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(78 KB)   Dr. Bernhard Salzmann (1886-1959), 6. Landeshauptmann der Provinz Westfalen (1945-1954) / Münster, Westfälisches Landesmedienzentrum   Informationen zur Abbildung

Dr. Bernhard Salzmann (1886-1959), 6. Landeshauptmann der Provinz Westfalen (1945-1954) / Münster, Westfälisches Landesmedienzentrum
FAMILIESalzmann
VORNAMEBernhard
TITELDr. med. h. c.
BERUF / FUNKTIONLandeshauptmann der Provinzialverwaltung Westfalen


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1886-03-14   Suche
GEBURT ORTSiegen
TAUFNAMEBernhard Adolf Hubert Maria
KONFESSIONkath.
EHEPARTNER1924: Brill, Maria
TOD DATUM1959-02-11   Suche
TOD ORTMünster


VATERSalzmann, Adolf (1856-1938), Rechtsanwalt
MUTTERTyrell, Auguste (1856-1923)


ÄMTER / FUNKTIONEN | Provinzialverband / LWL | Landeshauptmann, Landesdirektor, LWL-Direktor | 8 | 1944-08-07/1945-06-02 - 1954-03-31
07.08.1944 Beauftragung mit der Geschäftsführung des Provinzialverbandes durch den Oberpräsidenten; 02.06.1945 von der britischen Militärregierung mit Fortführung der Geschäfte der Aufgaben des Provinzialverbandes betraut und zum (vorläufigen) Landeshauptmann ("appointed as temporary Landeshauptmann") bestellt; 31.03.1954 i. R.


BIOGRAFIEIn den ersten Nachkriegsjahren nach 1945 war der Landeshauptmann Bernhard Salzmann der meistbekannte und volkstümlichste Politiker Westfalens. Den Oberpräsidenten Vincke und den Freiherrn vom Stein möchte man sich in ihrer Verbindung mit Land und Volk ähnlich vorstellen. Salzmanns Basis aber war wohl breiter; der Boden, auf dem er stand, und die Zeit, in der er wirkte, ließen ihm mehr Bewegungsfreiheit als jenen beiden durch amtliche Funktion und gesellschaftlichen Rang stärker festgelegten Persönlichkeiten. Der untersetzte Mann mit dem runden Schädel und den lebhaften Augen bildete in seiner urwüchsig wirkenden Art überall, wo er auftrat, einen Mittelpunkt, sei es im geselligen Kreise und auf Festen, in Sitzungen und Konferenzen oder bei öffentlichen Anlässen und offiziellen Auftritten. Seine Popularität war so groß, daß sie das Bewußtsein, welch bedeutende Lebensleistung dieser Mann vollbracht hat, mehr oder minder verdrängte. Salzmanns Leistung, die in der Bewahrung Westfalens als Einheit und in der Erhaltung der landschaftlichen Selbstverwaltung als eines ihr die deutsche Verfassungsgeschichte wesentlichen und für die künftige Entwicklung bedeutsamen Elementes bestand, beruhte zwar auch auf seiner Popularität, die er wohl mit Absicht einsetzte, aber sie war in der Hauptsache auf systematische und harte Arbeit, auf das Erkennen und Nutzen von Möglichkeiten und auf den vollen Einsatz der Person gegründet.

Um diese Leistung zu ermöglichen, mußten allerdings Umstände hinzukommen, die nicht in seiner Person lagen. Der Zusammenbruch Deutschlands im Jahre 1945 war der Augenblick, in dem durch eine bestimmte Konstellation und durch Persönlichkeit und Lebensgang Salzmanns die Voraussetzungen für eine weit über das Bisherige hinausgehende Wirksamkeit gegeben waren. Jetzt konnte sein Wirken ins Allgemeine und Umfassende hinausstreben und seine Persönlichkeit sich in dem neu gesetzten Rahmen entfalten.

Bernhard Salzmann war in familiäre und konfessionelle Zusammenhänge und in einen landschaftlichen Bereich fest eingebettet. Die Familie und die Heimatlandschaft Westfalen bedeuteten ihm viel. Als Landeshauptmann war er darauf bedacht, daß das "Stammhaus" in Nottuln instand gehalten und gepflegt wurde, und in Münster bewohnte er bis zu seinem Lebensende das einfache Haus in der Bäckergasse, das der Großvater erworben hatte und das er nach den Zerstörungen des Krieges wiederaufbauen ließ. Familientage zwischen den beiden Weltkriegen bezeugen ebenfalls den familiären Zusammenhalt.

Herkunft und Abstammung der Familie des Vaters lassen sich bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in Nottuln zurückverfolgen. Der Urgroßvater des Landeshauptmanns, Adolf August Salzmann, entstammte nach den Nottulner Kirchenbüchern einer jüdischen Familie in Stralsund und wurde bald nach 1800 katholisch. Im Oktober 1809 heiratete er in Nottuln, der ansehnlichen Landgemeinde am Rande der Baumberge westlich von Münster, die Tochter eines eingesessenen Kötters aus dem Nachbardorf Darup. Er war von Beruf Glaser ("Glasemacher"), gelangte zu Wohlstand und starb 1845 als "Kirchenrendant und Commissionair", wie im Nottulner Kirchenbuch eingetragen ist. Der einzige Sohn, Heinrich (1810-1877), studierte Philologie an der damaligen Akademie in Münster und Jura in Bonn, machte seinen Doktor und heiratete 1847 Theresia Dahmen (1820-1908) aus Brauweiler, die Tochter eines Juristen und Rendanten der dortigen Provinzial-Arbeitsanstalt aus alter rheinischer Familie, welche in Kölner und Düsseldorfer Kirchenbüchern verzeichnet ist. Am Paulinum zu Münster, wo er 1831 sein Abitur gemacht hatte, wurde er 1847 Gymnasiallehrer und unterrichtete hier die klassischen Sprachen, Deutsch, Geschichte und Geographie, bis er im Herbst 1874 in den Ruhestand trat. Von seinen neun Kindern erreichten die meisten angesehene Lebensstellungen. Unter den Söhnen gab es einen Arzt, zwei Apotheker, einen Rechtsanwalt und Justizrat und einen Kaufmann in Zürich; eine Tochter wurde Ordensfrau (Kongregation Unserer Frau von der Liebe des Guten Hirten) und wirkte lange Zeit in Portugal. Die Familie vollzog also in drei Generationen einen sozialen Aufstieg.

Heinrich Salzmanns Sohn Adolf (1856-1938), der Vater unseres Landeshauptmanns, war nach juristischen Studien als Rechtsanwalt zuerst in Siegen und seit 1900 in Münster tätig und wurde mit dem Titel eines Justizrates ausgezeichnet. Er heiratete 1883 Auguste Tyrell (1856-1923), die Tochter eines Arztes in Ahaus und einer aus Münster stammenden Mutter. Die Tyrells waren eine seit dem 17. Jahrhundert in Werl ansässige und später über einen großen Teil Westfalens verbreitete Honoratiorenfamilie, in der akademische Bildung und gehobene Berufe fast die Regel waren. In Werl steht noch das prächtige Haus, das der kurkölnische Hofrat und Werler Bürgermeister Dr. Caspar Johann Anton Tyrell 1746/1747 erbaute. Ein gelehrter Familienangehöriger, der Liesborner Benediktinerpater Ferdinand Tyrell (1760-1830), hat der Familie durch eine Familienchronik von 21 Bänden, in der er umfassendes genealogisches und auch zeitgeschichtlich interessantes Material zusammentrug, ein Denkmal gesetzt.

