Forschungsstelle "Westfälischer Friede": Dokumentation

DOKUMENTATION | Ausstellungen: 1648 - Krieg und Frieden in Europa

Textbände > Bd. I: Politik, Religion, Recht und Gesellschaft

GERD STEINWASCHER
Kampf um städtische Unabhängigkeit und konfessionelle Selbstbestimmung - Osnabrück während des Dreißigjährigen Krieges und der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden

Am 25. Oktober des Jahres 1648 herrschte in Osnabrück keine euphorische Stimmung über die Meldung des abgeschlossenen Friedens. [1] Es wurde zwar offiziell gefeiert, doch jeder Bürger wußte, daß das Schicksal der Stadt damit keineswegs entschieden war. Es ist bezeichnend, daß die Unterzeichnung des Friedensvertrages in Osnabrück eine sehr praktische Konsequenz hatte: Der Abbruch der bischöflichen Zwingburg und Residenz im Nordwesten der Stadt wurde beschleunigt, ja nahm zeitweise die Form eines Volksfestes an. Die Stadt reagierte auf den Frieden folglich mit einer Kampfansage an den alten und neuen Landesherrn.

Osnabrück war also nicht nur Ort der Friedensverhandlungen, die Stadt war auch Gegenstand des Disputs, so wie das Hochstift Osnabrück insgesamt zur Verhandlungsmasse gehörte. In der Stadt selbst agierten deshalb nicht nur die zahlreichen Gesandten, sondern auch die Vertreter der Landstände des Hochstifts Osnabrück. Der Friedenskongreß tagte also in einer auch lokal aufgeheizten Atmosphäre. Man verhandelte in einer Stadt, die um politische Unabhängigkeit kämpfte, zugleich aber auch um ihre Konfession bangen mußte. Wie war es zu dieser Situation gekommen?



I. Osnabrück zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges

Im Fürstbistum Osnabrück spielte die Stadt Osnabrück, die vor dem Dreißigjährigen Krieg etwa zwischen 6.000 und 8.000 Einwohner hatte, die Rolle eines wirtschaftlichen und politischen Zentrums. [2] Auch wenn die Osnabrücker Bischöfe im Mittelalter die Stadt verließen und ihre Residenz nach Iburg oder Fürstenau verlegten, blieb ihnen Osnabrück nicht verschlossen. Als sich im 16. Jahrhundert mit der Kanzlei eine ständige fürstbischöfliche Verwaltung herausbildete, erhielt diese ihren festen Platz in Osnabrück und verband durch ihre Lage im Schnittpunkt zwischen Dom und Marienkirche die wichtigsten Machtpole des Fürstbistums. Osnabrück war zwar seit dem 12. Jahrhundert auf dem Weg zu einer vom bischöflichen Landesherrn weitgehend unabhängigen Stadt. Versuche im 15. Jahrhundert, auf die Bischofswahl Einfluß zu nehmen, konnten allerdings vom Domkapitel abgewehrt werden, das sich - ebenso wie die Ritterschaft - durch die 16fache adlige Ahnenprobe gegenüber dem Bürgertum abschloß. [3] Die städtische Selbstverwaltung war seit 1348 durch eine Sate (Satzung) festgeschrieben, die im Grundsatz bis zum Ende des Ancien Régime Gültigkeit behielt. Der alte, stillsitzende Rat und die Vertreter der Gilde und Wehr bildeten seit dem ausgehenden Mittelalter die Stände, ohne die wichtige Entscheidungen kaum getroffen werden konnten.

Schon auf diese Weise war die Handwerkerschaft der Stadt, die in elf Gilden organisiert war, an den Regierungsgeschäften beteiligt. Zwar gehörte Osnabrück der Hanse an, doch war sie keinesfalls eine Stadt der Fernhändler. Wirtschaftlich und politisch war sie in den Kreis der westfälischen Hansestädte eingebunden, ökonomisch dominierend war sie nur in der näheren Region. Überregional bedeutend war die Osnabrücker Legge, die Weberei bestimmte ohnehin das städtische Gewerbe, die Leinwand blieb der wesentliche Exportartikel der städtischen Kaufmannschaft. Der von Friedensgesandten geäußerte Eindruck einer von der Landwirtschaft geprägten Stadt war keineswegs übertrieben. Die Landwirtschaft blieb ein Pfeiler der städtischen Ökonomie, auf die man bei der Ansetzung von Ratssitzungen Rücksicht zu nehmen hatte. In Form von Laischaften wurde die Weidewirtschaft vor den Toren der Stadt genossenschaftlich organisiert.

Osnabrück war seit der Reformation, die Fürstbischof Franz von Waldeck durch Hermann Bonnus in Stadt und Hochstift 1543 hatte einführen lassen, eine mehrheitlich lutherische Stadt. [4] Während im Fürstbistum nach der Zurücknahme der Reformation im Jahre 1548 ein bis in den Dreißigjährigen Krieg anhaltender konfessioneller Schwebezustand eintrat, der selbst das Domkapitel bis zum ausgehenden 16. Jahrhundert bestimmte, hielt die Mehrheit der Bürger am neuen Glauben fest. Zwar blieb mit der Dompfarrei und der Pfarrei der Stiftskirche St. Johann sowie dem Dominikaner- und einem Klarissenkloster der katholische Glaube in der Stadt präsent, doch war die lutherische Lehre - anders als im übrigen Fürstbistum - durch ein städtisches Konsistorium abgesichert.

