EREIGNIS | ||
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JAHR | 1947 Suche | |
MONAT | Januar | |
TAG | 21 | |
TITEL | Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen | |
INFORMATION | Die britische Militärregierung erlässt die Verordnung Nr. 77, durch die das Land Lippe mit Wirkung vom gleichen Tage in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wird. Der nordrhein-westfälische Landtag sanktioniert am 05.11.1948 mit dem "Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen" rückwirkend diese Zusammenlegung. Von der in der britischen Verordnung ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit zu einer Volksabstimmung innerhalb von fünf Jahren wird in Lippe kein Gebrauch gemacht. Einen Tag nach Ablauf der Frist, am 22.01.1952, gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Erklärung ab, die weitgehend den lippischen Wünschen entspricht. Eine besondere verfassungsrechtliche Stellung Lippes innerhalb Nordrhein-Westfalens kann das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 28.07.1955 nicht feststellen. | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
AUFRUFE GESAMT | 2966 | |
AUFRUFE IM MONAT | 49 | |
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/chr718 | ||
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