Forschungsstelle "Westfälischer Friede": Dokumentation

DOKUMENTATION | Ausstellungen: 1648 - Krieg und Frieden in Europa

Textbände > Bd. I: Politik, Religion, Recht und Gesellschaft

SIMON GROENVELD
Der Friede von Münster als Abschluß einer progressiven Revolution in den Niederlanden

I. Robert Fruins konservative Revolution

Robert Fruin, der Altmeister unter den niederländischen Geschichtsschreibern, publizierte im Jahr 1865 einen Artikel mit dem Titel "De drie tijdvakken der Nederlandsche geschiedenis" (Die drei Epochen niederländischer Geschichte). [1] Darin konstatierte er in verschiedenen Staaten lineare politische Entwicklungen seit dem Mittelalter bis in seine Zeit hinein. So führte in Frankreich eine durchgehende Linie hin "zur Stärkung der Oberherrschaft des Fürsten" und in England zu einem Gleichgewicht zwischen der Macht des Königs und der des Parlaments.

In den Niederlanden konnte laut Robert Fruin von einer derartigen Entwicklung keine Rede sein. Hier folgten drei Perioden mit radikal entgegengesetztem Charakter aufeinander. Die erste Epoche hatte ihren Schwerpunkt im späten Mittelalter und reichte bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Die siebzehn niederländischen Provinzen kamen nach und nach unter die Herrschaft desselben Landesherrn, anfangs aus Burgund stammend, später aus dem Haus Habsburg. Wie die Herrscher in anderen Ländern, versuchten diese Landesherren ihren Zugriff auf die unterschiedlichen Territorien dadurch zu sichern, daß sie ihnen einen zentralen Verwaltungsapparat voranstellten.

Doch als nach 1555 Philipp II., der zugleich König von Aragonien und Kastilien war, diese Zentralisation weiter vorantrieb, wuchs die Unzufriedenheit unter den Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung.

An dieser Stelle setzte Robert Fruin die zweite Periode an. Die Einwohner begannen, ihre Regierung als "fremd" und "anti-national" [2] zu betrachten. Hieraus entwickelte sich ein allgemeiner Aufstand, der letztendlich die Bildung einer Republik von sieben vereinigten Provinzen nördlich der großen Flüsse zur Folge hatte. Dort gab es fortan keine zentrale Gewalt mehr, jede der sieben Provinzen war wieder souverän. Die Entscheidungsmacht lag nicht in den Händen eines Fürsten - der war im Jahr 1581 abgesetzt worden - , sondern bei provinzialen Ständeversammlungen (oder: Ständen). "Der Staat entwickelte sich [...] in eine Richtung, die der, in die er sich bisher bewegt hatte, entgegengesetzt war". [3] Die Republik, in der die mittelalterlichen Privilegien und andere traditionelle Sitten laut Robert Fruin wieder die Oberhand bekommen hatten, wurde mit dem Frieden von Münster im Jahre 1648 endlich internationale anerkannt und hatte in dieser Form bis 1795 Bestand.

Es folgte eine Übergangsphase zur dritten Epoche: dem Königreich der Niederlande - einem Staat, "eingerichtet, wie ihn die Landesherren aus dem burgundischen und österreichischen Stammhaus im Sinn gehabt hatten". Dieser Einheitsstaat ohne Privilegien, aber mit gleichen Rechten für jeden Bürger, galt dem liberal gesinnten Fruin als "glücklicher Zustand", die Verwirklichung einer wohl eher ins 19. Jahrhundert gehörenden Idealvorstellung von der Herrschaft Karls V. [4]

Der niederländische Aufstand, der das Ende der burgundisch-habsburgischen Herrschaft herbeigeführt hatte, war also nationalistischer und vor allem konservativer Natur. Seit langem überholte Regeln und Bräuche wurden durch die Ständeversammlungen erneut zur Anwendung gebracht. Modern dagegen war für Robert Fruin die Entwicklung hin zum monarchistischen Einheitsstaat. Diese Sichtweise, die von vielen niederländischen Historikern übernommen wurde, steht im Zusammenhang mit der internationalen Erforschung der "neuen Monarchien", die seit dem späten Mittelalter in verschiedenen Staaten entstanden waren. [5] Aber: Verdiente das Aufkommen dieser Monarchien wirklich so ausschließlich das Modernitäts-Attribut? Und, war die Entwicklung der Stände zu Verwaltungsapparaten wirklich so rückwärtsgewandt? Die niederländische Situation, in Theorie und Praxis, kann auf diese Fragen eine Antwort geben.



