Ereignisse > Zeitleiste 1500-1749


Christoph Bernhard v. Galen zu Pferd (Ausschnitt) / Stadtmuseum Münster, Inv. Nr. GE-0412-2 / Foto: Stadtmuseum Münster, Tomas Samek







Zeitleiste
Ereignisse 1500 - 1749

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1500


1500

 

 Brand des Hauses Herbede
Beispielhaft für die Talburgen und befestigten Häuser entlang der Ruhr steht das Haus Herbede (bei Witten). Es reicht mindestens bis ins beginnende 13. Jahrhundert zurück, 1225/1227 wird sein Eigentümer Arnold von Didinghofen von Abt und Konvent des nordhessischen Klosters Kaufungen mit der Grundherrschaft Herbede belehnt. Die adligen Nachfahren Arnolds bzw. die auf diese folgenden Blankensteiner Burgmannen von Elverfeldt ersetzen im Verlauf des 14. Jahrhunderts die Herbeder Holzbauten durch ein anderthalbgeschossigen Steinbau und einen sich daran anschließenden Turm. Die größte Veränderung des befestigten Hauses Herbede erfolgt indes im 16. Jahrhundert, als um 1500 ein Brand das Haus schwer beschädigt. Es entstehen als Neubauten ein zweistöckiges unterkellertes Gebäude (um 1540) und Baulichkeiten (um 1563), die dieses mit den älteren Steinbauten verbinden. Der Ostflügel der Anlage enthält - gegenüber vom Eingang - ein aufwändiges Säulen- und Figurenrelief. Neben der umgräfteten Hauptanlage gibt es eine mauerumwehrte Vorburg, die nicht durch einen Graben geschützt ist. Alles macht einen repräsentativen Eindruck, der der Stellung der Herren von Elverfeldt und ihrer Herrschaft Herbede entspricht. Erst 1583 unterliegen die Elverfeldter dem Herzog von Kleve-Mark, Herbede wird märkisch.
Durch den Brand des befestigten Hauses um 1500 haben sich eine Reihe von Funden aus dieser Zeit erhalten: Nägel u.ä., Reste von Mobiliar, ein mittelalterliches Fallenschloss, Hausrat, Geräte und Werkzeuge, ein Brustgarnisch, Arm- und Beinzeug einer mittelalterlichen Rüstung, Fesseln.
 
 

1502

August 26

 Werner Rolevinck tot
Werner Rolevinck (geb. 1425 in Laer bei Horstmar), Studium der Rechte an der Universität Köln (1443/44), Kartäuser in Köln seit 1447, ist durch sein literarisches Oeuvre weithin bekannt: Schriftexegese zum Neuen Testament, Predigten, katechetische Schriften, Geschichtsschreibung. Rolevinck nutzt zur Verbreitung seiner Schriften gezielt den Buchdruck. Viele seiner Werke werden auf diese Weise veröffentlicht, darunter ein Abriss der Weltgeschichte (1474) und die historisch begründete Landesbeschreibung "Vom Lob des alten Sachsen, das nun Westfalen heißt" ("De laude antiquae Saxoniae nunc Westphaliae dictae", um 1474). Der westfälische Gelehrte und Geschichtsschreiber stirbt am 26.08.1502.
 
 

1504

 

 Erwerb der Dortmunder Grafschaft durch die Reichsstadt
Hans Stecke, der letzte Graf der Dortmunder Grafschaft, stirbt. Die Stadt Dortmund erwirbt daraufhin von Kaiser Maximilian (reg. 1493-1519) durch Belehnung auch die zweite Hälfte der Grafschaft gegen den Widerstand der Witwe Steckes, Katharina von Lindenhorst, und ihres "Schirmherrn", des Herzogs von Kleve. Dortmund ist schon 1515 wieder schuldenfrei, ein Indiz für den wirtschaftlichen Aufschwung der Reichsstadt ab der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts.
 
 

1506

 

 Lobgedicht des Johannes Murmellius
Um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert findet auch der Humanismus Einzug in Westfalen. Zentrum humanistischer Strömungen ist Münster. Hier wirkt an der Domschule Rudolf von Langen (ca.1498-1519). Im Jahr 1506 bricht in Münster die Pest aus, so dass sich Johannes Murmellius aus Roermond (1480-1517) von dort nach Hamm begibt. Murmellius, der ein erfolgreicher Schulbuchautor ist und mit "Pappa puerorum" ("Kinderbrei" oder "Kinderpapp") ein kleines lateinisch-niederdeutsches Konversationshandbuch verfasst, findet in Hamm gastliche Aufnahme und bedankt sich bei seinem Abschied noch im selben Jahr mit einem "Lobgedicht für die Stadt Hamm in der Grafschaft Mark", einem umfangreichen lateinischen Werk, das 41 Strophen enthält.
 
 

1508

Juni 23

 Ehemaliges Kirchdorf Esbeck
Der Ort Esbeck (bei Brilon bzw. Giershagen), 1036 erstmals erwähnt, besitzt im hohen Mittelalter eine dörfliche Struktur und eine Pfarrkirche. Am Ort sind hauptsächlich das Zisterzienserkloster Bredelar und die Pfarrkirche begütert. Noch 1423 führt das Kloster einen Gütererwerb in Esbeck durch.
Wie in vielen Teilen Westfalens, etwa dem Sintfeld oder dem Umland der Städte, ist Esbeck spätestens seit dem Ende des 14. Jahrhunderts vom Prozess des Wüstwerdens betroffen. Urkundlich belegte Streitigkeiten zwischen der Zisterze in Bredelar und dem Paderborner Busdorfstift machen klar, dass schon vor 1396 ein beträchtlicher Teil der Esbecker Flur wüst wird. Eine Urkunde vom 23.06.1508 offenbart dann das Fortschreiten der "Vorwoestunge", von der auch der Ort betroffen ist. 1576 spricht der Graf von Waldeck in einem Lehnsbrief für das Kloster Bredelar von der Wüstung Esbeck "dar vor Zeitten ein Dorf gewesen", während Teile der ehemaligen Esbecker Flur weiter genutzt werden. Der Wüstungsprozess zieht sich über fast zweihundert Jahre hin.
 
 

Oktober 30

 Bursfelder Reform im Kloster Grafschaft
Einen energischen Versuch zur Reform des Klosters Grafschaft unternimmt der Kölner Erzbischof Hermann IV. von Hessen (reg. 1480-1508), seit 1473 Verweser des Kölner Erzbistums, im burgundischen Krieg Verteidiger von Neuss (1474/75), seit 1498 Administrator des Paderborner Bistums. Im Jahr 1506 steht die Mönchsgemeinschaft erstmals in Verbindung mit der Bursfelder Kongregation. 1507 entfernt der Erzbischof die noch verbliebenen acht Grafschafter Mönche, die sich der Reform widersetzen. Mönche aus Brauweiler wählen den Abt Gerhard II. von Loen (reg. 1507-1547) und ziehen Ende August 1508 in Grafschaft ein. Gleichzeitig wird Grafschaft in die Bursfelder Kongregation aufgenommen. Nach dem Tod Erzbischof Hermanns von Hessen überfallen am 30.10.1508 die ehemaligen (niederadligen) Mönche mit einem bewaffneten Anhang das Kloster, die neuen Mönche (bürgerlichen und bäuerlichen Standes) werden vertrieben, doch stellt Erzbischof Philipp von Daun (reg. 1508-1515) die für die Reform günstigen Verhältnisse wieder her. Die Bursfelder Reform setzt sich indes nur zögernd in Grafschaft durch, die wirtschaftlichen Verhältnisse bleiben zunächst angespannt, ein gewisses geistiges Leben entfaltet sich. Das Kloster bleibt unberührt von der Reformation.
 
 

1512

 

 Niederrheinisch-westfälischer Reichskreis
Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts sind Bestrebungen im Gange, u. a. zur Wahrung des Landfriedens das deutsche Reich in Kreise einzuteilen. Doch erst der Augsburger Reichstag des Jahres 1500 führt zur Bildung von zunächst sechs Reichskreisen, denen 1507 die Wahl von acht Beisitzern zum Reichskammergericht übertragen wird. Auf dem Reichstag zu Köln kommt es 1512 zur Bildung von zehn Reichskreisen, die mit der Exekution der Reichskammergerichtsurteile und der Landfriedenswahrung betraut sind. Der Wormser Reichstag von 1521 erlässt eine "Ordnung der zehn Kreise", 1522 folgt die Exekutionsordnung. Während hinsichtlich des Landfriedens und der Reichskammergerichtsurteile die Reichskreise nur wenig vermögen, werden sie ab 1530 verstärkt zur Aufbringung von Türkenhilfe und Reichsheer herangezogen.
Der westfälische Raum gehört mit seinen nichtkurfürstlichen Territorien zum niederrheinisch-westfälischen Kreis von der Maas bis Ostfriesland, die Gebiete des Kölner Erzbischofs, also das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, zum kurrheinischen Kreis.
 
 

1524

 

 Anfänge der Reformation in Westfalen
Die neue christliche Lehre Martin Luthers (1483-1546) findet auch in Westfalen Verbreitung, u. a. über Augustiner-Eremiten, Luthers Ordensbrüder. Die Eremiten unterhalten damals Klöster in Osnabrück, Lippstadt und Herford, der Lippstädter Augustiner Johannes Westermann veröffentlicht im Jahr 1524 als erstes evangelisches Buch in Westfalen eine Fastenpredigt, der gesamte Lippstädter Eremitenkonvent verbindet sich mit neuen Lehre und löst sich auf.
Anfänge der reformatorischen Bewegung sind auch belegt für Minden (1521) und Münster (Mai 1525), während die Grafen von Hoya, Diepholz und Waldeck zwischen 1525 und 1529 die lutherische Glaubenslehre annehmen, ebenso 1535 der Graf von Rietberg.
 
 

1525

 

 Böddeker Schweinemast
Im Jahr des Bauernkrieges in Südwest- und Mitteldeutschland (1525) wehren sich, davon unabhängig, die Ettelner Bauern gegen den Eintrieb von Schweinen in den Wald, die im Besitz des Böddeker Chorherren- und Paderborner Domstifts sind. Nach Meinung der Bauern sind unter den zur herbstlichen Mast vorgesehenen Tieren auch gekaufte, nicht selbst gezüchtete. Dies sei aber ein Verstoß gegen die Markenordnung, würden doch die weniger kapitalkräftigen, bäuerlichen Markgenossen dadurch benachteiligt. Doch im darauf folgenden langen Rechtsstreit geraten die Bauern ins Hintertreffen, das Stift Böddeken kann seine Recht in der Mark voll wahren bzw. vergrößern, die bäuerliche Nutzung der Mark geht zurück.
 
 

1527

 

 Reformation in der Grafschaft Tecklenburg
Graf Konrad von Tecklenburg (reg. 1526-1557) führt in seiner Grafschaft die Reformation ein. Persönliche Kontakte zum hessischen Landgrafen Philipp (reg. 1509-1567) und die Heirat Konrads mit Mechthild von Hessen machen den Grafen zu einem Parteigänger der neuen Religion und des Landgrafen. Im engen Anschluss an den Letzteren glaubt Konrad, die Tecklenburger Landesherrschaft wieder bedeutend zu machen.
 
