Forschungsstelle "Westfälischer Friede": Dokumentation

DOKUMENTATION | Ausstellungen: 1648 - Krieg und Frieden in Europa

Textbände > Bd. I: Politik, Religion, Recht und Gesellschaft

KLAUS MALETTKE
Frankreichs Reichspolitik zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges und des Westfälischen Friedens

I. Handlungsmaximen und Wirklichkeit der Außenpolitik Richelieus und Mazarins

1. Richelieus Außenpolitik seit Beginn seines Ministeriats (29. April 1624) während der Phase des "verdeckten Krieges"

Frankreich war wegen der Religions- und Bürgerkriege in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts außen- und mächtepolitisch weitgehend gelähmt. Erst unter Heinrich IV. (1589-1610) wurde die französische Monarchie wieder in stärkerem Maße auf der Bühne der europäischen Außenpolitik aktiv.

Aber nach der Ermordung des Königs am 14. Mai 1610 war die französische Innen- und Außenpolitik während der folgenden Jahre bis zur Berufung Richelieus in den Rat des Königs (29. April 1624) durch eine "notorische Instabilität auf der Ministerebene" [1] gekennzeichnet. Daß in dieser schwierigen Phase eine kontinuierliche und klaren langfristigen Zielvorgaben verpflichtete Außenpolitik nicht möglich war, liegt auf der Hand. Dies änderte sich erst mit dem Ministeriat Richelieus. Die französische Außenpolitik nach 1624 wurde wesentlich durch ihn geprägt, aber keineswegs von ihm allein bestimmt. König Ludwig XIII. war und blieb entschlossen, seine Autorität in jeder Hinsicht zu wahren. Richelieu hat dieser Grundeinstellung des Königs stets Rechnung getragen. Der Kardinal und der König stimmten indessen in dem zentralen Anliegen überein, Autorität und Macht der Krone zu stärken und gegen Angriffe entschieden zu verteidigen. Aus dem spezifischen Charakter des Verhältnisses zwischen Richelieu und Ludwig XIII. resultiert für die Außenpolitik des Kardinals, daß damit nicht eine Politik gemeint sein kann, bei der in jedem Fall und in allen Details seine authentische Urheberschaft nachgewiesen werden kann. Wenn daher im folgenden von dessen Außenpolitik gesprochen wird, so ist damit im wesentlichen eine Politik gemeint, die vom Geist des Prinzipalministers geprägt und seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.

Das außenpolitische Programm Richelieus basierte nicht allein auf machtpolitischen Erwägungen und Prinzipien. Es ist vielmehr auch - und nachhaltig - gekennzeichnet durch den ständigen Rekurs auf allgemeine Rechtsprinzipien und durch die Orientierung an konfessionellen Überlegungen sowie an einem theologisch fundierten Staatsethos.

Richelieus Bündnispolitik mit protestantischen Mächten scheint sich auf den ersten Blick als Ausdruck einer modernen, überkonfessionellen Politik zu erweisen. Bei genauerer Analyse wird jedoch deutlich, daß dies keineswegs einen prinzipiellen Verzicht auf konfessionell fundierte Leitlinien bedeutete. Richtig ist indessen, daß sich auch in seiner Politik der Paradigmawechsel von der zwischen 1570/80 und 1620/30 in Europa vorherrschenden Konfessionalisierung der Außenpolitik, die allerdings nie total und absolut war, "hin zur Leitfunktion des Staatsinteresses in [...] [den, K.M.] internationalen Beziehungen" manifestiert. [2]

Handlungsleitend für die Außenpolitik des Kardinals waren ebenso traditionelle Gründe wie Fragen des Rechts. Welch hohen Stellenwert er dem Recht einräumte, verdeutlicht seine intensive Beschäftigung mit der Problematik der Intervention. Im Prinzip sprach er sich gegen die Wahrnehmung eines derartigen Rechtes aus. "Es ist nicht recht", so führte er aus, "daß die Untertanen Beziehungen zu einem fremden Fürsten unterhalten und von ihm ihr Heil erwarten, das allein von ihrem rechtmäßigen König abhängen darf." [3] Der Kontext, in dem diese Aussage steht, läßt klar erkennen, daß sie für den Kardinal allgemeine Geltung besaß. Gleichwohl bedarf dieser Satz Richelieus einer einschränkenden Präzisierung. Generell abzulehnen sei nämlich die Ausübung eines Interventionsrechts nur bei solchen Staaten, in denen die Untertanen ihrem Fürsten verpflichtet seien und dieser ein absolut regierender Herrscher, also ein Souverän im Sinne des von Jean Bodin (1529/30-1596) propagierten Souveränitätsbegriffes, sei. "Wo dagegen die monarchische Gewalt beschränkt war, erkannte Richelieu [...] in Übereinstimmung mit der Lehre vom Herrschaftsvertrag den Untertanen bei Verletzung ihrer Rechte durch den Fürsten ein Widerstandsrecht zu. Und wenn die Untertanen in Ausübung eines solchen rechtmäßigen Widerstandsrechtes den Beistand einer fremden Macht anrufen, dann, aber auch nur dann, ist ein Interventionsrecht gegeben." [4]

Für den Prinzipalminister war das Interventionsrecht nur mit der dargelegten Einschränkung anwendbar. Sie ermöglichte es ihm, es als Waffe im Kampf gegen Spanien und den Kaiser zu benutzen, es den Feinden Frankreichs aber unter Berufung auf die politische Organisation Frankreichs als einer absoluten Monarchie abzusprechen. Hingegen waren Spanien und das Heilige Römische Reich deutscher Nation nach der Überzeugung Richelieus, der sich auf Jean Bodin und andere französische sowie deutsche Juristen und Staatstheoretiker stützen konnte, durch aristokratische Staatsformen gekennzeichnet, die den jeweiligen Ständen ein Widerstandsrecht erlaubten.