II. Fürsten und repräsentative Gremien

Manch älterer Historiker vertrat die Ansicht, daß die verschiedenen repräsentativen Gremien in Europa darauf aus waren, die fürstliche Machtentfaltung zu blockieren. Überall hätte denn auch ein fortwährender Streit zwischen Fürsten und diesen Korporationen geherrscht. Seit Mitte unseres Jahrhunderts hat sich diese Interpretation stark geändert. Repräsentative Körperschaften entstanden, so meint man nun, bereits seit dem 12. oder 13. Jahrhundert und hatten die Aufgabe, die Interessen und Rechte einer Stadt oder Region zu vertreten. Die mit dem Aufbau ihres Staats beschäftigen Fürsten strebten eine Zusammenarbeit mit diesen Gremien an, um die eigene Position zu stärken. Sie hatten eigentlich keine andere Wahl, denn ihnen fehlten die Mittel, um die lokalen oder regionalen Gewalten durch eigene Amtsträger zu ersetzen - und sie hätten dadurch wahrscheinlich nur Rebellion in den Provinzen provoziert. Außerdem machten die großen Unterschiede zwischen den Provinzen ein einheitliches Vorgehen unmöglich. Bei diesen Fürstenstaaten handelte es sich um "composite states", um Staatengefüge, die höchstens auf lange Sicht zu einer Einheit zusammenwachsen konnten. Hierzu sollte die Gründung nationaler repräsentativer Gremien beitragen, wie die Generalstände sie darstellten. In manchem Land hatte dieses Modell Erfolg, in anderen stellte sich die Verbindung Fürst/regionales Gremium als optimale Form der Zusammenarbeit heraus. Dies alles bedeutete indessen nicht, daß die repräsentativen Körperschaften ihren eigenen, bereits begonnenen Vormarsch aufgegeben hätten. Unvermeidlich führte dies mehrmals zu Zusammenstößen mit dem Fürsten. Es liefen also zeitgleich zwei Entwicklungen ab: die Stärkung der Fürstenmacht und die Stärkung der repräsentativen Körperschaften. [6]

Auch das politische System in den Niederlanden wies vielerlei Kennzeichen eines "composite state" auf. In Flandern und Brabant, den Provinzen der großen Städte, gab es bereits im 12. Jahrhundert die ersten Zusammenkünfte von Adel und Städten, die zunehmend die Form von Ständeversammlungen annahmen. Holland und Seeland blieben hinter dieser Entwicklung zurück. Die Stände in diesen Provinzen waren aber ähnlich strukturiert: Hier versammelten sich Abgeordnete der Geistlichkeit, des Adels und der Städte, in Holland fehlte allerdings der Klerus. Anders verhielt es sich in Gelderland. Diese Provinz war in vier landesherrliche Amtsbezirke, sogenannte Kwartiere, gegliedert, wovon jede für sich eine Versammlung der Ritterschaft und Städte abhielt. Diese Versammlungen hatten zwar Kontakt untereinander, doch wurden nie gemeinsame Zusammenkünfte anberaumt. Die Provinz war demzufolge ein kleiner Bundesstaat für sich. [7]

Gewöhnlich wurden die Ständeversammlungen durch den Landesherrn oder dessen Statthalter einberufen. Anlaß hierfür waren vor allem finanzielle Engpässe, die den Landesherrn dazu zwangen, seine Untertanen um Geld zu bitten: Er mußte eine sogenannte Bede einreichen. Die Stände legten dann Gegenforderungen vor, die die Ständeversammlungen stärken sollten. Daneben hatten die Ständeversammlungen auch andere Aufgaben. Sie wurden bei der Verteidigung der Provinz herangezogen, bei ausländischen Angelegenheiten - vor allem, wenn es um ihre eigenen, oft materiellen Interessen ging -, bei juridischen Fragen, in Belangen des Handels und bei Fragen inländischer, intern provinzialer Politik. Oftmals waren ihre eigenen Anliegen oder Eingaben Anlaß für dieses Engagement. Außerdem wurden sie einberufen, wenn wichtige Mitteilungen gemacht werden mußten.

Der Spielraum der Stände war allerdings gering. Außer auf finanziellem Terrain war es der Landesherr, der den Handlungsrahmen absteckte. Immerhin gehörten all diese Dinge, besonders die Auslandspolitik, zu seinen Prärogativen. Zur Übertragung solcher Zuständigkeiten neigte der Fürst höchstens aus Schwäche oder aus Nützlichkeitserwägungen heraus. So überließen die Habsburger in den Jahren nach 1550 das Einziehen der Gelder aus der Bede den Ständen von Holland. Dies war eine aus der Not geborene Reaktion auf einen noch weitergehenden Wunsch der Stände. Diese wollten, wie auch in anderen europäischen Ländern, politischen Einfluß, und verwendeten zur Durchsetzung ihres Anspruchs die Finanzen als Druckmittel: die Kontrolle über die Verwendung der zugesagten Gelder oder das Einziehen gab ihnen die Möglichkeit, bei der Politik selbst mitzusprechen. [8]

