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Heinrich Drake (1881-1970), um 1960 / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen
FAMILIEDrake
VORNAMEHeinrich
BERUF / FUNKTIONLandespräsident von Lippe, Regierungspräsident von Detmold


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1881-12-20, um 19.00 h   Suche
GEBURT ORTLemgo, Breite Straße 47
TAUFE DATUM1882-01-08
TAUFE ORTLemgo, St. Marien
TAUFNAMEHermann Heinrich Wilhelm
KONFESSIONev.-luth.
EHEPARTNER06.11.1909, Lemgo: Kehde, Wilhelmine
TOD DATUM1970-06-12   Suche
TOD ORTDetmold
BEGRÄBNIS ORTLemgo


VATERDrake, Heinrich Wilhelm (Lemgo 18.09.1850-06.06.1938), Schuhmacher
MUTTERSasse, Luise Caroline (Lemgo 08.12.1851-05.01.1941)


ÄMTER / FUNKTIONEN | Detmold, Regierungsbezirk | Regierungspräsident/in (RP) | 1 | 1947-04-01 - 1952-06-30
1952: Rücktritt
| Lippe, Landesverband | Landesverband Lippe, Vorsteher | 1 | 1949-12-19 - 1952-02-13
Nebenamtliche Übernahme des Amtes
| Lippe, Landesverband | Landesverband Lippe, Vorsteher | 3 | 1956-12-01 - 1966-05-31


BIOGRAFIEAuf den ersten Blick mag es gewagt erscheinen, wenn man in einer zusammenfassenden Würdigung des Lebens, des Wirkens und der Leistungen eines Mannes gradlinige Entwicklungen und kontinuierliche Tendenzen skizziert. Bei einem ereignisreichen Leben in einer unruhig sich wandelnden Zeit können nur die wesentlichen Stationen des Lebens und Wirkens schlaglichtartig angerissen werden, kann nur versucht werden, die prägenden Wirkungen zu erhellen, um die Auswirkungen zu verstehen. Es können nur die wichtigsten Leistungen hervorgehoben werden und die Linien, die dorthin führen. Erlaubt ist diese Verkürzung nur, wenn der Betrachter die Vielschichtigkeit der Persönlichkeit und der Ereignisse erkennt, weiß, daß manche Entwicklungslinien nicht übersehen wurden, jedoch unberücksichtigt bleiben müssen. Bei dem Versuch, Charakter und Wirkung der Persönlichkeit in einem einigermaßen deutlichen Bild vorzuführen, muß man sich jederzeit bewußt sein, daß der einzelne erst im Zusammenklang seiner Umwelt Bedeutung gewinnt, daß eine Fülle von Einflüssen und Abhängigkeiten erst die Leistungen deutlich werden läßt. Zahlreiche Ansätze können im Charakter einer Person ausgebildet sein, aber erst die Stellung im historischen Prozeß führt zum Tragen einiger weniger Merkmale. Manche Nebensächlichkeiten wirken unterschwellig fort, kommen auch in Randbereichen des Alltags zur Wirkung, münden eventuell ein in den Strom, der zu der bemerkenswerten Leistung des Beobachteten führt, aber sie können im Rahmen einer Kurzbiographie weitgehend übergangen werden. Leistung, die auch im Falle Heinrich Drakes den Anstoß gab, sich mit dem Lebensweg und Wirken dieses Mannes näher zu befassen, bleibt weithin ein subjektiv faßbarer Begriff. Er soll hier vornehmlich als bewegendes Moment, das durch das Wirken und die Arbeit Drakes hervorgerufen wird, verstanden werden. Der Wertmaßstab bei den Leistungen eines demokratischen Politikers, wie es Heinrich Drake war, der in einem begrenzten räumlichen Gebiet über Jahrzehnte direkt oder indirekt wirkte, ist durch diese Raumbeschränkung ins rechte Licht gerückt und charakterisiert zugleich auch Drake in dessen Selbstbeschränkung, die zu so manchen Charaktereigenschaften in erstaunlichem Gegensatz steht, aber das Bild des Mannes abrundet. Begrenzt wird die Wertung der Leistung, selbst wenn man sie weitgehend offenbar machen kann, durch die parteiische Schau in Übergangszeiten. Parteipolitische Befangenheit ist leicht geneigt, dem Wirken eines Politikers mindernd oder bevorzugend entgegenzutreten. Es kann daher nur die Aufgabe sein, Bedingungen, Einflüsse und Abhängigkeiten durchsichtiger zu machen, in die Heinrich Drake hineingestellt war und in denen er sich auf seine Art behauptete. Diese Bedingtheit gilt in allen hier berührten Stationen seines Lebensweges.

Nicht, daß ein Gegensatz zwischen der Herkunft und dem Gewordenen konstruiert werden müßte, um Züge Heinrich Drakes zu erklären - Drake konnte und hat nie seine Herkunft aus dem lippischen Kleinbürgertum verleugnet, wenn er auch äußerlich seinem Milieu entwachsen ist. Gewisse Antihaltungen zu der ihn in seiner Kinder und Jugendzeit umgebenden Umwelt sind nicht zu übersehen, wenn der Handwerkersohn sich von der national-konservativen Umgebung löste und der Sozialdemokratischen Partei beitrat. Auf der anderen Seite aber blieb Drake, der am 20.12.1881 als Sohn des Schuhmachers und Landwirts Wilhelm Drake in Lemgo geboren wurde, weitgehend den Ordnungsfaktoren der wilhelminischen Ära verpflichtet. Es ist ein kennzeichnender Zug zeit seines Lebens geblieben, Pflichterfüllung gegenüber der einmal übernommenen Aufgabe, Zielstrebigkeit gegenüber dem als richtig Erkannten und legalistisches Denken hochzuhalten. Aus der Rückschau im Alter verklärte sich seine Kinderzeit im kleinstädtischen Lemgo ein wenig zur Idylle, aber der Schluß ist nicht fehl, daß hier mit ein Grund gelegt wurde für Drakes sozialen Gerechtigkeitssinn, nicht aber für revolutionären Kampf, dessen Begründung, starke soziale Spannungen, in Lemgo fehlten. Wohl aber legte es die Umwelt im kleinstädtischen Lemgo und darüber kleinstaatlichen Bereich des Fürstentums Lippe nahe, die Idee des gerechten Lohns für geleistete Arbeit zu betonen.

Die Ausbildung des jungen Wilhelm Hermann Heinrich Drake erfolgte im gegebenen sozialen Rahmen. Mehr als der Besuch der Bürgerschule in Lemgo konnte Drake nicht zugestanden werden - ein besonders befähigter Schüler scheint er auch nicht gewesen zu sein, obwohl in seiner Verwandtschaft keineswegs ein bildungsmäßiges soziales Aufstiegsstreben fehlte. Seine Berufsausbildung als kaufmännischer Buchhändler lenkte aber die Bahnen in eine Richtung, die ihn den bildungsmäßigen Nachholbedarf sichtbar werden ließen.

Man hüte sich davor, den Bildungshunger Drakes im ersten Teil des 20. Jahrhunderts als bloßen Ehrgeiz des jungen Mannes abzutun. Wollte er auf dem eingeschlagenen leistungsbezogenen Weg vorankommen, mußte er die Grundlagen seines Wissens entscheidend verbreitern, zumal er neben der Geschäftsführung in seiner Lehrfirma Wagener in Lemgo mehr und mehr in die journalistische Laufbahn als Redakteur der Lippischen Post geriet.

Mag auch heute der Beschluß Drakes, der SPD beizutreten, nicht mehr klar ersichtlich sein, erst aus seiner späteren Entwicklung, aus seinem sozialen Denken, aber auch aus der Lage der politischen Parteien in Lippe lassen sich Gründe für diesen Entschluß rekonstruieren. Es mögen Erkenntnisse und Erfahrungen in der beruflichen Umwelt, die Mehrung seines Wissens, vor allem historischer Zusammenhänge eine Rolle gespielt haben. Konservative und liberale Parteien wurden in Lippe von den sog. höheren Ständen bevorzugt, zu denen sich Drake nicht zählen mochte, ganz ist auch der Widerpart zu seinem nationalgesinnten Elternhaus nicht auszuschließen. Es darf nur unterstellt werden, wenn auch als Rückschluß aus der Folgezeit, daß Drake keineswegs die revolutionäre Komponente der SPD suchte, sondern die demokratisch-evolutionäre Änderung des Bestehenden zum sozialen Ausgleich bevorzugte.

