Ereignisse > Ereignis des Monats März


Albert Hoffmann, Gauleiter von Westfalen-Süd, 23.06.1944 / Foto: Lippstadt, Stadtarchiv/W. Nies, 3141g79









Ralf Blank

19. März 1945 -
Der "Nero-Befehl"

Am 19.03.1945 unterzeichnete Adolf Hitler einen seiner letzten "Führererlasse". Der auch als "Nero-Befehl" bezeichnete Erlass betraf "Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet" und wurde noch am selben Tag an die militärischen Kommandostäbe, an Ministerien, obere Behörden und übergeordneten Parteidienststellen weitergeleitet. Im ersten Satz des Erlasses wurde seine Zielsetzung umschrieben: "Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern."

Von seinem zerstörerischen Potenzial unterschied sich dieser Erlass nur wenig von den Weisungen, Befehlen und sonstigen Anordnungen, die Hitler und die Wehrmachtsführung seit 1943 für den Rückzug aus den besetzten Ländern Europas erlassen hatten. Doch seit September 1944 kämpfte die Deutsche Wehrmacht nun auch auf Reichsgebiet; am 21.10.1944 wurde Aachen als erste deutsche Großstadt von US-Truppen erobert. Das deutsche Unternehmen "Wacht am Rhein", die so genannte Ardennen-Offensive ab dem 15.12.1944, scheiterte (nach anfänglichen Erfolgen) bereits nach wenigen Tagen, vor allem aufgrund der massiven Schlagkraft der alliierten Luftstreitkräfte.

Nach zwei großen Bodenoffensiven auf linksrheinischem Gebiet im Februar 1945 erreichten US-amerikanische, britische und kanadische Truppen zu Beginn des folgenden Monats schließlich den Rhein, am 06.03.1945 besetzten Einheiten der US Army die Stadt Köln. Bereits einen Tag später konnten sie nach der Eroberung der Ludendorff-Brücke bei Remagen sogar einen ersten Brückenkopf über den Rhein schlagen, bis zum 10.03.1945 zogen sich deutsche Truppen vollständig vom linken Rheinufer zurück. Im Osten und Südosten des Reichsgebiets und in den angrenzenden Ländern drang die sowjetische Rote Armee unaufhaltsam in Richtung Berlin und Wien vor. Das politische System im Deutschen Reich und die militärischen Verteidigungsmaßnahmen standen am 19.03.1945, als Hitler seinen finalen Zerstörungsbefehl erließ, vor dem endgültigen Zusammenbruch. Obwohl die administrativen und militärischen Strukturen weitgehend im Zustand der Auflösung begriffen waren, vor allem wegen der pausenlos stattfindenden alliierten Luftangriffe, forderten die Protagonisten des Regimes einen 'Kampf bis zur letzten Patrone' - ein letzter apokalyptischer Appell des NS-Führerkorps an die "Opferbereitschaft" in der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft".
 
 

Der Befehl

 
 
 
Hitlers Zerstörungsbefehl vom 19.03.1945 besitzt eine Vorgeschichte. Bereits am 13.07.1944, nach der alliierten Invasion in der Normandie am 06.06.1944, waren die "Befehlsgewalt in einem Operationsgebiet innerhalb des Reiches" und die "Zusammenarbeit von Partei und Wehrmacht in einem Operationsgebiet" in eigenen "Führererlassen" geregelt worden. Diese beiden Erlasse wurden im September 1944 - im Osten und Westen standen die Alliierten vor den Toren des Reiches - erweitert und inhaltlich neu gefasst. Hitlers Erlass über "Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet" vom 19.03.1945 stellte somit im Kern eine Verschärfung der bereits vorhandenen und bis April 1945 weiterhin geltenden militärischen Befehle für ARLZ-Maßnahmen (Auflösungs-Räumungs-Lähmungs-Zerstörungs-Maßnahmen) aus dem Vorjahr dar; sie waren ab September 1944 im Hinblick auf den alliierten Vormarsch in das Reichsgebiet erlassen worden.
 