 

1528

Juli 12

 Reformation in Paderborn
Schon seit 1524 finden sich in manchen Klöstern im Paderborner Hochstift Spuren der reformatorischen Bewegung. In der Stadt Paderborn ist die Reformation seit 1525 vertreten, am 12.07.1528 kommt es zu Übergriffen auf das Domkapitel, Bürger dringen in den Dom ein, die katholische Geistlichkeit flieht. Im August leistet die Stadt für die Übergriffe Buße.
Am 01.06.1532 und gar nicht spontan fordern zu einer Schwureinung zusammengeschlossene Paderborner Bürger die Zulassung lutherischer Prediger. Doch der Rat verweigert sich, es kommt zum Aufstand gegen den Rat, doch leistet die Bürgerschaft am 09.10.1528 die Huldigung gegenüber den Bischof von Paderborn und Kölner Erzbischof Hermann IV. von Wied. Letzterer kann die oppositionellen Bürger zwei Tage später überwältigen und die Rädelsführer verurteilen. Ein bischöflicher Rezess vom 16.10.1532 verbietet die Reformation in Paderborn und verfügt eine Verfassungsrevision, die die Fortschritte der städtischen Autonomie am Ende des 15. Jahrhunderts wieder rückgängig macht. Erst um 1550 tritt protestantisches Gedankengut in Paderborn wieder in Erscheinung.
 
 

1531

 

 Täufertum im Kloster Liesborn
Das Benediktinerkloster Liesborn befindet sich nach der Blütezeit nach der Bursfelder Reform unter Abt Anton Kalthoff (reg. 1522-1531) in raschem Niedergang. Der Abt steht täuferischem Gedankengut nahe und ist Prädikant, die Mönche setzen ihn 1531 ab, Kalthoff verlässt das Kloster und begibt sich nach Livland. Dem neuen Abt Gerhard Schultemann (reg. 1532-1550) und dessen Nachfolger Maurus Huggelmeier (reg. 1550-1554) gelingt die Konsolidierung des Klosters.
 
 

1532

Juni 1

 Franz von Waldeck wird Bischof von Münster
Franz von Waldeck aus der Familie der Grafen von Waldeck, geboren um 1492, Studium an der Erfurter Universität (1506), Domherr in Trier, Köln, Mainz und Paderborn, Propst von Einbeck (1521), Administrator von Minden (1530), wird am 01.06.1532 zum Bischof von Münster (und Osnabrück) (1532-1553) gewählt, wobei er sich verpflichtet, gegen die reformatorische Bewegung vorzugehen.
Im Jahre 1533 kommt es zu einem Vergleich mit den Münsteraner Protestanten, 1534/35 zum Täuferreich von Münster und zur Belagerung und Eroberung der Stadt. Fehden gegen die Grafen von Oldenburg verlaufen für das Stift Münster ungünstig (1538, 1547). Franz von Waldeck versucht, das Stift nach den Grundsätzen der Augsburger Konfession zu reformieren, schließt sich zudem dem Schmalkaldischen Bund an (1543) und muss, nach Rom vorgeladen, seine reformatorischen Anordnungen widerrufen (1547). Der Bischof, der mit den Fürstbistümern Münster, Osnabrück und Minden nächst dem Herzog von Jülich-Kleve-Berg die größte Ländermasse im Nordwesten des deutschen Reiches in seinen Händen hält, stirbt nach Empfang des lutherischen Abendmahls am 16.07.1553 auf der Landesburg Wolbeck.
 
 

1533

 

 Reformation in Corvey
Im Kloster und Stift Corvey machen sich seit ca. 1533 reformatorische Beeinflussungen bemerkbar. Dies gilt besonders für die Stadt Höxter. Das Territorium der Abtei ist zunehmend dem hessisch-protestantischen Einfluss ausgesetzt, Landgraf Philipp von Hessen (reg. 1509-1567) ist einer der Führer der Lutheraner im deutschen Reich. Mit dem Augsburger Interim vom 30.06.1548 und einer 1549 erfolgenden Visitation des Klosters durch den Paderborner Bischof scheint zunächst die Reformation zurückgedrängt. Doch schon zwei Jahre später muss Abt Kaspar von Hersel (reg. 1547-1555) einsehen, dass seine Bemühungen um die Wiederherstellung des alten Glaubens weitgehend gescheitert sind. Im Jahr 1568 wird Corvey in die evangelische Visitation des Braunschweiger Herzogs einbezogen, 1573 kommt es zu einer Erbeinigung zwischen Abt und Landständen und damit zur Anerkennung der neuen Religion im Stiftsterritorium.
 
 

1535

Juni 25

 Täufer in Münster
In Münster, dem Hauptort des Fürstbistums, dringt seit 1533 trotz Erfolge der reformatorischen Bewegung täuferisches Gedankengut ein, das zu Beginn des Jahres 1534 in Münster die Oberhand gewinnt. Unter Führung von Jan (Bockelson) von Leiden, Bernhard Rothmann und Bernhard Knipperdolling werden im Februar Kirchen, Bibliotheken und Archive verwüstet, die städtische Ordnung wird abgeschafft, es entsteht das Schreckensregiment des "Tausendjährigen Gottesreiches" der Täufer in Münster.
Letzteres gerät indes zunehmend unter den Druck der auf Münster lastenden Belagerung, die von Fürstbischof Franz von Waldeck (reg. 1532-1553) seit Frühjahr 1534 betrieben wird. Zwar misslingen Angriffe auf Münster im Mai und August, doch greifen spätestens 1535 Hunger und Seuchen bei den Belagerten um sich, während der Wormser Reichstag von April 1535 die Reichsexekution gegen die von bischöflicher Seite verächtlich "Wiedertäufer" genannten Täufer beschließt. Am 25.06.1535 dringen die fürstbischöflichen Landsknechte in Münster ein, dem Blutbad entrinnen nur wenige, Johann von Leiden und Bernhard Knipperdolling werden gefangen genommen und am 22.01.1536 auf dem Münsteraner Prinzipalmarkt zu Tode gefoltert.
Das münsterische Täuferreich gehört damit der Vergangenheit an, doch das Lutheranertum kann nicht an die Zeit davor anknüpfen, da die Reichsstände im November 1535 die Wiedereinführung der altkirchlichen Religion in Münster beschließen und der Fürstbischof politische Rücksichten zu nehmen hat. Immerhin bleibt das lutherische Bekenntnis in Münster bei einigen Bürgern noch bis ins 17. Jahrhundert erhalten.
 
 

1536

Dezember 9

 Gerichtsverfahren in Münster gegen den homosexuellen Franz von Alsten
Im Oktober oder November 1536 wird im nachtäuferischen Münster der "Sodomit" Franz von Alsten festgenommen und in den Turm des Ludgeritors gesperrt. Der Mann, aus Brabant stammend, umherziehend und von gewisser Bildung, hat einige Zeit in Hamm gelebt und zieht wie viele andere im Sommer/Frühherbst 1536 in das bevölkerungsarme und stark zerstörte Münster. Dort kommt es zur besagten Festsetzung und zum Gerichtsverfahren gegen Franz von Alsten.
Ein erstes Verhör findet am 09.12.1536 statt, die Aussagen werden auch unter Folter erpresst. Demnach habe er homosexuelle Beziehungen zu einem Wirt aus Hamm sowie anderen Hammer und Münsteraner Bürgern gehabt und sich gegen Entgelt für gewisse sexuelle Handlungen zur Verfügung gestellt. Franz von Alsten wird - im Rahmen der spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen "Sodomiter"-Verfolgung - zum Tode verurteilt und am 17.02.1537 durch den münsterischen Scharfrichter Bartholomeus enthauptet.
 
 

1540

 

 Glocken für die Überwasserkirche in Münster
Wolter Westerhues (gest. wohl 1548) ist rund fünfzig Jahre als Glockengießer in Westfalen tätig. Erste Arbeiten an und mit Glocken werden 1495 in Burgsteinfurt und 1497 in Darfeld erkennbar, gegen 1499 besitzt Wolter Westerhues Wohnung und Werkstatt in Münster. Er gießt Glocken für Kirchen in Epe (bei Ahaus, 1499), Haselünne, Albersloh (1503), Coesfeld und Groß Reken (1504) usw. und ist für die Stadt Münster wohl auch als Geschützgießer tätig. 1532 gehören Westerhues und Familie zur ersten lutherischen Gemeinde in Münster und wird 1534 von den Täufern der Stadt verwiesen. Er schließt sich dem Bischof von Münster an und kehrt nach der Eroberung der Stadt (24.06.1535) wieder dorthin zurück. In Münster stellt er die von den Täufern eingeschmolzenen Glocken für die Minoritenkirche (1536), den Dom (1538), die Aegidiikirche (1538) und die Mauritzkirche (1539) wieder her. Auch gießt er, wahrscheinlich schon an die 70 Jahre alt, 1540/1541 die zwei Glocken für die Überwasserkirche. Am 11.12.1542 macht Wolter Westerhues sein Testament, wohl im Frühjahr 1548 stirbt er.
 
 

1543

März 30

 Abtei Marienfeld im Zeitalter der Reformation
Nach dem Tod des Marienfelder Abtes Arnold Thomdrecke (reg. 1537-1542) befindet sich das Zisterzienserkloster in einer schwierigen Situation. Der Konvent zählt nur noch 12 Mönche - zweifellos eine Folge des Vordringens der Reformation -, Mängel in der Klosterzucht werden festgestellt (1574). Das Kloster ist zunehmend in seiner Existenz bedroht, insbesondere wirtschaftlich, da Rechte in protestantisch gewordenen Nachbarterritorien eingeschränkt sind, dann durch Übergriffe der Vögte und des Münsteraner Fürstbischofs, dem seit dem Konzil von Trient (1545-1563) die Klöster seiner Diözese unterstellt sind, schließlich durch die kriegerischen Auseinandersetzungen im sog. Kölnischen Krieg (1585-1589) und im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648).
 
 

September 3

 Tod des Laienbruders Göbel zu Böddeken
Der Laie Göbel Schickesberges tritt im Jahr 1501 als Laienbruder in das Augustinerchorherrenstift Böddeken der Windesheimer Kongregation ein. Er ist einer unter 150 Laienbrüdern, die neben den 40 Chorherren die Böddeker Kommunität bevölkern. Schon 1502 wird Göbel Vogt des Stifts, d.h. er ist für Einziehung der dem Konvent zustehenden Natural- und Geldabgaben zuständig. Auf seinen dadurch bedingten häufigen Reisen begegnet er vielen Leuten und noch mehr Gefahren für Leib und Leben.
Die Reisen sind Grundlage der "Chronik" Göbels zu Böddeken, der in tagebuchartigen Notizen ihm auffällige Ereignisse "geschichtsschreibend" notiert. Da werden auf Deutsch die Bedrängnisse Böddekens durch den Adligen Johann von Büren dargestellt, die Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Abgaben, Rechtsstreitigkeiten, "große" Politik wie Bauernkrieg oder die Kriege Kaiser Karls V. (reg. 1519-1556). Besondere Besorgnis löst bei Göbel das Vordringen der Reformation aus, aber auch der Zustand der alten Kirche. Die Welt ist ihm aus den Fugen geraten. Der Laienbruder stirbt am 03.09.1543.
 