Der feste Familienzusammenhang und die Familientradition, die gesicherten Lebensverhältnisse und die soziale Schicht bilden eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit, mit der Salzmann durchs Leben ging und seine Aufgaben bewältigte. Ein weiteres wichtiges Element, das Herkunft und Abstammung enthielten, war die Bodenständigkeit, die allerdings nicht auf einen Ort oder einen engen Raum beschränkt war, sondern sich auf den weiteren Bereich des Münsterlandes und des kurkölnischen Sauerlandes erstreckte und durch die rheinische Großmutter auch in ein Westfalen benachbartes Gebiet ausgriff. Hinzu kam die konfessionelle Prägung; es waren katholische Räume und fest im Katholizismus verankerte Familien, in deren Zusammenhang Salzmann stand. Feste Verwurzelung und Bindung ohne Beengtheit, die hier zu erkennen sind, bilden ein dauerndes Kennzeichen seines Lebensganges.

Bernhard Salzmann wurde als erstes von vier Kindern am 14.03.1886 in Siegen geboren. Es ist nicht bekannt, weshalb und wann der Vater dorthin ging, um seinen Beruf als Rechtsanwalt auszuüben. Die Ortswahl war jedenfalls keine vorübergehende Lösung, sondern die Familie blieb etwa 15 Jahre dort, bis sie im Frühjahr 1900 nach Münster übersiedelte. So verbrachte Bernhard Salzmann seine Kinderjahre im Siegerland, das außerhalb des altwestfälischen Raumes lag und erst 1817 in die neugebildete preußische Provinz Westfalen eingegliedert worden war. Es ist vielleicht auf den Rat der rheinischen Verwandten zurückzuführen, daß der Sohn Bernhard, der in Siegen die Volksschule und das Realgymnasium bis Quarta besucht hatte, in das Kgl. Gymnasium Thomaeum zu Kempen im Rheinland geschickt wurde, als die Eltern nach Münster zogen. Im Februar 1906 machte er dort das Abitur, ging dann zum Studium der Rechte an die Universitäten Freiburg, Kiel und Münster und beendete es im März 1910 mit der 1. juristischen Staatsprüfing am Oberlandesgericht in Hamm. Daran schloß sich seit März 1910 der juristische Vorbereitungsdienst, zuerst am Amtsgericht in Rheine, dann am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft in Münster und bei dem münsterischen Rechtsanwalt und Notar Justizrat Löbker. Herausragende Leistungen oder besondere Begabungen lassen sich in der Schul- und Ausbildungszeit nicht erkennen. Nach dem Abiturzeugnis stellt man sich einen fleißigen Schüler vor, dem die klassischen Sprachen und Mathematik nicht lagen, der sich jedoch in Deutsch, Englisch und Geschichte einen Ausgleich schuf: Die juristische Staatsprüfung bestand Salzmann zwar erst im zweiten Anlauf, aber der Vorbereitungsdienst brachte mehrere mit "gut" zensierte Arbeiten, und die Beurteilungen waren durchweg positiv, wobei "fleißig" und "praktisch brauchbar" häufig zur Charakterisierung verwendet wurden.

Eine tief einschneidende und prägende Wirkung hatte auf Salzmann die Soldatenzeit, die sich in die Vorbereitung auf den Beruf hineinschob. Die sechs Jahre Militärdienst in Frieden und Krieg müssen in ihrer Bedeutung für seine Entwicklung und die spätere Lebensleistung hoch veranschlagt werden, in damaliger Zeit war es auch für einen katholischen Westfalen seines Standes selbstverständlich, als Einjährigfreiwilliger zu dienen und Reserveoffizier zu werden. Der Kulturkampf, der die katholischen Landschaften in Preußen in schärfsten Gegensatz zum Staat und zur Staatsgewalt gebracht hatte, war fast vergessen, und der politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Aufstieg Deutschlands hatte auch konfessionell stark gebundene Kreise für den erfolgreichen und aufstrebenden Staat gewonnen. Bernhard Salzmann diente allerdings nicht in einem der Traditionsregimenter, die der westfälische Adel und das wohlhabende Bürgertum Westfalens bevorzugten, sondern meldete sich zu einem jungen, nach der letzten Heeresreform aufgestellten Regiment, dem 3. lothringischen Feldartillerieregiment Nr. 69 in St. Avold in Lothringen. Dort leistete er von Oktober 1910 an das Einjährigfreiwilligenjahr und in den Jahren darauf seine militärischen Übungen, die dritte von Mai bis Juli 1914. Unmittelbar danach zog er als Leutnant der Reserve ins Feld. Während des ganzen Krieges war er im Westen eingesetzt, zuerst als Zugführer in der 3. Batterie seines Regimentes, ab September 1914 als Beobachtungsoffizier und Ordonnanzoffizier beim Stab der 34. Feldartilleriebrigade und seit 1916 beim Stab des Artilleriekommandeurs 34. Zwei Verwundungen, eine leichte im September 1914 und eine schwerere im April 1918, und die Verleihung des Eisernen Kreuzes II. und I. Klasse (September 1914 und Dezember 1916) bezeugen seinen Fronteinsatz. Seine Kommandeure bezeichneten ihn als "tapferen und besonders tüchtigen Offizier", als einen "Mann von hervorragenden Eigenschaften des Charakters und des Herzens", erwähnten seine persönliche Anspruchslosigkeit, seine seltene Pflichttreue, absolute Zuverlässigkeit und unermüdlichen Eifer, sein "stark ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl in Verbindung mit tiefer Religiosität" und sein organisatorisches Talent. Mit seinen Vorgesetzten und den Regimentskameraden blieb er auch nach dem Krieg in Verbindung und setzte sich dafür ein, daß in Münster nicht nur Traditionstreffen stattfanden, sondern auch das von dem Bildhauer Mazzotti d. Ä. als Lothringerkreuz gestaltete Regimentsdenkmal im Schloßgarten errichtet wurde.

Dem Frontoffizier Salzmann, der noch an den Folgen seiner zweiten Verwundung litt, fiel es nach der langen Unterbrechung nicht leicht, seine Berufsausbildung fortzusetzen und abzuschließen. Anfang 1919 meldete er sich beim Oberlandesgericht in Hamm, der letzten Station seines juristischen Vorbereitungsdienstes. Lazarettaufenthalte brachten noch einmal Verzögerungen, und so fand die große Staatsprüfung in Berlin erst im März 1920 statt. Salzmann bestand sie in abgekürzter Form mit "ausreichend", wobei seine Leistungen "sich dem gut näherten", wie es in dem Erlaß des Justizministers an das Oberlandesgericht in Hamm heißt.

1920 wurde der Gerichtsassessor Salzmann der Staatsanwaltschaft in Münster als außerordentlicher Hilfsarbeiter zugewiesen. Die Justiz scheint ihm als Tätigkeitsbereich nicht zugesagt zu haben. Ihm lag wohl mehr ein verwaltender Beruf. Außerdem wollte er, der inzwischen fast fünfunddreißig Jahre alt war, endlich eine feste Lebensstellung haben. Als ihm daher eine Stelle als juristischer Hilfsarbeiter des Vorstandes der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Münster angeboten wurde, beantragte er die Entlassung aus dem Staatsdienst und trat schon am 01.09.1920 bei der neuen Behörde ein.

