgericht, das auch Streitsachen von Adel und Klöstern entschied. Oberste Berufungsinstanz waren das Reichskammergericht in Wetzlar und der Reichshofrat in Wien. |
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