 

1547

Januar 26

 Kaiserliche Truppen in Westfalen - Graf Konrad von Tecklenburg übergibt seine Burg
Der am 27.02.1531 gegründete Schmalkaldische Bund, ein Bündnis protestantischer Fürsten im deutschen Reich, wird im sog. Schmalkaldischen Krieg (1546-1547) diplomatisch und militärisch von Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) und seinen Truppen zerschlagen. Auch Westfalen ist von den Kämpfen betroffen, ein kaiserliches Heer unter dem Grafen von Büren steht im Sommer 1546 in den Hochstiften Münster, Minden und Paderborn, rückt aber nach Süddeutschland ab. Ein weiteres Heer unter Jobst von Groningen und Christoph von Vrisberg rückt in Westfalen vor. Graf Konrad von Tecklenburg (reg. 1526-1557) kapituliert, übergibt den Kaiserlichen am 26.01.1547 seine Burg und verpflichtet sich zur Zahlung von 15000 Talern, wofür er die Herrschaft Lingen als Pfand abtritt. Graf Johann II. von Rietberg (reg. 1541-1562) unterwirft sich ebenso wie Graf Bernhard VIII. zur Lippe (reg. 1536-1563), Minden muss kapitulieren. Das Hochstift Münster, selbst kein Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, verliert die zu ihrem Territorium gehörende Grafschaft Delmenhorst.
Die Schlacht von Mühlberg an der Elbe (24.04.1547) beendet den Krieg mit dem endgültigen Sieg des Kaisers, der in der Folge die Politik gegenüber den protestantischen Reichsständen diktiert.
 
 

1548

März 5

 Endgültige Abtrennung Lingens von der Grafschaft Tecklenburg
Die Kapitulation des Grafen Konrad von Tecklenburg (reg. 1526-1557), des "tollen Cort", im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges führt zur Verpfändung der Herrschaft Lingen an den Grafen von Büren. Am 05.03.1548 einigen sich die Grafen von Büren und Tecklenburg auf Vermittlung des Kölner Erzbischofs und des Grafen von Nassau auf einen Vertrag, der Konrad von Tecklenburg vor dem völligen Verlust seiner Grafschaft bewahrt. Das Tecklenburger Territorium wird danach geteilt, Konrad verzichtet auf die Herrschaft Lingen in ihren Grenzen von 1508, nur das Kirchspiel Schale, das die später so genannte Niedergrafschaft Lingen von der Obergrafschaft um Ibbenbüren trennt, verbleibt als Exklave bei Tecklenburg. Graf Konrad erreicht auf Grund der abgeschlossenen Übereinkunft, dass ihm der Kaiser verzeiht und ihn am 14.07.1548 mit dem Rest der Grafschaft belehnt, bestehend aus den Territorien Tecklenburg, Rheda und Schale.
 
 

Juni 30

 Augsburger Interim
Der "geharnischte Reichstag" zu Augsburg, vom 01.09.1547 an tagend, endet mit dem Augsburger Interim am 30.06.1548. Darin verfügt Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) praktisch die Wiederherstellung der altkirchlichen Verhältnisse in den portestantischen Territorien, wenn auch die Verabreichung des Abendmahls in beiderlei Gestalt und die Priesterehe zugelassen wird. In der Folge werden evangelische Priester vertrieben, aufgehobene Klöster und Stifte wiederhergestellt. Doch scheitert die Ausführung des Interims zunehmend an den Gegensätzen zwischen den kirchlichen Ordinarien und den weltlichen Landesherren.
Die Aufhebung des Interims am 02.08.1552 führt schließlich am 25.09.1555 zu den Bestimmungen des  Augsburger Religionsfriedens.
 
 

1552

 

 Widerstand westfälischer Städte gegen kaiserliche Verfügungen
Die auf dem Reichstag von Augsburg am 30.05.1548 erlassene Erklärung, die unter dem Namen "Augsburger Interim" bekannt ist, bestimmt weitgehend die Wiederherstellung der altkirchlichen Verhältnisse. Sie gewährt den protestantischen Ständen aber das Abendmahl unter beiderlei Gestalt und die Priesterehe.
In Westfalen wenden sich vor allem die Städte seit der Fürstenerhebung des Kurfürsten Moritz von Sachsen (reg. 1541-1553) gegen Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) im Frühjahr 1552 gegen dessen Verordnungen. Soest und Lippstadt sowie das heute zu Niedersachsen gehörende Osnabrück widersetzen sich den kaiserlichen Bestimmungen, lehnen das Interim von 1548 ab und wenden sich wieder der lutherischen Praxis zu.
 
 

1553

 

 Übergriffe Philipp Magnus von Braunschweig-Lüneburgs
Zur Zeit des Fürstenaufstandes gegen Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) überfällt Philipp Magnus von Braunschweig-Lüneburg (1527-1553) im Jahre 1553 die Grafschaft Lippe und das Stift Osnabrück und nimmt die münsterische Landesfestung Sassenberg sowie die Stadt Warendorf ein. Auch zwingt er Franz von Waldeck (1491-1553), den Fürstbischof von Münster, Osnabrück und Minden, zum Verzicht auf das Fürstbistum Minden zugunsten seines Bruders Julius von Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel (reg. 1568-1589).
Philipp Magnus rächt sich an dem Fürstbischof dafür, dass dieser im Jahre 1542 Truppen zur Vertreibung seines Vaters bereitstellte. Da von Waldeck auf Entschädigungsforderungen in Höhe von 80.000 Talern nicht eingeht, schlägt Philipp Magnus gegen die oben genannten Territorien los.
 
 

1564

 

 Dortmund wird lutherisch
Vor allem die Städte wie Dortmund verstoßen seit der Fürstenerhebung des Kurfürsten Moritz von Sachsen (reg. 1541-1553) gegen Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) im Frühjahr 1552 gegen dessen Verordnungen.
Zwar unterwirft sich die Stadt 1548 dem so genannten Augsburger Interim, wendet sich jedoch seit 1554 wieder vermehrt der lutherischen Gottesdienstordnung zu. Zur völligen Abkehr von der alten Kirche kommt es in den fünfziger Jahren des 16. Jahrhunderts jedoch noch nicht. Seit 1564 kann Dortmund, die einzige Reichsstadt Westfalens, als lutherisch gelten. Dies ist wesentlich auf das Wirken des Humanisten und Schulrektors Johann Lambach (gest. 1586) zurückzuführen. 1567 wird die Augsburger Bekenntnisschrift auf Geheiß des Rates gedruckt.
 
 

 

 Erstes deutschsprachiges Gesangbuch in Westfalen
Im Jahre 1564 erscheint das erste westfälische Gesangbuch in deutscher Sprache im Rahmen der Neuenrader Kirchenordnung. Es handelt sich um eine Sammlung von fünfzig Kirchenliedern. Ausgewählt worden sind sie von dem Verfasser der in Dortmund gedruckten Ordnung und Melanchthon-Schüler Hermann Wilckens (1522-1603).
 
 

1570

 

 Werk über die münsterischen Täuferunruhen
Der an der Domschule zu Münster aufgewachsene Hermann von Kerssenbrock (um 1519-1585) gilt als einer der letzten Vertreter des westfälischen Humanismus. Als Leiter der Schule verfasst er um 1570 die "Anabaptistici furoris Monasteriensium inclitam Westphalie Metropolim evertentis historica narratio".
Inhaltlich behandelt das Werk den Verlauf der Täuferunruhen in der Stadt Münster. Rhetorik und poetische Färbung entsprechen den für den Humanismus in Westfalen typischen Ausprägungen.
 
 

1574

April 5

 Wahl eines Nachfolgers für den Münsteraner Bischofsstuhl
Nach dem Tod des münsterischen Fürstbischofs Johann von Hoya (reg. 1566-1574) am 05.04.1574 gestaltet sich die Wahl eines Nachfolgers als äußerst schwierig. Aus religionspolitischen Gründen sind die katholischen Mächte im Reich daran interessiert, dass dem Fürstbistum Herzog Ernst von Bayern (1554-1612), der Sohn des streng altkirchlich gesinnten Herzogs Albrecht V. von Bayern (reg. 1550-1579), an die Spitze gestellt wird. Hingegen sucht die protestantische Mehrheit im Domkapitel den Herzog Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1550-1585) durchzusetzen.
Zwei Wahlgänge 1575 und 1577 scheitern, weil sie wegen des sich abzeichnenden Sieges Herzog Heinrichs von der katholischen Seite vorzeitig beendet werden. Nach dem letzten erfolglosen Versuch im Jahre 1580 bleibt der Bischofsstuhl vakant, bis nach dem Erstarken der katholischen Partei am 18.05.1585 Ernst von Bayern zum Nachfolger ernannt wird.
 
 

1578

 

 Übernahme reformierter Gottesdienst- und Bekenntnisformen im Siegerland
Bereits als junger Mann kommt Graf Johann VI. (reg. 1559-1606) mit dem Kalvinismus in Berührung. 1574 vollzieht er den Übertritt zu diesem Bekenntnis. Reformierte Theologen lassen sich nach ihrer Vertreibung aus Kursachsen und der Kurpfalz in der Grafschaft Nassau-Dillenburg nieder. Sie haben erheblichen Anteil an der Umwandlung des lutherischen Kirchenwesens im reformierten Sinne.
1578 unterbreitet Johann der Generalsynode das auf der Prädestinationslehre basierende "Nassauische Bekenntnis". 1581 findet der Umstrukturierungsprozess mit der Einführung der reformierten Agende der Kurpfalz und des Heidelberger Katechismus aus dem Jahre 1563 seinen vorläufigen Abschluss. Da das heute zu Westfalen gehörende Siegerland zu dieser Zeit einen Teil Nassau-Dillenburgs bildet, ist es ebenfalls von dieser Entwicklung betroffen.
 
 

1580

Oktober

 Förderung der Jesuiten durch den Paderborner Fürstbischof
Als maßgeblicher Förderer des im Jahre 1540 von Papst Paul III. (reg. 1534-1549) bestätigten Jesuitenordens erweist sich der Paderborner Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg (reg. 1585-1618). Bereits während seiner Tätigkeit als Dompropst bewirkt er im konfessionell gespaltenen Kapitel, dass die Dompredigerstelle im Oktober 1580 an Pater Christian Halver und Pater Leonard Ruben vergeben wird.
Noch vor seiner Ernennung zum Bischof setzt er durch, dass der Unterricht am Paderborner Gymnasium ab Mai 1585 vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Jesuiten fällt. Außerdem ist es dem Orden möglich, mit seiner Hilfe ein Kolleg und ein Noviziat zu errichten. Vor allem die Tätigkeit der Ordensleute auf dem Bildungssektor macht sie zu einem bedeutenden Faktor der Gegenreformation und der katholischen Reform im Fürstbistum Paderborn.
 