 
Der Begriff von ARLZ-Maßnahmen für die Lähmung und Zerstörung von Industrie- und Verkehrsanlagen usw. hatte sich seit den Rückzugsbewegungen der Deutschen Wehrmacht aus der Sowjetunion ab 1943 eingebürgert. Auf den Kriegsschauplätzen in Ost- und Südosteuropa hinterließen die deutschen Truppen und Besatzungsverwaltungen völlig ausgeplünderte und zerstörte Landschaften. Im Gegensatz zu den Erlassen aus dem Vorjahr, die ein neuerliches Vordringen der Wehrmacht vorsahen, ging Hitler in seinem Erlass vom 19.03.1945 davon aus, dass selbst bei einer "Rückgewinnung" der verlorenen Gebiete keinesfalls eine Wiederinstandsetzung der Betriebe und Versorgungsanlagen möglich sei: Die Praxis der "verbrannten Erde", die Hitler in seinem Erlass explizit den Alliierten unterstellte, machte er sich zueigen. Daher ordnete er die Zerstörung von Anlagen und Einrichtungen an, die dem Gegner von Nutzen sein konnten.

Der Zerstörungsbefehl vom 19.03.1945 gehörte in ein Dickicht aus weiteren Befehlen, Weisungen und Zuständigkeiten, die teilweise von örtlichen und regionalen 'Führern’ initiiert wurden. So gab im Gau Westfalen-Süd der Reichsverteidigungskommissar, in Personalunion war dies der Gauleiter Albert Hoffmann, bereits am 30.10.1944 unter dem Decknamen "Aktion Richard" die detaillierten Richtlinien für "Maßnahmen bei unmittelbarer Feindbedrohung und Feindbesetzung" heraus. Mit dem Stichwort "Schneewittchen" sollten die festgelegten Maßnahmen bei "Feindannäherung" über Draht- und Polizeifunk und mittels Kuriere ausgelöst werden. In den Behörden der Staats- und Kommunalverwaltungen und in Parteidienststellen waren bei dem Stichwort "Teufel" alle Geheimsachen zu vernichten, bei Übermittlung der Decknamen "Hexe" und "Krabbe" sollten die Mitarbeiter die bedrohten Gebiete verlassen; "Jahrmarkt" bedeutete dagegen die Auflösung der Lager für ausländische Zwangsarbeiter.

Der "Führererlass" vom 19.03.1945 besaß durch sein Konzept der "verbrannten Erde" im Reichsgebiet unter Einbeziehung der verbliebenen Existenzgrundlagen der Bevölkerung hingegen eine besondere und über die ARLZ-Maßnahmen hinaus gehende Bedeutung. Am 30. März und am 07.04.1945 wurde der Zerstörungsbefehl durch Hitler in Teilen neu gefasst und präzisiert, die vor allem den Handlungsspielraum der verantwortlichen Reichsverteidigungskommissare und des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Albert Speer, bei der Durchführung der Maßnahmen festlegten. Dies betraf insbesondere Industriebetriebe, Versorgungs- und Verkehrsanlagen sowie Brückenbauwerke. Die 'Abschwächung' des Erlasses bestand vor allem darin, dass nun wieder von einer möglichen Instandsetzung nach der Rückgewinnung aus alliierter Hand ausgegangen wurde.

Der Zerstörungsbefehl Hitlers vom 19.03.1945 stand vor allem auch im Zusammenhang mit den imaginären, auch mythisch und historisch verklärten Vorstellungen von einem finalen "Endkampf", wie er in Teilen des NS-Führerkorps, der Waffen-SS und Wehrmacht verbreitet war. Die Politik der "verbrannten Erde", wie sie von Wehrmacht und SS seit 1943 auf dem Rückzug im Osten und Südosten Europas längst an der Tagesordnung war, sowie die Massentötungen in der Kriegsendphase weisen auf ein wichtiges Merkmal des Schlusskriegs hin: Der enthegte Vernichtungskrieg im Osten kam nun in das Reich und erreichte die "Heimatfront".
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Im Ruhrtal ließ der Gauleiter Albert Hoffmann am 13.04.1945 eine Anzahl von Brücken sprengen. Darunter waren auch die beiden großen Straßenbrücken über den Hengsteysee (Bild oben) und an der Hohensyburg (Bild unten) von Hagen nach Dortmund. Die Brücken konnten erst wieder zu Beginn der 1950er Jahre neu errichtet werden (Fotos: 08.09.1948).
 