Landesversicherungsanstalten waren in Deutschland durch die Sozialgesetzgebung Bismarcks in den achtziger und neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden und in Preußen als regionale Anstalten des öffentlichen Rechts mit den Provinzialverbänden, die als Garantieträger fungierten und die beamteten Vorstandsmitglieder stellten, verbunden worden. Darüber hinaus ergab sich auf manchen Gebieten, so in der Gesundheitsfürsorge und im gemeinnützigen Wohnungswesen, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Anstalten und den Provinzialverbänden. Der Provinzialverband Westfalen war seit der Einführung der Provinzialordnung von 1886 als Verband der Landkreise und kreisfreien Städte Kommunalverband höherer Ordnung und Gebietskörperschaft und nahm als Organ der Provinz neben der staatlichen Verwaltung wichtige Aufgaben vor allem im Straßenwesen, in der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege und im kulturellen Bereich wahr. Die Landesversicherungsanstalt Westfalen, deren erster Vorstandsvorsitzender der westfälische Landeshauptmann August Overweg gewesen war, bestand seit 1890. Ihre Aufgaben als Organ der gesetzlichen Sozialversicherung in der Provinz wurden in den folgenden Jahrzehnten durch neue Gesetze erheblich erweitert und wuchsen dann besonders durch den Ersten Weltkrieg und seine Folgen an.

Als Salzmann 1920 in die Landesversicherungsanstalt Westfalen eintrat, stand sie unter der Leitung des Geheimrats Dr. Hermann Althoff (1860-1948). Dieser förderte in seiner langen Amtszeit (1899-1925) besonders die Heilfürsorge als freiwillige Leistung der Anstalt und machte sich als bedeutender Sozialpolitiker auf dem Gebiet des gemeinnützigen Wohnungswesens auch über Westfalen hinaus einen Namen. Den jungen Mitarbeiter hat er speziell in die Wohnungsfürsorge eingeführt und damit dessen Berufsleben einen wichtigen Inhalt gegeben. Der Förderung durch den Vorstandsvorsitzenden ist es sicher mitzuverdanken, daß Salzmann bereits am 01.07.1921 vom Westfälischen Provinziallandtag zum Landesrat gewählt und in den Vorstand der Landesversicherungsanstalt überwiesen wurde. Hier übernahm er die Finanzen. Dieses Tätigkeitsfeld und die Zusammenarbeit mit Althoff im Wohnungswesen wurden für die Entwicklung des jungen Juristen von größter Bedeutung. Als Kämmerer kam er mit dem gesamten Aufgabenbereich der Behörde in Berührung und lernte ihr vielseitiges Tätigkeitsfeld kennen. Dem gemeinnützigen Wohnungswesen in Westfalen hat Salzmann sein Leben lang die Treue gehalten und ihm einen großen Teil seiner Arbeitskraft gewidmet. Zum Teil in der Nachfolge des 1925 aus der Landesversicherungsanstalt ausgeschiedenen Althoff übernahm er darin zahlreiche Funktionen, im Verbandsausschuß (seit 1926) und im Vorstand (seit 1928) des Verbandes westfälischer Baugenossenschaften, im Aufsichtsrat der Westfälischen Bauvereinsbank (1928, seit 1932 als Vorsitzender) und in mehreren anderen zentralen Einrichtungen des Wohnungswesens.

Auch der Kreis der anderen Kollegen im Vorstand der Landesversicherungsanstalt hatte Einfluß auf Salzmanns Leben. Von den Landesräten ist Karl Fix (1887-1961) zu nennen, fachlich und als Kenner des Sozialversicherungsrechts hervorragend tüchtig, aber auch Genealoge und Geschichtsforscher von hohen Graden und als solcher Vorsitzender der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung, außerdem Maximilian Kraß (1873-1949), der vor allem literarisch interessiert war, was in seinen freundschaftlichen Beziehungen zu Künstlern, Schriftstellern und Gelehrten zum Ausdruck kam und ebenso in der Gründung der Droste-Gesellschaft 1928, deren Vorsitz er später übernahm. Die berufliche und menschliche Verbindung mit so qualifizierten und gebildeten Kollegen bildete eine große Bereicherung für Salzmann, der eher eine derbe Natur war und seine schöngeistigen Kollegen wohl auf den Boden der Tatsachen zurückzog, wenn sie kostspielige Projekte entwickelten. Die Persönlichkeiten ergänzten sich vortrefflich, und die Zusammenarbeit war dank der geschickten Hand Salzmanns in Finanzsachen ergebnisreich. Darüber hinaus war er mit den Kollegen durch die enge innere Beziehung zu Westfalen verbunden, das ihnen allen nicht allein ihr Amtsbereich sondern die heimatliche Geschichts- und Kulturlandschaft war.

Nach dem erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben ergaben sich bald Veränderungen in Salzmanns persönlichen Verhältnissen. Er heiratete 1924 Maria Brill aus Kirchveischede, die einer alteingesessenen Familie des kurkölnischen Sauerlandes entstammte. Die engere und die weitere Familie haben für Salzmann immer eine große Rolle gespielt. Nun war in diesen Kreis noch die Familie seiner Frau einbezogen, und deren sauerländische Heimat mit einem Ferienhaus in Kirchveischede wurde auch für ihn ein Lebensinhalt. Dazu kam die Geselligkeit, wie überhaupt menschliche Kontakte für ihn ein Bedürfnis waren und er Freundschaften mit beständiger Treue pflegte. Einer ganzen Reihe von geselligen Vereinigungen gehörte er an, trat als Student der katholischen Studentenverbindung Markomannia bei, als Referendar der münsterischen Herrengesellschaft "Carlisten" und wurde 1922 Mitglied des Civil-Clubs, in dem die höheren Beamten Münsters verkehrten.

In diese Zeit beruflichen und familiären Glückes fielen indes bald die Schatten der Wirtschaftskrise und der politischen Entwicklung. Kurz nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, im April 1933, mußte Landeshauptmann Dr. Franz Dieckmann, der seit 1925 zugleich Vorstandsvorsitzender der Landesversicherungsanstalt war, unter entwürdigenden Umständen seinen Abschied nehmen, und an seine Stelle trat der Bergingenieur Karl Friedrich Kolbow, der allerdings als Landeshauptmann in der nationalsozialistischen Zeit trotz seiner politischen Orientierung die Sache Westfalens und seiner Selbstverwaltung zur eigenen machte und darüber schließlich mit den Machthabern des "Dritten Reiches" in Konflikt geriet. Das "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten" vom 15.12.1933 setzte in der Selbstverwaltung der Provinz, die mit dem parlamentarisch-demokratischen System verbunden war, das Führerprinzip durch, löste den Provinziallandtag auf, Übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Provinzialausschusses auf den Oberpräsidenten und unterstellte ihm die Provinzialverwaltung und den Landeshauptmann Salzmann, den der Provinziallandtag 1932 für weitere zwölf Jahre zum Landesrat gewählt hatte, behielt seine Stellung, obwohl Herkunft, und politisch-religiöse Einstellung den nationalsozialistischen Funktionären nicht behagten. Daß er in seinem Amt bleiben konnte, ist wohl auch auf das politische Klima in seiner Behörde zurückzuführen, denn alle vier Landesräte der Landesversicherungsanstalt waren auch nach 1933 nicht bereit, in die NSDAP einzutreten. In einem anders gesinnten Kreise wäre Salzmann, der allerdings keiner Partei und keinem politischen Verband angehörte, selbst in seinem politisch wenig exponierten Amt wohl nicht unbehelligt geblieben. Außerdem gewann er bald ein gutes Verhältnis zu dem zum Leiter der Landesversicherungsanstalt bestellten neuen Landeshauptmann, der den tüchtigen und erfahrenen Kämmerer schätzte und ihn gegenüber den wiederholten Angriffen von Parteidienststellen abschirmte und politisch stützte. Deshalb sah der Mobilmachungsplan der Provinzialverwaltung sogar vor, daß Salzmann im gegebenen Fall zusätzlich das Finanzdezernat des Provinzialverbandes anstelle des einrückenden Provinzkämmerers übernehmen sollte.