Dasselbe Streben konnte man auch bei Generalständen beobachten, einem Gremium, in dem der Fürst die Vertreter der meisten Provinzialstände zusammenrief. Da die Fürsten permanent unter Geldmangel litten, wurden sie vor 1558 mit großer Regelmäßigkeit zusammengerufen. Ihre Gegenforderungen wurden zunehmend härter, auch wenn die Generalstände noch kein einheitliches Gremium darstellten. So sagten sie von 1557 bis 1558 Philipp II. für einen Zeitraum von neun Jahren eine Bede von 800.000 Gulden pro Jahr unter der Bedingung zu, daß die Einziehung und Ausbezahlung der Gelder durch ihren eigenen Verwalter kontrolliert wurde. Auf diesem Wege hatten die Generalstände ein Auge darauf, ob der Fürst diese Gelder wirklich für den gesetzten Zweck verwendete. Für Philipp II. reichte dieser Umstand aus, um regelmäßige Zusammenkünfte der Ständeversammlung in Zukunft zu verbieten. [9] Es dauerte bis 1569, ehe wieder eine gewöhnliche Versammlung der Generalstände zusammenkam, die auch wieder über Politik sprechen wollte.



III. Der Durchbruch der Ständesouveränität

In den sechziger Jahren wurde die Rebellion immer gewalttätiger. Unerwartet konzentrierten sich die bewaffneten Aktionen im Jahr 1572 auf Holland. Im Jahr 1576 verschoben sie sich in die reichen Provinzen Flandern und Brabant [10], was direkte Auswirkungen auf das Machtstreben der Ständeversammlungen hatte.

Im Juli des Jahres 1572 trafen einige holländische Adelige und Delegierte aus zwölf holländischen Städten als Ständeversammlung in Dordrecht zusammen. Hinzu kam der Vertreter des Prinzen von Oranien. Sie taten dies eigenmächtig, gegen die Vorschriften. Sie gingen aber noch weiter, zogen die Regierungsgewalt an sich und ernannten Willem von Oranien zum Statthalter, womit sie de facto einen Gegenstatthalter zu dem von Philipp II. eingesetzten Graf von Bossu aufstellten. [11]

Dasselbe wiederholte sich vier Jahre später, als immer mehr Provinzen von dem Streit betroffen waren, in den Generalständen. Unter dubiosen Umständen wurden sie im Herbst des Jahres 1576 zusammengerufen und begannen sofort, politisch zu agieren. Eigenmächtig verhandelten sie mit den aufständischen Provinzen Holland und Seeland und schlossen Frieden: die Pazifikation von Gent. [12] Die Befugnisse, die der Fürst ihnen nicht zugestehen wollte, hatten die Stände Hollands und die Generalstände nun auf revolutionärem Weg erlangt.

Nachdem mit Philipp II. über dieses Vorgehen keine Einigung erreicht werden konnte, veränderte sich fortwährend die Anzahl der aufständischen Provinzen. Um 1585 konzentrierte sich die Rebellion ganz auf das Gebiet nördlich der großen Flüsse. Dorthin waren auch die Generalstände ausgewichen, die von 1593 an täglich in Den Haag zusammentrafen. Auch die Ständeversammlungen der aufständischen Provinzen, seit 1595 sieben an der Zahl, hatten sich inzwischen zu Verwaltungsorganen entwickelt. Ihre Position hatten sie weiter gefestigt, indem sie 1581 Philipp II. als ihren Landesherrn abgesetzt hatten. [13] Anfangs hatten sie wohl noch einen Nachfolger für ihn gesucht, doch als dies zu keinem Erfolg führte, beschlossen die Stände im Jahr 1588, fortan ohne fürstliche Leitung weiterzumachen. Die Republik der Vereinigten Niederlande war geboren.

Jede der territorialen Ständeversammlungen wurde nun eine Art Graf oder Herzog der Provinz, also unterstanden die einzelnen nordniederländischen Provinzen einem mehrköpfigen Landesherrn. Dies bedeutete, daß die neuen Souveräne sowohl die Aufgaben der vormaligen Landesherren übernahmen als auch ihre früheren repräsentativen Funktionen. So hatten sie, wie die Habsburger zuvor, festzustellen, wieviel Geld sie für die provinziale Verwaltung und die Kriegsführung benötigten. Allerdings konnten die Stände direkt, ohne eine Bede, beschließen, aus welcher Steuer diese Gelder kommen sollten. Die Ständeversammlungen waren also eigentlich absoluter als jeder absolute Fürst in Europa.