Je mehr sein Engagement in der Partei sichtbar wurde, seine berufliche Tätigkeit sich nach dem Ausscheiden aus der Firma Wagener allein der freien Journalistik und politischen Schriftstellerei zuwandte, um so intensiver betrieb er seine zahlreichen Selbststudien in Geschichte, Sozialwissenschaft und Fremdsprachen, die ihm vermehrte Selbstsicherheit boten. Ganz konnte er auch durch das Selbststudium den Autodidakten nicht verleugnen, aber dank seines Fleißes und seiner beachtlichen Belesenheit konnte er später manche seiner Mitarbeiter in den Schatten stellen. Über seinen politischen Aufstieg in der SPD liegen keine Unterlagen von Seiten der Partei, aber auch keine Selbstzeugnisse vor. Es ist auffallend, wie wenig sich Drake zu den theoretischen Fragen der Sozialdemokratie seiner Zeit je geäußert hat. 11 Jahre nach seinem Parteibeitritt sehen wir ihn schon in der Spitzengruppe der Partei in Lippe. Seine praktisch-politische Ausbildung erlangte er nicht in öffentlicher politischer Kleinarbeit, sondern er absolvierte seine politische Lehrzeit als politischer Redakteur. Eine wohl nicht zu unterschätzende Einführung in den praktischen Parlamentarismus erhielt er als Stenograph der Sitzungen des lippischen Landtags, dessen Verhandlungen er für die Lippische Landeszeitung korrekter aufzeichnete als die offiziellen Landtagsstenographen. Innerhalb der Partei kann sich Drake nur auf Grund solcher Erfahrungen und seiner beachtenswerten Mitarbeit unentbehrlich gemacht haben, um sich so neben der älter gewordenen Gründergeneration der lippischen Sozialdemokratie durchzusetzen. Es ist in diesen Jahren vor und auch zunächst noch nach der Revolution von 1918 bei Drake eine gewisse Scheu festzustellen, Verantwortung und deren Repräsentanz gleichzeitig zu tragen, vielmehr begnügte er sich, verantwortlicher Mann im 2. Glied zu sein. Wieweit hier ein gesunder Ehrgeiz entwickelt wurde, wieweit hier schon alle Fäden bei Drake zusammenliefen, läßt sich nicht entscheiden; als jedoch die staatliche Krise näherrückte und gehandelt werden mußte, scheute sich Drake vor Arbeit nicht, die Repräsentation überließ er aber zunächst anderen.

Der Aufstieg eines der führenden lippischen Sozialdemokraten zum maßgeblichen Mitglied des lippischen Landespräsidiums von 1919 bis 1933 ist die erste wirklich beachtliche persönliche Leistung Drakes. Nach Herkunft und Beruf, nach Ansicht der regierenden Schichten der damaligen Zeit in Lippe keineswegs zur Leitung des lippischen Staates prädestiniert, nach Ausbildung und Beruf sowie auch Erfahrung wohl vorbereitet, in einem demokratisch gebildeten Staatswesen mitzuwirken, gelang es ihm, unter den gewandelten gesellschaftspolitischen Voraussetzungen die Spitze des Freistaates zu übernehmen und - zu behaupten, bis Einwirkungen, an denen er ebenso wenig beteiligt war wie an denen, die seinen Aufstieg ermöglichten, seine politische Karriere - vorläufig - beendeten.

Ein Schlaglicht auf die Stellung Heinrich Drakes nicht nur innerhalb des Sozialdemokratischen Vereins für das Fürstentum Lippe zu Ende des Ersten Weltkrieges wirft seine Beteiligung an der Eingabe an das lippische Staatsministerium zur Wahlrechtsreform und Neuordnung der politischen Verhältnisse und auch seine Mitwirkung an der Antwort des Staatsministeriums. Mag man die Hinzuziehung Drakes zur Beantwortung nun als Schwäche oder Entgegenkommen des Ministeriums interpretieren, so zeigen doch die Randnachträge Drakes zum Antwortkonzept deutlich weitere Schwerpunkte seines Interesses. Waren Wahlrecht und Demokratisierung allgemeine Forderungen nicht nur der Sozialdemokratie, so kam es Drake darüber hinaus auch noch auf die Grundlagen praktischer Demokratie und sozialer Reformen an. Er fügte ein bzw. verstärkte Formulierungen zur Verbesserung der Schuleinrichtungen - damit blieb er im Rahmen lange gehegter Wünsche in Lippe - und der allgemeinen Fürsorge für bedrängte Bevölkerungsschichten. Wenngleich auch dieser Vorstoß der SPD in Lippe wegen der sich verschärfenden Kriegslage zunächst noch ohne praktische Folgen blieb, so zeigt er doch Drake in der Spitzengruppe und wohl auch als tatsächlich führenden Kopf in jener politischen Gruppierung, die im Zuge der Revolution von 1918 die Verantwortung auch im lippischen Staat übernehmen sollte.

Drake gehörte nicht zu den theoretischen Vorbereitern der Revolution von 1918, wohl aber zu denen, die die Aufgaben erkannten und praktisch tätig angriffen. Für ihn stand nach dem einmal vollzogenen Bruch staatsrechtlicher Kontinuität die Sorge im Vordergrund, doch rechtliche und staatliche Kontinuität zu wahren, legitimiert durch den Willen der Mehrheit. Wie die anderen Führer der Sozialdemokratie war er bemüht, den Übergang der staatlichen Macht auf den Volks- und Soldatenrat, dessen Schriftführer er geworden war, in geregelte, fixierbare Bahnen zu lenken. In dieser Position hielt er alle Fäden zusammen und zeichnete sich durch unerhörten Fleiß aus, die Fülle der neuen Aufgaben aus der Abwicklung des Krieges, des beginnenden Wiederaufbaus, der Neukonstruktion des staatlichen Gefüges und der Linderung der schlimmsten Not zu bewältigen. Auch in diesem Augenblick scheint er sich in Fragen grundsätzlicher Bedeutung, wie z. B. der Organisation des lippischen Freistaats, im Hintergrund gehalten zu haben bzw. überließ diesen Fragenkomplex Experten, während er sich auf die praktische Arbeit stürzte. So ist auch die Konzeption der vorläufigen lippischen Verfassung vom 13.03.1919, die die merkwürdige Troika des Landespräsidiums an der Spitze des kleinen Freistaates vorsah, nicht ihm zuzuschreiben, sondern dem liberalen Mitglied des Volks- und Soldatenrats, Professor Neumann-Hofer. Drake hat in späteren Jahren gerade diese Form der Staatsführung so meisterhaft mit Leben zu füllen verstanden, daß der Eindruck entstehen konnte, eben diese Verfassungskonstruktion habe er für sich selbst geschaffen. Er hat nur sehr schnell die Vorteile dieser Form erkannt, so daß er sie in die endgültige Landesverfassung vom 21.12.1920, die weitgehend seinem Konzept entsprang, auch gegen den Widerstand der geschwächten politischen Rechten übernahm. Mag ihm schon im Anfang die Form einer Dreierregierung aus den Zwängen der Koalitionsregierungen nahegelegt worden sein, so erst recht im Laufe der folgenden Jahre, als die Koalitionsverhältnisse immer schwieriger wurden, aber durch die Kontinuität seiner Person im Landespräsidium dieses in praxi doch zunehmend zu einer Einmannregierung wurde. So konnten die organisatorischen Änderungen im Gefolge der vom Reichssparkommissar angeregten Sparmaßnahmen - die Vereinigung von Landespräsidium und Landesregierung 1932 - nur eine Konsequenz der realen Machtverhältnisse sein. Doch nicht nur die Kontinuität seiner Amtsführung im Landespräsidium machten Drake so schnell zur Zentralfigur der Regierung, nicht nur der dauernde Wechsel der übrigen Mitglieder des Landespräsidiums und deren recht unterschiedliche Qualifikation zu diesem oft nebenamtlich geführten Amt exponierten Drake, sondern auch sein oft unwahrscheinlich erscheinender Arbeitseifer und seine Fähigkeit, sich in alle anstehenden Probleme einzuarbeiten. Wie sehr Drake bereits 1920 auch über die lippischen Kleinstaatgrenzen hinaus als Führungskraft erkannt war, zeigt seine Ernennung zum Regierungskommissar für Lippe während des Kapputsches.

Jedoch nicht nur äußere Konstellationen führten Drake an die Spitze der Regierungsverantwortung. Auch er selbst verstand es, ihm lästige Konkurrenten selbstbewußt beiseite zu schieben. Da Drake aus koalitionsarithmetischen Gründen den einzigen bedeutenden Kopf neben ihm im Landespräsidium, Neumann-Hofer, nicht beiseite schieben konnte, entledigte er sich seines ihm unbequemen Parteigenossen Clemens Becker anläßlich der Beratungen über die endgültige Landesverfassung im Dezember 1920. Es werden nur unterschwellige Meinungsverschiedenheiten zwischen Drake und Becker in den Ausschußberatungen sichtbar, aber während Drake sich energisch mit den opponierenden Vorstellungen der Deutschnationalen auseinandersetzt, hüllt sich Becker in Schweigen oder rafft sich nur zu indirekten Äußerungen gegen das Konzept Drakes auf. Nur mühsam kaschiert durch eine Umdatierung seines Rücktrittsgesuches weicht Becker dem offenen Bruch aus und wird nach Lemgo abgeschoben. Drake ist unangefochten an der Spitze der Partei in Lippe und dank der politischen Konstellationen auch an der Spitze des Freistaates für gut 12 Jahre. Es ist in diesem Zusammenhang der Taktiker Drake zu nennen. Bei den zahlreichen Koalitionsverhandlungen zwischen 1923 und 1932 zeigt sich Drakes meisterliche Fähigkeit, divergierende Kräfte - soweit sie sich zur republikanischen Staatsreform bekannten - zusammenzuhalten, auszuwechseln, nicht ohne dabei von den allgemeinen politischen Verhältnissen und Parteienkonstellationen abzuweichen, nur um den begonnenen, als richtig erkannten Weg fortzusetzen. Das zeigt sich besonders eindringlich nach der für die SPD nicht sehr günstigen Landtagswahl von 1925, als die bisher regierenden Parteien keine Regierungsmehrheit mehr erreichten, die divergierenden Kräfte der Opposition aber nicht geschlossen zusammenarbeiteten. Es wurde die Konstruktion eines beamteten Landespräsidiums gefunden, das bis zur Neubildung einer Koalition fast 1 Jahr die Regierungsgeschäfte führte, zwar parteipolitisch auf breiterer Basis stand, jedoch trotz aller Anfeindungen den Kurs, den Drake bisher bestimmt hatte, fortführte. Erst als die Splitterparteien sich geeinigt hatten, konnte wieder eine parlamentarische Regierung gebildet werden, jedoch das Kuriosum einer beamteten Landesregierung bestand fort.