Auch bei seinen Überlegungen im Kontext territorialer Erwerbungen ließ sich Richelieu von rechtlichen Erwägungen leiten, nicht allein von der Staatsräson, der Machtpolitik oder vom Kriegsrecht, dem ius belli. Bereits bald nach seinem Amtsantritt ließ er durch französische Juristen Rechtstitel für französische Gebiets- und Herrschaftsansprüche ermitteln und auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen. Dabei stützten diese sich auf das Fundamentalgesetz von der Unveräußerlichkeit des französischen Krongutes. Demgemäß wurde zur Krondomäne gehörig gezählt, was ihr entweder ausdrücklich einverleibt oder über einen Zeitraum von zehn Jahren von königlichen officiers verwaltet worden war. Ein Verzicht auf solche Rechtstitel der Krone war infolgedessen nicht allein eine Frage des politischen Kalküls. Er war auch - und vor allem - eine Frage des Rechts und des Gewissens. Aber dem Staatsmann Richelieu wurde auch klar, daß er bei dieser Position nicht haltmachen konnte, weil damit die Handlungsfreiheit des Politikers gelähmt würde. Er prüfte deshalb die Frage, ob nicht unter bestimmten Umständen ein Verzicht auf solche Rechtsansprüche erlaubt sein könne. Bei dieser Prüfung gelangte er zu folgendem Schluß: "Man muß den Grundsatz so verstehen, daß er die Freiheit zur Veräußerung von Kronrechten nicht ganz und gar aufhebt, sondern nur auf solche Fälle beschränkt, wo diese Maßnahme unbedingt notwendig erscheint, um den Staat vor völligem Ruin zu bewahren." [5]

Nach 1624 setzte sich Richelieu, je länger desto erfolgreicher, für eine Beendigung der seit 1610 betriebenen akzentuiert katholisch-spanischen Politik Frankreichs ein. Für den Kardinal stellte das Verhältnis Frankreichs zu Spanien wieder - wie bereits im 16. Jahrhundert - das Grundproblem der französischen Außenpolitik dar. Dieses Grundproblem resultierte keineswegs allein aus den bilateralen Spannungen, die zwischen den Nachbarn Frankreich und Spanien immer wieder virulent wurden, sondern vielmehr aus den in Frankreich als für die gesamte Christenheit bedrohlich empfundenen politischen Aktivitäten Spaniens.

Richelieu war davon überzeugt, daß es nach wie vor das Ziel der spanischen Politik sei, auf der gesamthabsburgischen Basis eine Universalmonarchie zu errichten. Von derartigen Ambitionen war aber nicht mehr allein Frankreich, sondern die ganze Christenheit betroffen. Wenn also der französische König, dessen Monarchie von allen Seiten vom Hause Habsburg umschlossen und unmittelbar bedroht sei, der ehrgeizigen Hegemonialpolitik entgegentrat, die Spanien unter dem Vorwand verfolge, Verteidiger des Katholizismus zu sein, dann betrachtete der Kardinal diese Entscheidung nicht nur als einen Akt gerechtfertigter Selbstverteidigung, sondern auch - und vor allem - als eine Maßnahme zum Schutz der gesamten Christenheit und als ein französisches Engagement, das im Interesse des allgemeinen Friedens liege.

Brennpunkt der spanisch-französischen Konfrontation war zunächst der oberitalienische Raum. Bis in die Jahre 1629/31, in denen die französische Außenpolitik eine deutliche Schwerpunktverlagerung nach Norden vollzog, war es das vorrangige Anliegen Richelieus, die Position Spaniens in Italien zu schwächen. Mit seiner Italienpolitik verfolgte der Kardinal drei Ziele: 1. Sperrung der strategisch wichtigen Alpenpässe für Habsburg-Spanien (Veltlinproblem), 2. die Eröffnung und dauerhafte Sicherung von Interventionspunkten für Frankreich (Savoyen, Saluzzo, Pinerolo, Susa) und 3. Reduzierung des spanischen Einflusses in Oberitalien (Erbfolge in Mantua und Montferrat).

Die französische Italienpolitik darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Sie war und blieb stets Teil des gegen Spanien und das Gesamthaus Habsburg gerichteten außenpolitischen Programms Richelieus und hatte infolgedessen bereits in jenen Jahren eine oft unterschätzte, den Kaiser und die Reichsangelegenheiten betreffende Dimension. Letzteres ergab sich nicht zuletzt auch daraus, daß, abgesehen von der Republik Venedig, der größte Teil Norditaliens zu "Reichsitalien" zählte.

Durchgängig versuchte Richelieu, schon während der Phase des "verdeckten Krieges", diese drei Hauptziele zu verwirklichen. Als Instrumente dienten ihm dabei nicht nur begrenzte direkte militärische Interventionen (Veltlin, Mantuanischer Erbfolgekrieg 1627-1631), sondern auch diplomatische Mittel, mit denen die Errichtung von gegen Spanien und das Gesamthaus Habsburg gerichteten Bündnissystemen in Italien, von italienischen Ligen, erreicht werden sollte. Diese kurzlebigen und alles in allem wenig erfolgreichen Ligaprojekte, die nach ihrer Vollendung und unter Einbeziehung der Gegner Frankreichs schließlich zu einem Instrument dauerhafter Friedenssicherung gestaltet werden sollten, sind einzuordnen in Richelieus Bemühungen, eine breite Front gegen Spanien zu schaffen.

Im Verlauf des Konflikts um die Erbfolge in Mantua zeichnete sich schon früh die bereits angesprochene Schwerpunktverlagerung der französischen Außenpolitik nach Norden ab. Richelieu sah sich nämlich mit der Tatsache konfrontiert, daß sich in dieser Frage der Kaiser zugunsten der spanischen Ansprüche und Interessen engagierte. Das Verhalten Ferdinands II. (reg. 1619-1637) wertete der Kardinal als ein alarmierendes Indiz dafür, daß es zu einer Unterstützung der spanischen Politik durch die österreichische Linie des Hauses Habsburg sowie durch den habsburgischen Kaiser kommen werde, der zudem die ihm im Reich gegebenen Möglichkeiten nutzen könne. Die vor diesem Hintergrund sich vollziehende Schwerpunktverlagerung der Politik Richelieus nach Norden und ins Reich mündete in den Vertragsabschluß mit Schweden im Jahre 1631 und wurde im Gefolge des massiven Eingreifens Gustav Adolfs (reg. 1611-1632) im Reich verstärkt. "Zwar entstand hierbei nun plötzlich ein gefährlicher Konkurrent, der statt nach Wien bis an den Rhein und ins Elsaß vordrang, aber Richelieu beschränkte sich während der nächsten Jahre noch darauf, die eigenen Positionen hier zu stärken (Protektionsvertrag mit Kurtrier 1632, der Frankreich immerhin Garnisonen bis zum rechtsrheinischen Ehrenbreitstein und bis nach Philippsburg eröffnete, Vordringen in Lothringen, Protektionsverträge mit elsässischen Ständen), und dies vor allem im Sinne jener Erweiterung der französischen Interventionsmöglichkeiten, wie sie der berühmte Avis vom 13. Mai 1629 über die bereits gewonnenen norditalienischen Einfallstore hinaus für die gesamte Front zu Land und zu Wasser gegen ein zusammengeschlossenes Habsburg gefordert hatte." [6]



2. Grundzüge der Außenpolitik Richelieus vom Eintritt Frankreichs in den Dreißigjährigen Krieg bis zum Tode des Kardinals (1635-1642)