Das Domkapitel wählte aus taktischen Erwägungen bevorzugt evangelische Administratoren, die trotz ihrer Schwächung durch fehlende päpstliche und z.T. auch kaiserliche Bestätigung am Ausbau ihres Territoriums zu arbeiten verstanden, vor allem aber zu verhindern wußten, daß das Land in den nahen niederländisch-spanischen Konflikt direkt einbezogen wurde. Gegen Ende des Jahrhunderts verschärften sich aber auch in Osnabrück die konfessionellen Gegensätze. Das bis dahin simultan von Stadt und Domkapitel unterhaltene Gymnasium am Dom erhielt nach der Entlassung der evangelischen Lehrer mit der Neugründung eines Ratsgymnasiums Konkurrenz, was zu harten Auseinandersetzungen führte. Im Domkapitel setzte sich eine Fraktion durch, die auf Rekatholisierung drängte. Noch aber deckte die imponierende Gestalt des Administrators Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel, der auch von den Katholiken seines Hochstifts geschätzt wurde, die Gegensätze zu. [5] Er sorgte auch noch dafür, daß der drohend näherrückende Krieg auf Osnabrück nicht unmittelbar übergriff. Mit seinem Tod im Jahre 1623 aber war klar, daß diese Zeiten mühevoll aufrechterhaltener Duldung der Konfessionen auch im Fürstbistum Osnabrück vorbei waren.



II. Osnabrück unter katholischen Fürstbischöfen

Die Wahlen der beiden folgenden katholischen Bischöfe Eitel Friedrich von Hohenzollern und Franz Wilhelm von Wartenberg standen unter dem Druck der Kriegsereignisse. [6] Das Domkapitel hatte, obwohl nun nur noch katholische Kandidaten in Frage kamen, äußeren Einfluß bei der Wahl abzuwehren. Beide Bischöfe waren aber von den militärischen Erfolgen der Liga abhängig. Die Stadt selbst verfolgte eine defensive Politik. Man verlangte Neutralität und vor allem das Festschreiben der konfessionellen Verhältnisse. Drohende Einquartierungen durch ligistische und protestantische Truppen wehrte man mit Geldzahlungen ab, die Stadtbefestigung wurde notdürftig ausgebaut, sogar einige Söldner angeworben.

Die Hoffnungen, mit den beiden katholischen Bischöfen auf der bisherigen Basis weiterzuleben, erfüllten sich nicht. Das Domkapitel verweigerte der überwiegend lutherischen Ritterschaft und der Stadt die Bestätigung ihrer Privilegien in der Wahlkapitulation, Eitel Friedrich von Hohenzollern erstickte im eigenen Interesse Versuche der Stadt, die Bestätigung und Erweiterung ihrer Vorrechte vom Kaiser zu erlangen, im Keim. Mit dem Bischof kamen im Dezember 1624 Jesuiten in die Stadt, auch die Kalenderreform mußte vom Rat akzeptiert werden. Eine Rekatholisierung der lutherischen Pfarrkirchen der Stadt blieb im Gegensatz zu den Landpfarreien aber aus.

Diese war erst Franz Wilhelm von Wartenberg vorbehalten, dessen Wahl im Oktober 1625 eine dänische Belagerung der Stadt zur Folge hatte, bei der es den Dänen gelang, unter dubiosen Umständen zwei Domherren aus der Stadt zu entführen. Es nutzte der Stadt wenig, daß sie auch angesichts der dänischen Militärmacht auf Neutralität bestand und dabei den Schulterschluß mit Domkapitel und Ritterschaft äußerlich wahrte. Die Mitglieder des Domkapitels verließen die Stadt und reisten dem neuen Bischof entgegen, mit dem sie - gesichert durch ligistische Truppen - zum Jahreswechsel 1627/28 zurückkehrten.

Der Einzug Franz Wilhelm von Wartenbergs in Osnabrück am 12. März 1628 hatte einen anderen Charakter als der seines Vorgängers. Der von Jesuiten erzogene Wittelsbachersproß war nicht geneigt, sich von den verbrieften Rechten der Stadt einschränken zu lassen. Die Bürger wurden entwaffnet und Militär in die Stadt gelegt. Der Bischof betrieb ohne jede Rücksicht und unter Anwendung von Gewalt die Rekatholisierung der Stadt, belegte das bei der Reformation aufgelöste Barfüßerkloster mit Franziskanern und betrieb erfolgreich die Gründung einer Jesuitenuniversität im ehemaligen Augustinerkloster. Das evangelische Ratsgymnasium wurde geschlossen. Auch in die Zusammensetzung des Rates am traditionellen Handgiftentag (2. Januar), dem Tag der Wahl und der Verpflichtung des neuen Rates, griff er 1629 ein und erzwang die Einsetzung eines ihm genehmen Rates. Schon im Mai 1628 begann er mit dem Bau der Petersburg [7] im Südosten der Stadt, einer bischöflichen Zwingburg, von der aus die Stadt militärisch beherrscht wurde und in der auch das Residenzschloß entstehen sollte.

Franz Wilhelm von Wartenberg nahm mit seiner Politik in Kauf, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der vermögenden protestantischen Familien die Stadt verließ. 1629 hatten bereits über 100 Familien Osnabrück den Rücken gekehrt, die Prediger waren ohnehin sofort ausgewiesen worden. Trotz aller Maßnahmen wie Steuerfreiheit für Katholiken gelang keine schnelle Umkehr der konfessionellen Verhältnisse. 1629 zählte man 255 katholische Haushaltungen in der Stadt. 138 evangelische Haushaltungen waren so verarmt, daß sie zu dieser Zeit zahlungsunfähig waren. [8] Die restliche Bevölkerung trug zeitweise die gesamte Steuerlast, so auch die Kosten für die einquartierten ligistischen Truppen. Dennoch blieb die Mehrheit der Bevölkerung evangelisch. Die Schilderung des Osnabrücker Schuhmachermeisters Bellinckhausen, der die dramatischen Jahre in einer Chronik gekonnt festhielt [9], verbreitete Hohn und Spott über die in der Stadt herrschenden Katholiken.