Welches waren nun die Ziele und Absichten des politischen Kurses Drakes? Drakes wichtigste innenpolitische Ziele und Absichten resultierten aus zwei gleichermaßen wichtigen Wurzeln. Durch seinen Beitritt zu einer sozialen Partei hatte er bereits vor dem 1. Weltkrieg die Ungerechtigkeiten der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Verhältnisse erkannt. Sie abzuwenden, galt von jeher sein Bemühen. Verschärft hatte sich die soziale Lage trotz gewiß beachtenswerter Ansätze zur Besserung in der Vorkriegszeit durch die einseitige Ausrichtung der Kriegswirtschaft. Nach dem Kriege galt es, nicht nur die kriegsbedingten Unzulänglichkeiten im Wirtschaftsleben zu beseitigen, sondern auch die wirtschaftliche Grundstruktur entscheidend zu Gunsten der Bevölkerung zu verbessern. Drake stand damit keineswegs vor außerordentlichen Verhältnissen, die nur in Lippe besonders schwierig zu lösen waren. In dem kleinen überschaubaren Gebiet, dessen Verwaltung ihm unterstand, gab es zwar einige lokale Besonderheiten - es sei das Problem der Wanderarbeiter und Ziegler genannt -, aber die Fülle der Aufgaben entsprach derjenigen im Reich und in den anderen Ländern. Die allgemeine wirtschaftliche Lage im Reich bedingte auch die Schritte des Landespräsidiums in Lippe, aber trotz der Inflation konnten im Freistaat Maßnahmen ergriffen werden, die die schlimmste Not lindern halfen. Es ist fraglich, wie sehr es der Wunsch Drakes war, nicht nur die wirtschaftliche Lage zu Gunsten der breiten, bisher benachteiligten Bevölkerungsschichten zu heben, sondern auch einen bedingten gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen. Sieht man einmal davon ab, daß solche Ziele auch im Deutschen Reich in ihren evtl. noch gewünschten Auswirkungen in den Ansätzen steckengeblieben waren, so wirken Ansätze hierzu bei Drake nicht voll überzeugend, sieht man von der Übernahme des gängigen Propagandamaterials einmal ab. Drake war viel zu sehr Pragmatiker und Praktiker, um theoretisch revolutionären Theorien nachzujagen. Ihm deuchte die praktische Arbeit mehr als ausreichend. Gewiß finden sich Ansätze zur energischen Beschneidung privilegierter Rechte in seinem Verhalten gegenüber dem ehemaligen fürstlichen Haus im Domanialvertrag und mehr formal in seinem Verhältnis zu den größeren Grundbesitzern in Lippe (Großkapital fehlte in Lippe fast ganz). Neben der politischen Umorganisation des Staatswesens, wobei man dem allgemeinen Demokratisierungszug folgte, kann daher eigentlich nur die weitgehende Enteignung des fürstlichen Hauses als fortschrittlich-revolutionärer Akt der republikanischen Regierung Lippes bezeichnet werden. Diese weitgehend entschädigungslose Enteignung war zugleich die Chance für das Landespräsidium, das erforderliche Ausgangskapital zur wirtschaftlichen Förderung zu bekommen, das dann auch genutzt wurde. In seinen letzten Lebensjahren legte Drake großen Wert darauf, die Überführung des Domaniums in Staatseigentum als einen historisch zu rechtfertigenden Rechtsakt interpretiert zu sehen. Hier zeigt sich Drakes sozialgeschichtliche Selbstausbildung und traditionsverbundene Einstellung. Er verkannte aber, daß historische Rechtfertigungen wie sozialpolitische Erfordernisse, die formaljuristisch abgesichert waren, hier eine rechtliche Kontinuität legitimieren sollten. Ihm fehlte der Mut, sich zur revolutionären Tat zu bekennen, die dem Wohle des Ganzen diente. Ängstlich war er bemüht, eine Kontinuität auch rechtlich zu rekonstruieren, die nicht bestand - und die bei Abschluß des Domanialvertrages am 31.10.1919 auch gar nicht gefragt war. Die Feindschaft der alten staatstragenden Kreise ist auch durch die Leistung Drakes, die er mit diesem für Lippe beachtlichen Landesvermögen herbeiführte, nicht gemindert worden.

Der Domanialbesitz ermöglichte es dem Landespräsidium, in Fortführung von Tendenzen seit 1904, die wirtschaftliche Entwicklung Lippes in gezielte Bahnen zu lenken und weniger krisenanfällig zu gestalten. Die Minderung des Wanderarbeiterproblems konnte nur allmählich bewerkstelligt werden. Durch Ansiedlung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe, vor allem auf ehem. Domanialgut, aber auch Förderung kleiner industrieller Betriebe (Möbelindustrie), gelang es, die Beschäftigung in der Heimat, d. h. in Lippe, ansteigen zu lassen. Dieser Anstieg war allmählich und nicht sprunghaft und setzte sich während der Zeit des Nationalsozialismus kontinuierlich fort, ja erst in der Zeit nach den Rückschlägen des 2. Weltkrieges und den Kriegsfolgen konnte der Erfolg dieser in den 20er Jahren eingeleiteten Maßnahmen als einigermaßen abgeschlossen gelten. Doch nicht nur Siedlung und Industrialisierung waren das Ziel der Drakesehen Politik. Vordringlich war nach 1918 allgemein die Arbeitsbeschaffung (lipp. Arbeitsnachweis), die Elektrizitätsversorgung, die Verkehrserschließung Lippes und die Sicherung der finanziellen Grundlagen des Freistaates.

All die sozialen Reformen, die unter der persönlichen und indirekten Einwirkung Drakes begonnen wurden, bedurften staatlicher Maßnahmen, wozu in dem industriell benachteiligten Lippe weitgehend alle Mittel fehlten. Die Förderung staatlicher Industriebetriebe - es seien hier stellvertretend die Privatbahn im lippischen Extertal und die Dörentruper Sand- und Tonwerk-GmbH genannt, deretwegen Drake 1930 in politische Schwierigkeiten geriet, da die bürgerlichen Rechtsparteien dem Landespräsidenten verfassungswidriges Verhalten in einer Klage beim Staatsgerichtshof vorwarfen - reichte nicht aus, um den schmalen Anteil des Freistaates am Steueraufkommen entscheidend zu vermehren. Man war auf die Hilfe des Reiches und der anderen, reicheren Länder des Reiches angewiesen.

Je mißlicher die Haushaltslage Lippes in der Mitte der 20er Jahre wurde, um so drängender wurden die Vorstöße beim Reich. In Absprache mit anderen kleineren Reichsländern forderte auch Lippe die Schaffung eines Ausgleichsfonds zur Linderung der Not in den von Saisonarbeit betroffenen kleineren Ländern. Aber schon früher waren Ausgleichsforderungen zwischen den Ländern am Widerspruch Preußens gescheitert. Auch der Versuch, einen Zuschuß zu den Polizeikosten zu erhalten, mußte scheitern, da Lippe über keine eigene Schutzpolizei verfügte. Diese Notlage und die sich nicht mindernden Probleme veranlaßten den sorgfältigen Arbeiter Drake, alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Fragen des Finanzausgleichs genauestens durchzuarbeiten und - welche Blamage für die Fachleute nicht nur der lippischen Regierung! - eine Gesetzeslücke zu finden (§ 35 des Reichs-Finanzausgleichsgesetzes), wonach Ergänzung des Steuereinkommens ärmerer Länder vorgesehen war. Die Ministerien in Berlin waren zunächst geneigt, in der Forderung und deren rechtlichen Begründung nur die persönliche Gesetzesinterpretation Drakes zu sehen, aber so ungelegen es auch kam, sie mußten die rechtlichen Ansprüche anerkennen und Lippe, wie dann auch anderen kleineren Ländern, Ausgleichszahlungen überweisen. Zwar minderten sich die Zahlungen auf preußisches Drängen hin allmählich wieder, aber die schlimmste Finanzkrise des Freistaates war gemeistert. Drake konnte das Bekanntwerden seiner "Entdeckung" nicht verhindern, und er genoß auch noch in späteren Jahren dieses Verdienst, dessen Problematik - gesichertes Fortleben der kleineren Länder - er sehr wohl einsah. Drake blieb nicht bei der Erschließung neuer Mittel für Lippe stehen, sondern bemühte sich immer wieder durch Sparmaßnahmen, sich aufblähende Verwaltung zu beschneiden. Gewiß sind die Bemühungen in der Weltwirtschaftskrise allgemein, die Verwaltungskosten zu mindern, aber es ist mit das Verdienst Drakes, daß der Reichssparkommissar trotz mancherlei Änderungsvorschlägen dem Freistaat bescheinigte, mit Erfolg um Kostensenkung bemüht gewesen zu sein.