 

1583

 

 Kölner Krieg
Im Jahre 1582 bekennt sich der Erzbischof und Kurfürst von Köln, Gebhard Truchseß von Waldburg (reg. 1577-1583), zum Kalvinismus und heiratet die Stiftsdame Agnes von Mansfeld (um 1550 - nach 1612). Trotz der Heirat und des Konfessionswechsels möchte er sein Amt als Erzbischof behalten, was einen Verstoß gegen den so genannten Geistlichen Vorbehalt von 1555 darstellt. Daraufhin setzt Papst Gregor XIII. (reg. 1572-1585) Erzbischof Gebhard am 22.03.1583 ab und empfiehlt Herzog Ernst von Bayern als seinen Nachfolger.
Der Truchseß widersetzt sich und nutzt in dem nun ausbrechenden Kölnischen Krieg das Herzogtum Westfalen als Stützpunkt für seine militärischen Aktionen. Zwar findet er hier bei einem großen Teil des Adels und einer Vielzahl von Städten Unterstützung, muss jedoch zu Beginn des Jahres 1584 vor den feindlichen Truppen in die Niederlande fliehen und stirbt 1601 in Straßburg.
 
 

1587

 

 Plünderungen während des niederländischen Freiheitskampfes
Der seit 1566 tobende Befreiungskrieg der niederländischen Stände gegen Spanien greift häufig auf das nahe gelegene Westfalen über. Im Jahre 1587 fällt zum ersten Mal ein größeres spanisches Herr in diese Region ein. Die Grafschaft Mark, das Vest Recklinghausen und das südliche Münsterland werden Opfer von Plünderungen.
Der Grund für die mangelhafte Gegenwehr der sich in der Nähe der Niederlande befindenden Gebiete liegt in der veralteten Wehrverfassung. Sie sieht vor, dass Landsknechte nur nach vorheriger Absprache des Fürsten mit den Landständen angeworben werden sollen. Nach erfolgter Einigung ist eine Verteidigung jedoch häufig überflüssig, da die einfallenden Soldaten bereits wieder abgezogen sind.
 
 

1591

 

 Einrichtung einer reformierten Hohen Schule in Burgsteinfurt
Im 14. Jahrhundert setzt die Errichtung von Universitäten in Deutschland ein. In Westfalen bleibt es zunächst bei der Einrichtung von universitätsähnlichen Bildungsanstalten. Graf Arnold IV. von Bentheim (1554-1606) errichtet 1588 eine Lateinschule in Schüttorf (Gfs. Bentheim). Sie wird 1591 nach Burgsteinfurt (Gfs. Steinfurt) verlegt und zu einer reformierten Hohen Schule mit theologischer, juristischer, philosophischer und später auch medizinischer Fakultät nach Straßburger und nassau-dillenburgischem Vorbild ausgebaut. Die rechtliche Anerkennung als Universität durch den Kaiser und den Papst bleibt ihr verwehrt.
Das "Gymnasium Illustre Arnoldinum" wird 1806 durch Napoleon (1769-1821) aufgelöst und 1838 als privates "Fürstlich Bentheimisches Gymnasium Arnoldinum" mit angeschlossener Realschule neu eröffnet.
 
 

1597

 

 Durch die Pest in Unna inspiriertes Liedgut
Von den Reformatoren werden deutsche Choräle verfasst, die in den Gemeinden gesungen werden. Ein herausragender Liederdichter aus Westfalen ist der Pfarrer Philipp Nicolai (1556-1606). Von ihm stammen verschiedene Choräle, die unter dem Eindruck der 1597 in Unna herrschenden Pest entstehen. Es handelt sich um die im "Freudenspiegel des ewigen Lebens" gesammelten Stücke "Wie schön leuchtet der Morgenstern" und "Wachet auf, ruft uns die Stimme". Sie zählen noch heute zum Liedgut der evangelischen Kirche.
 
 


1600


1601

Februar 10

 Konstituierung eines Geistlichen Rates im Fürstbistum Münster
Der Papst fordert den münsterischen Fürstbischof Ernst von Bayern (reg. 1585-1612) mehrmals auf, eine Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse im Sinne der katholischen Reform herbeizuführen. Besonders die Lage im Niederstift des Fürstbistums, das mehrheitlich als lutherisch gilt, macht die Ergreifung von Maßnahmen notwendig. Am 10.02.1601 setzt Ferdinand den Geistlichen Rat ein.
Er soll die Statthalter und Räte des Fürstbistums Münster von der Religionsfrage entlasten und für die Durchführung der tridentinischen Reform in verschiedenen kirchlichen Bereichen Sorge tragen. Mitglieder desselben sind der Weihbischof Nikolaus Arresdorf, zwei Domherren, der Generalvikar und zwei Kanoniker von Kollegiatkirchen. Vor allem die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des Gremiums gegenüber dem Domkapitel und den Archidiakonen sowie fehlende organisatorische Mittel verhindern zunächst durchschlagende Erfolge.
 

Dezember 23

 Erlass zur Ratswahl in der Stadt Münster
Im Jahre 1601 kommt es zwischen dem münsterischen Fürstbischof Ernst von Bayern (reg. 1585-1612) und dem Rat der Stadt Münster zu Auseinandersetzungen um die Ratswahl. In dem Konflikt sind religiöse Interessen mit machtpolitischen verbunden.
Münster gilt zwar offiziell als katholisch, akzeptiert aber die protestantische Minderheit, die mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet ist. Gestützt auf das Privileg des Landesherrn, gemäß dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, befiehlt der Fürstbischof in einem Erlass vom 23.12.1601, Protestanten von der Wahl in den Rat auszuschließen. Neben der Absicht, Andersgläubige für den Katholizismus zurückzugewinnen, dient er der Durchsetzung des landesherrlichen Anspruchs auf Mitbestimmung bei der Ratswahl. Die Weisung löst bei den Bürgern einen Tumult aus, da die Einmischung in die religiöse und städtische Freiheit der Stadt ihrem Selbstverständnis widerspricht.
 
 

1601

 

 Erster Auftritt englischer Komödianten in Münster
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wird das von Bürgern und Schülern aufgeführte Schauspiel, das im 16. Jahrhundert verbreitet ist, seltener. In verschiedenen westfälischen Städten treten umherziehende englische Komödianten auf.
In Münster ist dies für das Jahr 1601 belegt. Mehrere Tage führen die berufsmäßigen Schauspieler unter der Leitung eines gewissen Johann Kemp auf dem Rathaus Schauspiele in englischer Sprache auf. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gastieren auch Schauspielgruppen aus Frankreich und Holland in der Stadt.
 
 

1604

 

 Entzug der freiheitlichen Verfassung der Stadt Paderborn
Bereits seit mehreren Jahren schwelt ein Machtkampf zwischen dem Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg (reg. 1585-1618) und dem Rat der Stadt Paderborn, der von innerstädtischen Konflikten überlagert wird.
Seinen Höhepunkt erreicht der Streit mit der Wahl Liborius Wicharts zum Bürgermeister am 10.01.1604. Wichart fordert die bisher dem Fürstbischof zustehende Gerichtshoheit innerhalb der Stadt für den Rat ein. Nach dem  Einmarsch fürstlicher Truppen in Paderborn wird er mit seinen Anhängern gefangen genommen und am 30.04.1604 hingerichtet. Fürstbischof Dietrich nutzt die Gelegenheit und beschränkt die städtische Autonomie zugunsten seiner landesherrlichen Befugnisse. Zwei Jahre nach dem Verlust der freiheitlichen Verfassung büßt die Stadt auch ihre Bekenntnisfreiheit ein.
 
 

Januar 18

 Einfall Corveyer und braunschweigischer Soldaten in die Stadt Höxter
In seiner Amtszeit sucht Abt Dietrich von Beringhausen (reg. 1585-1616) die Rekatholisierung des Stifts Corvey voranzutreiben. Während die von ihm ergriffenen Maßnahmen im gesamten Stiftsgebiet Erfolge zeigen, weigert sich die seit 1533 evangelische Stadt Höxter, die Kirche des 1555 eingezogenen Minoritenklosters aufzugeben.
Wirtschaftlich, sozial und religiös motivierte Auseinandersetzungen innerhalb der städtischen Führungsschicht, die unter dem Namen "Höxtersche Rebellion" bekannt geworden sind, bieten dem Abt Gelegenheit, in die Belange Höxters einzugreifen. Am 18.01.1604 nehmen Truppen Dietrichs von Beringhausen und des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (reg. 1589-1613) die Stadt ein und setzen den kalvinistischen Bürgermeister fest. Trotz eines kaiserlichen Befehls zur Rückgabe zweier Pfarrkirchen an die Katholiken, bleiben diese auch in der folgenden Zeit in lutherischer Hand.
 
 

1605

 

 Einführung des reformierten Gottesdienstes in der Grafschaft Lippe
In Anlehnung an den Landgrafen Moritz von Hessen (reg. 1592-1627) führt Graf Simon VI. (1554-1613) 1605 den reformierten Gottesdienst in der Grafschaft Lippe ein, lässt aber die lutherisch ausgerichtete Kirchenordnung von 1571 in Kraft.
Der Landesherr stößt mit seinen Bestrebungen auf starken Widerstand bei den Pastoren und den ihnen unterstehenden Gemeinden. Diese wehren sich vor allem dagegen, dass die Bildnisse aus den Kirchen verbannt und im Gottesdienst verwendete Gegenstände verboten werden. Bis 1612 ist in den meisten Gemeinden das reformierte Bekenntnis eingeführt. Nur in Lemgo, der größten Stadt der Grafschaft, hält sich der Widerstand gegen die Religionspolitik des Grafen. 1617 wird der Stadt in einem Vergleich die Religionsfreiheit zugesprochen.
 
 

1607

Juli 24

 Erlass der Hexenprozessordnung des Kurfürsten Ferdinand von Köln
Der Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) verkündet am 24.07.1607 eine Hexenprozessordnung zur Bekämpfung des "Lasters der Hexerei". Sie erstreckt sich in ihrem Geltungsbereich auch auf die in Westfalen liegenden Nebenländer des Erzstifts Köln, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen.
Die Ordnung wird aufgrund von Missständen bei den Untergerichten erlassen und soll als Leitlinie für die lokalen Richter dienen. Im ersten Teil werden Verdachtsmomente zur Einleitung eines Inquisitionsverfahrens, im zweiten Indizien zur Anwendung der Folter genannt. Die Ursachen für die intensive Verfolgungstätigkeit in Kurköln, die um 1630 ihren Höhepunkt erreicht, liegen vor allem darin, dass unter der Folter weitere Personen der Hexerei bezichtigt werden (Besagungen), was zu neuen Verhaftungen führt, und das Hexenmal als Hauptindiz zugelassen ist.
 
 

1609

März 25

 Ausbruch des Jülich-klevischen Erbfolgestreits
Nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg (reg. 1592-1609) am 25.03.1609 machen mehrere Parteien einen Erbanspruch geltend. Gute Chancen auf die Herrschaft in den Territorien, die wegen ihrer Nähe zu den Niederlanden von machtpolitischer Bedeutung sind, haben die mit Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg verheiratete Anna von Preußen (1576-1625) und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg (1578-1653).
Im  Dortmunder Rezess vom 10.06.1609 treffen Johann Sigismund von Brandenburg (reg. 1608-1619) und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg eine Übereinkunft hinsichtlich einer gemeinsamen Verwaltung der Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg und der westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg. Die Einigung ist von besonderer Relevanz, da zum ersten Mal in der deutschen Reformationsgeschichte Landesherren nicht auf dem Grundsatz bestehen, das Bekenntnis ihrer Untertanen zu bestimmen.
 