Der Ausbruch des Krieges 1939 brachte ihm in der Tat den erweiterten Aufgabenbereich. Der vom Wehrbezirkskommando unabkömmlich erklärte Landesrat Salzmann erhielt auf diese Weise Gelegenheit, sich in die Provinzialverwaltung einzuarbeiten, wurde aber auch bald schon in die Provinzpolitik hineingezogen. Spannungen zwischen Parteistellen und der Provinzialverwaltung, in der die politische Säuberung verhältnismäßig mild ausgefallen war, waren alsbald entstanden. Bezeichnend ist der Verkauf des reizvollen Schmisinger Hofes durch den in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Civil-Club an den Provinzialverband 1940/41, bei dem Salzmann auf seiten der Provinz federführend beteiligt war. Bei den Verhandlungen ergaben sich heftige Auseinandersetzungen mit Parteistellen. In einem Brief an den Landeshauptmann warnte der Kreisleiter von Münster vor der ausschließlichen Benutzung des Adelshofes durch die Provinz, da zu befürchten sei, "daß die Beamten des Landeshauses sich hier einkapseln und entweder höhere Beamte ihrer Dienststelle oder überhaupt nur Beamte Ihrer Dienststelle ein Eigenleben führen". Der schwerstwiegende Grund der Spannungen war jedoch die Frage der Einheit Westfalens. Diese wurde in der Kriegszeit akut, als von Parteiinstanzen mit zunehmender Intensität Pläne betrieben wurden, die Provinz Westfalen auf die Gaue Westfalen-Nord und Westfalen-Süd aufzuteilen. In der entschlossenen Abwehr waren sich Kolbow und Salzmann völlig einig. In die politisch brisante Angelegenheit wurde Salzmann gerade in dem Augenblick hineingezogen, als eine dramatische Entwicklung in der Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung Westfalens einsetzte.

Im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20.07.1944 wurde der frühere westfälische Oberpräsident Ferdinand v. Lüninck wegen seiner Verbindung zur Widerstandsbewegung verhaftet. In seinen Papieren fand sich ein Brief Kolbows, der so scharfe Kritik an dem nationalsozialistischen System und an "Machthabern" enthielt, daß Kolbow seines Amtes enthoben und aus der Partei ausgeschlossen wurde. Salzmann, der bereits seit 1941 zusammen mit zwei anderen Landesräten die Vertretung des Landeshauptmanns bei dessen Verhinderung wahrzunehmen hatte, wurde am 07.08.1944 nachmittags aus dem Oberpräsidium über die Entlassung Kolbows benachrichtigt und mit der Führung der Geschäfte des Provinzialverbandes betraut. Die Vertretung des Landeshauptmanns nach außen, für die er als Nichtparteigenosse nicht in Betracht kam, übernahm Theodor Fründt, der das Regierungspräsidium Münster leitete und im Oberpräsidium eine ausschlaggebende Rolle spielte. Gleich an den beiden folgenden Tagen fanden im Oberpräsidium Besprechungen über die Teilungsfrage statt, in denen Salzmann sofort temperamentvoll für die Einheit Westfalens eintrat und mit der scharfen Äußerung, daß eine Teilung Westfalens unter den gegenwärtigen Umständen ein Verbrechen wäre, große Aufregung verursachte. Trotzdem war das Ergebnis die erfolgreiche Abwehr der Teilungsbestrebungen, die dem Oberpräsidenten und Gauleiter von Westfalen-Nord Dr. Alfred Meyer wahrscheinlich ganz erwünscht war.

In den nächsten Monaten lastete eine Fülle verantwortungsvoller Arbeit auf Salzmann. Es galt nicht nur die laufenden Geschäfte in den Wirren des letzten Kriegsjahres unter erschwerten Bedingungen weiterzuführen, sondern auch bei den ständigen Zerstörungen von Verkehrswegen und Gebäuden einzugreifen und im Sommer und Herbst 1944 die Hauptverwaltung des Provinzialverbandes und die Landesversicherungsanstalt aus Münster in Ausweichorte zu verlegen. Mit einigen Abteilungen der Provinzialverwaltung ging Salzmann nach Büren im ländlichen Südosten Westfalens, während zentrale Stellen der Landesversicherungsanstalt im Nachbarort Brenken unterkamen. An seiner Arbeitslast änderte auch die Ernennung des bis dahin als Ministerialdirektor im preußischen Innenministerium tätigen Dr. Hans v. Helms zum kommissarischen Landeshauptmann nichts. Denn dieser war überhaupt nur vom 01.11.1944 bis zum 30.03.1945 im Amt, und es gelang ihm in dieser kurzen Zeit nicht, sich mit den Aufgaben und Problemen des Provinzialverbandes vertraut zu machen und in ein näheres Verhältnis zu Westfalen zu treten. Hingegen war Salzmann, der im Herbst 1944 nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit für eine weitere eingewiesen wurde, durch die geschilderte Entwicklung, durch seine Position und dank seinen Erfahrungen, seiner Tüchtigkeit und den zahllosen persönlichen und amtlichen Verbindungen bei Kriegsende zur Hauptperson des Provinzialverbandes Westfalen geworden.

Der Zusammenbruch Deutschlands und die Besetzung durch die alliierten Truppen im Frühjahr 1945 wurden für Salzmann die Schicksalsstunde, und er selber wurde für Westfalen die entscheidende Persönlichkeit. Am Gründonnerstag, dem 29.03., fuhr er, so berichtet ein ihn begleitender medizinischer Kollege der Landesversicherungsanstalt, von Büren aus nach Brilon, um eine Heilstätte zu besuchen und den Schwestern dringend gebrauchte Dinge zu bringen. Kurz nach der Ankunft wurden die ersten amerikanischen Panzer gesichtet. Sogleich erkannte Salzmann klar, daß es von höchster Wichtigkeit sei, den Einmarsch der Alliierten in seiner Dienststelle zu erwarten. Er machte sich zu Fuß auf den Weg nach dem 25 Kilometer entfernten Büren und erreichte seinen Dienstsitz noch früh genug, um nach dem stillschweigenden Verschwinden des Landeshauptmanns v. Helms die Leitung der Provinzialverwaltung zu übernehmen und darauf hinzuwirken, daß Büren den am Karsamstag (31.03.) anrückenden Amerikanern kampflos übergeben wurde.

Es gelang Salzmann schon sehr bald, mit den alliierten Stellen in Verbindung zu treten. Offizielle Kontakte mit der Militärregierung für Westfalen werden schon für den 17.04. und 18.04.1945 angegeben. Aber auch in den beiden Wochen davor hat er starke Aktivität entfaltet und sich mit aller Kraft für die Fortführung der Tätigkeit der Provinzialverwaltung eingesetzt. Sein Wille, den Provinzialverband und Westfalen ungeschmälert zu erhalten, blieb stets ungebrochen. Hinzu kamen sein Geschick im Verhandeln und seine geistige und persönliche Präsenz im richtigen Moment. Für die Besatzungsmächte, die bei der Neuordnung der Verhältnisse ein Interesse daran hatten, geeignete Persönlichkeiten für die Zusammenarbeit zu finden, war er zweifellos ein wichtiger Mann. Er besaß nicht nur große Verwaltungserfahrung, Personalkenntnis und Landeskenntnis, sondern verfügte auch über einen Verwaltungsapparat, der in den dringenden Aufgaben des Straßenbaus, der öffentlichen Fürsorge, der Gesundheitspflege und auf anderen lebensnotwendigen Gebieten einsatzfähig war. Auch als Persönlichkeit wird Salzmann den Vertretern der alliierten Mächte durch sein Temperament, seine direkte Art und Offenheit, seine physische Leistungsfähigkeit und Robustheit imponiert haben. Die englischen Offiziere achteten sicher den Offizier des 1. Weltkrieges, der in der Tankschlacht von Cambrai englischen Truppen gegenübergestanden hatte. Eine ganz wesentliche Bedingung für seine Weiterverwendung war, daß er, obwohl er in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft sein Amt behalten und in der letzten Zeit sogar die Verwaltung des Provinzialverbandes geleitet hatte, politisch unbelastet war. Bei den Engländern, in deren Besatzungszone die Provinz Westfalen schon bald nach Kriegsende eingeordnet war, hat wahrscheinlich auch Wort und Begriff der Selbstverwaltung eine Rolle gespielt. Denn sie wollten den "Führerstaat" durch eine demokratische Ordnung ersetzen und auf lokalen und regionalen Stufen das Selbstverwaltungsprinzip verwirklichen. Salzmann konnte darauf hinweisen, daß der- Provinzialverband eine Selbstverwaltungseinrichtung sei, und in Übersetzungen das Wort "selfgovernment" verwenden, das zwar dem deutschen Wort Selbstverwaltung nicht ganz entspricht, aber in englischen Ohren jedenfalls gut klang.

