Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beim LWL
Die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten treffen den LWL in erster Linie im Rahmen von Beschaffungen verschiedenartiger Güter und Dienstleistungen. Durch die getätigten Beschaffungen hat der LWL einen Einfluss auf u.a. die Umwelt, den Schutz von Ressourcen sowie auf faire Arbeitsbedingungen. Der LWL sieht sich daher in der Pflicht, jede Auftragsvergabe nicht nur auf wirtschaftliche, sondern auch auf menschenrechtliche und umweltbezogene Kriterien zu überprüfen. Der LWL steht somit für eine nachhaltig orientierte Beschaffungspolitik, die gleichermaßen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt und in Einklang bringt.
Darüber hinaus erwartet der LWL auch von seinen Geschäftspartnern einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Hierfür wurden unter anderem die Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen definiert, die Geschäftspartner des LWL im Falle von Vertragsbeziehungen gleichermaßen einzuhalten haben.
Die Grundsatzerklärung wurde von dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in der vorliegenden Form verabschiedet und gilt für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Sowohl die Grundsatzerklärung als auch die Verhaltensregeln sind nachfolgend einsehbar:
Grundsatzerklärung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Verhaltensregeln für Lieferantenbeziehungen
Das Beschwerdeverfahren
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen abgegeben werden.
Das Verfahren beginnt mit einem Hinweis durch eine hinweisgebende Person, dessen Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigt wird. Dabei wird die hinweisgebende Person über die nächsten Schritte und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf informiert. Im Anschluss prüft der LWL, ob die Beschwerde in den Anwendungsbereich des LkSG fällt. Die Klärung des Sachverhalts findet gemeinsam durch den Beschwerdebeauftragen und die hinweisgebende Person statt. In der Lösungsfindung werden die Vorstellungen der hinweisgebenden Person miteinbezogen. Die daraus resultierende Abhilfemaßnahme wird im Anschluss umgesetzt. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme auch wirksam ist, wird diese zusammen mit der hinweisgebenden Person evaluiert und überprüft.
Wenn Sie Hinweise zu menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen geben möchten, können Sie dies über folgende E-Mailadresse:
lieferkette@lwl.org
Diese Adresse dient nicht für allemeine Beschwerden, Anfragen oder Hinweise. Nutzen Sie dafür bitte lwl@lwl.org.