Der oben berührte Vorwurf gegen Drake, durch seine Erschließung von Finanzmitteln aus den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes die deutschen Kleinstaaten trotz der seit 1918 mal mehr, mal weniger bestehenden Tendenz zu ihrer Abschaffung am Leben erhalten zu haben, führt zu einer der wichtigsten politischen Fragen Drakes. Wie weit war die, wenn auch geschmälerte Selbständigkeit Lippes in der Weimarer Zeit gerechtfertigt? Wie vertrug sich dieses Festhalten an der Selbständigkeit mit Drakes weiteren wichtigen Leitlinien: Sparsamkeit und soziale Sorgepflicht des Staates, wenn doch ein zentralistischer Staat die besseren Möglichkeiten zur gerechteren, gleichmäßigeren Versorgung der Bevölkerung besaß? Von Seiten der SPD, in der auf Bezirksebene die lippischen Sozialdemokraten jenen des östlichen Westfalens angeschlossen waren, wurde die Frage eines lippischen Anschlusses an Preußen immer lebendig gehalten. 1924 wie 1932 sah die Bezirksleitung der Partei nur in der Verwaltungsvereinfachung einen Ersatz für die nicht entschiedene, wenngleich für notwendig erachtete Anschlußfrage. Drake selbst ist nie Anschlußbestrebungen grundsätzlich entgegengetreten, da auch nach seiner Auffassung die politische Selbständigkeit der Kleinstaaten nicht mehr aufrecht zu erhalten sei. Die Kleinstaaterei als eine patriarchalisch konservierte deutsche "Henkeltöpfchenwirtschaft" ist einer der treffendsten Aussprüche Drakes, aber trotz dieser grundsätzlich erscheinenden Einstellung Drakes ist er gerade zum Repräsentanten der Vorzüge deutscher demokratischer Kleinstaaterei geworden, wenn man sie als Selbstverwaltung ansieht.

An Versuchen zur Unterstellung Lippes unter die Hoheit eines benachbarten Landes, vornehmlich des Anschlusses an Preußen, hat es nicht gefehlt. Durch die ganze Zeit der Weimarer Republik ziehen sich immer wieder Anregungen und Verhandlungen zum Anschluß Lippes an Preußen, ziehen sich auch Begründungen für gewiß nicht immer begrüßte Sparmaßnahmen als Ersatz für die Unmöglichkeit einer gerechten Anschlußregelung. Drakes eigene Stellung zu diesem Fragenkomplex ist vielschichtig. Grundsätzlich sah er die Notwendigkeit des Aufgehens Lippes in einem größeren Land ein, da sie ihm dem Wohle der Bevölkerung dienlich erschien. Aber er sah im Vordergrund immer wieder das lippische Land als eine durch Geschichte und wirtschaftliche Verknüpfung verbundene Region an. Die Betonung der lippischen Geschichte und die daraus resultierende Gemeinsamkeit ist für Drake besonders typisch. Sie kennzeichnet erneut sein Fußen auf den Gedanken der historisch-rechtlichen Kontinuität, die er sich in seiner Ausbildungszeit angeeignet hatte, und die ihm, je älter er wurde, zur strengen Richtschnur wurde. Die Traditionen, die Kontinuität galt es zu verteidigen. Aber je länger die Weimarer Zeit währte, trat neben die Bereitschaft zur Angliederung bei Garantie für die historische Einheitlichkeit der Gedanke der Wahrung der sozialen Fortschritte und Vorteile. Diese Verquickung von historischem und sozialem Anspruch zeigt sieh am Beispiel der Nutznießung des Domaniums. Hatte er schon den größten Teil des ehemaligen fürstlichen Domaniums für den Staat - das sind für Drake die lippischen Einwohner - verstaatlicht, da er im Domanium das Jahrhunderte alte Produkt lippischen Arbeitsfleißes sah, so mußte dieses mit einer historisierenden und revolutionären Begründung erworbene Vermögen weiterhin zum Wohl und Nutzen der Lipper und nur der Lipper eingesetzt werden können. Die 1923 von Preußen gemachten Zugeständnisse in dieser Richtung scheiterten nicht am Widerstand Drakes, sondern an der politischen Lage. Es entsprach daher dem Pflichtbewußtsein und dem praktischen Verständnis Drakes, daß er beim Scheitern aller Anschlußmöglichkeiten vor 1933 mit den einmal gegebenen Umständen fertig zu werden suchte, das Beste aus der Kleinstaaterei machte, im Rahmen der Möglichkeiten die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im allgemein als gut befundenen Weg fortzuentwickeln suchte, aber sich nicht in theoretisch momentan undurchführbaren Möglichkeiten verrannte. Trotz aller Wichtigkeit, die die Anschlußfrage für Drake in den 20er Jahren haben mochte, war es für den Pragmatiker Drake letztlich keine entscheidende Frage. Wenn die politischen Konstellationen den Anschluß nicht zwingend erforderten, wie es noch 1919 der Fall zu sein schien, waren die Fragen der sozialen Sicherung und der historischen Eigenständigkeit ihm entscheidender. Die Leistungen der von ihm maßgeblich bestimmten Landesregierungen, sei es nun im Wohnungsbau, Siedlungswesen, Verkehrserschließung, Elektrifizierung und bei der Vermehrung der Arbeitsgelegenheit im Lande sowie bei der Industrialisierung, rechtfertigten seine Haltung.

Einen wichtigen Einschnitt in Drakes Leben brachte der Aufstieg des Nationalsozialismus. Die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und die nationalistische Hysterie der NSDAP hatte auch in Lippe bei den Reichstagswahlen 1932 zu einem Stimmenanstieg zu Gunsten der NSDAP geführt, der die SPD von ihrem seit 1919 behaupteten 1. Platz unter den Parteien in Lippe verdrängte. Bei der vielgenannten Lippewahl Januar 1933 in Lippe gelang es der NSDAP zwar, auch im lippischen Landtag stärkste Partei zu werden, ihre Verluste von der Reichstagswahl im November z. T. aufzuholen, aber die absolute Mehrheit erreichte sie nicht, da der Stamm der SPD-Wähler gehalten werden konnte. Neben der starken traditionellen Verwurzelung der SPD in Lippe ist dieses für die SPD noch beachtliche Abschneiden ein Verdienst der eifrigsten Wahlkampfarbeit Drakes. Seine Leistungen als Mitglied des Landespräsidiums, seine politische Ausstrahlung trotz aller Anfeindungen der Systemgegner ermöglichten es ihm, gegen die Überschwemmung Lippes durch Hitler und die übrigen NS-Größen kraftvoll anzutreten. Das parteipolitische Patt im lippischen Landtag, der Umschwung im Reich führten aber zur ersten lippischen Landesregierung ohne Heinrich Drake. Drake wurde auf das politische Altenteil abgeschoben. Daran änderte auch nichts, daß Drake im Mai 1933 noch in den Reichstag nachrücken sollte. Die politischen Ereignisse, die Ausschaltung der Parteien, gingen über den Reichstagsabgeordneten so schnell hinweg, so daß er sein neues Amt nicht mehr antreten konnte. Inzwischen war Drake auch erstmals verhaftet und kurze Zeit in Schutzhaft genommen worden. Jedoch konnte es sich die neue nationalsozialistische lippische Regierung nicht erlauben, Drake auf Grund ungerechtfertigter Vorwürfe länger festzuhalten. Das Prestige des ehemaligen Landespräsidenten war in Lippe zu groß und konnte auch während der zwölf jährigen NS-Herrschaft nicht untergraben werden, sondern steigerte sich nur noch.

Das ehemals beamtete Mitglied des lippischen Landespräsidiums lebte zurückgezogen in Detmold und erhielt bis 1939 eine reguläre Pension, erst danach wurde sie ihm gestrichen und nur ein geringeres Unterhaltsgeld ausgezahlt, das er durch handwerkliche Arbeit aufzubessern bemüht war. Eine nochmalige Verhaftung im August 1944 und zeitweilige Schanzarbeit in Holland kennzeichnen den äußeren Weg Drakes in den 12 Jahren der NS-Herrschaft.

Ebenso prägend waren die persönlichen Schicksalsschläge, die Drake mit dem Tode seines Sohnes trafen. Seit 1909 war Heinrich Drake mit Wilhelmine Kelde aus Lemgo vermählt, mit der er seit 1911 in Detmold wohnte. Aus dieser Ehe waren ein Sohn und eine Tochter hervorgegangen. Nach dem Tode des Sohnes, der Drake sehr erschütterte, hing er mit großer Liebe an der verbliebenen Tochter und später auch an den Enkeln.

War so die Zeit des NS-Regimes nicht nur politisch gesehen eine dunkle Zeit für den gut 50- bis 60jährigen Drake, so nutzte er die ihm nun reichlich zur Verfügung stehende freie Zeit zu weiterem Selbststudium, vornehmlich der englischen Sprache. Fragen der Schulausbildung hatten ihn auf Grund der eigenen Erfahrungen in seiner Jugend auch während seiner ersten Regierungszeit in Lippe beschäftigt, indem er reformerische Bestrebungen, die in Lippe schon zu Zeiten der Monarchie wirksam waren, förderte und auf dem Gebiet der Allgemeinbildung und des Berufsschulwesens Ansätze fortentwickelte. Im Sinne der Erkenntnisse seiner Zeit erkannte er die Bedeutung der Bildung und, da ihm zur rechten Zeit der Zugang verwehrt war, suchte er zeit seines Lebens Lücken zu schließen.


