QUELLE

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DATUM1807-06   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERStein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
  Stein, vom und zum, Karl  |  
AUSSTELLUNGSORTNassau
TITEL/REGESTDenkschrift Steins "Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der preußischen Monarchie" ["Nassauer Denkschrift"]
TEXT[Von der in der Denkschrift vom April 1806 begründeten Forderung nach Errichtung eines Staatsrats ausgehend entwickelt Stein sein weiteres Programm für die Neugestaltung der preußischen Staatsverwaltung.

Er fordert die Umbildung der obersten Staatsbehörde, des Generaldirektoriums, nach dem Sachprinzip an Stelle des bisherigen Nebeneinanders von Provinzial- und Sachministerien, außerdem eine Neuverteilung der Geschäfte auf einzelnen Gebieten, so besonders die Zuteilung der Kameraljustiz an die Landes Justizbehörden, die Unterstellung der Gesundheitspolizei unter das Generaldirektorium und die Überweisung des öffentlichen Unterrichts aus dem bisherigen geistlichen Departement an das Generaldirektorium. Die geistlichen Angelegenheiten selbst sollen einem eigenen Kultusministerium anvertraut werden, bestehend aus einem Oberkonsistorium für die zwei protestantischen Religionsparteien und einem katholischen Minister für die Angelegenheiten dieser Kirche.

Das neue Prinzip der Geschäftsverteilung nach Sachen bedingt die Auflösung der Provinzial-Ministerien des Generaldirektoriums. Nachteile des alten Systems.


Aufriss der neu zu bildenden Zentralbehörde.
I. Verwaltung des öffentlichen Einkommens.
1. Domänen und Forsten, 2. Abgaben, 3. Administration (Post, Lotterie, Bank und Seehandlung, Münze, Bergwerke, Salz), 4. Staatskassenwesen, Staatsbuchhalterei und Hauptkasse.

II. Verwaltung der obersten Landespolizei.
1. Sektion für öffentliche Sicherheit, Armenwesen u.a., 2. Sektion für Gewerbepolizei, 3. Sektion für Medizinalwesen, 4. Sektion für öffentlichen Unterricht.

Organisation der einzelnen Unterabteilungen, an deren Spitze je ein Minister steht. Ausführliche Darlegung der Notwendigkeit und der Möglichkeit einer strafferen Organisation des preußischen Kassenwesens nach dem Vorbild der napoleonischen Verwaltung. Neben der Umbildung der Zentralbehörden fordert Stein auch eine grundlegende Neugestaltung der Provinzialbehörden unter Heranziehung der eingesessenen Eigentümer zur Erledigung der Aufgaben der Provinzial- und Lokalverwaltung.

Idee der Selbstverwaltung. Deren ideelle und praktische Begründung. Finanzielle Gesichtspunkte.

Anwendung dieser Ideen auf die Kommunalverwaltung, insbesondere die städtische Verwaltung. Grundzüge einer neuen Städteordnung. Kreisverfassung. Kreistage und Provinziallandtage als übereinanderfolgende Stufen im Aufbau der Selbstverwaltungspyramide von der Gemeinde aus. Vertretung der drei Stände in den Selbstverwaltungskörperschaften.

Anwendung dieser Grundsätze auf die polnischen Provinzen. Deren Rückständigkeit. Erziehungsaufgabe des preußischen Staates. Leistungen der preußischen Verwaltung. Vordringliche Aufgaben der nächsten Zukunft: Befreiung der Mediatstädte vom Druck der Grundherrn, Bauernbefreiung, Hebung des Unterrichtswesens und der Geistlichkeit, Aufhebung der Patrimonialgerichte, Selbstverwaltung in beschränktem Rahmen, um die Nation mit ihrem Schicksal auszusöhnen und an Preußen zu binden. Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt Stein auch die Errichtung eines Statthalteramts in Warschau.]
ERLÄUTERUNGDie so genannte "Nassauer Denkschrift" entstand im Anschluss an die ungnädige Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst. Vordergründig geht es in ihr um die Behebung von Verwaltungsmängeln von der zentralen bis zur lokalen Ebene, ihr eigentliches Anliegen ist eine Modernisierung von Staat und Gesellschaft in allen Lebensbereichen.

Die Niederlage bei Jena und Auerstedt führte Stein auch auf Fehler der politischen Führung zurück. Heftig kritisierte er die Regierung des Monarchen aus dem Kabinett, zu dem Sekretäre, nicht aber die Fachminister unmittelbaren Zutritt hatten. Außenpolitisch feindete er die Schaukelpolitik gegenüber Frankreich zwischen Kriegsbereitschaft und Friedenswillen an. Wegen ihrer zeitlos gültigen Konzeption von "Gemeingeist und Bürgersinn" gewann die Denkschrift nachträglich eine höhere Wertschätzung, als sie im Kontext der Stein-Hardenbergschen Reformen in Wirklichkeit besaß.


QUELLE     | Freiherr vom Stein | Bd. 02/1, Nr. 354, S. 380-403


PROJEKT    Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Ort1.11.570   Nassau, Stadt
DATUM AUFNAHME2007-08-08
AUFRUFE GESAMT9577
AUFRUFE IM MONAT618