III. Osnabrück unter schwedischer Herrschaft

Kaum mehr als sechs Jahre blieben Franz Wilhelm von Wartenberg, um die Verhältnisse in seiner Haupt- und Residenzstadt zu verändern. 1632 hatte er noch mit großem Aufwand die baulich nicht ganz vollendete Karls-Universität eröffnet. [10] Die Niederlage der Liga bei Oldendorf an der Weser im Juni 1633 veränderte aber sehr schnell die Situation in Osnabrück. Als die schwedischen Truppen am 13. August 1633 vor der Stadt erschienen, hatte der Bischof diese bereits verlassen. Zum ersten und einzigen Mal wurde Osnabrück im Dreißigjährigen Krieg gezielt und dauerhaft belagert. Der Angriff der Schweden erfolgte im Nordwesten der Stadt, wo das Gelände nicht morastig war und man sich in Deckung der Stadtmauer nähern konnte. Große Schäden entstanden bei der Belagerung nicht. Am 12. September 1633 wurde die Stadt von den Kaiserlichen aufgegeben, die sich in die Petersburg zurückzogen, wo sie am 5. Oktober endgültig kapitulierten.

Damit begann eine fast zehnjährige schwedische Besatzungszeit [11], unter der die Einwohner der Stadt nicht weniger zu leiden hatten. Mußte die Stadt dem ligistischen Grafen Anholt 1623 39.000 Reichstaler zahlen und dabei vergeblich auf die Hilfe von Ritterschaft und Domkapitel hoffen, so hatte man nun von insgesamt 60.000 Reichstalern 40.000 aufzubringen, um die schwedischen Forderungen für eine Verschonung der Stadt zu erfüllen. Während die Ritterschaft auch diesmal nicht belastet wurde, hatte das Domkapitel 20.000 Reichstaler beizusteuern, was den Osnabrücker Domschatz erheblich zusammenschmelzen ließ. Zudem mußte die Stadt eine schwedische Garnison von 600 Mann beherbergen und verpflegen.

Dennoch war für die Mehrheit der Bürgerschaft zumindest die religiöse Unterdrückung beendet. Man rief die vertriebenen Ratsherren und evangelischen Prediger zurück, doch nicht alle konnten oder wollten diesem Ruf folgen. Das evangelische Ratsgymnasium wurde zum dritten Mal innerhalb von neun Jahrzehnten ins Leben gerufen und die Kalenderreform rückgängig gemacht. Eine Verfolgung der katholischen Bevölkerung blieb im wesentlichen aus. Vereinzelt kam es zu Übergriffen gegen Jesuiten und Franziskaner, die die Stadt bald verließen. Dies galt zunächst auch für die meisten Mitglieder des Domkapitels. Der katholische Besitzstand in der Stadt aber blieb in der Form von 1623 auch unter schwedischer Herrschaft weitgehend gewahrt.

Die Herrschaft über das Hochstift Osnabrück und damit auch über die Stadt wurde einem illegitimen Sohn Gustav Adolfs, Gustav Gustavson, übertragen, der Ende Januar 1634 die Huldigung der Stände in Osnabrück entgegennahm. Da Gustavson sich bis 1639 fast ausschließlich im schwedischen Heer aufhielt, lag die Regierungsgewalt in den Händen seines Hofmeisters und seiner Räte. Zwischen diesen und der protestantisch dominierten Bürgerschaft entwickelte sich fortan ein Kleinkrieg um Einquartierungen, Kontributionen und Festungsarbeiten. Diese Spannungen wurden durch den Umstand verschärft, daß die schwedische Seite zunehmend Toleranz gegenüber den Katholiken der Stadt wahrte, das Domkapitel weitgehend von Kontributionen und Einquartierungen verschonte, ja Gustavson sogar das vor der Stadt gelegene, strategisch wichtige Benediktinerinnenkloster auf dem Gertrudenberg restituierte. Vor allem aber ging es dem Rat darum, von der städtischen Unabhängigkeit, die schon durch die Anwesenheit einer schwedischen Garnison gebrochen war, zu retten, was zu retten war.

Am Handgiftentag 1636, zu einer Zeit, als kaiserliche Truppen nochmals erfolglos vor der Stadt standen, wählte man in Osnabrück mit Wilhelm Pelzer einen Mann zum Bürgermeister, der dieser Aufgabe gewachsen schien. Der promovierte Jurist und erfahrene Syndikus gehörte zu den Emigranten, die 1633 in die Stadt zurückgekehrt waren. Die Entscheidung für Pelzer war zugleich eine Entscheidung gegen den seit 1633 regierenden Bürgermeister Albert Modemann, einen gleichfalls promovierten Juristen und ebenso wie Pelzer Emigrant in der Wartenberg-Phase. Der Machtkampf zwischen den beiden war eine wesentliche Ursache für die nun einsetzende zweite große Welle der Hexenverfolgung in Osnabrück. [12]

Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte es unter Bürgermeister Rudolf Hammacher eine erhebliche Zahl von Hinrichtungen von Frauen gegeben, die aber keinen konkreten politischen Hintergrund hatten, sondern eher das unsichere Klima in einer konfessionell gespaltenen und von der Pest betroffenen Stadt widerspiegelten. Pelzer zielte aber mit seinen Verfolgungsmaßnahmen auf den politischen Konkurrenten Modemann, dessen Mutter - neben anderen Frauen der städtischen Oberschicht - ein Opfer der Prozeßlawine wurde. Da Modemann inzwischen Rat Gustavsons war und somit Vertreter der Landesherrschaft, verlagerte sich der Konflikt schnell auf eine höhere politische Ebene und gewann damit eine für zahlreiche Frauen der Stadt verhängnisvolle Eigendynamik: Durch die Hexenprozesse wurden die städtischen Privilegien gegen absolutistische Einmischungsversuche des Landesherrn verteidigt, dem man ohnehin nur unter Vorbehalt gehuldigt hatte. Als Gustavson 1639 persönlich in Osnabrück die Regierungsgeschäfte übernahm, kulminierte der Streit. Pelzer mußte 1640 gegen den Willen der Wahlmänner unter wüsten Drohungen Gustavsons das Feld räumen. In der Stadt war die Stimmung gespalten. Breite Teile der Bevölkerung begrüßten die Prozesse, schon weil diesmal auch die Oberschicht betroffen war. Insbesondere die evangelischen Prediger der Pfarrkirche St. Marien aber wandten sich gegen die Verfolgungen und nahmen sogar die zeitweise Schließung ihrer Kirche hin. Es war wohl nur den Drohungen Gustavsons zuzuschreiben, daß der nach wie vor populäre Pelzer 1641 nicht auf die vakant gewordene Stelle eines Stadtsyndikus gesetzt wurde. Der neue regierende Bürgermeister Meyer, der an Pelzers Stelle trat, war eher ein Spielball der divergierenden Interessen in der Stadt.

Die Verhältnisse in Osnabrück waren also gespannt, als Weihnachten 1641 in Hamburg der Präliminarfrieden Osnabrück neben Münster zur Kongreßstadt für die Friedensverhandlungen bestimmte. Die komplizierten Verfassungsverhältnisse, die die sozialen Gegensätze in der Stadt auffingen, stellten die städtische Politik in Krisenzeiten vor große Probleme, ja machten diese häufig unbeweglich. Davon war der katholische Rat zwischen 1629 und 1633 ebenso betroffen wie der protestantische Rat in den übrigen Jahren. Eine von den Ständen praktizierte Verweigerungshaltung beeinträchtigte vor allem die städtische Finanzpolitik. Die Stadt war hoch verschuldet, weniger bei ihren eigenen Bürgern, sondern vor allem in der näheren und weiteren Region. Dies gefährdete den Handel der städtischen Kaufleute und damit deren Verbleib in der Stadt. Die Stadt verlor wohl auch in der schwedischen Zeit weiter an Bevölkerung, in welchem Umfang dies geschah, ist ein noch offenes Forschungsfeld.



IV. Osnabrück während der Friedensverhandlungen [13]

Rat und Bürgerschaft sahen den Friedensverhandlungen mit großer Sehnsucht entgegen, denn das Verhältnis zum schwedischen Militär verschlechterte sich zusehends. Angesichts der bevorstehenden Neutralisierung und des damit notwendigen Abzugs der schwedischen Truppen aus der Hasestadt war die Bereitschaft, Einquartierungen und Kontributionen hinzunehmen sowie schuldig gebliebene Gelder an das Militär abzuführen, weiter gesunken. Je näher der Kongreßbeginn heranrückte und je mehr Quartieranfragen die Stadt erreichten, um so selbstbewußter wurden die Osnabrücker. Man ließ sich nicht mehr von martialischen Drohungen Gustavsons beeindrucken, der der Stadt das Schicksal Magdeburgs ankündigte, vielmehr schickte man den neuen Syndikus Böger zu Verhandlungen direkt nach Stockholm und suchte den Kontakt zu den schwedischen Friedensgesandten.

Man hatte mit der Taktik, einen Keil zwischen das schwedische Militär und die schwedische Diplomatie zu treiben, schließlich Erfolg. Johann Salvius, vom Rat mit Bestechungsgeldern geködert, trat für die Stadt ein. Als der kaiserliche Bevollmächtigte Johann Krane am 4. Juni 1643 Osnabrück vom Eid auf Kaiser und Bischof für die Kongreßzeit entband, drohte das schwedische Militär in der Stadt noch mit der Zwangseintreibung der schuldigen Gelder. Doch auch Gustavson mußte sich den Gegebenheiten beugen und die Stadt verlassen. In Osnabrück war man nun unabhängig wie kaum jemals zuvor, man besaß wieder die militärische Hoheit über das Stadtgebiet, ja kam sogar in den Besitz der so verhaßten bischöflichen Petersburg.

Trotz dieses Erfolges waren die strukturellen Probleme keineswegs gelöst. Mit dem Abzug der schwedischen Truppen sank die Zahlungsmoral der Bürger auf einen neuen Tiefpunkt. Die dringend benötigten Gelder, um die eintreffenden Gesandten mit Geschenken empfangen zu können, waren kaum zu erhalten. Ebenso schlecht war es um die Moral der städtischen Wachen bestellt. Dabei war es nun die Aufgabe der Stadt, die Neutralität der Stadt und damit die Sicherheit der Gesandten zu gewährleisten. Drohungen des Rates, später dann der Gesandten, änderten nichts an diesem jahrelangen Drama, das weder durch Geld- noch durch Kerkerstrafen gelöst werden konnte.

Dabei war man sich in Osnabrück durchaus bewußt, daß die Stadt eigentlich wichtige Voraussetzungen für die Abhaltung eines Kongresses dieser Bedeutung nicht erfüllte. Die einzige Druckerei der Stadt hatte ihren Betrieb eingestellt. 1643 versuchte man vergeblich, Petrus Lucius in Rinteln zur Eröffnung einer Druckerei in Osnabrück zu bewegen. Manche aus dem Süden nach Osnabrück kommende Gesandte empfanden den Aufenthalt in den westfälischen Kongreßstädten als Zumutung. Ihre Klagen galten vielleicht mehr dem Klima als den hygienischen Verhältnissen, die so ungewöhnlich nicht gewesen sein dürften. Natürlich hatte Osnabrück seine Schmutzecken: Der Neue Graben, das stehende Gewässer zwischen Alt- und Neustadt, dürfte eine Kloake gewesen sein. Auch dauerte es bis zum 16. November 1647, bis der Rat sich entschloß, aus den wohl häufigen Beschwerden der Gesandten den Schluß zu ziehen, eine Art Müllabfuhr zu bestellen, die jeden Samstag die Gassen von Misthaufen zu reinigen hatte. War es aber nicht noch peinlicher, daß im Herbst 1645, also schon während der Verhandlungen, das neue Rathaus ohne richtiges Dach dastand?