Die Zeit von 1933-1945 bedeutet im politischen Leben und Wirken Drakes einen tiefen Einschnitt. Seine Wirksamkeit schien beendet, und trotz der Anfeindungen der nationalsozialistischen Machthaber hinterließ er eine beachtliche Leistung, da er in seinem Bereich - Lippe - nennenswerte Reformen durchgeführt hatte, Entwicklungen vorbereitet hatte, deren Ergebnisse sich erst langfristig zeigen konnten und die durch die Einflüsse der Weltwirtschaftskrise und den 2. Weltkrieg verschüttet wurden, auf die aber wieder zurückgegriffen werden konnte. Auch ohne seine zweite politische Wirksamkeit wäre Drake als lippischer Politiker von Bedeutung gewesen. Aber nach dem Zusammenbruch griff man wie so häufig auf die unbelasteten Politiker der Weimarer Zeit zurück. Drake war im April 1945 bereits 63 Jahre alt, als die Engländer am 17.04. an ihn herantraten, den demokratischen Wiederaufbau in Lippe zu übernehmen.

Das Ansehen, das Drake unter den verbliebenen demokratischen Politikern in Lippe genoß, hatte zu seiner Wahl geführt. Mochte die Besatzungsmacht gelegentlich auch bereut haben, daß sie einen solch zähen Verhandlungspartner auf deutscher Seite für Lippe ausgewählt hatten, so mußten sie doch anerkennen, daß sie mit Drake einen vorzüglichen Verwaltungspraktiker berufen hatten, dem es gelang, die lippische Verwaltung in kürzester Frist wieder einigermaßen funktionsfähig zu machen, daß es Drake mit einer wirklichen Demokratisierung ernst war, daß er jederzeit das Wohl der lippischen Bevölkerung im Auge hatte und stets bereit war, im Rahmen größerer Einheit die Frage der lippischen Selbständigkeit zu sehen.

Drake betont selbst, daß er den Wiederaufbau in Lippe nur mit Widerstreben übernommen habe - zum zweiten Male sollte er ein demokratisches Staatswesen aufbauen helfen und die verheerenden Schäden einer Diktatur und des 2. Weltkrieges abbauen. Für den Demokraten Drake war es eine Selbstverständlichkeit, daß er nicht als Aushängeschild der Briten die deutsche Verwaltung repräsentieren konnte, sondern daß er vom Vertrauen der Bevölkerung getragen sein mußte. Die Nachkriegszeit ließ hier nur Provisorien zu. Neben der Wiederbelebung der Exekutive in Lippe und in Schaumburg-Lippe - seit dem 15.06.1945 war Drake Landespräsident in Lippe und Schaumburg-Lippe - kam es ihm auf eine Legitimation seiner Machtausübung nicht nur durch die Briten, sondern auch durch - wenn schon nur ernannte - Repräsentanten der Bevölkerung, den Landesrat, an. Parallel zu diesen rechtlichen Bemühungen und bei der Not des Alltags weitaus drängender, mußte die Versorgung und die bescheidene Belebung des daniederliegenden Wirtschaftslebens eingeleitet werden. Waren auch die direkten materiellen Kriegsschäden in Lippe nicht so erschreckend wie in den Ballungsgebieten, so wurde doch Lippe Auffangbecken für zahlreiche Flüchtlinge und Evakuierte und zur möglichen Versorgungsquelle für andere notleidende Gebiete. Die Reorganisation des wirtschaftlichen Lebens und der Versorgung gelang nur allmählich. Aber schon wie in der Weimarer Zeit appellierte Drake in eigenhändig verfaßten Aufrufen zur Konzentration aller verfügbaren Kräfte, zur Meisterung der Notlage. Die ihm eigene Sprache der praktischen Hinweise auf die nächsten Aufgaben "- Arbeitet! - Pflanzt Kartoffeln! Baut Gemüse! Pflegt die Obstbäume!" - entbehrten nicht der Durchschlagskraft. Es waren sein Gespür für die Not und das Wissen um die Bereitschaft der Mehrheit, das Notwendige anzupacken, die ihn solche volksnahen Aussprüche finden ließen. Der eindrucksvolle Parteiredner ließ sich nicht verleugnen.

Neben der Versorgung der Bevölkerung war es auch die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung, die Drake am Herzen lag. In zähen Verhandlungen mit der Militärregierung ging es ihm um die Wiederbewaffnung der Polizei, um deren Vorgehen gegen Umherstreunende stärken zu können.

Die Bemühungen Drakes, neben den Verwaltungsaufgaben zur Linderung der Not die demokratische Legitimierung der lippischen Regierung wiederherzustellen, verliefen auf zwei Ebenen. Aufbau demokratischer Körperschaften auf kommunaler Ebene und provisorische Einberufung eines Landtags. Erst als die Trennung von Lippe und Schaumburg-Lippe beschlossene Sache war, trat im Mai 1946 der berufene provisorische Lippische Landtag zusammen, dessen Hauptaufgabe es werden sollte, Drakes Maßnahmen in Wirtschaft und Versorgung zu unterstützen, eine vorläufige Verfassung zu erarbeiten und in der Frage der Selbständigkeit Lippes die Meinung der Bevölkerung zu vertreten. Schon bei der Einberufung des provisorischen Landtags ging es um die Konzeption einer künftigen Landesregierung und um die Stellung des Landespräsidenten. Eindeutig wehrte Drake britische Versuche ab, die Bedeutung der Stellung des Landespräsidenten zu mindern. Wenn schon die Wiedereinführung des kollektiven Landespräsidiums nicht möglich war, so lehnte Drake doch jede Teilung der Kompetenzen ab, nicht zuletzt wieder mit dem Argument größerer Sparsamkeit. Die Konzeption eines Landespräsidenten mit zwei Landesräten setzte Drake gegen alle Widerstände durch. Der Vorwurf, auch hier eine Verfassungskonzeption auf seine Person hin zugeschnitten zu haben, ist erhoben worden, aber für Drake mußte die Lösung nach Ablehnung des kollektiven Landespräsidiums die rationellste sein, bei der seine Person keine maßgebende Rolle spielte. Ihm erschien die Selbständigkeit der Exekutive genügend abgesichert. Im Juni 1946 war die vorläufige lippische Verfassung beschlossen, aber ihr Inkrafttreten wurde von den Engländern verzögert und dann durch die Regelung der Anschlußfrage überholt.

Neben den sozialen Leistungen Drakes in der Weimarer Zeit und in den zwei Jahren nach dem 2. Weltkrieg ist es vor allem der Anschluß Lippes an Nordrhein-Westfalen, der Drakes Ruf gesteigert hat. Trotz formaler Fehler, die noch unangenehme Folgen zeitigten und die Drake nur mühsam rechtfertigen konnte, ist eigentlich nie ernsthaft der Vorwurf erhoben worden, daß Drake den Schlußpunkt unter die lippische Selbständigkeit setzte. Da es ihm gelang, die Linie seiner Vorstellungen der 20er Jahre konsequent beizubehalten und durchzusetzen, Lippe als geschlossenes Verwaltungs- und Kulturgebiet und das Landesvermögen tatsächlich dem lippischen Gebiet zu erhalten, konnten überholte Vorwürfe nicht erhoben, mußte vielmehr herausgestellt werden, was er trotz der Ungunst der Stunde alles zu Gunsten Lippes durchzusetzen vermochte.

War schon die Wiederherstellung einer eigenen lippischen Verwaltung und Regierung nur ein Provisorium gewesen, die Fortdauer der gemeinsamen Verwaltung von Lippe und Schaumburg-Lippe durch den Anschluß des letzteren an das sich bildende Land Niedersachsen aufgehoben, so wurde bereits frühzeitig sichtbar, daß der Fortbestand Lippes nicht zu halten war. Trotzdem müssen Abgrenzungen Drakes von benachbarten Einmischungen festgehalten werden. Stärkere Bindungen zu Westfalen und Lippe waren in der NS-Zeit gefördert worden. Bis zur Entscheidung des Anschlusses wollte und mußte Drake die Rechte lippischer Selbständigkeit wahren, um zu Gunsten Lippes soviel wie möglich heraushandeln zu können. Die Entscheidung, ob ein Anschluß erforderlich war oder nicht, fiel nicht in Lippe, wohl aber konnte die Entscheidung beeinflußt werden, welchem Nachbarland man sich anschloß. Und die Bildung dieses Entscheidungsprozesses und das Resultat sind weitgehend Drakes Werk. Drake brauchte zu diesem Werk die Zustimmung der Bevölkerung in Lippe, deren Interessenvertreter in Parteien, Wirtschaft und Verbänden er jederzeit anhörte und mit der Parole gewann, daß trotz aller Bemühung um eine lippische Selbständigkeit diese der gesamtdeutschen Entwicklung nicht entgegenstehen dürfe. Pläne der Vereinigung größerer Gebiete an der mittleren Weser sind dabei von Drake keineswegs außer acht gelassen worden. Persönlich scheint Drake, wenigstens zeitweise, mehr den Anschluß an Niedersachsen bevorzugt zu haben, aber nach Abwägung parteipolitischer, wirtschaftlicher und kultureller Gegebenheiten und vornehmlich der Angebote der Ministerpräsidenten Kopf und Amelunxen zwangen ihn die Umstände, zu Gunsten des Landes Nordrhein-Westfalen zu entscheiden. Der überaus geschickte Taktiker suchte, solange es möglich war, die Bewerber hinzuhalten und gegeneinander auszuspielen. Er spielte dabei immer wieder mit dem Argument, daß keine Entscheidungen über die Zukunft Lippes ohne Beteiligung der Bevölkerung gefällt werden dürften. Mit dieser Ansicht konnte er sich letztlich nicht durchsetzen, aber ihm genügte der Ersatz - zahlreiche Besprechungen mit Repräsentanten der verschiedenen Gruppierungen in Lippe. Die Anschlußverhandlungen wurden, soweit Drake maßgeblich an ihnen beteiligt war, von der Position aus geführt, immer mehr zu verlangen, als durchsetzbar war. Forderte er zunächst mit Rückhalt in der Bevölkerung, daß die lippische Selbständigkeit und Selbstverwaltung in eigener Verantwortung unbedingt aufrecht zu erhalten sei, als eigentlich die Grundsatzentscheidung über die Angliederung bei der Militärregierung längst gefallen war, so ging er dann auf Ideen von einem vergrößerten Staat zwischen Westfalen und Hannover ein, um bei der Aussichtslosigkeit solcher Pläne diese Verhandlungspositionen zu Gunsten konkreter Abmachungen mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufzugeben, die aber seine Stellung in den Verhandlungen nur stärkten. Ende Oktober / Anfang November 1946 konkretisierten sich die Angebote der Ministerpräsidenten Kopf (Hannover) und Amelunxen (Düsseldorf) sowie die Mindestforderungen Drakes und damit Lippes. Da Drake sich gegenüber der Militärregierung genügend Bewegungsfreiheit trotz des Zeitdruckes bewahrt hatte, hatte er die Wahl zwischen den Angeboten Kopfs und Amelunxens. Entscheidend waren die Zusagen über die Verwendung des Landesvermögens, des zu Gunsten der Bevölkerung von Drake erkämpften ehem. Domaniums. Während Kopfs Angebot das Landesvermögen als Teil einer Hochschuldotation für das ganze Land Niedersachsen vorsah, konnte Amelunxen zusagen, daß dieses Landesvermögen in irgendeiner zweckmäßigen Form den beiden lippischen Kreisen verbleiben könne. Über Einzelheiten des Vorvertrages wie die geplante Volksabstimmung, kulturelle Fragen und Detmold als Sitz des Regierungspräsidenten wurde noch gerungen. Weitgehend akzeptierte Amelunxen die lippischen Forderungen. Die Fehler und Schwächen dieser Abmachungen, der sog. Punktationen, liegen im formatrechtlichen Bereich und sind auf die Eile und mangelnde juristische und parlamentarische Absicherungen zurückzuführen, die aber z. T. gar nicht zu erhalten waren.