Alle diese Bemühungen zeitigten sehr bald Erfolge. Im einzelnen läßt sich der Gang der Verhandlungen und Maßnahmen nicht mehr rekonstruieren, weil sich in der ersten Zeit vieles im mündlichen Gespräch abspielte und in den Akten keinen Niederschlag fand. Salzmann selber soll in späteren Jahren gesagt haben, es wäre wichtig, die Erinnerungen an jene bewegte Zeit festzuhalten, aber dazu ist er nicht mehr gekommen. In seinen Personalakten ist belegt, daß er bereits in der zweiten Aprilhälfte und Anfang Mai 1945, also noch vor der Kapitulation Deutschlands, von der Militärregierung die Erlaubnis für Reisen innerhalb der Provinz Westfalen erhielt. Seine Amtsgeschäfte führte er ohne Unterbrechung weiter und traf bereits im Mai eine Reihe von Maßnahmen, die entscheidende Bedeutung für die Zukunft des Provinzialverbandes Westfalen hatten. Für das Funktionieren der Provinzialverwaltung und die Verbindung mit den Militärbehörden war es unerläßlich, die Abteilungen der Hauptverwaltung bald aus den Ausweichorten zurückzuführen und am Hauptort der Provinz und Sitz der Militärregierung zu vereinigen. Dank seiner Organisationsgabe und seinen Verbindungen erreichte Salzmann, daß bereits seit dem 24.05.1945 die nach Büren verlegte Hauptverwaltung in erhalten gebliebene Gebäude und zusätzlich aufgestellte Baracken der Provinzial-Heilanstalt Marienthal in Münster einzog und in anderen vorläufigen Quartieren der Stadt unterkam, eine geradezu unglaubliche Leistung, wenn man bedenkt, in welchem Zustand damals kurz nach dem Kriege Straßen, Eisenbahnen, Brücken und Gebäude waren und wie es in der besonders stark zerstörten Stadt Münster aussah.

Zur gleichen Zeit erhielt Salzmann für sich selber das Mandat der Militärregierung, er wurde am 02.06.1945 zum Landeshauptmann der Provinzialverwaltung von Westfalen bestellt. Der englische Wortlaut der Anordnung "appointed as temporary Landeshauptmann" ist wohl so zu interpretieren, daß die Berufung bis zur endgültigen Regelung der öffentlichen Ordnung und der Verwaltungsorganisation gelten sollte. Nicht geklärt wurde das Verhältnis der Provinzialverwaltung zum Oberpräsidenten, den das Oberpräsidentengesetz von 1933 zum Chef der Verwaltung des Provinzialverbandes gemacht hatte, während es den Provinzialverband als solchen bestehen ließ. Salzmann hielt sich an diese Bestimmung, machte dem Oberpräsidium Mitteilung über seine Bestallung durch die Militärregierung und wurde darauf von diesem auch zum Leiter der Landesversicherungsanstalt bestellt. Mit einem Rundschreiben wandte er sich sogleich an die Oberbürgermeister und Landräte der Provinz Westfalen, also an die Repräsentanten der Mitgliedskörperschaften des Provinzialverbandes, um ihnen seine Berufung mitzuteilen und die Gemeinden, Stadtkreise und Landkreise Westfalens um vertrauensvolles Zusammenwirken mit dem Provinzialverband zu bitten. Aus diesem Schreiben geht auch hervor, daß er dem Chef der Militärregierung für Westfalen seine Sorgen um die Einheit Westfalens und den Fortbestand des Provinzialverbandes vorgetragen und die Versicherung erhalten hatte, daß die Provinz ungeteilt als Ganzes bestehen bleibe. Dadurch sei gesichert, daß der Provinzialverband die Zusammenfassung aller westfälischen Stadt- und Landkreise bleiben werde.

Dank dieser Entwicklung, die durch Salzmanns Initiative energisch vorangetrieben wurde, hatte die westfälische Provinzialverwaltung vor anderen Behörden und Einrichtungen sowohl in ihrer rechtlich-administrativen Grundlage wie auch in ihrer Funktionsfähigkeit einen zeitlichen Vorsprung. In Münster stand sie nicht nur in der Beauftragung durch die Militärregierung sondern auch in der räumlichen Etablierung an erster Stelle, während etwa das Regierungspräsidium, das 1943 mit dem Oberpräsidium vereinigt und im Oktober 1944 nach Bad Driburg verlegt worden war, im Juni 1945 zunächst in Warendorf untergebracht wurde und erst Ende 1946 nach Münster zurückkehrte. Damit waren Tatsachen und Vorbedingungen geschaffen, die bei der weiteren Organisation der öffentlichen Verwaltung und bei der politischen Neuordnung von großer Bedeutung waren und auf die Rücksicht genommen werden mußte.

Diese Neuordnung setzte schon bald ein, und die Provinzialverwaltung mußte sich gegen Angriffe auf ihre Selbständigkeit, ihren Aufgabenbereich und ihre rechtlichen Grundlagen verteidigen. Am 05.07.1945 wurde Dr. Rudolf Amelunxen, der 1926-1932 Regierungspräsident in Münster gewesen war und später der erste Ministerpräsident des neugebildeten Landes Nordrhein-Westfalen wurde, zum Oberpräsidenten von Westfalen ernannt. In den ersten Julitagen traf er im zerstörten Münster ein und begann mit der Wiedereinrichtung des Oberpräsidiums, das dann im Zuge der Neuordnung der Britischen Besatzungszone, bei der die ehemaligen preußischen Provinzen in den Status von Ländern erhoben wurden, am 01.01.1946 in eine Provinzialregierung für die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe umgewandelt wurde. In einer Besprechung bei Amelunxen am 19.08.1945 erhielt Salzmann zunächst die Zusage, daß an dem Stand des Provinzialverbandes nichts geändert werde. Die durch die Auflösung der preußischen Zentralbehörden stark erweiterten Aufgaben des Oberpräsidenten, der ursprünglich als Beauftragter des Staatsministeriums und Repräsentant des Staates in den Provinzen eingesetzt worden war, waren jedoch mit dem bestehenden, recht kleinen administrativen Apparat dieser Behörde nicht zu bewältigen. Amelunxen mußte sich also einen geeigneten Verwaltungs- und Regierungsapparat aufbauen. Da war es verlockend, sich der zahlreiche öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Provinzialverwaltung zu bedienen und sie in die neuen zentralen Behörden einzubauen, wie es in der Tat in den Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover und in dem zur Britischen Zone gehörenden nördlichen Teil der alten Rheinprovinz geschehen ist, wo die Abteilungen der Provinzialverwaltungen einfach in den neuen Generalreferaten und Ministerien verschwanden. Offenbar sind Salzmann in diese Richtung zielende Angebote gemacht worden, die ihm ein hohes öffentliches Amt eingebracht hätten. Als er solche Anträge ablehnte, wurde der Versuch gemacht, ihn auszuschalten und die Provinzialverwaltung zu einem Bestandteil des Oberpräsidiums zu machen. Amelunxen und sein Generalreferent für Inneres Dr. Walter Menzel, der spätere Innenminister, operierten dabei ausgerechnet mit dem Oberpräsidentengesetz von 1933, durch das das nationalsozialistische Führerprinzip auf die Provinzialverbände angewandt worden war. Salzmann gelang es, diese zweifelhaften Manöver geschickt zu parieren und bei der Abwehr des Versuchs, die Provinzialverwaltung einzugliedern, die kommunale Seite zu mobilisieren. Die Auseinandersetzungen mit seinen zentralistisch-bürokratischen Gegenspielern hatten starke Spannungen zur Folge, die auch nach der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen andauerten und eine tiefe persönliche Abneigung hinterließen. Bezeichnend dafür ist, daß Amelunxen in seinen dürftigen Memoiren weder den Namen Salzmann noch den Provinzialverband Westfalen erwähnt.