 

1612

 

 Auflösung der Abhängigkeit des Vests Recklinghausen vom Dortmunder Archidiakonat
Um den Maßnahmen zur Erneuerung des katholischen Glaubens im Vest Recklinghausen mehr Durchschlagskraft zu verleihen, löst der Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) die Bindung des Vests Recklinghausen an das Dortmunder Archidiakonat auf. Dem Archidiakon bleibt lediglich das Recht auf die Investitur der Geistlichen. Stattdessen errichtet der Fürstbischof 1612 ein so genanntes geistliches Kommissariat, dem alle Kirchen des Vests angehören.
Der neu geschaffene Verwaltungsbezirk mit dem Namen "Commissariatus Vestanus" teilt sich in das obere und untere Dekanat. Der als geistlicher Kommissar tätige Pfarrer von Westerholt, Johann von Darl, hat die Leitung und Aufsicht über das gesamte Kirchenwesen im Vest Recklinghausen inne.
 
 

1612

 

 Einrichtung eines geistlichen Kommissariats im Herzogtum Westfalen
Bereits 1612 lässt der Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650), der nach einer Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse im Sinne der katholischen Reform strebt, eine Visitation im Herzogtum Westfalen durchführen.
Um den Maßnahmen zur Erneuerung des katholischen Glaubens in dem weit von Kurköln gelegenen Gebiet mehr Durchschlagskraft zu verleihen, errichtet Ferdinand im gleichen Jahr ein so genanntes geistliches Kommissariat in dem Herzogtum. Dessen Vorsitzender fungiert als Träger der erzbischöflichen Visitation und übt in dessen Namen das Korrektionsrecht aus. Die Erfahrungen, die der Generalvikar Johann Gelenius (1585-1631) auf seinen Visitationsreisen sammelt, finden in der "Überrheinischen und Westfälischen Kirchenordnung" von 1629 ihren Niederschlag.
 
 

1614

 

 Gründung einer Universität in Paderborn
1614 gründet Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg (reg. 1585-1618) die erste Universität Westfalens in Paderborn. Die "Academia Theodoriana" wird 1616 eröffnet und soll wie andere im Fürstbistum Paderborn bestehende Bildungseinrichtungen der Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete und Personengruppen dienen.
Da sie in erster Linie als Ausbildungsstätte von Priestern dient, verfügt sie lediglich über die zwei Fakultäten der Philosophie und Theologie. Im Jahre 1818 wird sie offiziell aufgelöst, besteht aber als katholische theologische Hochschule weiter. Das Aufhebungsdekret wird 1836 für unwirksam erklärt. Ab 1843 ist die Institution unter dem Namen "Seminarium Theodorianum" dem bischöflichen Priesterseminar angegliedert.
 
 

1620

 

 "Kipper- und Wipperzeit"
Im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs kommt es zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Die Landwirtschaft ist vor allem von durchziehendem Militär in Mitleidenschaft gezogen. Es mangelt an Lebensmitteln und Waren. Enorme Teuerungen sind die Folge. Eine Begleiterscheinung dieser wirtschaftlichen Folgeerscheinungen des Kriegs ist ein Währungsverfall. Er manifestiert sich besonders für die südlichen Teile Westfalens in der Kreditkrise auf der Frankfurter Ostermesse.
Um den zunehmenden Geldbedarf zu decken, wird besonders seit 1620 der Silbergehalt der Münzen reduziert. Auch durch Verkleinern und unerlaubtes Umschmelzen ist man in der Lage, Gewicht und Wert der Münzen zu verringern. Dieser Missstand, der besonders für untere Bevölkerungsschichten negative Konsequenzen hat, ist als "Kipper- und Wipperzeit" in die Wirtschaftsgeschichte eingegangen.
 
 

 

 Werbungen des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz in Westfalen
1618 kommt es zum Aufstand der böhmischen Stände. Sie erklären den Führer der protestantischen Union, den Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz (1596-1632), zum neuen König von Böhmen. Aufgrund seiner kurzen Regierungszeit hat er den Beinamen "Winterkönig" erhalten.
Friedrich V., der vor allem durch die Niederlande und den Herzog von Savoyen unterstützt wird, sucht 1620 durch Werbungen in Westfalen sein Heer zu vergrößern. Bei ihrem Durchmarsch richten die Truppen größere Schäden an.
 
 

August

 Geheime Übereinkunft des Bischofs von Münster mit dem Domkapitel
Im August 1620 schließt der münsterische Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) mit dem Domkapitel ein Geheimabkommen zur finanziellen Unterstützung der 1608 gegründeten katholischen Liga.
Den Hintergrund bildet der Böhmisch-pfälzische Krieg (1618-1623), der durch den Aufstand der böhmischen Stände gegen den Kaiser und die Wahl des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum König von Böhmen eingeleitet wird. Die Zahlung Ferdinands ist der einzige aktive Anteil, den Westfalen am Böhmisch-Pfälzischen Krieg innerhalb des Dreißigjährigen Kriegs hat.
 
 

1621

 

 Schädigungen durch Truppen des Herzogs Christian von Braunschweig
Der auf protestantischer Seite im Dienst des Prinzen Moritz von Oranien, des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz und des Königs Christian IV. von Dänemark kämpfende Herzog Christian von Braunschweig (1599-1626) trifft gegen Ende des Jahres 1621 in der Warburger Börde ein. Bis auf die Städte Warburg und Paderborn ist das Fürstbistum Paderborn ausgeliefert.
Am 02.01.1622 erobert sein Unterführer Hermann Otto von Limburg-Styrum (1592-1644) Lippstadt und schlägt die pfalz-neuburgische Besatzung in die Flucht. Durch diese Invasion erhält Christian einen festen Ausgangspunkt für seine militärischen Unternehmungen in Westfalen. Es kommt zur Eroberung Soests, wo er den Paderborner Domschatz an sich nimmt. Ende Januar 1622 nimmt er die Stadt Paderborn ein. Es folgen weitere Beute- und Erpressungszüge des Braunschweigers ins Münsterland.
 
 

 

 Neutralitätspatente für westfälische und niederrheinische Territorien
Seit 1566 tobt der Befreiungskrieg der niederländischen Stände gegen Spanien. Der 1609 auf zwölf Jahre geschlossene Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien, in dem die Unabhängigkeit der Generalstaaten faktisch anerkannt wird, läuft 1621 aus. Daraufhin erlassen die nördlichen Niederlande für die westfälische Grafschaft Mark und für das Herzogtum Kleve sowie Spanien für die Herzogtümer Jülich und Berg sowie für die westfälische Grafschaft Ravensberg Neutralitätspatente.
 
 

1622

 

 Vordringen der katholischen Liga in Westfalen
Als Reaktion auf die Einfälle des Herzogs Christian von Braunschweig (1599-1626) am Ende des Jahres 1621 und zu Beginn des Jahres 1622 dringt der Heerführer der katholischen Liga, Graf Johann Jacob von Bronckhorst zu Anholt (um 1580-1630), ins Herzogtum Westfalen vor. Spanisches und pfalz-neuburgisches Militär besetzt viele Orte in der Grafschaft Mark. Lünen, Soest und Paderborn werden zurück erobert.
 
 

Mai 15

 Strafgericht im Bistum Paderborn
Im Januar 1622 nimmt Herzog Christian von Braunschweig (1599-1626) die Stadt Paderborn ein. Er kämpft im Dreißigjährigen Krieg auf der Seite des Prinzen Moritz von Oranien, des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz und des Königs Christian IV. von Dänemark.
Nach der Rückeroberung des Fürstbistums Paderborn durch die Spanier findet am 15.05.1622 eine Zusammenkunft des Adels statt. Die Personen, die zuvor auf der Seite Herzog Christians von Braunschweig standen, werden verfolgt, insbesondere in Paderborn, wo die protestantische Minderheit der Bürger die Macht erlangt hatte. Ihre Führer Rören und Kannengiesser werden enthauptet und der Stadt die Privilegien bis 1639 entzogen. Die politische und religiöse Opposition der Stadt sind gebrochen.
 
 

November 1

 Überfall des Grafen Ernst von Mansfeld auf das Stift Münster
Graf Ernst von Mansfeld (1580-1626), der auf der Seite des zum König von Böhmen gewählten Friedrich V. von der Pfalz im böhmisch-pfälzischen Krieg kämpft, fällt am 01.11.1622 von den Niederlanden aus in das Fürstbistum Münster ein.
Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) hat erst kurze Zeit vorher die zur Verteidigung gegen Herzog Christian von Braunschweig (1599-1626) aufgestellten Stiftstruppen wieder abgezogen. Betroffen vom Überfall des Grafen von Mansfeld sind vor allem die Ämter Ahaus und Horstmar. Das Schloss Raesfeld fällt den Flammen zum Opfer.
 
 

1623

Februar 12

 Kapitulation der Stadt Dülmen
Der münsterische Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) ruft Truppen der Liga unter dem Grafen von Anholt zur Abwehr des protestantischen Grafen Ernst von Mansfeld (1580-1626) um Hilfe. Die Städte im Münsterland lehnen jedoch deren Einquartierung für den Winter ab. Sie begründen ihre Weigerung mit Verwüstungen durch bayerische Truppen im Jahre 1621.
Der Graf von Anholt und der kaiserliche General Matthias von Gallas (1584-1647) greifen die münsterländischen Städte daraufhin an. Am 12.02.1623 ergibt sich die Stadt Dülmen. Es folgen Coesfeld, Warendorf, Beckum, Steinfurt und Wiedenbrück. Der Widerstand der Städte hat einen hohen Preis. Sie werden in ihrer Selbstverwaltung stark beschränkt. So verlieren sie die Einkünfte aus der Akzise, einer Verbrauchssteuer, und ihre Privilegien. Die Rechte der Magistrate werden beschnitten und der landesherrlichen Kontrolle des Fürstbischofs von Münster unterworfen.
 
 

August 6

 Schlacht von Stadtlohn
Am 06.08.1623 findet auf dem sogenannten Blutkamp die Schlacht von Stadtlohn zwischen Johann Tserclaes Graf von Tilly (1559-1632) und den Grafen von Anholt auf der einen und Christian von Braunschweig (1599-1626) auf der anderen Seite statt.
Bei der Auseinandersetzung, die zwei Stunden dauert, sterben 6.000 von Christians Soldaten, 4.000 werden gefangen genommen. Er begibt sich mit den Resten seiner Truppen nach Bredevoort. Es handelt sich bei der Schlacht von Stadtlohn um eine der ersten großen Schlachten des Dreißigjährigen Kriegs.
 
 

1624

Juli 18

 Edikt zur Wahl von Zunft- und Innungsmeistern
Das Streben des Fürstbischofs von Münster, Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650), ist auf die Erneuerung des katholischen Glaubens in seinen Herrschaftsgebieten ausgerichtet. Allerdings bereitet gerade die Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete und Personengruppen im Fürstbistum Münster, dessen Niederstift als lutherisch gilt, zunächst große Probleme.
Erst durch die Stärkung seiner landesherrlichen Macht und die Anwesenheit ligistischer Truppen besitzt Ferdinand die Möglichkeit, seinen Befehlen Geltung zu verschaffen. Nachdem bereits sämtlichen Protestanten untersagt worden ist, Ratsstellen in den Städten zu besetzen, verbietet der Fürstbischof in einem Edikt vom 18.07.1624 Nichtkatholiken zudem als Zunft- und Innungsmeister tätig zu werden. Weitere Erfolge sind auf das Wirken der Orden von Jesuiten, Kapuzinern und Franziskanern zurückzuführen. Allerdings beschleunigen die religiösen Verfolgungen den wirtschaftlichen Niedergang der Städte, da viele wohlhabende Familien das Fürstbistum verlassen.
 