Die dargelegten Grundüberzeugungen und Leitlinien Richelieuscher Außenpolitik bestimmten sein politisches Handeln und seine Entscheidungen auch in der Phase des "offenen Krieges", die mit der Kriegserklärung Ludwigs XIII. (reg. 1610-1643) an Spanien am 19. Mai 1635 begann. Der unmittelbare Anlaß, die Gefangennahme des unter französischer Protektion stehenden Kurfürsten von Trier am 26. März 1635, war nach Überzeugung des Prinzipalministers ein Akt, der nicht nur Philipp Christoph von Sötern und Ludwig XIII. betraf, sondern auch "alle Fürsten der Christenheit", wie es in der französischen Kriegserklärung hieß. Die Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Spanien stellte also keine bilaterale Angelegenheit dar. "Nun wäre es nur eine unvollkommene und einseitige Beschreibung, wollte man die Richelieusche Außenpolitik als eine rein defensive Reaktion betrachten, die sich zwar innerhalb des umfassenderen Rahmens der Christenheit politischer und militärischer Mittel bediente, die sich aber doch darauf beschränkte, diese Mittel lediglich zur Abwehr einer Bedrohung einzusetzen. Was Richelieu erreichen wollte, war nicht lediglich eine Verteidigung der Christenheit. Das zentrale Ziel war ein Frieden der Christenheit. Dies ist das eigentliche Leitthema für seine Außenpolitik seit Beginn seiner Tätigkeit als verantwortlicher Minister des Königs. Es ging darum, 'une bonne paix de la chrétienté' zu schaffen." [7]

Mit dem offenen Eintritt Frankreichs in den Krieg erlangte dieses Leitthema für Richelieu noch mehr Gewicht, denn nun mußte Frankreich noch mehr daran interessiert sein, einen umfassenden und dauerhaften Frieden zu erreichen. Um dieses große Ziel zu erreichen, mußten nach Richelieus Überzeugung zentrale und für diesen Frieden konstitutive Elemente realisiert werden. Zu diesen Elementen gehörten das Gleichgewichtskonzept und die Sicherung des Staatenpluralismus. Die Idee, daß eine Gruppe von europäischen Staaten mit Frankreich als ihrem Zentrum ein Gegengewicht gegen die Habsburger bilden sollte, war ein integraler Bestandteil seiner ständig um die Problematik der Friedenssicherung kreisenden Überlegungen.

Neben der Universalität und der Sicherheit des anzustrebenden Friedens gab es noch ein weiteres Element, das Richelieu für dessen Zustandekommen als maßgeblich erachtete. Es handelte sich dabei um die Rolle, die Frankreich selbst in diesem Friedenssystem spielen sollte. Sicherlich lag ein Friedensschluß generell insofern im Interesse des französischen Königs, als mit ihm der Krieg und die Gefahr neuer militärischer Konflikte für die unmittelbare Zukunft beseitigt werden konnten. Für Richelieu ging es aber um weit mehr. Der französische König sollte nicht nur Schiedsrichter sein und eine zentrale Schützerrolle im Rahmen der Garantiemaßnahmen für einen "sicheren Frieden" wahrnehmen, sondern er sollte auch Protektor der gesamten Christenheit sein. Damit Frankreich seine Funktion als Gegengewicht gegen Habsburg-Spanien und Protektor der Christenheit erfüllen könne, müsse es, so betonte Richelieu immer wieder, dazu in die Lage versetzt werden. Er ging jedoch noch einen Schritt weiter. So formulierte er 1629 als Ziel seiner politischen Strategie: "Rendre le Roi le plus puissant monarque du monde et le prince le plus estimé." [8] Die vom französischen König zu übernehmende Rolle wurde also mit dem Ziel verknüpft, die Stellung Frankreichs und seines Königs in der Christenheit erheblich zu stärken. Enthält aber, so muß man fragen, die zitierte Formulierung nicht das Eingeständnis, daß der Kardinal für Frankreich seinerseits nach der Universalmonarchie strebte? Johannes Burkhardt hat kürzlich dezidiert diese Ansicht vertreten. [9] Eine so weitgehende Interpretation ist aber zumindest nicht zwingend. Sie entspricht wohl auch nicht der Logik der Konzeption Richelieus. Dieser Konzeption zufolge erlangte der französische König seine herausgehobene Stellung, seine Größe, seine Reputation als Befreier und Protektor der Christenheit.

"Es liegt nahe, in derartigen Argumentationen nichts anderes als die Verschleierung einer kalten Hegemonialpolitik zu sehen. Ich glaube, daß man hier sehr vorsichtig sein muß. Es besteht kein Zweifel daran, daß im politischen Denken Richelieus die Größe Frankreichs und insbesondere die Größe des französischen Königs an erster Stelle stand. Aber wenn er damit auch das Interesse der gesamten Christenheit in Verbindung brachte, so war dies für ihn nicht nur eine Sache des politischen Kalküls, sondern auch ein Bestandteil seiner politischen Ordnungsvorstellung. Die Frage ist durchaus berechtigt, ob sich nicht mit Richelieus Auffassung von der Christenheit und der darin zu spielenden Rolle des Allerchristlichsten Königs auch der Gedanke an eine französische Kaiserkandidatur verband, wie sie dann später von Mazarin einmal angestrebt werden sollte. Ausdrücklich findet man bei ihm auf entsprechende Pläne keinen Hinweis." [10]

Richelieus Kampf gegen die spanisch-habsburgische Universalmonarchie kann nicht nur als eine Infragestellung des von Spanien-Habsburg dominierten Staatensystems bezeichnet werden. Sein Ziel war vielmehr, dieses System aufzubrechen und dessen Wiederbelebung für die Zukunft zu verhindern. An dessen Stelle sollte ein europäisches System kollektiver Sicherheit treten, in dem indessen Frankreich die Führungsrolle zugedacht war. Basis und Grundvoraussetzung dieses Sicherheitssystems war die Pluralität prinzipiell gleichberechtigter Staaten. Bei näherer Betrachtung der Konzeption Richelieus kommt man zu der Schlußfolgerung, daß seine Vorstellungen auf ein multipolares System von Staaten hinausliefen. Dessen Hauptpol sollte Frankreich bilden.



3. Zwischen Kontinuität und Wandel: Hauptmerkmale der Außenpolitik Mazarins bis zum Westfälischen Frieden

Mazarins innen- und außenpolitische Aktivitäten waren in starkem Maße von Pragmatismus geprägt. Italienischer Herkunft, hatte der leitende Minister, der Ludwig XIII. von Richelieu als "Nachfolger" empfohlen worden war und Anfang Dezember 1642, vier Tage nach dem Tode seines Vorgängers, in den Rat des Königs berufen worden war, in der Monarchie Frankreichs einen noch schwereren Stand als Richelieu, zumal er von Anbeginn seines Ministeriats mit innerfranzösischen Spannungen zu kämpfen hatte.

