PROJEKT

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PROJEKTNAMEProvinzialrecht Tecklenburg/Lingen
LAUFZEIT2004


TRÄGER  Internet-Portal "Westfälische Geschichte"


KURZINFORMATIONDigitalisierung und Sacherschließung der von Clemens August Schlüter 1830 publizierten Quellenauswahl zu den neuen Landesteilen der Provinz Westfalen - Grafschaft Tecklenburg und zur Obergrafschaft Lingen - mit Erläuterungen zum Allgemeinen Landrecht
INFORMATIONIn der Reihe "Provinzialrechte aller zum Preußischen Staat gehörenden Länder und Landestheile, insoweit in denselben das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat", verfasste Clemens August Schlüter in den Jahren 1829-1833 mehrere juristische Darstellungen zu einzelnen aufgehobenen Territorien Westfalens ( Münster,  Recklinghausen), darunter 1830 auch die vorliegende zur  Grafschaft Tecklenburg und der Obergrafschaft Lingen. Anlass zu dieser Reihe war die angesichts vieler territorialer oder lokaler Gesetze nicht immer ganz klare Rechtslage. So schrieb etwa das preußische Patent zur Einführung des Allgemeinen Landrechts (ALR) vom 05.04.1803 vor, die "Sonderrechte" nach dem Plan des ALR zu ordnen und die Abweichungen anzugeben. Das Allgemeine Landrecht wurde mit Patent vom 09.09.1814 in den neuen westfälischen Gebieten Preußens bis 1818 zwar Flächen deckend eingeführt, aber immer noch blieben "Übergangsgesetze" in Form eines Provinzialrechts vorhanden, weil das ALR für bestimmte Bereiche keine Regelungen kannte.

Die Reihe bezieht ihren besonderen Reiz nicht nur aus den zahlreichen Erläuterungen des ALR durch diese "provinzialrechtlichen Zusätze", sondern v.a. aus den z.T. in vollem Wortlaut abgedruckten Gesetzen und Verordnungen der früheren Territorien. Das Projekt des Internet-Portals "Westfälische Geschichte" stellt hier den zweiten Band der Reihe zur Grafschaft Tecklenburg und zur Obergrafschaft Lingen online zur Verfügung. Neben den Erläuterungen zum ALR sind auch die Einzelquellen (mit Sacherschließung) zugänglich. Der dritte Band behandelt die  "Grafschaft Recklinghausen".

Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur "Gebrauchskopien" in einer reduzierten Qualität zur Verfügung stellen.


Hinweise zum Online-Aufruf:
Über eine Volltextsuche im Quellenpool können sie online gezielt nach und in Quellen dieser Publikation suchen, wenn Sie im linken Auswahlfeld "Projekt" den o.a. Projektnamen auswählen. Darüber hinaus können Sie direkt eine Online-Liste sowie die weiteren  Teile des Buchs aufrufen.


QUELLE    Schlüter, Clemens August | Provinzialrecht der Grafschaft Tecklenburg und der Obergrafschaft Lingen |

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.2   Urkundenbuch, Quellensammlung, Quellenedition
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Ort2.18   Lingen, Gt. < - 1808>
2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
2.44   Tecklenburg, Gt. < - 1808>
DATUM AUFNAHME2004-01-15
AUFRUFE GESAMT12310
AUFRUFE IM MONAT589