Eindeutiger ging man nun gegen weiterhin erfolgende Denunziationen von Hexereien vor. Als man 1647 nochmals zwei Knaben wegen des Verdachts der Hexerei vernommen, ein gerichtliches Verfahren eröffnet und sogar ein Gutachten der Universität Rinteln eingeholt hatte, wurde man sich noch früh genug bewußt, welches Aufsehen ein Hexenprozeß bei den Gesandten erregen mußte. Konnte sich der Rat hier durchsetzen, so mußte er andererseits hinnehmen, daß die Stände die durchaus noch vorhandene vermögende Oberschicht zu bremsen verstanden: Mühsam war es, die spartanische Hochzeitsordnung der Stadt zu lockern; schließlich verbot man gar zeitweise den Ausschank des qualitätvolleren Mindener Biers. Es waren alles andere als gesellige Zeiten!

Der Kongreß selbst machte weniger Probleme als man annehmen mag, vor allem wenn man sich vor Augen hält, wie rasch sich die Zahl der in Osnabrück Lebenden erhöhte. Als 1659 die Stadt Augsburg in Osnabrück anfragte, wie man mit den Gesandtschaften umgegangen sei, weil man als Kongreßstadt für Verhandlungen zwischen Frankreich und Spanien ins Gespräch gekommen war, fand man in Osnabrück folgendes bemerkenswert: Erstens habe man keine zusätzlichen Wachen einstellen müssen, sondern dies durch die Bürgerschaft erledigt. Zweitens habe man die kaiserlichen, königlichen, kurfürstlichen und andere außerordentliche Gesandtschaften durch die Ratsmitglieder mit einer Anzahl bewaffneter Bürger am Stadttor empfangen, willkommen geheißen und unter Salven aus Musketen und Kanonen in die Quartiere begleitet. Drittens seien diese Quartiere unter Aufsicht des Rates von den Gesandten bezahlt worden, ohne daß es zu Beschwerden gekommen sei. Viertens habe man die wichtigsten Gesandten und vor allem solche, von denen man selbst Unterstützung bei den Verhandlungen erhoffte, mit Wein, Fischen und anderen Aufmerksamkeiten bedacht. Und fünftens sei zum Glück keine bedeutende Straftat aus den Kreisen der Gesandtschaftsmitglieder zu beklagen gewesen. Kleinere Zwischenfälle, die zumeist in der Nacht durch Diener oder Angehörige der Gesandtschaften verursacht worden seien, habe man so lösen können, daß die Übeltäter von der Wache ergriffen und inhaftiert und dann durch die Gesandten selbst bestraft worden seien.

Über die Unterbringung der Gesandtschaften in Osnabrück durch eine hierfür eingesetzte Ratskommission ist leider wenig bekannt. Daß durch den Bevölkerungsverlust wirklich geeignete Wohnungen leerstanden, ist eher unwahrscheinlich. Es fällt auf, daß die Gesandten, soweit sie sich dies leisten konnten, die Höfe der Geistlichen und des Adels vorzogen. Die Schweden belegten das wohl größte Quartier an der Nordseite der Großen Domsfreiheit, das zuvor Gustavson innegehabt hatte. Die Dänen, der brandenburgische Gesandte Graf Sayn-Wittgenstein und der kaiserliche Prinzipalgesandte Graf von Trauttmansdorff bewohnten adelige Höfe am Neuen Graben und in der Hakenstraße. Fehlende Bequemlichkeit wurde durch aufwendige Umbauten beseitigt, wie sie vom spanischen Gesandten de Saavedra überliefert sind, der offenbar in der Krahnstraße in einem Bürgerhaus unterkam. Für katholische Gesandte war ansonsten das Dominikanerkloster eine geeignete Herberge, die bayerischen Gesandten wohnten auf der Freiheit des katholischen Stifts St. Johann in der Neustadt. Wer über wenig Geldmittel verfügte, mußte bei Osnabrücker Familien eine Unterkunft suchen. Wie einfach es da zuging, hat der Baseler Delegierte Wettstein geschildert [14], der bei einem Wollweber zur Miete wohnte.

Die Anwesenheit der Gesandten wurde von Handel und Handwerk der Stadt natürlich ökonomisch ausgenutzt. Der Rat hatte alle Mühe, hier die Kontrolle zu wahren. Dies galt für die Preise, für die Münzqualität und die Wechselkurse, die schon früh von den Gesandten moniert wurden. Der schwedische Gesandte Oxenstierna beschwerte sich im Dezember 1644 beim Rat über das hohe Preisniveau und drohte gar mit einem Abzug der Gesandten. Der Rat kam den Forderungen sofort nach, verbot den Handel vor den Toren der Stadt, bestimmte einen Marktvogt und verpflichtete die Bürgerschaft von der Kanzel herab auf die neue Linie. Man ergriff zudem die Gelegenheit, Maße und Gewichte in der Stadt zu überprüfen und vor allem zu vereinheitlichen.

Das hohe Preisniveau lag nicht zuletzt an den zahlreichen, neu erhobenen Zöllen, die den Warenfluß lähmten. Vergeblich versuchte die Stadt zusammen mit Münster hiergegen vorzugehen. Widerstand gab es auch gegen Versuche der Gesandtschaften, auswärtige Krämer für den Handel mit Waren zu privilegieren - notfalls ging man sogar gewaltsam gegen diese vor, was im März 1648 zwei hamburgische Krämer, die unter dem Schutz Oxenstiernas standen, in Osnabrück erleben mußten. Auch wenn die Versorgung der Gesandtschaften in vieler Hinsicht, wohl vor allem in bezug auf Luxusgüter, am städtischen Markt vorbeigegangen sein wird, so zeigt dieses Beispiel doch, daß man in der eigenen Stadt die Kontrolle behielt.