Vergegenwärtigt man sich, daß Mazarin von Richelieu nicht nur in dessen außenpolitische Konzeptionen eingeweiht, sondern daß Mazarin auch an der Ausarbeitung der Friedensinstruktion von 1641 intensiv mitgearbeitet hat, so überrascht es nicht, daß er die Grundgedanken seines Vorgängers in der Hauptinstruktion von 1643 fast wörtlich übernommen hat. Trotz aller aus den sich wandelnden politischen Rahmenbedingungen sowie aus den jeweiligen Zeitumständen resultierenden Änderungen in Detailfragen setzte Mazarin in den zentralen Punkten die Außenpolitik Richelieus fort. Die in der Hauptinstruktion auffällige und wohl auch aus den zu jenem Zeitpunkt gegebenen spezifischen politischen Rahmenbedingungen resultierende Zurückhaltung Mazarins sowohl im Hinblick auf französische territoriale Forderungen als auch in Hinsicht auf die von Frankreich angestrebte Führungsrolle im europäischen Staatensystem ist dann in der Folgezeit mehr und mehr aufgegeben worden.



II. Die Reichspolitik Richelieus und Mazarins

1. Richelieus Reichspolitik im Kontext seiner außenpolitischen Konzeptionen und seines politischen Denkens

In der Sitzung des Rates des Königs am 25. November 1624 äußerte sich Richelieu zur politischen Lage im Reich und zu den daraus sich ergebenden Rückwirkungen auf die französische Politik wie folgt: " [...] les affaires d'Allemagne sont en tel état que si le roi les abandonne, la maison d'Autriche se rendra maîtresse de toute l'Allemagne et ainsi assiégera la France de tous côtés." [11] Die hier formulierte Beurteilung der Relevanz, welche die Vorgänge im Reich für Frankreich hatten, hat Richelieus Reichspolitik bis zum Ende seines Ministeriats maßgeblich bestimmt. Wie dieser sehr frühe Quellenbeleg verdeutlicht, orientierte sich seine Politik gegenüber Kaiser und Reich ganz wesentlich an seiner Überzeugung, daß das Haus Habsburg, insbesondere unter dem Einfluß des spanischen Zweiges, die Errichtung der Universalmonarchie anstrebe. Die spanischen Habsburger seien stets darauf aus, den Kaiser und - mit Hilfe seiner einflußreichen Stellung im Reich - die Machtmittel und Ressourcen Deutschlands im Interesse der Ambitionen der Casa de Austria zu instrumentalisieren. Nach Richelieus Überzeugung hatte infolgedessen die französische Reichspolitik zunächst und in erster Linie das Hauptziel, zu verhindern, daß Habsburg-Spanien weiterhin Kaiser und Reich zur Durchsetzung spanischer Interessen "mißbrauchte".

Berücksichtigt man diese Leitlinie Richelieuscher Reichspolitik sowie den Ablauf der politischen und militärischen Ereignisse, so ist festzustellen, daß sich das Reich zunächst nicht im Zentrum der Außenpolitik des Kardinals befand; dies war zumindest so lange der Fall, wie sich die spanisch-französische Konfrontation auf den italienischen Raum konzentrierte. Mit der Ausdehnung und Verlagerung der Auseinandersetzungen nach Norden und in dem Maße, wie sich in Richelieus Sicht die Kooperation zwischen Wien und Madrid intensivierte, mußte die französische Außenpolitik Kaiser und Reich zwangsläufig stärkere Aufmerksamkeit widmen als zuvor.

Nach Richelieus Überzeugung zielte die Politik des Kaisers insbesondere nach dessen militärisch-politischen Erfolgen gegen Ende der zwanziger und zu Beginn der dreißiger Jahre darauf ab, "sich zum Herrn Deutschlands zu machen, das Reich in eine absolute Monarchie umzugestalten und die altehrwürdigen Gesetze der germanischen Respublica zu zerstören." [12] Deshalb galt es, die Libertät des Reiches, das freie Bündnisrecht der Reichsstände, das Wahlrecht und den Charakter des Reiches als einer "Aristokratie" im wohlverstandenen Interesse der Reichsstände nicht nur entschieden zu verteidigen, sondern noch weiter auszubauen.



2. Die wesentlichen Phasen der Reichspolitik des Kardinals

Bei näherer Betrachtung läßt sich die Reichspolitik Richelieus in drei Abschnitte untergliedern: Der erste umfaßt die Jahre vom Beginn seines Ministeriats (1624) bis Ende 1630 bzw. Anfang 1631; der zweite endet um die Wende 1634/35; der dritte erstreckt sich von Ende 1634 bzw. Anfang 1635 bis zum Tode des Kardinals am 4. Dezember 1642.

Während der ersten Phase war die französische Reichspolitik eng mit der Italienfrage verknüpft. Für Richelieu war klar, daß Spanien-Habsburg seine Stellung in Italien auf Dauer nur behaupten konnte dank der Verbindungen zum Reich und der Hilfsmittel, die nördlich der Alpen mobilisiert werden konnten. Die Reichspolitik des Kardinals war deshalb darauf angelegt, die Position der Habsburger im Reich so weit wie möglich zu schwächen. Es war daher nur konsequent, wenn er während der Phase des "verdeckten Krieges" auch im Reich alle jene Mittel gegen das Gesamthaus Habsburg einzusetzen sich bemühte, die einer offenen Intervention in den Krieg zwar sehr nahe kamen, mit denen ein direkter Kriegseintritt Frankreichs aber dennoch vermieden werden konnte.

Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Zu betonen ist jedoch, daß Richelieu bei seinen Aktivitäten gegenüber den verschiedenen Reichsständen die zunehmenden Spannungen nutzen konnte, die sich im Verhältnis zwischen ihnen und dem Kaiser manifestierten. Den in ihrer Libertät bedrohten Reichsständen bot Richelieu französische Unterstützung an.

Die im Kontext mit dem Mantua-Problem in verstärktem Maße erfolgte Hinwendung der französischen Außenpolitik zu den Reichsangelegenheiten fand bei den anläßlich des Regensburger Kurfürstentages geführten Friedensverhandlungen mit dem Kaiser ihren deutlichen Niederschlag. Diese Verhandlungen führten schließlich zum Abschluß des Regensburger Vertrages vom 13. Oktober 1630. Er wurde als Generalfrieden deklariert und von den französischen Unterhändlern - wenn auch unter Hinweis auf ihre nur zur Regelung des Italienkonflikts begrenzten Vollmachten - unterzeichnet.