 

1629

Oktober 24

 Verkündung des Restitutionsedikts im Rathaus der Reichsstadt Dortmund
Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. (reg. 1619-1637) vom 06.03.1629 bestimmt die Rekatholisierung aller seit 1552 protestantisch gewordenen Bistümer und Stifte. Seine Durchsetzung im niederrheinisch-westfälischen Kreis obliegt dem Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650). Vor allem die Situation in der Reichsstadt Dortmund erfordert die Ergreifung von Maßnahmen.
Am 24.10.1629 wird das Restitutionsedikt im Rathaus der Stadt verkündet. Im Laufe der Zeit kommt es jedoch zu einer Stärkung der protestantischen Kräfte, sodass seit Mai 1631 ein Vorgehen gegen Protestanten in Dortmund unterbleibt. Nach der Einnahme der Stadt durch kaiserliche Truppen am 23.07.1632 bemüht sich die katholische Minderheit sogar um den Erhalt der evangelischen Kirchen. Mit dem Tod des Offizials Johann Klepping 1634 finden die nur mit geringem Erfolg betriebenen Rekatholisierungsmaßnahmen ein Ende.
 
 

1631

 

 "Cautio Criminalis" des Jesuiten Friedrich Spee
Im Jahre 1631 erscheint in anonymer Form die "Cautio Criminalis". Ihr Autor ist der im niederrheinischen Kaiserswerth bei Düsseldorf geborene Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld (1591-1635).
Spee ist seit 1623 als Domprediger und Professor in Paderborn tätig und erlebt die hier stattfindenden Hexenprozesse aus nächster Nähe mit. Auch zur Zeit der Entstehung seines Werks befindet er sich in Westfalen. In seinem Werk zweifelt er nicht etwa an der Existenz von Hexen, sondern lehnt im wesentlichen die Prozessführung gegen die Beschuldigten ab.
 
 

1632

Dezember

 Inbesitznahme westfälischer Städte durch den Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel
Der am 06.07.1630 in den Dreißigjährigen Krieg eingetretene König Gustav Adolf von Schweden (reg. 1611-1632) verspricht dem Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel (reg. 1602-1637) für seine Hilfe u. a. die westfälischen Fürstbistümer Corvey, Paderborn und Münster bzw. die Grafschaft Arnsberg. Trotz des Widerstands des kaiserlichen Generals Pappenheim gelingt es dem Landgrafen und seinen Verbündeten im Winter 1632 die Städte Werl, Unna, Dortmund, Haltern, Dülmen und Coesfeld zu besetzen.
Teilweise werden die schwachen Besatzungen von Bewohnern an der Verteidigung der Städte gehindert. Durch die Gegenwehr der kaiserlichen Truppen zum Abmarsch aus dem Fürstbistum Münster gezwungen, kommt es am 08.07.1633 bei Oldendorf zu einer Schlacht, die mit einer schweren Niederlage der Kaiserlichen endet.
 
 

1634

September 6

 Niederlage der Schweden bei Nördlingen
Am 06.09.1634 besiegen kaiserliche Truppen die mit Hessen verbündeten Schweden bei Nördlingen. Diese Niederlage bedeutet auch für Westfalen einen einschneidenden Wandel in den militärischen Kräfteverhältnissen.
Sie beschleunigt den Zerfall der protestantischen Kräfte und führt zu einer Defensivstellung des Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602-1637). Im Juli 1636 nimmt der kaiserliche Feldmarschall Johann von Götz (1599-1645) ihm die Städte Paderborn, Soest, Dortmund, Lünen, Werl und Hamm ab. Wilhelm überwacht Westfalen zwar zunächst noch über das Dreieck Lippstadt, Dorsten und Coesfeld und herrscht u. a. über das Fürstbistum Paderborn, doch mit dem Verlust Dorstens im Jahre 1641 ist die hessische Machtstellung im westfälischen Raum endgültig gebrochen.
 
 

1640

Oktober

 Verwüstung des Fürstbistums Paderborn durch die kaiserliche Armee
Nach der Niederlage der Schweden bei Nördlingen im Jahre 1634 scheint deren Abzug aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Sie können ihre Position jedoch an der Seite Frankreichs festigen und neue militärische Erfolge erzielen.
Kaiser Ferdinand III. (reg. 1637-1657) fürchtet, dass die sich unter Johann Banér (1596-1641) aus Böhmen zurückziehenden schwedischen Truppen in Westfalen verbleiben könnten. Um dies zu verhindern, schickt er seine Hauptarmee in diese Region. Im Oktober 1640 gelangen die kaiserlichen Truppen unter Erzherzog Leopold (1614-1662) ins Fürstbistum Paderborn. Nach einer fünftägigen Belagerung nehmen sie die Stadt Höxter ein. Die Notwendigkeit zur Überwinterung im Stift Paderborn führt zur erneuten Verwüstung des Fürstbistums.
 
 

1644

 

 Herrschaftskonsolidierung des Kurfürsten von Brandenburg in der Grafschaft Mark
Zwar stehen das Herzogtum Kleve und die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg schon mehrere Jahrzehnte unter brandenburgischer Verwaltung. Da aber die Besitzverhältnisse in den jülich-bergischen Herzogtümern zwischen den Anwärtern Brandenburg und Pfalz-Neuburg noch nicht geklärt sind, erfolgt die Administration im Namen beider Mächte.
Seit 1644 beginnt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") zur Verbesserung seiner Machtposition mit dem Aufbau eines stehenden Heeres. Um die faktische Herrschaft in der Grafschaft Mark zu erringen, erhöht er die Zahl der in Kleve-Mark stationierten Truppen auf 7.800 Soldaten und bringt sie an befestigten Plätzen der Grafschaft unter. Die Stände lehnen zwar zunächst die für den Aufbau und die Unterhaltung der Streitkräfte benötigten Mittel ab, bewilligen aber schließlich im Oktober 1644 die nötigen Steuern.
 
 

1647

 

 Verfügung zur Mitwirkung der so genannten Meistbeerbten bei der Steuerumlage
Die Anfänge der kleve-märkischen "Erbentage" lassen sich in die vierziger Jahre des 17. Jahrhunderts datieren. Es handelt sich um jährlich in den Ämtern oder Kirchspielen stattfindende Versammlungen, an denen die freien bäuerlichen Eigentümer und Angehörige des Adels teilnehmen.
Ihre Entstehung treibt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") vor allem mit einer Verfügung aus dem Jahre 1647 voran. In dieser wird die Umlage der von den Landständen bewilligten Steuern an die Teilhabe der so genannten Meistbeerbten geknüpft. Neben der anteilmäßigen Verteilung der Steuern innerhalb der einzelnen Steuerbezirke gehört auch die Zuweisung von Geldern für den Wege- und Brückenbau und für Hilfeleistungen von in Not geratenen Eingesessenen zu den Aufgaben der Erbentage. Ihre Institutionalisierung durch den fürstlichen Verwaltungsstaat dient als Mittel, um die landständischen Privilegien zu beschneiden und die gemeindliche Selbstverwaltung einzuschränken.
 
 

1648

Oktober 24

 Der Westfälische Frieden zu Münster und Osnabrück
Das als Westfälischer Frieden bezeichnete Vertragswerk zwischen Kaiser Ferdinand III. (reg. 1637-1657) und den deutschen Reichsständen auf der einen und Frankreich ( Friede von Münster, Instrumentum Pacis Monasteriensis [IPM]) bzw. Schweden ( Friede von Osnabrück, Instrumentum Pacis Osnabrugensis [IPO]) auf der anderen Seite beendet den Dreißigjährigen Krieg und gilt bis 1806 als Grundgesetz des Reichs. Es wird am 24.10.1648 in Münster unterzeichnet. Als Ereignis der europäischen Diplomatiegeschichte enthält der Westfälische Frieden Bestimmungen zur Verfassungsordnung im Reich, zu konfessionellen Fragen und territorialen Regelungen, die in Westfalen verhandelt werden und Auswirkungen auf diese Region haben.
Im Hinblick auf Westfalen ist die Frage der hessischen Satisfaktion, die in einem Nebenrezess vom 08.04.1648 geregelt wird, von Bedeutung. Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel (reg. 1637-1650) werden mehrere kleinere Gebiete und Zahlungen in Höhe von 800.000 Reichstalern zugesprochen. Als Pfänder erhält sie u. a. die westfälischen Festungen Coesfeld und Neuhaus, die im Gebiet des Fürstbischofs Ferdinand von Bayern (reg. Münster 1612-1650, reg. Paderborn 1618-1650) liegen. Neben der hessischen Satisfaktion spielt die Entschädigung Brandenburgs eine Rolle. Ihm wird das Fürstbistum Minden zugesprochen. Die Schweden erlangen das zum Fürstbistum Münster gehörende Amt Wildeshausen, das dem Erzstift Bremen angegliedert wird. Ansonsten bleiben die Territorialstrukturen im westfälischen Raum wie zu Zeiten vor dem Krieg bestehen. Entscheidender sind hier die konfessionellen Vereinbarungen.
Die in Osnabrück verhandelten Religionsfragen sind besonders für die in Westfalen liegenden reformierten Grafschaften und die Fürstbistümer von Bedeutung. Die Reformierten werden den lutherischen Reichsständen gleichgestellt und erhalten alle Rechte, die in den verschiedenen Reichsgesetzen seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 verankert sind. Als Basis für die Festlegung der Konfessionszugehörigkeit und der Besitzstände geistlicher Güter wird der 01.01.1624 vereinbart. Die Fürstbistümer Münster, Paderborn und das Herzogtum Westfalen bleiben als geistliche Territorien erhalten, während das Fürstbistum Minden säkularisiert wird.
 
 

1652

 

 Unterwerfung Herfords durch Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
Bereits 1647 unternimmt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") einen erfolglosen Versuch, Herford in seine Gewalt zu bringen. Als der Stadt, deren Reichsunmittelbarkeit erstmals 1631 vom Reichskammergericht bestätigt wurde, 1651 auf eine kaiserliche Anordnung die Rechte als Reichsstadt zurückgegeben werden sollen, lässt Friedrich Wilhelm eine Blockade und eine Handelssperre errichten.
Ein durch die Not der Bevölkerung heraufbeschworener Tumult gegen den Rat der Stadt nutzt der Brandenburger, um die Macht an sich zu ziehen. Am 26. bzw. 30.09.1652 lässt er sich in Herford huldigen und gliedert die Stadt in das Herrschaftsgebiet der Grafschaft Ravensberg ein.
 
 

1653

 

 Entstehung des Niederrheinisch-Westfälischen Reichsgrafenkollegiums
Auf den Reichstagen kommen die drei Kurien der Kurfürsten, der Fürsten und der Reichsstädte mit dem Kaiser zusammen, um über Fragen der Steuererhebung, der Reichsverfassung, der Rechtspflege, der Schließung von Verträgen sowie über Krieg und Frieden zu entscheiden. Dem Fürstenrat gehören auch die Reichsgrafen an, die auf verschiedene Kollegien aufgeteilt sind.
Auf dem Reichstag von 1653 lösen die Reichsgrafen des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises und Angehörige anderer Reichskreise ihre Zugehörigkeit zum Wetterauischen Reichsgrafenkollegium auf. Sie bilden von nun an ein eigenständiges Reichsgrafenkollegium, nämlich das Niederrheinisch-Westfälische, und besitzen eine eigene Kuriatstimme innerhalb des Fürstenrates. An der Spitze steht ein bzw. seit 1698 jeweils ein katholischer und ein evangelischer Direktor. 1747 versammeln sich zum letzten Mal beide Konfessionsgruppen auf dem westfälischen Grafentag in Köln.
 