Die zupackende Art und die glückliche Hand, die Salzmann in diesen Auseinandersetzungen um den Fortbestand der Provinzialverwaltung an den Tag legte, zeigte er auch in ihrer personellen Ergänzung. Besonders eindrucksvoll und bildhaft kommt dies in einer Begebenheit von Anfang Juni 1945 zum Ausdruck. Er traf damals am Neuplatz in Münster zufällig Dr. Leonhard Westermann, der von 1932 bis 1937 Landesrat und Kämmerer des Provinzialverbandes gewesen und dann in die Privatwirtschaft nach Schlesien gegangen war, und gewann den ohne Beschäftigung dastehenden alten Kollegen vom Fleck weg wieder als Kämmerer. Neben diesem, der allerdings bald aus der Verwaltung ins öffentliche Kreditwesen überwechselte, war der aus dem Kriegsdienst zurückkehrende spätere Erste Landesrat Dr. Helmut Naunin Salzmanns engster Mitarbeiter beim Kampf um die Erhaltung des Provinzialverbandes. Stete Verbindung wurde mit dem früheren Kulturdezernenten des Provinzialverbandes Dr. Karl Zuhorn gehalten, der 1933 als Oberbürgermeister von Münster entlassen worden war und nun in sein Amt als Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor zurückkehrte.

Die Zusammenarbeit mit diesen Männern bewährte sich besonders, als im Laufe des Jahres 1946 die Einheit Westfalens in den Plänen der Alliierten für die politische Gliederung des besetzten Deutschland und die Bildung von Ländern wieder in Frage gestellt wurde. Sowohl der französische Bidault-Plan als auch der englische Bevin-Plan sahen in ihren Vorschlägen für die Einordnung des Ruhrgebiets die Aufteilung Westfalens vor. Salzmann betrat da sein altes Kampffeld, auf dem er schon in der letzten Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft erfolgreich gefochten hatte. Die Erhaltung Westfalens als politische und administrative Einheit hatte er auch gleich nach Übernahme seines Amtes als Landeshauptmann als Aufgabe proklamiert. Jetzt übte er in öffentlichen Versammlungen scharfe Kritik an den Teilungsplänen und prägte dabei sein bekanntes, später oft wiederholtes Wort: "Wir lassen Westfalen nicht anknabbern." Darüber hinaus wurden konstruktive Vorschläge gemacht und ihre Verwirklichung betrieben. Karl Zuhorn legte im Mai 1946 seinen "Entwurf eines Rahmengesetzes über die Bildung des Landes Rheinland-Westfalen innerhalb Deutschlands" vor, der im Interesse der Erhaltung Westfalens, aber auch unter nationalen Gesichtspunkten die Vereinigung der beiden alten Geschichtslandschaften und Provinzen Rheinland und Westfalen zu einem neuen politischen Gebilde unter Beibehaltung ihrer Selbstverwaltung vorschlug. Auch hierbei nutzte Salzmann seine persönlichen Verbindungen, darunter diejenige zu dem Kölner Oberbürgermeister und früheren Regierungspräsidenten in Münster Dr. Hermann Pünder, der den Plan bei den britischen Stellen vertrat, während die westfälische Provinzialregierung Amelunxens ihm widersprach und bei ihrer Forderung nach einem Land Westfalen blieb. Auf englischer Seite wurden die Vorschläge als "erster und einzig wirklich konstruktiver Plan" bezeichnet, der von Deutschen vorgelegt worden sei. Weitgehend entsprach ihnen die Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Herbst 1946, in das die ehemalige Provinz Westfalen territorial unversehrt hineingenommen wurde und in dem für den Weiterbestand und die Fortentwicklung der westfälischen Selbstverwaltung konkrete Ansatzpunkte geboten waren.

Die Energien Salzmanns konzentrierten sich nun auf die Schaffung parlamentarisch-demokratischer Organe des Provinzialverbandes. Denn die westfälische Provinzialverwaltung hatte die Legitimation für die Fortführung ihrer Aufgaben nur von der britischen Militärregierung erhalten, und Salzmann als Landeshauptmann war ihr verantwortlich gewesen. Ein parlamentarisches Vertretungsorgan der Mitgliedskörperschaften, also der Stadt- und Landkreise im Gebiet der Provinz Westfalen, das den Haushalt beschließen und andere für die Verwaltung bindende Entscheidungen treffen konnte, gab es noch nicht wieder. Ebensowenig gab es den vom Provinziallandtag zu wählenden Provinzialausschuß, der früher zusammen mit dem Landeshauptmann die Verwaltung der Angelegenheiten des Provinzialverbandes geführt hatte. Sowohl Provinziallandtag als auch Provinzialausschuß waren 1933 aufgelöst und nicht wiedergewählt worden. Salzmann und die Provinzialverwaltung stellten sich mit guten Gründen auf den Standpunkt, daß der Provinzialverband noch bestehe, das Oberpräsidentengesetz von 1933 gegenstandslos geworden sei und der Landeshauptmann nach einer Bestimmung der Geschäftsinstruktion von 1889 auch für den fehlenden Provinzialausschuß handeln dürfe. Für die Wahrnehmung der Befugnisse des Provinziallandtags, also vor allem für die Feststellung des Haushaltsplanes und die Ernennung von Beamten, kamen in der ersten Zeit nach 1945 die Besatzungsmacht als Inhaberin aller öffentlichen Gewalt in Betracht, seit Januar 1946 die westfälische Provinzialregierung und seit der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Landesregierung und der Landtag. Während der ganzen Übergangszeit, in der die Zukunft des Provinzialverbandes in der Schwebe blieb, ist sein Haushalt gesondert behandelt und im Landeshaushalt als eigener Teil geführt worden.