 
Dies betraf in letzter Konsequenz auch den Umgang mit "unerwünschten Elementen" in der Bevölkerung sowie in den zahlreichen Lagern und Haftstätten des NS-Regimes, darunter auch allein in Westfalen Hunderttausende ausländische Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und vor allem sowjetische Kriegsgefangene. Im Januar und Februar 1945 waren Anweisungen des Reichssicherheits-Hauptamts in Berlin an die Polizei- und SD-Dienststellen im Reich ergangen, die aufgrund der ständigen Bombenangriffe und des zusammenbrechenden Kommunikationsnetzes nicht nur die Vereinfachung des Befehlsweges zum Ziel hatten, sondern auch die lokalen und regionalen Gestapo-Leiter, die Befehlshaber bzw. Kommandeure der Sicherheitspolizei (BdS, KdS) wurden, endgültig zu eigenständig agierenden 'Herren über Leben und Tod' machten. Bis unmittelbar vor der Eroberung des Rhein-Ruhr-Gebiets durch US-amerikanische Truppen fanden z. B. in Wuppertal, Essen, Hagen, Bochum, Dortmund und Warstein zahlreiche Massenerschießungen statt. Ablauf und Muster dieser Mordaktionen entsprachen der Praxis der zwischen 1939 und 1944 in Ost- und Südosteuropa tätigen Einsatzkommandos von Gestapo, Sicherheitsdienst und Polizei.
 
 

Der Ruhrkessel

 
 
 
In Westfalen ist Hitlers Zerstörungsbefehl vom 19.03.1945 eng mit dem "Endkampf" im so genannten Ruhrkessel verbunden. Die Darstellung des Kriegsendes an Rhein und Ruhr im März und April 1945 sowie der von den vorrückenden US-Truppen gebildete "Ruhrkessel" ("Ruhr Pocket") erfährt bis in die Gegenwart eine breite Überlieferung. Die "Kesselschlacht" ist seit 1945 von einem Netz unterschiedlicher Legenden und Erzählungen umgebenen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Tradierung und Rezeption von Kriegsende und "Ruhrkessel" im März/April 1945 - angefangen von der "Ruhrfestung", über die angebliche Sabotage von Hitlers "Nero-Befehl" bis hin zum heldenhaft verklärten "Abwehrkampf" und mutigen Suizid des Oberbefehlshabers Walter Model am 21.04.1945 in einem Wald bei Duisburg - unterschiedlichen Absichten dienten.

Eine wichtige Position in dieser Überlieferung nimmt die seit dem Kriegsende sorgfältig gefügte Legende vom "Endkampf" an Rhein und Ruhr durch eine 'saubere' und ideologisch 'freie' Wehrmachtsführung unter Model ein. Die Verstrickung des Generalfeldmarschalls in die Massenmorde von Gestapo und Sicherheitspolizei wird wie sein NS-konformes Verhalten, das er nicht nur dabei an den Tag legte, dabei geflissentlich ausgeklammert. Doch seine Teilhabe an den 'Kriegsendphasenverbrechen' ist unstrittig: Am 07.04.1945 hatte Model angeordnet, dass die Insassen von Zuchthäusern in seinem Zuständigkeitsgebiet der Gestapo zur "Überprüfung" und weiteren Veranlassung zu übergeben waren. In der Überlieferung zum "Ruhrkessel" steht besonders auch der vermeintlich persönliche Anteil Models und der regionalen Wehrmachtsführung am 'Widerstand' gegen den "Nero-Befehl" vom 19.03.1945. Stellten einzelne Kommandeure, wie im Raum Iserlohn, den sinnlosen Kampf gegen die US-Truppen ein, markierte der Suizid Models den Höhepunkt seiner strikten "Führertreue" und Beharren auf militärischen Widerstand "bis zum letzten". Diesem Glauben und Fanatismus hatte er in den vorausgegangenen Wochen noch Tausende von Soldaten und Zivilisten geopfert.
 