 

1660

 

 Vergleich des Fürstbischofs von Paderborn mit Moritz von Büren
Der Jesuit Moritz von Büren (1604-1661) erkennt zwar die Zugehörigkeit der Herrschaft Büren zum Bistum Paderborn an, bestreitet aber die Landeshoheit des Fürstbischofs von Paderborn in diesem Gebiet. Fürstbischof Dietrich Adolf von der Recke (reg. 1650-1661) reagiert hierauf mit dem Einmarsch seiner Truppen.
Unter Hinzuziehung des Kaisers Leopold I. (reg. 1658-1705) schließen beide Parteien im Jahre 1660 einen Vergleich, in dem festgelegt wird, dass die Hälfte des Erbes Moritz von Bürens an die Jesuiten gelangen soll. Dieses bildet die Basis für den Bürener Fond, der später der Unterhaltung des Gymnasiums, der philosophisch-theologischen Fakultät und des Lehrerseminars in Büren dient.
 
 

August 20

 Beitritt des Fürstbischofs von Münster zum Rheinbund
Ausgelöst durch die Kaiserwahl 1658 wird auf Initiative des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn (reg. 1647-1673) im gleichen Jahr der Rheinbund gegründet. Die ihm beigetretenen Mächte verfolgen die Absicht, mit Hilfe dieser Organisation, der auch Frankreich angehört, ein Gegengewicht gegen den habsburgischen Einfluss im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu schaffen.
Der münsterische Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen (reg. 1650-1678) zögert seinen Anschluss an den Bund wegen der gegen Kaiser Leopold I. (reg. 1658-1705) gerichteten Tendenz hinaus. Erst während der Belagerung der Stadt Münster entschließt er sich am 20.08.1660 zum Beitritt, um einen stärkeren militärischen Rückhalt zu gewinnen.
 
 

August 24

 Landtagsabschied in Kleve-Mark
Seit 1644 beginnt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") mit der Errichtung eines stehenden Heeres, um seine Machtposition innerhalb und außerhalb seiner territorial zersplitterten Herrschaftsgebiete zu verbessern. Da die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Truppen einen hohen Kostenaufwand verursacht, kommt es wegen der Steuerforderungen des Kurfürsten häufig zu Konflikten mit den Landständen.
Aufgrund der schwachen Position, in der sich die kleve-märkischen Stände zu dieser Zeit befinden, kann der Landesherr in den Landtagsabschieden vom 24.08.1660 und vom 19.03.1661 seine Interessen weitgehend durchsetzen. Zwar wird ihnen u. a. das volle Steuerbewilligungsrecht zugesprochen. Allerdings ist die Entrichtung von Kontributionen für das stehende Heer bereits so etabliert, dass es sich hierbei nur noch um eine formale Angelegenheit handelt. Im Gegensatz zu den Ständen in anderen preußischen Gebieten behalten die Korporationen in Kleve-Mark noch verhältnismäßig viele Mitspracherechte in Hinblick auf die lokale und regionale Verwaltung.
 
 

1661

September 7

 Säckeedikt des Kurfürsten von Brandenburg
Bereits vor der Reformation kommt es zwischen den Erzbischöfen von Köln und den Grafen von der Mark bzw. den Herzögen von Kleve zu Konflikten hinsichtlich der Ausübung der Diözesanrechte und der geistlichen Jurisdiktion in Kleve und Mark. Auch der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") sucht während seiner Regierung jegliche Einmischung der kirchlichen Behörden in Köln in die Angelegenheiten seiner katholischen Untertanen zu unterbinden.
Im so genannten Säckeedikt vom 07.09.1661 verleiht er dem Anspruch auf die oberste Kirchengewalt (Summepiskopat) in seinen Territorien durch eine Drohung Nachdruck. Jeden, der seine geistliche Herrschaft anzweifelt, will er in einen Sack stecken und ins Wasser werfen lassen.
 
 

1663

 

 Erste regelmäßig verkehrende Wagenpost in Westfalen
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") lässt sich am 30.07.1649 ein Generalpostpatent für eine eigene Reitpost ausstellen. Die brandenburgische Post besitzt schnell einen guten Ruf, da sie billig, zuverlässig und schnell arbeitet.
Durch diese positive Bilanz ermutigt, errichtet der Postmeister Ellinghaus aus Lippstadt 1663 mit kurfürstlicher Erlaubnis die erste Wagenpost Westfalens. Sie befährt regelmäßig die Strecke von Minden über Herford, Bielefeld, Lippstadt, Hamm, Lünen und Dorsten bis ins niederrheinische Wesel und Kleve.
 
 

 

 Umwandlung des Leprosenhauses in Münster
Nach der Unterwerfung der Stadt Münster durch den Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen (reg. 1650-1678) im Jahre 1661 wird die Stiftung des städtischen Leprosenhauses Kinderhaus der landesherrlichen Aufsicht unterstellt. Bald entsteht der Plan, den Verwendungszweck für die außerhalb der Stadtmauern liegende Einrichtung den Erfordernissen der Zeit anzupassen und hier verwahrloste Kinder und Jugendliche unterzubringen. Diese sollen in einem angeschlossenen Werkhaus arbeiten.
1663 verfügt der Fürstbischof in einem Edikt, bettelnde Kinder in die Manufaktur einzuweisen. Erst 1672 kommt es erstmals zur Aufnahme von 26 Kindern. Allerdings missglückt das Vorhaben, diesen eine handwerkliche Berufsausbildung zu ermöglichen und mit Hilfe der Einrichtung zugleich Handel und Gewerbe zu fördern, da die städtischen Handwerker und Kaufleute der Institution ablehnend gegenüberstehen.
 
 

1666

 

 Vergleich von Kleve
1614 wurde im Vertrag von Xanten die faktische Teilung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg beschlossen, aber erst 1666 kann diese im Vertrag von Kleve endgültig durchgesetzt werden. Das linksrheinische Herzogtum Jülich und das Herzogtum Berg fallen an Pfalz-Neuburg, das beiderseits des Niederrheins gelegene Herzogtum Kleve und die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg sowie die Herrschaft Ravenstein (heute in Nordbrabant) an Brandenburg.
Das Ergebnis des sich im niederrheinisch-westfälischen Raum vollziehenden Erbfolgestreits ist für Westfalen von besonderer Relevanz, da es zu weiten Teilen in territoriale Beziehungen eingebunden wird, die bis in das 20. Jahrhundert bestehen oder nachwirken.
 
 

1670

 

 Verordnung zur Hausmusik im Kloster Wedinghausen
Hausmusik ist in der Frühen Neuzeit nicht nur im Bürgertum und im Adel verbreitet. Auch in westfälischen Klöstern ist das gemeinschaftliche Musizieren populär. Seinen Stellenwert bezeugt u. a. eine Verordnung des Abtes des Prämonstratenserklosters Wedinghausen in Arnsberg, die aus der Zeit um 1670 stammt. Die bis 1799 geltende Anordnung bestimmt als Voraussetzung für die Aufnahme in das Kloster die Fähigkeit des Novizen, mindestens ein Instrument spielen zu können.
 
 

1674

 

 Einführung der Akzise im Fürstentum Minden
Um sich eine neue Geldquelle zu erschließen, führt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (reg. 1640-1688, gen. der "Große Kurfürst") 1674 die Akzise im Fürstentum Minden ein. Gegen die Einführung dieser direkten Steuer auf Waren, die mit der heutigen Mehrwertsteuer vergleichbar ist, widersetzen sich die Landstände. Sie betrachten die Einführung der neuen Abgabe als einen Eingriff in ihre Rechte, da diese nicht ihrer Bewilligung unterliegt und sie nicht von ihrer Zahlung ausgenommen sind.
Die neue Steuer treibt die Preise für Lebensmittel in die Höhe und hat negative Auswirkungen auf den Handel mit den angrenzenden Territorien, weshalb sie 1682 im gesamten Fürstentum wieder abgeschafft wird. Zu zahlen sind von den Bewohnern weiterhin die Kontribution, der Viehschatz und die Haussteuer.
 
 

1684

Februar 4

 "Verordnung wegen Abschaffung der Mißbräuche in den Fasten"
Am 04.02.1684 wird in Lippe die "Verordnung wegen Abschaffung der Mißbräuche in den Fasten" erlassen. In dem Edikt werden verschiedene Weihnachts- und Fastnachtsbräuche untersagt.
Im Mittelpunkt des Verbots stehen Umzüge, die sich durch das Singen von Liedern und das anschließende Einsammeln von Geschenken, meistens in Form von Lebensmitteln, auszeichnen. Die Obrigkeit sucht vor allem den Lärm in der Öffentlichkeit, das Betteln und den ungebremsten Konsum der zuvor zusammengetragenen Nahrungsmitel zu unterbinden.
 
 


1700


1702

 

 Kegeln als Freizeitbeschäftigung in der Vogtei Schlangen in Lippe
In den Wirtshäusern der Frühen Neuzeit, den sogenannten Krügen, kommen die Bauern und die Unterschichten eines Ortes zusammen, um Neuigkeiten auszutauschen, gemeinsam zu trinken und zu spielen.
Das Kegeln, das als Form des Freizeitvergnügens seit dem 19. Jahrhundert beliebt und weit verbreitet ist, ist auch im 18. Jahrhundert schon bekannt. Bereits 1702 widmen sich die Bewohner der Vogtei Schlangen in der Grafschaft Lippe dieser Beschäftigung. Die ersten Kegelbahnen bestehen zunächst nur aus einer langen Holzbohle.
 

1704

 

 Eintreffen der "Buttlarschen Rotte" in Wittgenstein
Im Jahre 1702 gründet Margaretha von Buttlar (1670 - nach 1717) im hessischen Allendorf eine aus dem Pietismus hervorgegangene philadelphische Gemeinschaft, welche die Kirche, den Gottesdienst und die Sakramente ablehnt.
Im Jahre 1704 gewährt Graf Henrich Albrecht zu Sayn-Wittgenstein (1658-1723) der zirka 70 Personen umfassenden Gruppe den Hof Saßmannshausen bei Laasphe als Wohnsitz. In die Kritik gerät sie wegen ihres vermeintlich sexuell libertinistischen Charakters. Im Jahre 1705 kommt es wegen Gotteslästerung, Unzucht, Abtreibung und Mord an Säuglingen zum Prozess. Den Verteidigern der "Buttlarschen Rotte" gelingt es nicht, die Anklagepunkte zu widerlegen, woraufhin die Anhänger nach Hallenberg im Herzogtum Westfalen und dann nach Lügde in der Grafschaft Pyrmont fliehen.
 