Eine Regelung, die das nationalsozialistische Führerprinzip beseitigte und demokratische Vertretungs- und Beschlußorgane schuf, mußte nun für die Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsgeschäfte gefunden werden. Die Widerstände waren auch hier groß. Schon im Juni 1946 war ein Antrag des mit Salzmann in enger Verbindung stehenden Bielefelder Oberbürgermeisters Ladebeck von Oberpräsident Amelunxen mit der Begründung abgelehnt worden, die Aufgaben des Provinzialverbandes seien auf die Provinzialregierung übergegangen. Salzmanns nächster Zug war, daß er, um die Mitgliedskörperschaften zur Mitwirkung in der Provinzialverwaltung kommen zu lassen, nach der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Kreis von Kommunalpolitikern berief, der am 24.10.1946 in Münster zum ersten Mal zusammentrat und den Landeshauptmann veranlaßte, bei Landesregierung und Landtag die Bestellung eines Provinzialausschusses für den Provinzialverband zu beantragen. Die Antwort des Innenministers brachte, wieder mit Berufung auf das Oberpräsidentengesetz von 1933, den ablehnenden Bescheid, daß eine gesetzliche Grundlage für Wahl und Bestellung eines Provinzialausschusses nicht gegeben sei. Da gab Salzmann im Juli 1947 die Erklärung ab, er werde die Beschlüsse des von ihm berufenen Gremiums als bindend ansehen, und dieses konstituierte sich nun als "Vorläufiger Provinzialausschuß", erhielt im März 1948 von einer Versammlung bevollmächtigter Vertreter der Stadt- und Landkreise Westfalens auf der Hohensyburg durch Wahl seine Legitimation und wurde schließlich als "Beratender Ausschuß" auch vom Innenminister als Aufsichtsbehörde geduldet. Unter diesem Namen hat der Ausschuß bis 1953 regelmäßig getagt, Fachausschüsse eingesetzt und alle Zuständigkeiten des Provinzialausschusses wahrgenommen. Salzmann erreichte damit, daß die westfälische Provinzialverwaltung ihre Arbeit kontinuierlich fortsetzte und daß sich nach dem Untergang des nationalsozialistischen Systems das Zusammenwirken administrativer Einrichtungen und demokratischer Organe wieder einspielen konnte. Dem Provinzialverband Westfalen blieben so die Wirkungsmöglichkeiten ungeschmälert erhalten, und er entfaltete sich in allen Verwaltungszweigen. Auch neue Initiativen wurden ergriffen, z. B. die Vereinigung der Tuberkulosehilfe des Provinzialverbandes mit derjenigen der Landesversicherungsanstalt in der Zentralstelle für Tuberkulosehilfe, eine Maßnahme, die dem Landeshauptmann als früherem Kämmerer und jetzigem Leiter der Landesversicherungsanstalt ein besonderes Anliegen war. Selbst auf wissenschaftlichem Gebiet engagierte sich die Provinzialverwaltung wieder und gab mit der Fortführung des Werkes "Der Raum Westfalen" seit 1950 der westfälischen Kulturraumforschung einen Anstoß.

Die Lösung der wichtigsten Aufgabe aber stand noch aus, nämlich die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für die westfälische Selbstverwaltung. Hier hat sich Salzmann mit der vollen Kraft seiner Persönlichkeit eingesetzt. Sein mit der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen von 1953 erzielter Erfolg war eine glänzende politische Leistung, die im Nachkriegsdeutschland ihresgleichen sucht. Dreimal setzte er eine Verlängerung seiner Dienstzeit durch und verließ sein Amt als Landeshauptmann erst 1954 mit Vollendung des 68. Lebensjahres, nachdem das grundlegende Gesetz vom Landtag beschlossen war und die neue Landschaftsversammlung ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Die Schwierigkeiten und Widerstände waren bei diesem Unternehmen besonders groß, und der Fortbestand des Provinzialverbandes wurde mehrmals in Frage gestellt. Anfang 1947 beriet das Kabinett Amelunxen sogar einen Gesetzentwurf über die Auflösung der Provinzialverbände. Daß trotzdem das Ringen um die Erhaltung der landschaftlichen Selbstverwaltung drei Kabinette hindurch erfolgreich durchgestanden wurde, ist in erster Linie Salzmann zu verdanken, der eine stupende Aktivität und Mobilität entfaltete, seine dienstlichen und persönlichen Verbindungen geschickt einsetzte und stets zur Stelle war, wenn es darauf ankam, seinen Einfluß geltend zu machen. Wenn auch manches, was er unternahm, rechtlich umstritten war oder offiziell nicht anerkannt wurde, so war es doch politisch wirkungsvoll. Der "Beratende Ausschuß" des Provinzialverbandes wurde zwar in einer Mischung von Spott und Respekt als "Salzmanns Privatparlament" bezeichnet, war aber dennoch eine politische und administrative Realität, die anerkannt werden mußte. Das Lebenswerk Salzmanns fand schließlich auch die offizielle Anerkennung durch die Landesregierung. Ministerpräsident Dr. Franz Meyers würdigte 1959 den verstorbenen Landeshauptmann in seiner Traueransprache mit den Worten, "daß er ... nicht nur den Westfälischen Provinzialverband verteidigt, sondern zugleich auch in der Gestalt der Landschaftsverbände einer guten Gliederung und damit in die Zukunft weisenden inneren Ordnung unseres Landes neue Wege geebnet hat".

In dem Kampf um die Erhaltung der westfälischen Selbstverwaltung hat es eine erhebliche und vielleicht ausschlaggebende Rolle gespielt, daß Salzmann durch die Vereinigung zahlreicher Funktionen in seiner Person gleichsam zu einer öffentlichen Einrichtung und einem Faktor des öffentlichen Lebens wurde, deren Bedeutung und Ansehen so groß waren, daß sie nicht übergangen werden konnten und in der Landespolitik damit gerechnet werden mußte. Dies Ämter neben dem eigentlichen Amt waren keineswegs reine Ehrenämter oder schmückende Attribute seiner Person, sondern bildeten für ihn eine Aufgabe, für die er sich einsetzte und durch die er seine Wirkung auf anderen Gebieten verstärkte. Einen Teil dieser Ämter behielt er auch nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst mehr oder weniger lange bei. Aus seiner Zeit im Vorstand der Landesversicherungsanstalt brachte er den Vorsitz im Verband westfälischer Baugenossenschaften und im Aufsichtsrat der Bauvereinsbank mit. Beide Funktionen übte er auch als Landeshauptmann aus und erfüllte die damit verbundenen Aufgaben gewissenhaft. Im Juni 1945 kam die Leitung der Landesversicherungsanstalt hinzu, und im August ernannte ihn die britische Militärregierung zum Präsidenten des Landesverbandes Westfalen des Deutschen Roten Kreuzes, ein Amt, das er bis zu seinem Lebensende mit stärkster Anteilnahme wahrnahm. Ebenfalls im Jahre 1945 wurde er Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen des Deutschen Jugendherbergswerkes, das einst von Westfalen seinen Ausgang genommen hatte, und des Westfälischen Heimatbundes und behielt beide Ämter bis 1957. Darüber hinaus gehörte er, teils durch sein Amt bedingt, teils dank seinen Interessen und Fähigkeiten, vielen Aufsichtsräten und Verwaltungsräten öffentlicher Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft, des Verkehrswesens und der Siedlungsförderung an, ferner den Aufsichtsräten einiger großer Aktiengesellschaften des Bergbaus, der Stahlwirtschaft und der Energiewirtschaft. Er widmete seine Zeit jedoch auch Dingen, die keine Folge seiner amtlichen Stellung waren, an denen aber sein Herz hing. Bis zu seinem Lebensende war er Präsident des Westfälischen Reitervereins und betätigte sich im Kirchenvorstand der Pfarre Liebfrauen-Überwasser, in der seine Familie seit drei Generationen beheimatet war.

Es war eine fast unübersehbare Fülle von Aufgaben und Verpflichtungen, denen er nur dank seiner unglaublichen physischen Leistungsfähigkeit und mittels seines Verwaltungsstiles und seiner speziellen Arbeitsweise gerecht werden konnte. Obwohl er ganz unbürokratisch wirkte, zu seinem Lebens- und politischen Arbeits-Stil lange abendliche Zusammenkünfte mit einem kräftigen Trunk gehörten und seine Ausdauer geradezu sprichwörtlich wurde, war er doch ein Routinier bürokratischer Verwaltung. Sein Vorzimmer, in dem er stets mehrere Sekretärinnen beschäftigte, hatte einen gewaltigen Ausstoß von Schriftstücken, und seine vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten behielt er unter anderem mit einem System von Wiedervorlagen im Griff. Er schien keine Müdigkeit zu kennen und stellte auch an die Leistungswilligkeit anderer hohe Ansprüche. "Wer mit mir arbeitet, darf keine Uhr kennen", soll er einmal gesagt haben. Dabei war er im Umgang nicht selten etwas polterig und derb und hatte eine kräftige Stimme, die in der Landesversicherungsanstalt als "Artilleriestimme" bekannt war. Er war so viel unterwegs, daß oft ein zweiter Fahrer für ihn eingesetzt werden mußte. Um auch die Fahrzeiten zu nutzen, ließ er sich von einer oder auch zwei Sekretärinnen begleiten und hatte auf diese Weise ein mobiles Büro zur Verfügung. Selbst wenn er sich in die Ruhe seines Ferienhauses im Sauerland zurückzog, war meist eine Mitarbeiterin anwesend, der er diktieren konnte.