Es sollte Drakes Aufgabe werden, den Anschluß Lippes mitvollziehen zu helfen, nachdem er ab 01.04.1947 Regierungspräsident des neuen Regierungsbezirks Detmold geworden war. Er sah den Anschluß als eine vorläufige Regelung an, die er aber mit denk besten Absichten zu erfüllen gedachte. Nur hielt er an der Vorstellung fest, daß das Ergebnis des Anschlusses noch der demokratischen Bestätigung durch die lippische Bevölkerung bedurfte, wenn er auch dazu beitragen wollte, in seinem neuen Amt als Klammer für das Zusammenwachsen ehemaliger preußischer und lippischer Gebiete zu wirken. In der von ihm so benannten Generalbereinigung, d. i. der Vollzug des Anschlusses, kam es ihm auf drei Aufgaben an, die er bis zum Ende seiner Amtszeit als Regierungspräsident 1952 erledigt zu haben hoffte. Als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Detmold war seine vornehmste Aufgabe, in seinem Bezirk die Kriegsfolgen zu beseitigen und den wirtschaftlich-sozialen Wiederaufbau als ausführendes Organ und als Stellvertreter der Landesregierung voranzutreiben. Als ehemaligem Repräsentanten Lippes kam es ihm darauf an, die Verschmelzung beider Gebietsteile möglichst reibungslos zu vollziehen, dabei aber die Zusagen für das ehemalige Land Lippe eingehalten zu sehen. Zuletzt kam es ihm darauf an, die "gesunden lippischen Überlieferungen und Werte zu bewahren" und sie in geeigneter Form zum Nutzen der lippischen Bevölkerung wirksam werden zu lassen. Drake übernahm das Amt eines Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Detmold unter denkbar kritischen Umständen. Die Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse überschatteten das Leben in dem wirtschaftlich nicht übermäßig reichen Bezirk, der bis auf den weiteren Bielefelder Raum weitgehend agrarisch ausgerichtet war, was Schwierigkeiten in der Versorgung milderte, aber die wirtschaftliche und soziale Eingliederung der Flüchtlinge erschwerte. Abgesehen von gewissen Schwierigkeiten bei der Verschmelzung der Gebietsteile mußte es daher Drakes Aufgabe sein, im Rahmen der ihm zukommenden Kompetenzen die äußere Not der Bevölkerung zu lindern, Arbeitsmöglichkeiten für die neuen Bevölkerungsteile zu erschließen und darüber nicht die lebensnotwendige Agrarwirtschaft zu vernachlässigen. Vom Amt des Regierungspräsidenten hatte Drake sehr hohe Vorstellungen. Er betrachtete sich nicht einfach als einen weisungsgebundenen Regierungsbeamten, sondern als den 1. Regierungsbeamten im Landesbereich nach dem Minister, der trotz aller Weisungsgebundenheit in kritischen Zeiten und Fällen eigene Vorstellungen entwickeln mußte. Er sah sich in der ihm typischen Stellung sowohl eines Vertrauensmannes der Regierung als auch eines Vertrauensmannes der Bevölkerung, mit der er in ständiger Berührung zu stehen wünschte. Wie schon in Lippe direkt nach dem Kriege sprach und handelte Drake immer nach dem Grundsatz der engen Fühlungnahme mit der Bevölkerung, aber - und das ist bezeichnend für sein autoritär geprägtes Demokratieverständnis - dieser ständige Kontakt mit der Bevölkerung wurde von ihm nicht als Kontrolle verstanden, sondern als beratende Funktion, wobei es ihm oblag, die politischen Erfordernisse, die rechtlichen Aspekte und die ihm vorgetragene Volksmeinung in Übereinstimmung zu bringen.

In den gut fünf Jahren seiner Amtszeit als Regierungspräsident hatte es Drake keineswegs leicht, immer die Zustimmung aller Teile der Bevölkerung des Regierungsbezirks zu finden. Im katholischagrarischen Süden des Regierungsbezirks, aber auch im konservativ-agrarischen Norden mußte der Protestant und Sozialdemokrat Drake gegen erheblichen Widerstand angehen. Zudem befand er sich politisch auch nicht mehr auf der Linie der CDU-bestimmten Landesregierung, aber bei allem selbstbewußten Handeln im Regierungsbezirk war es seiner rechtlichen Einstellung nie möglich, gegen die Weisungen übergeordneter Stellen zu verstoßen, wenn er auch seine unabhängige Meinung und Haltung nie verleugnete. Dieses Selbstbewußtsein und seine Fähigkeit, sich wohlbegründeten Gegenargumenten zu fügen, brachten es auch dahin, daß im ehemaligen preußischen Teil des Regierungsbezirks der Vollblutpolitiker Drake Achtung auch als politisch Andersdenkender fand.

Drakes Demokratieverständnis befürwortete entschieden den Ausbau kommunaler Selbstverwaltung im Sinne einer volks- und lebensnahen Mitbestimmung, aber er lehnte ebenso entschieden jeden Formalismus und jede berechnende Agitation ab. Im Sinne seiner Generation war ihm "die volksverbundene von allen Mitmenschen geschätzte Persönlichkeit, die als Mensch sich menschlich gibt", der Inbegriff des Politischen, also die Persönlichkeit in Kontakt zum Volk als Motor der Geschichte.

Über seinen eigenen Anteil am Wiederaufbau im Regierungsbezirk, die wirtschaftliche Belebung, die Siedlungstätigkeit, die Arbeitsbeschaffung läßt sich ohne Spezialuntersuchungen noch nicht viel aussagen, auch wird dieser Anteil oft schwer zu ermessen sein, da all diese angepackten Aufgaben im Rahmen der Landes- und Bundespolitik ausgeführt wurden. Es mag wohl etwas das Erbe seiner sozial-demokratischen Überzeugungen gewesen sein, daß er bei all diesen Aufgaben den Anspruch des Staates als dirigierendes politisches Instrument stark betonte, jedoch schätzte er die Eigeninitiative überaus, solange sie nicht in einen Gegensatz zu dem von ihm verstandenen Gesamtwohl trat.

Typisch für die Arbeitsweise Drakes als Regierungspräsident und Verwaltungsbeamter war der knappe und übersichtliche Stil und die historische wirtschafts- wie sozialgeschichtliche Betrachtungsweise. Er war derart geschult, daß er nicht nur Lageberichte zu einzelnen Problemkreisen wünschte, sondern jedesmal eine kurze rückblickende Darstellung verlangte und sonst in möglichst kurzen, verständlichen Zahlenübersichten den gegenwärtigen Stand zu erfahren wünschte. So verlangte er auch gleich 1947 kurze geschichtliche Darstellungen über die Entwicklung der Kreise und die Geschichte des Regierungsbezirks. So überarbeitete er alle wichtigen Gutachten selbst, mit denen an die Vorgesetzten und an die Öffentlichkeit gegangen werden sollte, seien es nun die drängenden Fragen des Gesundheits-, Verkehrs-, Wohnungs- und Flüchtlingswesens, der öffentlichen Zuschüsse und der Selbsthilfe der Bevölkerung. Bei seiner amtlichen Tätigkeit scheute er keineswegs bis ins Persönliche gehende Auseinandersetzungen mit politisch Andersdenkenden oder der Presse, wenn ihm seine Wahrheitsliebe angezweifelt, seine manchmal sehr empfindliche Ehre gekränkt erschien oder sein starres Festhalten an einmal als richtig Erkanntem Konsequenz verlangte.