 

1710

 

 Gründung der "Lippstädter Zeitung"
Mit ihrem Durchbruch um 1760 erlangt die Aufklärung in Deutschland eine über kleinere Kreise hinausgehende Wirkung und kann sich von einer geistigen zu einer sozialen Bewegung entfalten. Einen Beitrag hierzu leistet die Herausbildung des Zeitungs- und Zeitschriftenwesens, das sich auch in Westfalen im 18. Jahrhundert entwickelt. Bereits 1710 wird die "Lippstädter Zeitung" ins Leben gerufen. 1720 ist sie mit einer Auflage von 2.000 Stück weit verbreitet.
 
 

1711

 

 Erlass eines "rathäuslichen Reglements" in Minden
Während der Herrschaftszeit König Friedrich Wilhelms I. (reg. 1713-1740) kommt es zu einer grundlegenden Reform der Stadtverfassung. Ausschlaggebend hierfür ist das Interesse des Landesherrn an einer effizienteren Nutzung der Steuerkraft im Staatssinne. Aber auch die Beendigung der Misswirtschaft der Räte und die finanzielle Sanierung der Städte spielen eine Rolle.
Bereits 1711 wird in Minden ein so genanntes rathäusliches Reglement erlassen. Der früher existierende Rat wird durch den aus zwei Bürgermeistern und mehreren Ratsherren bestehenden Magistrat ersetzt. Diese sind nicht gewählt, sondern werden von staatlicher Seite auf Lebenszeit bestimmt und besoldet. Die landesherrlichen Verordnungen schaffen die städtische Selbstverwaltung endgültig ab und stellen die Stadtverwaltung unter staatliche Aufsicht.
 
 

1716

 

 Einführung der Akzise in den westfälischen Gebieten Preußens
Bereits 1716 wird die Akzise, die 1720 systematisch in ganz Preußen etabliert wird, in den westfälischen Landesteilen Lingen, Mark, Minden, Ravensberg und Tecklenburg eingeführt. Diese mit der heutigen Mehrwertsteuer vergleichbare indirekte Steuer auf Waren wird an den Toren der Städte eingetrieben. Die Einziehung und Verwaltung der Akzise erfolgt durch staatliche Steuerbeamte. Sie werden in ihrer Arbeit durch den Kriegs- und Domänenkammern angehörende Steuerräte kontrolliert.
Während die Akzise für den Landesherrn König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) eine einträgliche Einnahmequelle darstellt, die zudem von der Mitwirkung der Landstände unabhängig ist, bedeutet sie für die westfälischen Städte den Verlust der selbständigen Finanzverwaltung und eine Beschränkung der städtischen Selbstverwaltung.
 
 

1723

 

 Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen
Während der Bevölkerungsüberschuss im Mittelalter durch die so genannte Ostsiedlung und durch den Zuzug in Nachbar- und Hansestädte des Ostseeraumes aufgefangen werden kann, stehen diese Möglichkeiten im 17. und 18. Jahrhundert nicht mehr zur Verfügung. In Anbetracht der steigenden Bevölkerungszahlen und der wirtschaftlichen Stagnation sind die Städte zur Aufnahme von Menschen nur noch begrenzt in der Lage.
Bereits die vom Kölner Fürstbischof Joseph Clemens von Bayern (reg. 1688-1723) erlassene Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen von 1723 enthält Bestimmungen, die sich gegen die Gewährung des städtischen Bürgerrechts an mittellose Auswärtige aussprechen. Zum erstenmal regelt der Kurfürst Angelegenheiten, die sonst in der Verfügung der Städte lagen und schränkt so die städtische Selbstverwaltung zugunsten des frühmodernen Staates ein.
 
 

1723

 

 Errichtung des "General-Oberfinanz-Kriegs- und Domänendirektoriums"
Im Zuge seiner Verwaltungsreformen, die auch weitreichende Folgen für die westfälischen Territorien Preußens haben, konstituiert König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) das Generaldirektorium in Berlin. Es nimmt 1723 seine Tätigkeit auf und fungiert bis 1808 als Zentralbehörde für die innere Staatsverwaltung aller preußischen Herrschaftsgebiete. Das Generaldirektorium gliedert sich in vier Fachabteilungen, wobei das Sach- und das Territorialprinzip miteinander verknüpft sind.
Die zentrale Verwaltung der westfälischen Gebiete ist auf zwei Abteilungen verteilt. Während das III. Departement (Post- und Münzwesen) für die Grafschaft Mark zuständig ist, kümmert sich das IV. Departement (Kassen- und Rechnungswesen) um die Belange Mindens, Ravensbergs, Tecklenburgs und Lingens.
 
 

 

 Einrichtung von Kriegs- und Domänenkammern
Im Zuge seiner Verwaltungsreformen errichtet König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) im Jahre 1723 die dem Generaldirektorium in Berlin unterstehenden Kriegs- und Domänenkammern. Sie übernehmen die Provinzialverwaltung in den einzelnen Provinzen Preußens.
Die Grafschaft Mark untersteht der Kriegs- und Domänenkammer in Kleve, das Fürstentum Minden, die Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Lingen derjenigen in Minden. Die zentralen Aufgaben der Behörden liegen in der Einziehung, Verwaltung und Weitergabe der Steuern, in der Entfaltung des Gewerbes, der Landwirtschaft und des Verkehrs sowie in der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Die Verwaltungsverantwortung liegt überwiegend in der Hand auswärtiger Beamter.
 
 

1729

 

 "Berliner Vergleich" zwischen Friedrich Wilhelm I. von Preußen und Graf Moritz Casimir I. von Bentheim-Tecklenburg
Nach einem jahrzehntelangen Erbstreit einigen sich Graf Johann Adolf von Bentheim-Tecklenburg (1637-1704) und Graf Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels (gest. 1724), der Enkel Annas von Tecklenburg, im Vertrag von Lengerich 1699 darauf, dass letzterer einen Anteil an Tecklenburg und Rheda erhält. Allerdings zieht Graf Johann Adolf bereits 1701 vor den Reichshofrat in Wien, um die Entscheidung anzufechten. 1707 verkauft Graf Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels den ihm zugesprochenen Anteil an Tecklenburg an König Friedrich I. in Preußen (reg. 1701-1713). Die gesamte Grafschaft ist seit dieser Zeit faktisch preußisch. Mehreren kaiserlichen Beschlüssen auf Rückgabe Tecklenburgs an das Haus Bentheim kommt Friedrich Wilhelm I. von Preußen (reg. 1713-1740) nicht nach.
Im Jahre 1729 schließt er mit Graf Moritz Casimir I. von Bentheim-Tecklenburg (1701-1768) den Berliner Vergleich (auch Tecklenburger Vergleich genannt). Gegen eine einmalige Zahlung von 175.000 Reichstalern verzichtet Graf Moritz Casimir zugunsten Preußens auf die Grafschaft Tecklenburg. Im Gegenzug hierfür bleibt die Grafschaft Rheda dem Haus Bentheim erhalten. Außerdem werden dem Grafen die uneingeschränkte Landeshoheit in der Grafschaft Limburg und deren Reichsunmittelbarkeit von Preußen zugesagt.
 
 

1733

 

 Errichtung der staatlichen Saline Königsborn bei Unna
Die Gewinnung und der Verkauf von Salz sind in Westfalen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts bedeutsam. Sie gelangen verstärkt seit dem 18. Jahrhundert unter staatliche Kontrolle. Auch Preußen ist um die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Salinenwesens bemüht und errichtet eigene Salinen.
1733 wird die staatliche Saline Königsborn bei Unna in der Grafschaft Mark gegründet. Es handelt sich um die modernste und wichtigste Anlage in Westfalen. Noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird hier die Hälfte der insgesamt 10.000 bis 20.000 Tonnen Salz gewonnen. Auch die erste Dampfmaschine in Westdeutschland wird 1799 zum Hochpumpen der Sole auf der Saline Königsborn eingesetzt. In der Mitte des 19. Jahrhunderts setzt der Verfall des herkömmlichen Salinenwesens zugunsten des technisch betriebenen modernen Salzbergbaus ein.
 
 

1734

 

 Kreiseinteilung in Minden-Ravensberg
Im Zuge der Verwaltungsreformen werden unter König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) seit 1748 verschiedene Verordnungen erlassen, die überall in Preußen die Bildung von Landkreisen vorschreiben. Die seit 1719 gemeinsam verwalteten Territorien Minden und Ravensberg nehmen in diesem Zusammenhang eine Vorreiterposition ein, da hier bereits 1734 eine Unterteilung in jeweils zwei Kreise stattfindet. Die Grafschaft Mark wird 1753 in die vier Kreise Altena, Hamm, Hörde und Wetter untergliedert. Die über Jahrhunderte geltende Ämterverfassung mit dem Drosten oder Amtmann an der Spitze wird mit der Einrichtung von Kreisen in Westfalen bedeutungslos.
Die Leitung der Verwaltungsbezirke übernehmen sogenannte Landräte. Zu ihren Aufgaben zählt die allgemeine Verwaltung und die Aufsicht über die lokale Steuererhebung. Da sie dem örtlichen Adel entstammen, aber vom König eingesetzt werden, handelt es sich bei ihnen um staatliche Funktionsträger, die gleichzeitig als Vertrauensleute ihrer Standesgenossen im Kreis fungieren.
 
 

 

 Besetzung des Herzogtums Westfalen durch kaiserliche und dänische Truppen
In den Jahren 1734 bis 1735 führen Frankreich und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation einen Krieg um die Thronfolge in Polen. Clemens August von Bayern (1700-1761), der zu dieser Zeit Fürstbischof von Köln, Münster, Paderborn und Osnabrück ist, steht auf der Seite Frankreichs. Aus diesem Grund entzieht er sich seinen militärischen Verpflichtungen gegenüber dem Reich und weigert sich, die Kontingentstruppen seiner Herrschaftsgebiete zur Aufstockung der Reichsarmee zu senden.
Daraufhin nehmen kaiserliche und dänische Truppen in Westfalen das Herzogtum Westfalen ein. Preußische Truppen schlagen ihr Winterquartier in den Fürstbistümern Münster, Paderborn und Osnabrück auf. Auch das Domkapitel und die Landstände der verschiedenen Territorien Clemens Augusts missbilligen die Haltung des Fürstbischofs in diesem Konflikt. Angesichts des auf ihn ausgeübten Drucks gibt er nach und entsendet westfälische Kontingente zur Reichsarmee.
 
 

1748

 

 Aufhebung der Wehrpflicht in Teilen Westfalens
Im Jahre 1733 erlässt König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) das Kantonsreglement. Es bestimmt die Einteilung der preußischen Herrschaftsgebiete in Kantone, die jeweils einem Regiment zur Aushebung von Soldaten zugeordnet werden. Von der lebenslangen Wehrpflicht betroffen sind vor allem Bauern, Handwerker und Arbeiter. Die höheren Schichten sind von der Eintragung in die Rekrutierungslisten, der sogenannten Enrollierung, ausgenommen.
Durch die Flucht vieler junger Männer in benachbarte Gebiete kommt es im südlichen Teil der Grafschaft Mark sowie in den Grafschaften Tecklenburg und Lingen zu einem Mangel an Arbeitskräften, der dem dort ansässigen Gewerbe erheblichen Schaden zufügt. Aufgrund von wirtschaftspolitischen Erwägungen werden 1748 die genannten Gebiete von der Enrollierung und Aushebung ausgenommen.