Richelieu kritisierte an diesem Vertrag, daß er sich nicht auf die Regelung der Mantuanischen Erbfolge beschränkte und die Vertagung der Streitigkeiten um Metz, Toul und Verdun auf eine spezielle Konferenz sowie die Beendigung der Auseinandersetzungen mit dem Herzog von Lothringen vorsah. Vor allem stieß sich der Kardinal an dem universellen Charakter des Vertrages und den daraus für die französische Außenpolitik resultierenden Konsequenzen. Mit der Annahme und Ausführung dieser Vertragsbestimmungen wären nicht nur die kaiserlichen Truppen in Oberitalien freigesetzt, die dann im Reich gegen die Schweden hätten eingesetzt werden können, sondern auch jegliche französische Unterstützung für Schweden wäre unmöglich gemacht worden. Nach Richelieus Überzeugung hätte eine Annahme des Regensburger Vertrags die Fortsetzung der kaiserlich-spanischen Dominanz in der Christenheit bedeutet. Außerdem bemühte sich der Kardinal gerade in jenen Monaten, ein neues Bündnissystem gegen das Haus Habsburg aufzubauen, das mit dem französisch-schwedischen Vertrag von Bärwalde (23. Januar 1631) seinen Abschluß finden sollte. Indessen konnte dank neuester Forschungen nachgewiesen werden, daß man auf französischer Seite kurze Zeit nach den ersten, äußerst negativen Reaktionen von der extremen Position wieder abrückte. Von einer pauschalen Ablehnung sprach man nicht mehr. Vielmehr signalisierte man die Bereitschaft, die Vertragsartikel, die Italien betrafen, umzusetzen und die Gespräche weiterzuführen, nachdem kaiserliche Minister Entgegenkommen gezeigt hatten. In Wien war man mit einigem Erfolg bemüht, die Befürchtungen Richelieus zu zerstreuen, Ferdinand II. könne den Vertrag dazu nutzen, um Frankreich über Oberitalien hinaus zu inakzeptablen Konzessionen zu zwingen, den französischen König zur Aufgabe seiner Verbündeten zu drängen und ihn damit in Abhängigkeit von Kaiser und Reich zu bringen. [13]

Mit der Schwerpunktverlegung der französischen Außenpolitik nach Norden setzte die zweite Phase der Reichspolitik Richelieus ein. In dieser Phase, die sehr stark durch die schwedischen Erfolge im Reich geprägt ist, nahmen Ausmaß und Umfang der französischen Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kaiser zunächst zu. Gleichzeitig verlor die Fixierung der französischen Außenpolitik auf Spanien an Gewicht. Demgegenüber ist eine zunehmende Ausrichtung der französischen Aktivitäten an der Politik und an den Interessen Schwedens festzustellen, das sich als gefährlicher Konkurrent erwies. Nach der Schlacht bei Nördlingen im Herbst 1634, in der die kaiserliche Armee die Schweden und ihre deutschen Verbündeten entscheidend schlug, und nachdem 1636 die habsburgischen Verbände weit in die Gebiete des französischen Königs eingedrungen waren, reduzierte Richelieu die französischen Ansprüche indessen deutlich. In jenen Jahren war es Ferdinand II., der, gestärkt durch seine Erfolge, weitreichende Forderungen nach Restitution und Entschädigung stellte. Hingegen wurden jetzt die französischen Gesandten im Reich angewiesen, zu retten, was zu retten war.

In dieser zweiten Phase der Reichspolitik gewann Richelieus "Passagen- und Protektionspolitik" auch für die französische Ostgrenze besondere Bedeutung. Zunächst in Oberitalien praktiziert, wurde sie im bereits genannten Avis von 1629 detailliert entwickelt, in jenem außenpolitischen Aktionsprogramm also, das der Kardinal nach dem Sieg über die Hugenotten für den König formuliert hatte. Frankreich habe sich, so liest man in dieser Denkschrift, an allen Grenzen Ausfalltore, Passagen, zu verschaffen, um sich damit Möglichkeiten der Intervention zum Schutz der kleineren Mächte in Italien und der Reichsstände zu eröffnen. Dieser außenpolitischen Zielsetzung folgend, "wurden von den Ostgrenzen des Königreiches aus Auffang- und Ausgangsstellungen zum Reich hin vorgeschoben, Einflußzonen geschaffen, Verbindungslinien vorangetrieben, deren vorderste Spitzen sich in Ehrenbreitstein, Philippsburg, Straßburg und Breisach Brückenköpfe suchten, Stützpunkte, Pforten, sichere und gesicherte Übergänge. Defensive Maßnahmen waren es, von militärisch-strategischen Erwägungen her ausgelöst, Sperren gegen eine kaiserliche Offensive, Riegel gegen eine schwedische Bedrohung." [14]

In den Jahren 1631/32 war Richelieu bemüht, einen Ausgleich zwischen der katholischen Liga und der protestantischen Union herbeizuführen, um danach zwischen der Liga und dem Schwedenkönig vermitteln zu können. Noch 1634 setzte er seine Anstrengungen fort. Das Scheitern dieser Bemühungen und die wachsende Bedrohung des lothringisch-elsässischen Raumes zuerst durch das Vordringen Schwedens und dann Spaniens nach der Schlacht von Nördlingen hatten einen stärkeren Rekurs auf die "Passagen- und Pfortenpolitik" zur Folge. Wie aber die politisch-militärischen Zusammenhänge erkennen lassen und neuere Untersuchungen bestätigt haben, zielte Richelieus "Passagen- und Pfortenpolitik" in jenen Jahren nicht auf umfangreiche territoriale Erwerbungen. Als sich nach dem Tode Gustav Adolfs in der Schlacht bei Lützen (16. November 1632) die Wahrscheinlichkeit eines offenen Bruchs mit Spanien stärker abzeichnete, wurde die Passagenpolitik als Protektionspolitik auf den ganzen Raum zwischen Ehrenbreitstein und Breisach ausgedehnt.