Zwischenfälle zwischen der Bürgerschaft und den Gesandtschaftsmitgliedern waren selten. Zum Teil hatten sie einen konfessionellen Hintergrund, wenn etwa im Dezember 1644 Mitglieder der Delegation Kranes bei protestantischen Geistlichen in der Nacht die Fenster einschlugen. Der Rat spielte solche Vorfälle aus gutem Grund herunter. Schlägereien, Messerstechereien und wüste Beschimpfungen fanden während der Verhandlungszeit fast ausnahmslos in alkoholisiertem Zustand statt. Gegen eigene Bürger ging man bei Verfehlungen unerbittlich vor, auch gegen Frauen der Hasestadt, die sich mit Dienern der Gesandtschaften einließen. Der Bier- und Weinkonsum in Osnabrück dürfte in diesen Verhandlungsjahren erheblich gestiegen sein. Im St. Jürgenshaus in der Großen Straße, das von der Stadt verpachtet war, wurde das begehrte Mindener Bier ausgeschenkt. Es gab aber auch Bier aus Hamburg, Bremen, Paderborn und Braunschweiger Mumme. Von einem Sittenverfall während der Verhandlungszeit in Osnabrück zu sprechen, würde aber die Verhältnisse auf den Kopf stellen. Das Leben in der Stadt war zweifellos interessanter geworden. Man erfuhr Neuigkeiten aus ganz Europa. Magnetisch wurde fahrendes Volk angezogen, von dem man leider nur erfährt, wenn Maßnahmen des Rates erforderlich wurden. So fiel der Schwärmer Tobias Schnauber auf, der im Mai 1645 aus der Stadt verwiesen wurde. Im Januar 1645 machten vier englische Komödianten mit 15 Begleitpersonen in Osnabrück Station, um ihre Tragödien und Komödien aufzuführen. Sogar Juden sind in Osnabrück in dieser Zeit nachweisbar. Die Aussicht auf eine bezahlte Stellung in einer Gesandtschaft lockte die Menschen von weit her. Berufliche Chancen gab es auch für Osnabrücker. Der schwedische Gesandtschaftssekretär Bärenklau stellte den Osnabrücker Jobst Knemeyer in seine Dienste ein und ließ ihn in Oldenburg in der Küche ausbilden, um ihn dann als Koch und Einkäufer mit nach Wien, Prag und Regensburg zu nehmen.



V. "Alß es auch mit den gantzen tractaten ein seltsames außsehen hat" - Die Teilnahme der Stadt an den Friedensverhandlungen und die Folgen des Friedens für Osnabrück

Kaum waren die Gesandten eingetroffen, wurden sie von Domkapitel, Ritterschaft und Rat umworben und für deren eigene Interessen eingespannt. Oxenstierna hatte gerade sein Quartier erreicht, als ihn die Stadt mit einer Liste von Forderungen bedrängte. In gleicher Weise wurde der Sekretär des französischen Gesandten von katholischen Geistlichen der Stadt um Unterstützung angegangen. Auch die Ritterschaft wurde aktiv und verlangte bei Oxenstierna die Beteiligung der Stadt an den Kontributionszahlungen, die auf das Fürstbistum gelegt wurden. Ärgerlich war es für den Rat vor allem, wenn gar einzelne Bürger Rückhalt bei Gesandtschaften suchten, denn die Situation wurde weidlich ausgenutzt. So hofften die Barbiere der Stadt, ein eigenes Gildeamt zu erhalten und bedrängten in dieser Angelegenheit die Gesandten der Hansestädte.

Gefährlicher war die einsetzende Agitation der Katholiken der Stadt: So streute die Äbtissin des Klosters Gertrudenberg im Oktober 1645 gegenüber den Vertretern der Stadt Nürnberg das Gerücht aus, die Stadt habe 1636 dem schwedischen Militär Geld geboten, um das schon beschädigte Kloster vor den Mauern Osnabrücks endgültig einzuäschern. Ohnehin witterten die Katholiken Morgenluft: Im Natruper Kloster veranstalteten die dortigen Mönche 1646 eine öffentliche Disputation, in der Neustadt wurde im gleichen Jahr eine vom Domküster betriebene Privatschule aufgedeckt. In die Stadt zog es auch Auswärtige, die über die Gesandten ihre Interessen gegen die Stadt durchzusetzen hofften. Dies waren vor allem die Gläubiger der Stadt. Deren Forderungen stießen bei den Gesandten nicht unbedingt auf Unverständnis, war die Bürgerschaft doch von allen Kontributionen befreit und lebte - etwa nach Ansicht Oxenstiernas - sehr gut von dem Kongreß.

Die Verhandlungen selbst wurden aufmerksam beobachtet. Selbstbewußt verwies man auf die der Stadt zustehenden Privilegien wie das Befestigungsrecht, die Kirchenhoheit, das Privilegium de non evocando und betonte, schon lange eine freie Reichsstadt zu sein. Verlagerten sich die Gespräche nach Münster, so scheute man bereits 1646 nicht die Kosten, um mit dem Ratsherrn Brüning und dem städtischen Syndikus auch dort vertreten zu sein. Die Notwendigkeit einer kompetenten Verhandlungsführung bestimmte denn auch die Wahl von Gerhard Schepeler zum Bürgermeister der Stadt im Jahre 1647. Schepeler [15], ein promovierter Jurist, hatte in Hamburg die Tochter des emigrierten ehemaligen Osnabrücker Bürgers Christian Grave geheiratet und deshalb finanzielle Interessen in Osnabrück. Er war in der Stadt keineswegs unumstritten, hatte dafür aber gute Kontakte zur Ritterschaft und auch zum Domkapitel.