Die harten Auseinandersetzungen im Kampf um die Behauptung der westfälischen Selbstverwaltung trugen Salzmann manche Gegnerschaft ein. Aber auch Anerkennung und zahlreiche Ehrungen wurden ihm zuteil. Die Medizinische Fakultät in Münster verlieh ihm 1950 den Ehrendoktor für seine Verdienste um die Medizin auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege, und die Universität Münster machte ihn zwei Jahre später "in Würdigung seiner besonderen Verdienste um die Förderung und Entwicklung der Westfälischen Wilhelms-Universität und in Anerkennung der verständnisvollen Unterstützung der Forschungsarbeiten, die mit der Provinz Westfalen räumlich verknüpft sind", zu ihrem Ehrenbürger. Das Deutsche Rote Kreuz ehrte ihn durch das Ehrenzeichen I. und II. Klasse, und Bundespräsident Theodor Heuss überreichte ihm das große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik.

Auch auf der Höhe seines Wirkens und der Anerkennung in der Öffentlichkeit blieb Salzmann ein einfacher und unprätentiöser Mensch. Persönliche Anspruchslosigkeit und einfacher Lebenszuschnitt waren Kennzeichen seiner Persönlichkeit. Das einfache ererbte Haus im Schatten des mächtigen Turmes der Überwasserkirche behielt er als Wohnsitz bei und trieb auch in Mobiliar und Ausstattung keinen Aufwand. In dieses Persönlichkeitsbild paßt auch seine feste religiöse Haltung, in der er sich wohl ohne große Anfechtungen und Probleme treu blieb. Er hatte eine eiserne Natur, die stärksten Belastungen gewachsen war, und bewahrte auch in der schweren Krankheit, die ihn in seinen letzten Lebensjahren befiel und der er am 11.02.1959 erlag, eine bewundernswerte Haltung.

Salzmanns Bedeutung ist nicht leicht abzuschätzen. Er war sicher kein genialer Mensch, sondern handfest, derb und beständig, dabei aber ein Freund der Natur und in geradezu schwärmerischer Liebe seiner Heimat zugetan. Offenheit und Direktheit waren gepaart mit feinem Gespür, wann gehandelt werden mußte und wie vorzugehen sei. In seinem Amt als Landeshauptmann, das er erst im sechzigsten Lebensjahr antrat, ist er zweifellos gewachsen und hat seine Gegenspieler in den Schatten gestellt. Von der Überzeugung, daß Westfalen und die westfälische Selbstverwaltung erhalten werden müßten, war er tiefdurchdrungen, und daß er dieses Ziel erreichte, machte ihn zu einem regional bedeutenden, ja großen Mann. Er ist darin dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf und dem lippischen Landespräsidenten Heinrich Drake zu vergleichen. Aber obwohl er nie über Westfalen hinausstrebte, war das Ergebnis seines Einsatzes doch auch von allgemeiner Bedeutung. Denn durch sein Wirken blieb nicht nur in Westfalen, sondern auch im Rheinland und damit im bevölkerungsreichsten Land der Bundesrepublik mit der großräumigen regionalen Selbstverwaltung ein deutsches Verfassungselement erhalten, das die föderalistische Struktur Deutschlands ergänzt und dem alten Postulat bürgerlicher Mitwirkung und Mitverantwortung im Staat entspricht.


Quellen und Literatur

Personalpapiere im Familienbesitz.

Personalakte Salzmann des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Nachlaß Salzmann im Verwaltungsarchiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Trauerfeier zu Ehren des Landeshauptmanns a. D. Dr. h. c. Bernhard Salzmann. Sondertagung der 2. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe im Landeshaus zu Münster am Montag, 16. Februar 1959.

Tyrell aus Werl in Westfalen, in: Westfälisches Geschlechterbuch, Bd. 2 (Deutsches Geschlechterbuch, Bd. 152). Limburg a. d. L. 1970.

Alfred Hartlieb v. Wallthor, Bernhard Salzmann (1886-1959). Landeshauptmann von Westfalen. Aus Anlaß des 20. Todestages hrsg. vorn Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Münster 1979.

Helmut Naunin, Wiederaufbau in Westfalen 1945-1951 (Verwaltung und Wirtschaft, Heft 8). Dortmund 1952.

Tätigkeitsbericht 1951-1954 Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Münster 1955.

Werden und Wirken der Landesversicherungsanstalt Westfalen 1890-1954. Münster 1950.

Gemeinnützige Wohnungswirtschaft in Westfalen und Lippe. 60 Jahre Verband westfälischer und lippischer Wohnungsunternehmern e. V., Verf.: Hans Fuchs. Münster 1963.

Helmut Naunin, Von den preußischen Provinzialordnungen zur Landschaftsverbandsordnung in Nordrhein-Westfalen, in: Geschichte und Funktion regionaler Selbstverwaltung in Westfalen (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Reihe 1, Heft 22). Münster 1978.

Karl Teppe, Kontinuität und Wandel. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung Westfalens 1885-1945. Ebd.

Alfred Hartlieb von Wallthor, Die Verwaltung des Provinzialverbandes Westfalen unter dem Landeshauptmann Salzmann (1945-1954). Ebd.

Karl Teppe, Provinz - Partei - Staat (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 38. Beiträge zur Geschichte der preußischen Provinz Westfalen, Bd. 1). Münster 1977.

Helmut Naunin, Entstehung und Sirup der Landschaftsverbandsordnung in Nordrhein-Westfalen, in: Westfälische Forschungen 13. Bd. 1960.

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Walter Först, Geschichte Nordrhein-Westfalens, Bd. 1, 1945-1949. Düsseldorf 1970.

Alfred Hartlieb von Wallthor
 

QUELLE  Hartlieb von Wallthor, Alfred | Bernhard Salzmann (1886-1959) |
PROJEKT  Westfälische Lebensbilder
AUFNAHMEDATUM2004-03-11
 
Weitere Biografie/n:
  Lilla, Joachim | Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46) | S. 260.


PERSON IM INTERNETBiografien, Literatur und weitere Ressourcen zur Person mit der GND: 116777125
  Wikipedia, deutsch
  Personen im Verbundkatalog des HBZ NRW
  Bundesarchiv - Zentrale Datenbank Nachlässe
  Kalliope, Verbundkatalog Nachlässe und Autographen


QUELLE    Hartlieb von Wallthor, Alfred | Bernhard Salzmann (1886-1959) |
  Lilla, Joachim | Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46) | S. 260
   | Köln Westfalen 1180-1980 | Bd. 1, S. 489
  Hartlieb von Wallthor, Alfred | Bernhard Salzmann |
  Haunfelder, Bernd | Nordrhein-Westfalen | S. 398f.

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Zeit3.8   1850-1899
3.9   1900-1949
3.10   1950-1999
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
1   Provinzialverband / LWL
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet3   Staat, Politik und Verwaltung
3.9.2   Provinzialverband / Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
10.18   Bank- und Kreditwesen, Versicherungen, Börsen
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DATUM ÄNDERUNG2022-09-06
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