Als eVergabe (=elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Aufgrund der neuen EU-Vergaberichtlinien wird die eVergabe sowohl für den LWL als auch für die Bieter verpflichtend. Beide Seiten sind an die elektronische Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses gebunden, der insbesondere folgende Punkte vorsieht:
- Elektronische Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung
- Unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und direkter Downloadzugang zu den Vergabeunterlagen
- Elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter
- Abgabe von Angeboten in elektronischer Form
Mit der eVergabe ermöglicht Ihnen die Zentrale Einkaufskoordination des LWL (ZEK) ein schnelles, kostengünstiges und transparentes Vergabeverfahren:
- Komfortale Bearbeitung der Angebotsunterlagen im AI-Bietercockpit
- Aktualität der Unterlagen und Informationen zum jeweiligen Vergabeverfahren
- Kurze Kommunikationswege zwischen Ihnen und der ZEK
- Angebotsabgabe rund um die Uhr - sieben Tage die Woche
- Keine Versandkosten
- Verringerung des Zustellrisikos
- Sofortige Empfangsbestätigung nach Angebotsabgabe