Zu einer solchen erbitterten Fehde kam es gleich zu Beginn seiner Tätigkeit im neuen Regierungsbezirk Detmold, als die Verlegung der Bezirksregierung von Minden nach Detmold auf erheblichen Widerstand in der Minderer Verwaltung stieß. Es war dies Drakes erste schwierige Aufgabe bei der Verschmelzung der neu zusammengelegten Gebietsteile in Ostwestfalen-Lippe. Es kam zu harten Auseinandersetzungen zwischen Drake und dem Personalrat, wobei auf beiden Seiten zeitweise hart verfahren wurde. Parteipolitische Ressentiments mischten sich mit ein. Tatsächlich bestanden Schwierigkeiten, die größere Verwaltung und die ganze Beamtenschaft in Detmold hinreichend unterzubringen, aber Drake stellte sich auf den Rechtsstandpunkt, wonach sowohl die Militärregierung wie auch die Landesregierung der Verlegung zugestimmt hatten, und ließ berechtigte Wünsche der Betroffenen außer acht. Nach seiner Ansicht war er in diesem von persönlichen Verdächtigungen nicht freien Kampf auf der Seite des Rechtes, nach seiner Ansicht litt nicht so sehr sein Ansehen in der Öffentlichkeit, nachdem er sich Verdächtigungen entgegengestellt hatte, sondern das Ansehen der Beamtenschaft und der Behörden, ein Schaden, den er nur durch sein Verharren auf dem Rechtsstandpunkt abzuwenden hoffte. Die Schwierigkeiten der Verlegung zogen sich über einen längeren Zeitraum hin, bis die neue Bezirksregierung in Detmold etabliert war. Feindschaften hatten sich nicht vermeiden lassen, die ärgsten Gegner Drakes waren freiwillig gegangen oder versetzt worden, aber auch das Ansehen Drakes hatte Schaden erlitten, da die Vertretung lippischer Interessen im ehemaligen preußischen Gebietsteil nicht die Resonanz finden konnte, soweit sie auf Kosten des nichtlippischen Gebietes ging. Für Drake war dies "Mindener Geschwür" ein Hindernis in der Erfüllung der Punktationen, das er um so leichter kurieren konnte, da er trotz der parteipolitischen Gegenzüge Unterstützung der vorgesetzten Dienststellen fand. Aber es war nicht das erste Mal, daß, sachlich wie persönlich gesehen, Gegner Drakes, die ihm nicht in allen Bereichen gewachsen waren, weichen mußten, womit keineswegs Drake immer als der gerechte Sieger anzusehen war.

Als weitere Aufgabe Drakes, bei der er persönlich engagiert war, ist der endgültige Vollzug des Anschlusses anzusehen, oder wie er es auch wohl genannt hat, die Generalbereinigung. Kernproblem war es, eine gesetzliche Grundlage für den Anschluß zu schaffen, und diese, wie in den Punktationen versprochen, durch eine Volksabstimmung legitimieren zu lassen. Mit der fortdauernden Verschmelzung Lippes im neuen Land Nordrhein-Westfalen verstärkte sich immer mehr die Forderung, daß die Punktationen rechtlich wie inhaltlich ausgefüllt werden sollten. Die wichtigste Frage, die die Öffentlichkeit bewegte, bestand darin, wann und ob die in den Punktationen vorgesehene Volksabstimmung - sie sollte bis Januar 1952 erfolgt sein - stattfinden würde und ob sie das Verbleiben Lippes bei Nordrhein-Westfalen legitimieren solle, oder ob Niedersachsen noch attraktiver für die Lipper war. Schon 1946 war von Drake wie Amelunxen die vorgeschlagene Volksabstimmung nur "platonisch" behandelt worden, und Drake rechtfertigte so seine Tätigkeit in allen Angliederungsfragen, daß eigentlich der Wunsch nach einer Abstimmung nicht mehr auftauchen sollte. Es hatte sich aber ein Ausschuß für die Vorbereitung der Volksabstimmung in Lippe gebildet, zu dem Drake in heftige Opposition geriet. Es verdeutlichte sich wieder in diesen Vorgängen Drakes Grundeinstellung gegen zuviel direkte Demokratie, die er nur solange begrüßte, wie er sie für seine Pläne zu nutzen verstand. Im Landtag in Düsseldorf wurden indessen die Lippegesetze verabschiedet und nach gut ein jähriger Verzögerung durch die Militärregierung in Kraft gesetzt. Damit war die rechtliche Grundlage für den Abschluß der Angliederung gegeben und die Verwaltung des ehemaligen lippischen Landesvermögens durch den Lippischen Landesverband geregelt. Der Gedanke der Volksabstimmung war aber damit nicht verschwunden, obwohl Drake alle Mühe darauf verwandt hatte, im Landtag möglichst viele lippische Forderungen durchzusetzen. Im Gegenzug zu der Agitation des von Drake befehdeten Anschlusses aktivierte Drake wieder einmal die ihm zuneigenden Teile der Bevölkerung, um, gestützt auf deren Vertrauenskundgebung, die ehemaligen lippischen Forderungen bei der Landesregierung durchzusetzen. Auch er operierte mit der letztlich von ihm nicht erwünschten Volksabstimmung, um zum Wohle seines ihm gesteckten Zieles das Weitestmögliche zu erreichen. Der Anschluß an Nordrhein-Westfalen war für ihn Fait accompli, sofern nur die Ausführungsbestimmungen geregelt waren. In zähen Verhandlungen mit der Regierung Arnold kam es ihm darauf an, soviel Vorteile zu Gunsten der lippischen Kreise und des Landesverbandes durchzusetzen, daß die mögliche Volksabstimmung nur noch deklaratorischen Charakter haben konnte, sofern sie dann überhaupt noch stattfinden mußte, da inzwischen das Bundesrecht über Ländervereinbarungen stand. Drake war überzeugt, daß bei genügend nordrhein-westfälischen Zugeständnissen an Lippe der Ausgang einer Volksabstimmung nur Vollzogenes bestätigen könne. Drake legte dabei besonderen Wert auf, reguläre vertragliche Regelungen, da ihm schon jetzt Mängel der Vereinbarungen von 1945-1947 ersichtlich wurden. In zahlreichen Schriftsätzen bemühte sich Drake, seine Vorstellungen dem Ziele befriedigender und dauerhafter Verhältnisse näherzubringen, wobei er wie so häufig seine Argumentation aus Rechtsansprüchen und historischen Deduktionen herleitete. Die Landesregierung zog aber eine Regierungsvorlage über die Volksabstimmung im Landtag zurück. Drake und weitere lippische Vertreter vornehmlich der auch durch Drake repräsentierte Landesverband Lippe, waren unter der Voraussetzung einer Vereinbarung über die immer noch zahlreichen lippischen Wünsche und Forderungen bereit, die Volksabstimmung fallen zu lassen, wenn sie ohnehin keine rechtlichen Folgen erhalten sollte. Neben den vermögensrechtlichen und verwaltungsmäßigen Wünschen stand vor allem die Forderung nach Beibehaltung der lippischen christlichen Gemeinschaftsschule, ein historisches Erbe Lippes, für das lange in der Monarchie und im Freistaat gerungen war. Der endgültige Anschluß Lippes fand nicht den von Drake gewünschten Abschluß, da weder eine Volksabstimmung stattfand, noch vertragliche Vereinbarungen geschlossen wurden, sondern eine Regierungserklärung mit teilweisem Eingehen auf die lippischen Forderungen die Eingliederung Lippes rechtlich fixierte. Einige Fragen blieben noch offen und mußten wie in der leidigen Schulfrage noch unter politisch geänderten Verhältnissen bereinigt werden. Auch in der Frage der Domänen und der Aufgaben des Landesverbandes blieben noch offene Probleme, aber letztlich war der Anschluß vollzogen und hatte dem lippischen Gebietsteil wenn auch nicht die gewünschte völlige Sonderstellung im Lande Nordrhein-Westfalen gebracht, so doch eine solche Fülle von Vorteilen, daß Drakes Hauptanliegen - die Wahrung der lippischen Eigenart und Tradition - gewährleistet erschien. Drakes Verhandlungsgeschick hatte maßgebend zu diesem letztlich für alle Seiten positiven Ergebnis beigetragen. Er war nicht davor zurückgeschreckt, im Rahmen seiner Möglichkeiten, zumal als Vorsteher des Landesverbandes, Einfluß zu nehmen, die Landesregierung zu bedrängen und Widerstände in Lippe zu überwinden. Da sein Wunsch nach rechtlich klaren Verträgen unerfüllbar war, begnügte er sich mit den Abmachungen und Erklärungen, die getroffen wurden, da sie ihm wie offizielle Verträge verbindlich erschienen. Er pochte auf historisch Gewachsenes, Abmachungen und Rechte, wußte sie aber jederzeit im Sinne des ihm wesentlich erscheinenden Zieles, der Sonderstellung Lippes, abzuwägen und gegeneinander auszuspielen. Ein bequemer Verhandlungspartner ist er nie gewesen, der 1. Vertreter Lippes vertrat bis zum Lästigwerden die Interessen jenes Lippe, mit dem Drake identifiziert werden konnte.