Letztlich konnte aber die französische Protektionspolitik nur bei denjenigen Reichsständen erfolgreich praktiziert werden, die Gefahr liefen, in einen kriegerischen Konflikt involviert zu werden und für die die Annahme französischer Protektion Neutralität bedeutete. Nach der vernichtenden Niederlage der Schweden und des Heilbronner Bundes in der Schlacht bei Nördlingen entstand auch für Frankreich eine völlig neue Lage. "Der Raum, der mit den Protektionen hatte gedeckt werden können, war bei einer direkten militärischen Verteidigung nicht zu halten. Frankreich verlor Mannheim, Philippsburg und Speyer und mußte auch im Unter- und Oberelsaß die Kontrolle des flachen Landes bald an die Kaiserlichen abgeben. Nur die eigentlichen Protektionspositionen verblieben ihm und gewannen unter einem militärischen Aspekt nun eine neue Bedeutung für die französische Politik." [15]

Spätestens mit der französischen Kriegserklärung an Spanien (19. Mai 1635) endet der zweite Abschnitt der Reichspolitik Richelieus. In der nun beginnenden dritten Phase rückten der Kaiser und das Reich noch mehr in das Zentrum der französischen Außenpolitik. Für Richelieu waren die Bestimmungen des Prager Friedens vom 30. Mai 1635, der unter Ausschluß der auswärtigen Mächte das Reich allein befrieden sollte und der den Höhepunkt kaiserlicher Macht im Reich darstellte, ein weiterer Beweis dafür, daß Ferdinand II. Deutschland in eine absolute Monarchie transformieren wolle.

Bis in die Gegenwart haben französische, englische und deutsche Historiker die Ansicht vertreten, der Kaiser habe dem französischen König im Januar 1636 und dieser im folgenden März bzw. Mai Ferdinand II. den Krieg erklärt. Zu förmlichen Kriegserklärungen, zum offenen Bruch zwischen Ludwig XIII. und Ferdinand II. ist es jedoch nicht gekommen, wie neueste Untersuchungen ergeben haben. In der Woche zwischen dem 17. und 25. August 1635 verließ zwar der kaiserliche Resident Paris, Richelieu und Ludwig XIII. wollten jedoch verhindern, daß dieser Vorgang als Kriegserklärung gewertet würde. Erst im März 1636 beschloß der Kaiser, die Residentenstelle in Paris vakant zu lassen und den französischen Gesandten Charbonnières zur Abreise aus Wien aufzufordern. Zu förmlichen Kriegserklärungen kam es aber nicht.

In einem an den Kaiser gerichteten Brief vom 14. Juni 1636 erinnerte Ferdinand (III.) seinen Vater daran, daß man bereits vor einem Jahr darüber beraten habe, ob man nicht "die commercia zwischen ermelter Cron und dem Heiligen Reich aufheben, wie nicht weniger die ahm kayserlichen undt Königlich Frantzösischen Hoff sich befindende Residenten beides theils abfordern, undt abschaffen lassen" solle "undt dan (ohnangesehen des Prager Friden vermelten König in Franckreich zum fall er sich zu demselben nicht bequemte, pro Hoste Imperij für sich selbst decklarirt) dennoch und absonderlich für deß Heiligen Reichs Feundt [Feind] publicirn und destoweniger ein Manifestum außgehen zu lassen". [16] In seiner Antwort sprach sich Ferdinand II. jedoch eindeutig gegen das Vorhaben seines Sohnes aus. Der Kaiser führte am 19. Juni 1636 aus, daß ihm "bey all dißen erinnerungen underschiedliche bedencken" gekommen seien, weil Ludwig XIII. niemals ein Kriegsmanifest gegen Kaiser und Reich publiziert habe und vielmehr "auch den praetext seiner Waffen vast allein auf ein frembde sach, alß die wekfuehrung deß Churfürsten zu Trier fundieret". Er, der Kaiser, habe trotz der militärischen Übergriffe Frankreichs auf das Reich die Hoffnung auf einen Frieden nicht aufgegeben und seine Bemühungen, einen Friedenskongreß zu erreichen, nicht eingestellt. [17] Ferdinand II. lehnte also eine offene Kriegserklärung ab. Und als später im August 1636 sein Sohn ihn erneut bat, ein Kriegsmanifest gegen Ludwig XIII. zu veröffentlichen, und seinem Schreiben bereits einen Textentwurf beifügte, entsprach der Kaiser schließlich der Bitte, aber dies geschah in einer Form - und dieser Tatbestand ist entscheidend -, die eben nicht als eine förmliche Kriegserklärung verstanden werden konnte. Ferdinand II. nahm an dem ihm übersandten Entwurf erhebliche Veränderungen vor, die auf eine deutliche Entschärfung des Textes hinausliefen. Nicht nur der Tenor seines Antwortschreibens vom 6. September 1636 [18], sondern auch die von ihm veranlaßten Veränderungen am Entwurf belegen, daß FerdinandII. nach wie vor darauf bedacht war, Ludwig XIII. nicht zu provozieren und den Ausbruch eines offenen Krieges möglichst zu vermeiden. Der Kaiser lehnte es außerdem ab, das Manifest zu unterzeichnen und in seinem Namen erscheinen zu lassen. Unterzeichner war sein Sohn Ferdinand (III.). Wegen dieser Vorgänge kam es auch nicht zu einem offenen Bruch zwischen Ludwig XIII. und Ferdinand II.

Nahmen die militärischen Auseinandersetzungen im Reich, die Frankreich im wesentlichen den mit ihm verbündeten Reichsfürsten überließ, für Ludwig XIII. zunächst einen wenig erfolgreichen Verlauf, so trat im Jahre 1638 eine Wende zugunsten Frankreichs ein. Von besonderer Bedeutung war, daß der mit dem französischen König verbündete Söldnerführer Bernhard von Weimar am 17. Dezember 1638 den Kaiserlichen die Schlüsselfestung des Oberrheins, Breisach, entreißen konnte.

Bis zum offenen Kriegseintritt waren nicht umfangreicher Gebietserwerb und Grenzerweiterung, sondern die militärische Beherrschung bestimmter Schlüsselstellungen, der Erwerb von "Passagen" und "Pforten", Richelieus Ziel. Erst nach 1635, als sich die Chance echter Friedensverhandlungen abzuzeichnen begann, wird wohl auch die Intention wirklicher Annexion erkennbar. Dies gilt unstrittig für Pinerolo und die drei Bistümer Metz, Toul und Verdun, die sich jedoch bereits seit Jahrzehnten unter französischer Protektion befanden und fast schon als zur französischen Krondomäne gehörig betrachtet wurden. In den letzten Jahren des Ministeriats Richelieus verdichteten sich dann auch die französischen Ambitionen auf Lothringen. "Dagegen ist die Besetzung des linken Rheinufers von Koblenz bis Basel, mit wichtigen Brückenköpfen auf dem rechten Ufer (Ehrenbreitstein, Breisach), offenbar zunächst allein von dem Wunsch bestimmt, keine der kriegführenden Mächte dort Fuß fassen zu lassen, nach 1635 aber mehr und mehr von der Absicht, Faustpfänder zu gewinnen, um einen Friedensschluß im Reich ohne Berücksichtigung der französischen Interessen zu verhindern." [19]

Wie die von Richelieu maßgeblich bestimmte Friedensinstruktion von 1643, ihre früheren Entwürfe und die Zusatzinstruktion in aller Klarheit erkennen lassen, hat er in der Frage territorialer Erwerbungen kein festes und unflexibles Programm verfolgt. Es ging ihm vor allem um die Realisierung eines politisch-strategischen Zieles, nämlich um die dauerhafte Öffnung der Frankreich umgebenden Grenzen. Damit sollten die Voraussetzungen für permanente diplomatische bzw. auch militärische Interventionen geschaffen werden. Auf diese Weise sollte der französische König in die Lage versetzt werden, seine friedenssichernde Rolle als Protektor der Christenheit wahrnehmen zu können.