 

Täter nach 1945

 
 
 
Die Geschichte des finalen Zerstörungsbefehls Hitlers vom 19.03.1945 findet ihre Fortsetzung in Kriegsverbrecherprozessen und in Entnazifizierungsverfahren nach 1945 sowie in einer Rezeption mit vielfältigen Deutungsmustern bis in die Gegenwart. Vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg nutzte der eloquente frühere Rüstungsminister Albert Sperr seinen "Widerstand" gegen den Zerstörungsbefehl, um seine angeblich vorhandene Opposition gegen Maßnahmen des NS-Regimes, die in vermeintlichen Attentatsversuchen auf Hitler und die Führungsriege gipfelten, zu untermauern. Unstrittig ist dabei, dass Speer von September 1944 bis Ende März 1945 mehrfach die Region an Rhein und Ruhr besuchte, um sich einen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Er verfasste Reiseberichte, die er Hitler sowie Mitgliedern des NS-Führerkorps, der Staatsverwaltung und Wirtschaft zur Kenntnis brachte. In seiner 1969 nach der Haftentlassung veröffentlichten "Erinnerungen" erweckt der frühere Rüstungsminister Speer dann auch den Eindruck, dass es ihm gelungen sei, am 24.03.1945 anlässlich einer Besprechung mit den rheinisch-westfälischen Gauleitern  Albert Hoffmann (Westfalen-Süd),  Fritz Schleßmann (Essen) und Karl-Friedrich Florian (Düsseldorf) - der Gauleiter  Dr. Alfred Meyer (Westfalen-Nord) fehlte offenbar - im Hotel Dresel in Rummenohl bei Hagen, die sofortige Rücknahme der geplanten "Räumungen" sowie die Entscheidungsbefugnis bei der Umsetzung der Zerstörungsbefehle erreicht zu haben.

Auch in zahlreichen Entnazifizierungsverfahren, die bis 1949 durchgeführt wurden, diente der vermeintliche Widerstand gegen den "Nero-Befehl" und die angebliche Sabotage von Zerstörungsmaßnahmen vielen ehemaligen Mitgliedern des NS-Führerkorps aller Dienstgrade und Verantwortungsbereiche, leitenden Beamten, Unternehmern und anderen belasteten Personen als ein wichtiges Argument bei ihren Verteidigungsanstrengungen. Vor dem Spruchgericht gelang es etwa dem früheren Gauleiter Albert Hoffmann im Jahre 1948, sich als "Retter des Ruhrgebiets" zu bezeichnen, um auf seinen vermeintlichen Widerstand gegen Hitlers Zerstörungsbefehl hinzuweisen, den er unter "Lebensgefahr" und angesichts drohender Entlassung zur Rettung von Industrie- und Verkehrsanlagen begangen habe. Tatsächlich aber brach Hoffmann, der zuletzt als "leitender Reichsverteidigungskommissar-West" tätig war, am 13.04.1945 - kurz vor seiner Flucht in vorbereitete Verstecke - im Wortsinn die Brücken hinter sich ab, als er wichtige Straßenbrücken über die Ruhr sprengen ließ. Dass die Produktionsmittel im Ruhrgebiet, ein Motor des Wirtschaftswunders in der frühen Bundesrepublik, weitgehend erhalten blieb, lag wohl weniger an NS-Protagonisten wie Speer und Hoffmann, sondern eher an dem technischen Unvermögen, die von Hitler geforderten Zerstörungen tatsächlich umzusetzen, sowie vor allem am schnellen Vormarsch der alliierten Truppen.
 
 
Ressourcen
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Literatur
  • "Führer-Erlasse" 1939-1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung, zusammengestellt und eingeleitet von Martin Moll, Stuttgart 1997.
  • Blank, Ralf: Die Kriegsendphase an Rhein und Ruhr 1944/1945, in: Bernd-A. Rusinek (Hg.); Kriegsende 1945. Verbrechen, Katastrophen, Befreiungen in nationaler und internationaler Perspektive, Göttingen 2004 [= Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte 4].
  • Henke, Klaus-Dietmar: Die amerikanische Besetzung Deutschlands, München 1995 [= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 17].
  • Nolzen, Armin: "Verbrannte Erde". Der Rückzug der Wehrmacht aus den besetzten sowjetischen Gebieten, 1941/42-1944/45, in: Kronenbitter, Günter/Pöhlmann, Markus/Walter, Dierk (Hg.): Besatzung. Funktion und Gestalt militärischer Fremdherrschaft von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, Paderborn u.a. 2006, S. 161-175.
  • Schwendemann, Heinrich: Verbrannte Erde? Hitlers "Nero-Befehl" vom 19. März 1945, in: Ulrich Herbert, Axel Schildt u.a.: Kriegsende in Deutschland, Hamburg 2005, S. 158-167