Als Drake am 30.06.1952 als Regierungspräsident zurücktrat, hatte er die in diesem Amt erforderlichen Aufgaben erfüllt, darüber hinaus seine letzte Lebensaufgabe, den Vollzug des Anschlusses soweit vollendet, daß er als abgeschlossen gelten konnte, denn die letzte spektakuläre Folge der Angliederungsschwierigkeiten, den Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Durchführung der Punktationen und zum Schulstreit, erlebte Drake nicht als offiziell Handelnder - in der Zeit von 1953-1956 war er nicht Vorsteher des Landesverbandes Lippe -, sondern als zwar aktiv Beteiligter, der die Vorgeschichte kannte und mitgestaltet hatte, aber doch als politischer Ruheständler. Auch hier zeigte es sich, daß trotz der Meisterschaft seiner Verhandlungen, durch die Ungunst der Verhältnisse, durch die rechtliche Benachteiligung sein Ziel, die reibungslose und problemlose Angliederung, nicht voll erreicht worden war, daß trotz einzelner Rückschläge das Hauptziel der Angliederung zum Vorteil der Lipper durchgesetzt war.

Die letzte Aufgabe, die Heinrich Drake - gestellt war, bildete den Ausbau der lippischen Sonderbehörde, des Landesverbandes Lippe. War es Drake bei allen Anschlußverhandlungen zwischen 1946 und 1952 darauf angekommen, das ehemalige lippische Landesvermögen, ein Großteil des ehemaligen fürstlichen Domaniums, für das lippische Gebiet und dessen Bevölkerung zu erhalten und es nicht im allgemeinen Landesvermögen aufgehen zu sehen, so war ihm die rechtliche Form, in der diese Sonderverwaltung geschah, zunächst nebensächlich. Als 1948 die "Lippe-Gesetze", und damit auch das Gesetz über einen Landesverband Lippe, im nordrhein-westfälischen Landtag behandelt wurden, griff man auf Vorstellungen zurück, die Drake Ende 1947 entwickelt hatte, wobei das Waldeck-Gesetz von 1928 einen nicht unerheblichen Einfluß hatte. Die Verkündigung der Lippegesetze verzögerten sich noch bis 1949, da u. a. von holländischer Seite Vorstellungen bei der Militärregierung gemacht worden waren. Mit Sondergenehmigung der Landesregierung wurde Drake 1949 neben seinem Amt als Regierungspräsident auch zum Vorsteher des Landesverbandes Lippe gewählt. Auch aus dieser Doppelfunktion Drakes ist es zu verstehen, wie stark sich Drake in die Abschlußverhandlungen über den Anschluß Lippes an Nordrhein-Westfalen einschalten konnte, da er im Landesverband Lippe den Treuhänder der lippischen Bevölkerung sah. In diesen Verhandlungen konnten Kompetenzen des Landesverbandes Lippe geklärt werden, so daß die Bestimmungen des Gesetzes mit Leben gefüllt wurden. Noch einmal in seinem Leben sah sich Drake vor die Aufgabe gestellt, die Grundzüge einer Satzung für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft zu entwerfen, durchzusetzen und zu handhaben. Die Aufgabenstellung des Landesverbandes Lippe war festgelegt, der Förderung der Kultur und der Wohlfahrt galt das Hauptaugenmerk. Einzelheiten in der Domänenfrage konnten bereinigt werden und der Ausbau der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Institutionen Lippes gefördert werden. Drake prägte während seiner 1. Amtsperiode entscheidend die äußere und innere Gestaltung dieses Zweckverbandes und kehrte gerne 1956 nochmals für 10 Jahre an die Spitze des Landesverbandes zurück, nachdem 1953 seine Wiederwahl an der parteipolitischen Zusammensetzung der Verbandsversammlung gescheitert war. Gerade in den letzten Lebensjahren Drakes nach seiner Verabschiedung als Regierungspräsident häuften sich bei ihm die verschiedensten Ämter und Aufgaben, sei es in Lippe oder in Aufsichtsräten, wobei der "große alte Mann" aus Lippe als angesehener Repräsentant gerne hervorgehoben wurde. Sicherlich ließ seine Schaffenskraft und Beweglichkeit nach, aber sein Rat wurde gerne gehört. Viel Zeit verwandte er darauf, in immer neuen Rückblicken, Stellungnahmen und Gutachten die Höhepunkte seines Schaffens für Lippe zu erzählen, zu rechtfertigen und zu verteidigen. Nicht mehr die Geschichte vergangener Zeiten brauchte ihn zu beschäftigen, sondern die von ihm mit bewirkten Ereignisse der Vergangenheit. In seinen geschichtlichen Abhandlungen kommt der gewandte Journalist Drake, dem Schlagworte gelegen waren, oft genug wieder zum Vorschein. Es ist keine negative Subjektivität, aus der heraus er schreibt, so daß doch diese Zeugnisse dazu beitragen, seine fehlenden Lebenserinnerungen, wenigstens für die wichtigsten Etappen seines Lebens, zu ersetzen.

Der Politiker Heinrich Drake ist oft angefeindet worden, selbst wenn seine Aktivität, sein taktisches Vorgehen und seine Grundüberzeugungen und seine Erfolge Achtung fanden. Der Verwaltungsbeamte Drake, so wenig er sich auch als Regierungspräsident als Beamter ansah, zeichnete sich durch Korrektheit, Exaktheit und Schroffheit aus, worunter nicht wenige Mitarbeiter zu leiden hatten. Sein dienstlicher Umgang mit Mitarbeitern ist nicht immer frei von Tadel, aber seine Beurteilungen entbehren zumeist auch nicht berechtigter Gründe. Gradlinigkeit war ihm genehmer als Winkelzüge, wie ja auch sein eigenes politisches Taktieren nicht auf Vorstellung falscher Tatsachen beruhte, sondern auf dem Abwägen berechtigter Positionen und Fakten. In seinem politischen und dienstlichen Verhalten spiegelt sich ein Großteil Heinrich Drakes als Privatmann. Gerechtigkeitssinn, Überzeugung, Eigenwilligkeit charakterisierten diesen lippischen Politiker. Drake starb am 12.06.1970 im Alter von 89 Jahren.


Quellen und Schrifttum

Archivalien

Staatsarchiv Detmold. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.


Schrifttum

Drake, Heinrich, Lippische Landesverfassung. Detmold, 1920. Ders., Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit. Detmold, 1932. Ders., Wirtschaftliche Entwicklungslinien in Lippe. In: Mitteilungen aus der lipp. Geschichte und Landeskunde. Bd. 18, 1949, S. 8ff. Ders., Land Lippe. Berichte, Aktenauszüge und Bemerkungen zu den Vorgängen in den Jahren 1949, 1946, 1947 ... Detmold, 1955. Hambusch, Lutz, Die Rechtsstellung des Landesverbandes Lippe. Münster, 1971. Kittel, Erich, Geschichte des Landes Lippe. Köln, 1957. Sagebiel, Martin, und Stöwer, Herbert, Landespräsident Heinrich Drake 1881-1970. Ausstellung des Staatsarchivs Detmold. Detmold, 1971. Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes NRW, Reihe D, H. 2. Sagebiel, Martin, Heinrich Drake. Beispiele aus seinem Wirken in Lippe. In: Lippische Mitteilungen Bd. 41, 1972, S. 232ff.

Martin D. Sagebiel
 
PROJEKT  Westfälische Lebensbilder
AUFNAHMEDATUM2004-04-01
 
Weitere Biografie/n:
  Sagebiel, Martin | Heinrich Drake (1881-1970) |
  Lilla, Joachim | Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46) | S. 138 f.


PERSON IM INTERNETBiografien, Literatur und weitere Ressourcen zur Person mit der GND: 118527215
  Wikipedia, deutsch
  Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten 1867-1938
  Personen im Verbundkatalog des HBZ NRW
  Akten der Reichskanzlei der Weimarer Republik (1919-1933)
  Bundesarchiv - Zentrale Datenbank Nachlässe
  Kalliope, Verbundkatalog Nachlässe und Autographen


QUELLE    Siemer, Ernst | 175 jahre alt - Bezirksregierung in Ostwestfalen 1816-1991 | S. 200
  Häming, Josef (Bearb.). | Die Abgeordneten des Westfalenparlaments | Nr. 0323, S. 246
  Häming, Josef (Bearb.). | Die Abgeordneten des Westfalenparlaments | Nr. 0323, S. 58
  Sagebiel, Martin | Heinrich Drake (1881-1970) |
  Lilla, Joachim | Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46) | S. 138f.
   | Aus dreißig Jahren | S. 100-105
  Wehrmann, Volker | Heinrich Drake 1881-1970 |
  Haunfelder, Bernd | Nordrhein-Westfalen | S. 127f.
  Schrulle, Hedwig | Verwaltung und Diktatur | S. 640

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.8   1850-1899
3.9   1900-1949
3.10   1950-1999
Ort1   Provinzialverband / LWL
1.1   Nordrhein-Westfalen (NRW) <1946 - >
2   Detmold, Regierungsbezirk
2   Lippe, Landesverband
3   Lippe(-Detmold), Gt. / Ftm. / Freistaat / Land < - (1934)1947>
Sachgebiet3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
3.7.3   Minister, Mitarbeiter
3.8   Oberpräsidium/Regierungpräsidium, Präsidenten, Mitarbeiter
3.9.2   Provinzialverband / Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
3.9.3   Landesverband Lippe
3.19   Politikerin/Politiker, Abgeordnete/Abgeordneter
DATUM AUFNAHME2003-10-10
DATUM ÄNDERUNG2014-09-23
AUFRUFE GESAMT11898
AUFRUFE IM MONAT1056