Dieses generelle Konzept ermöglichte Richelieu eine bemerkenswerte Flexiblilität in der Behandlung der Problematik territorialer Erwerbungen. War er im Januar 1642 noch bereit, mit sich über das Elsaß und die Festung Breisach reden zu lassen, so schien er im November dieses Jahres zu deren Erwerbung entschlossen. Es zeigt sich aber auch, daß er für den Fall der Durchsetzung der französischen territorialen Ambitionen im Norden (Flandern) zu Konzessionen gegenüber dem Kaiser bereit war. Einige Indizien deuten aber darauf hin, daß er eher dazu neigte, Frankreich eine günstige und starke strategische Position am Oberrhein zu verschaffen.



3. Mazarins Reichspolitik von 1642 bis 1643 im Kontext innerfranzösischer Spannungen und Krisen

Zwischen Mazarins Konzept einer französischen Bündnispolitik, der Schaffung von Ligen deutscher und italienischer Fürsten gegen das Haus Habsburg und der Etablierung eines Systems kollektiver Sicherheit durch allgemeine Garantie des zu schaffenden Universalfriedens und den Ideen Richelieus lassen sich allenfalls marginale Unterschiede feststellen, die aber nicht auf Meinungsunterschiede, sondern auf veränderte Rahmenbedingungen zurückzuführen sind.

Gleichwohl zeigte sich bald, daß Mazarin bei aller Übereinstimmung mit seinem Vorgänger in Grundsatzfragen auch auf dem Felde der Reichspolitik weitergehende territoriale Forderungen stellte. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, daß ein Nachfolger nicht uneingeschränkt an den Ideen seines Vorgängers festhält, und es ist ebenso verständlich, daß bei zunehmenden militärischen Erfolgen und dem damit einhergehenden Erlahmen des Widerstands der Gegner der Ausdehnungsdrang der Staaten wächst. Mazarins Außenpolitik wurde dadurch begünstigt, daß am selben Tage, als er von der Regentin als Erster Minister bestätigt wurde, der Herzog von Enghien bei Rocroy (19. Mai 1643) einen vernichtenden Sieg über die spanische Infanterie erringen konnte. Der Kardinal erkannte die Bedeutung dieses Sieges und setzte durch, daß sich die französischen Armeen nach Osten der Reichsgrenze zuwandten. In der Folgezeit eröffneten sich die Franzosen den Zugang zum Mittel- und Niederrhein und schließlich nach Süddeutschland. Im Jahre 1644 war das linke Rheinufer von Basel bis Koblenz wieder und auf längere Dauer in französischer Hand. "Die so errungene militärische Stellung ermöglichte Frankreich überhaupt erst die Rolle, die es auf dem Friedenskongreß zu spielen gedachte und so glänzend durchführte." [20]

Aber auch in Anbetracht der wachsenden innerfranzösischen Spannungen brauchte Mazarin militärische und außenpolitische Erfolge. Die schon unter Richelieu virulente Opposition zeigte sich durch die Bestätigung Mazarins als leitenden Minister - nach dem Tode Ludwigs XIII. (14. Mai 1643) - bitter enttäuscht. Das daraus, aber auch aus zunehmenden sozialen und wirtschaftlichen Spannungen resultierende Konfliktpotential entlud sich schließlich im Frühjahr 1648 in der sogenannten Fronde, einer schweren Krise der absoluten Monarchie.

Unter solchen Vorzeichen liefen die entscheidenden Phasen der Friedensverhandlungen ab, auf deren Verlauf hier nicht einzugehen ist. Daß Mazarin wohl weniger Rücksicht auf die Interessen der Reichsstände zu nehmen gedachte als sein Vorgänger, daß er entschlossen war, den für den französischen König angestrebten Ruf eines uneigennützigen Protektors reichsständischer Libertät zu opfern, um reale Vorteile zu erzielen und für Frankreich im Reich eine einflußreiche Position zu erlangen, wurde bald deutlich. Entgegen den Hinweisen auch wohlmeinender Reichsstände hielt Mazarin in seinem geheimen Zusatz vom 21. November 1643 zur Instruktion für die französischen Bevollmächtigten an seiner bereits am 1. Juli formulierten Forderung fest, für den französischen König Ober- und Unterelsaß, Breisach und Philippsburg als Satisfaktion zu verlangen. Die endgültige Abtretung der Bistümer Metz, Toul und Verdun an Frankreich war ohnehin als selbstverständlich vorgesehen. Noch weniger als Richelieu erkannte Mazarin den Widerspruch, der zwischen den beiden Hauptzielen der französischen Reichspolitik bestand, nämlich auf der einen Seite eine möglichst starke und geschlossene reichsständische Opposition gegen Habsburg zu formieren, und auf der anderen Seite selbst im Reich Fuß zu fassen, Grenzverbesserungen und Stützpunkte zu gewinnen, ja eventuell sogar die Reichsstandschaft zu erlangen.



III. Der Westfälische Friede - Erfolge und Mißerfolge der französischen Reichspolitik

Die von Richelieu am konkretesten in den Friedensinstruktionen vom Februar/März 1637 und von 1641/42 formulierten Grundlagen eines europäischen Systems kollektiver Sicherheit, das den zu schließenden Universalfrieden auf Dauer sichern sollte und das Mazarin übernahm, konnten schließlich im Friedensvertrag allenfalls nur bruchstückhaft realisiert werden. [21] Mit Richelieus Entwurf sollte die für jedes System kollektiver Sicherheit charakteristische Universalität insofern angestrebt werden, als möglichst weite Teile Europas einbezogen werden sollten. In diesem Projekt waren auch die übrigen konstitutiven Elemente eines derartigen Sicherheitssystems enthalten: eine bestimmte Reihenfolge von Maßnahmen gegen jeden Friedensbrecher, wobei im konkreten Fall zuerst eine friedliche Streitschlichtung versucht werden sollte. Scheiterten friedliche Maßnahmen, war auch ein bewaffnetes Einschreiten aller Mitglieder des Systems gegen den Friedensstörer vorgesehen.