Mit Schepeler gewann man einen Verhandlungsführer, der der städtischen Führung sehr bald mitteilte, worauf es ankam. Ohne Bestechungsgelder waren sowohl die zunächst noch angestrebte Reichsunmittelbarkeit als auch die Bestätigung weitreichender Privilegien Illusionen. Daraus die Konsequenzen zu ziehen und die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, war man aber nicht bereit oder in der Lage. Konsequent war man nur in der Beseitigung der bischöflichen Petersburg. Bereits im Juli 1647 wurde mit der Abtragung begonnen, zunächst noch vorsichtig und mit ängstlicher Beobachtung der Reaktionen der Gesandten. Das Osnabrücker Domkapitel reagierte sofort, informierte den Bischof und erreichte mit dessen Unterstützung Proteste der kaiserlichen Gesandten. Die Stadt war dauernd darum bemüht, die protestantischen Gesandten, vor allem die Schweden, in dieser Frage zu eindeutigen Positionen zu bewegen, denn sogar der ehemalige Statthalter Gustavson legte aus Stettin im September 1647 seinen Widerspruch ein. Dem Rat war von Beginn an klar, daß der Abbruch der Petersburg vertraglich abgesichert werden mußte, zumal die Restitution Franz Wilhelm von Wartenbergs, der in Münster als Bevollmächtigter des Kurfürstenkollegiums selbst als offizieller Gesandter auftreten und entsprechenden Einfluß geltend machen konnte, nicht zu verhindern war.

Mit der sich abzeichnenden Alternation im Fürstbistum, die dem Haus Braunschweig-Lüneburg zugestanden wurde, stieg die Bedeutung der welfischen Gesandten für die Stadt, was aber keineswegs deren Verhandlungsposition verbesserte. Die städtischen Gesandten, die keinen offiziellen Status besaßen, hatten während der gesamten Verhandlungsphase einen schweren Stand, da ihre Vollmacht nicht weit reichte und das Mißtrauen im Rat und in den Ständen der Stadt groß war. War es schon schwer, überhaupt Audienzen bei den Gesandten zu erlangen, so hatte man dann bei den Gesprächen kaum Spielraum. Zudem war es fast unmöglich, geheime Dinge vor dem Rat oder gar den Ständen zu beraten, ohne daß diese sofort in die Öffentlichkeit gelangten. Der welfische Gesandte Lampadius sprach nicht umsonst von einem notorischen "status democraticus" in Osnabrück.

Was der Stadt letztlich allein gelang, war die Zerstörung der Petersburg. Kaum waren die Böller der Friedensfeier vom 25. Oktober 1648 verklungen, war die Stadt auf den Beinen, um der bischöflichen Zwingburg endgültig den Garaus zu machen. Es sei ein Wunder, daß niemand dabei umgekommen sei, berichtete man stolz nach Münster. Für den Bischof war der Umstand, daß die Zerstörung seiner Burg mit fliegenden Fahnen und Trommelschlag erfolgt war, eine Demütigung. Der kaiserliche Gesandte Volmar versuchte noch Ende November 1648, mit den städtischen Gesandten einen Kompromiß zu finden, und auch Oxenstierna war von dem Zerstörungswerk nicht mehr angetan. Die Stimmung zwischen der Stadt und dem Bischof war auf dem Tiefpunkt, in Osnabrück kursierten wilde Gerüchte von heimlich eingetroffenen Jesuiten.

Die Verhandlungen gingen für die Stadt nach dem Friedensschluß ohne Unterbrechung weiter, allerdings hatte sich der Kongreß seit dem Herbst 1648 ganz nach Münster verlagert. Längst verhandelte man hier schon über die Capitulatio perpetua, die konkrete Umsetzung der Resultate des Friedensvertrages für das Fürstbistum Osnabrück. [16] Weiterhin verlangten Rat und Stände Unmögliches von ihren Gesandten. Insbesondere die Beziehungen zu den welfischen Gesandten verschlechterten sich zusehends, weil die Stadt standhaft eine schriftliche Huldigung für den angehenden Fürstbischof Ernst August verweigerte, ohne im Gegenzug eine umfassende Privilegienbestätigung zu erhalten. Man lehnte es zudem ab, sich als Stadt an einem evangelischen Landeskonsistorium zu beteiligen. So wurden die städtischen Gesandten bald wie Quälgeister behandelt, die man abwies, weil man ihre Argumente nicht mehr anhören mochte. Auch Schepeler, der im Frühjahr 1649 in Münster wieder mit den Verhandlungen beauftragt war, erreichte keine eindeutige Stellungnahme der städtischen Gremien, obwohl mit der Ratifikation der Verträge im Februar 1649 die Bestimmungen des Präliminarfriedens von 1641 ihre Wirkung verloren. Man mußte erneute Einquartierungen befürchten und wußte um die 80.000 Reichstaler, die Gustavson als Entschädigung für seinen Abzug zugestanden waren. Während Münster die Ratifikation der Verträge feierte, wußte man in Osnabrück nicht weiter.

Angesichts der Bedeutung der Situation war niemand bereit, wirklich Verantwortung zu übernehmen. Wichtige Fragen, nicht nur solche finanzieller Art, wurden den Ständen vorgelegt, z.T. auch zusätzlichen Bürgerausschüssen. Erst recht scheiterten Versuche Wartenbergs, die harten Fronten durch die Abhaltung eines Landtages in Schöneflieth bei Greven aufzuweichen, um bei den Verhandlungen voranzukommen. Dagegen erreichte Wartenberg im Einvernehmen mit dem kaiserlichen Delegierten Volmar die Verlegung der Verhandlungen über die Capitulatio perpetua nach Nürnberg. Die Stadt war brüskiert; man hatte gehofft, weiterhin als Kongreßstadt dienen zu können.