Dieses Konzept zur Friedenssicherung war bei den damaligen politischen Gegebenheiten nicht realisierbar, so daß Mazarin im Verlauf der Verhandlungen große Abstriche machen mußte. Bruchstückhaft fanden Elemente dieses Konzeptes jedoch Eingang in die Garantiebestimmungen des Westfälischen Friedens, die indessen in manchen Punkten unpräzise und daher für Interpretationen offen blieben. Daß dieses Sicherheitskonzept für Europa in seiner ursprünglich beabsichtigten Form nicht realisiert werden konnte, lag nicht nur daran, daß die Zeit dafür noch nicht reif war, sondern auch - und vor allem - an der ablehnenden Haltung des Kaisers, Spaniens und der meisten Reichsstände. Aus kaiserlicher und spanischer Sicht betrachtet, ist es verständlich, daß beide Mächte einem Projekt kaum Positives abgewinnen konnten, dessen Verwirklichung ihre machtpolitische Position weiter geschwächt und die Stellung Frankreichs in Europa erheblich gestärkt hätte. Aber auch bei den Reichsständen, die nicht unbedingt zu den Anhängern des Kaisers gehörten, fand dieses Sicherheitskonzept nicht die erhoffte Aufnahme. Mit dessen Verwirklichung und mit den Forderungen, die sich auf Veränderungen der Reichsverfassung bezogen, hatten Richelieu und Mazarin unter anderem das Ziel verfolgt, das Reich in eine Summe völkerrechtlich unabhängiger Staaten aufzulösen, um die Macht des Hauses Habsburg und des Kaisers dauerhaft zu begrenzen. Eine Reduzierung der Macht des Kaisers lag zwar auch im Interesse der meisten Reichsstände. Was sie aber nicht wollten, war die Auflösung des Reiches in unabhängige Staaten, denn die Masse der mittleren und kleineren Reichsstände brauchte den Reichsverband und den Schutz des Reiches zur Sicherung ihrer politischen Existenz und territorialen Unversehrtheit gegenüber den Ambitionen der mächtigen Reichsfürsten.

Trotz aller punktuellen Kooperation herrschte bei den meisten Reichsständen - sieht man von der kleinen aktivistischen Gruppe um Hessen-Kassel ab - tiefes Mißtrauen gegenüber Frankreich. Dies zeigte sich auch in den Verhandlungen über die französischen Satisfaktionsforderungen, bei denen die französische Seite nicht zuletzt dank der Geschicklichkeit ihrer Diplomatie ihre territorialen Forderungen im Hinblick auf das Elsaß, auf die Bistümer Metz, Toul und Verdun, auf Breisach und auf Philippsburg im wesentlichen durchsetzen konnte. Und selbst in jenen Punkten, wo die französische Seite zumindest auf dem Papier Konzessionen machen mußte, so z.B. in der Frage der Sicherung der Immediatstände im Elsaß und in den drei Bistümern, gelang es den französischen Diplomaten, Formulierungen in den Vertragstext einzufügen, mit denen die französischen Ambitionen in der Zukunft und unter günstigeren Konstellationen geltend gemacht werden konnten.

Im Hinblick auf die konfessionellen Probleme des Reiches, die auf dem Friedenskongreß zumindest dauerhaft entschärft werden sollten, befand sich die französische Politik in einem Dilemma. Zum einem galt es, dem Anspruch des Allerchristlichsten Königs, Protektor der Christenheit, d.h. der katholischen Kirche, zu sein, Rechnung zu tragen. Daraus resultierte für die französische Reichspolitik, dafür zu sorgen, daß sich die Verluste der Katholiken zumindest in gerade noch erträglichen Grenzen hielten. Auf der anderen Seite war Frankreich mit Schweden und einigen protestantischen Reichsständen verbündet und konnte nicht riskieren, durch allzu unnachgiebiges Verhalten gegenüber den Forderungen der Protestanten die Unterstützung seiner Alliierten zu verlieren, auf die es zur Durchsetzung französischer Ziele und Ambitionen ebenfalls angewiesen war.

Alles in allem blieben die französischen Erfolge auf dem Sektor der konfessionellen Probleme im Reich recht begrenzt. Dafür machten die französischen Diplomaten auch die - wie sie meinten - gelegentlich allzu große Nachgiebigkeit der Kaiserlichen verantwortlich.

Wenn der Kardinal auch den Generalfrieden und dessen dauerhafte Sicherung durch eine Realisierung des Konzeptes kollektiver Sicherheit nicht erreichen konnte, so gelang doch die Trennung der beiden Linien des Hauses Habsburg, die bereits Richelieu angestrebt hatte. Ein Friedensschluß mit Spanien scheiterte an der Haltung Mazarins und Serviens, weil sie zu einem Nachgeben in der lothringischen Frage nicht bereit waren. Ob aber die in Westfalen erreichte Trennung der beiden habsburgischen Linien dauerhafter Natur sein würde und den französischen Vorstellungen gemäß vertieft werden konnte, das mußte die Zukunft erweisen.



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ANMERKUNGEN


1. Bérenger 1974, S. 170.

2. Schilling 1991, S. 30.

3. Richelieu 1853ff., III, S. 505.

4. Dickmann 1971a, S. 42.

5. Dickmann 1971a, S. 68.

6. Weber 1998.

7. Weber 1998.

8. Zitiert über Weber 1990, S. 14.

9. Burkhardt 1992, S. 44-50.

10. Weber 1998.

11. Zitiert über Mousnier 1992, S. 240.

12. Richelieu 1931, S. 159.

13. Vgl. dazu Hartmann 1996.

14. Weber 1968, S. 44.

15. Stein 1978, S. 529.

16. Ferdinand (III.) an Ferdinand II., Donauwörth 14. Juni 1636, im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (HHStA), Reichshofkanzlei, Kriegsakten, Fasz. 117, fol. 47-49A.

17. Ferdinand II. an Ferdinand (III.), Linz 19. Juni 1636, im HHStA, Reichshofkanzlei, Kriegsakten, Fasz. 117, fol. 74-74v [o] und 77A.

18. Ferdinand II. an Ferdinand (III.), Regensburg 6. September 1636, im HHStA, Reichshofkanzlei, Friedensakten, Fasz. 18, Konvolut 1636, fol. 177-177voA.

19. Dickmann 1971a, S. 50f.

20. Dickmann 1965.

21. Daß dieser Entwurf tatsächlich Gegenstand der Verhandlungen war, belegt ein Dokument aus dem Jahr 1646, das sich unter den Friedensakten Hessen-Kassels befindet. Hessisches Staatsarchiv Marburg, Kriegssachen 4 h, Blatt 530.



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© 2001 Forschungsstelle "Westfälischer Friede", Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster, Domplatz 10, 48143 Münster, Deutschland/Germany. - Stand dieser Seite: 2. Mai 2002