Die jahrelang und mit Genuß gepflegte Unabhängigkeit von den Verhältnissen im Fürstbistum war nun vorbei. Man mußte Bereitschaft zeigen, mit den Ständen des Fürstbistums in Verhandlungen einzutreten. Dies war vor allem nötig, um den baldigen Abzug der schwedischen und kaiserlichen Truppen zu erreichen, von deren Versorgung die Stadt so lange befreit gewesen war. Auf Anraten der welfischen Gesandten schickte man zudem im November 1649 den Ratsherrn Brüning als Bevollmächtigten der Stadt nach Nürnberg. Brüning blieb bis zum Abschluß der Verhandlungen im Juli 1650 in der fränkischen Reichsstadt. Erreicht hat Brüning in Nürnberg wenig. Zwar mußte der Bischof einen Revers ausstellen, daß der Abriß der Petersburg unter die Amnestie des Friedens fiel, alle offenen Fragen aber blieben im Vertragswerk der Capitulatio perpetua stehen. Sie wurden nur als solche inseriert. Man nahm das Nürnberger Ergebnis mit Widerwillen entgegen; nach der Zustimmung war man ohnehin nicht gefragt worden.

Im Spätherbst kehrte Franz Wilhelm von Wartenberg offiziell in sein Fürstbistum zurück. Während der Verhandlungen hatte er lediglich einige Zeit auf der Eversburg, dem Sitz des Domdechanten im Westen der Stadt, residiert. Erst nach dem Abschluß eines Vertrages mit Gustavson, in dem die Entschädigungszahlungen geregelt waren, reiste der Bischof zunächst auf die Iburg, bevor er am 18. Dezember 1650 zu einer Ständeversammlung in die Stadt kam. Die Bürgermeister Schepeler und Schardemann kamen dem Bischof bereits Anfang Dezember nach Iburg entgegen, um ihm zu einer Restitution zu gratulieren, die man gerne verhindert hätte. Die Spannungen waren nicht im mindesten beseitigt; es waren die äußeren Verhältnisse, die beide Parteien zusammenbrachten. Die Form der Huldigung blieb umstritten, man entschied sich aber, den Streitpunkt auszuklammern. Selbst die endgültige Einführung des Gregorianischen Kalenders war keine Selbstverständlichkeit.

Die Sorgen der Bürger, die im Oktober 1648 den Frieden eher beweint hatten, erwiesen sich als unberechtigt. [17] Anders als dem benachbarten Münster, als Braunschweig oder Erfurt blieb der Stadt eine militärische Unterwerfung durch den Landesherrn erspart. Als Ernst August I. die Landesherrschaft antrat, kam die Stadt dem Fürstbischof entgegen. Ohne Widerstand des Rates konnte der Welfe in der Neustadt sein Residenzschloß errichten und 1673 beziehen; man mußte auch hinnehmen, daß die Verteidigung der nunmehrigen Residenzstadt von einer bischöflichen Garnison übernommen wurde. Auch die Einbeziehung der Stadt in das landesherrliche Steuersystem war nicht mehr zu umgehen.

In die übrigen innerstädtischen Verhältnisse aber hat auch Ernst August I. nicht eingegriffen. Von den ihm nachfolgenden Bischöfen hat lediglich Ernst August II. ständig in Osnabrück residiert, für die übrigen Bischöfe war das Hochstift Osnabrück Nebenland und die inneren Verhältnisse der Stadt Osnabrück ohne Interesse. Für den konfessionellen Frieden, der zeitweise eher einem "kalten Krieg" glich, aber sorgte der Friedensvertrag von 1648. Er zwang die beiden Konfessionen in der Stadt zu einem Neben- und Miteinander, das man eigentlich schon seit der Einführung der Reformation von 1543 gepflegt hatte.




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ANMERKUNGEN


1. Überliefert sind die Feierlichkeiten in Osnabrück nur im Tagebuch der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft: Meiern 1734ff., VI, S. 623.

2. Hierzu und mit weiterer Literatur Steinwascher 1993. Eine moderne Stadtgeschichte fehlt; eingeschränkt nutzbar ist Hoffmeyer 1995. Zur Geschichte des Hochstifts siehe immer noch Stüve 1882.

3. Hoffmann 1995 und 1996.

4. Siehe hierzu insgesamt Ausst.kat. Osnabrück 1993.

5. Tielemann 1971.

6. Jürgensmeier 1993.

7. Lindhorst 1986.

8. Niedersächsisches Staatsarchiv Osnabrück, Dep 6b Nr. 429.

9. Bistumsarchiv Osnabrück MA 79. Eine Edition ist in Vorbereitung.

10. Feldkamp 1986.

11. Krüger 1936.

12. Schormann 1993.

13. Eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung fehlt. Vgl. Runge 1898; Bäte 1948a; Schröter 1948a und Vogel 1948. Die Ausführungen zu den beiden folgenden Kapiteln beruhen vor allem auf einer Auswertung der im Niedersächsischen Staatsarchiv Osnabrück befindlichen Ratsprotokolle (Dep 3b IV Nr. 12-17), der Protokolle des Domkapitels (Rep 560 III Nr. 12-14, 95) und der Korrespondenz des Rates mit den städtischen Gesandten (Dep 3b I Nr. 314-321). Auf Einzelnachweise wird verzichtet.

14. Staatsarchiv Basel, Politisches Q 16, Wettstein-Acten, Nr. 154, S. 1-3.

15. Schröter 1948.

16. Fink 1924.

17. Heuvel 1991.


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