Für Belange, die die Allgemeinheit betrafen, kamen die Delegierten der Provinzen in den Generalständen zusammen. Dort wurden Fragen der Landesverteidigung behandelt sowie deren Bezahlung. Auch das Anwerben von Verbündeten gehörte in den Aufgabenbereich, was einer Einflußnahme auf die Außenpolitik gleichkam. Die Generalstände bildeten also eine Art supranationales Gremium, an das die sieben Souveräne einzelne Befugnisse delegierten . Selbst besaß es keine souveräne Entscheidungsgewalt. Wenn die Generalstände z.B. Gelder für die allgemeine Kriegsführung benötigten, mußten sie die einzelnen Ständeversammlungen darum bitten. Daß sie für die Verteidigungsaufgaben zuständig waren, führte dazu, daß die Generalstaaten, mit einer Anzahl Bürgern in ihren Reihen, die gesamte Kriegsführung übernahmen. Die Ausführung der Beschlüsse lag natürlich bei den militärischen Technikern. Hier war also ein Ansatz zur Trennung von politischer und militärischer Gewalt gegeben, während woanders beides noch in der Hand des Fürsten lag.

Auch Amtsträger, die ihre früheren Titel behielten, bekamen nun gelegentlich andere Aufgaben. Der Statthalter wurde jetzt zum Untergebenen des neuen Souveräns, der provinzialen Ständeversammlung. Sie wies ihm in Form von Aufgabenübertragung seine Funktionen zu. So erhielt er die Befugnis, jährlich die städtischen Magistrate neu zu ernennen. Diese untergeordnete Position des Statthalters stand jedoch im Gegensatz zur sozialen Realität. Die Statthalter entstammten stets den hochadeligen Familien derer von Oranien und Nassau, übertrafen die Herren in den Ständen weit an Ansehen und wurden von so manchem durchaus als Fürsten betrachtet. Dies um so mehr, weil die Statthalterschaft mit dem Oberbefehl über die Truppen, dem Amt eines Generalkapitäns, verbunden war. Neben den Statthaltern amtierte als hoher territorialer Beamter der Landesadvokat oder Ratspensionär als Kopf der provinzialen Administration. [14]

All diese Verwaltungsreglements waren aus der Praxis hervorgegangen. Sie sind nie in einer zentralen Staatsakte festgeschrieben worden. Veränderungen notierte man höchstens in unregelmäßigen Resolutionen der Territorial- oder Generalstände, so etwa in Instruktionen oder Kommissionsbriefen für besondere Amtsträger. Diese Handhabung sollte bis zum Ende der niederländischen Republik im Jahr 1795 beibehalten werden. [15]

Allerdings bestand doch Bedarf an theoretischen Schriften, um dies alles nach innen und außen darzulegen und zu rechtfertigen. Die Absetzung eines Fürsten und die Einrichtung einer Republik erzeugte immerhin einen gewissen Erklärungsbedarf. Hierzu bedienten sich die Behörden und Privatpersonen vor allem der Pamphlete. In diesen Flugblättern zeigt sich, wie jede neue Tatsache eine Anpassung der Theorie zur Folge hatte. In immer raffinierteren Argumentationen wurde ausgeführt, daß es das gute Recht der Untertanen war, sich gegen einen tyrannischen Fürsten zu erheben. Hierbei spielten die Ständeversammlungen eine zentrale Rolle. Auffällig ist, daß diese Theorienbildung sich außerhalb der Universitäten vollzog. Dort, losgelöst von der eigentlichen Realität und völlig auf das Philosophieren "an sich" konzentriert, beschäftigten sich in diesen Jahren Gelehrte mit der Monarchie, nicht mit der Republik. Dies sollte sich erst nach dem Frieden von Münster ändern. [16]



IV. Zusammensetzung und Stimmverhalten der Ständeversammlungen

Wie funktionierten nun diese neuen Institutionen unter altem Namen? Die Antwort auf diese Frage suchen heutige Historiker nicht länger in Satzungen und Vorschriften, sondern dort, wo das tägliche Agieren der Gremien seinen Niederschlag gefunden hat, vor allem in ihren Beschlußbüchern.

Die Zusammensetzung der verschiedenen Ständeversammlungen fiel aufgrund der je eigenen Traditionen sehr unterschiedlich aus. Im verstädterten Holland z.B. standen der Ritterschaft mit nur einer Stimme achtzehn Stimmen der Städte (eine pro Stadt) gegenüber. Jede Stadt entsandte zwei bis vier Delegierte, die Ritterschaft war meist durch drei Delegierte vertreten. In Utrecht waren neben der Ritterschaft und den Städten weiterhin auch Gesandtschaften der Kapitel, die "geëligeerden", in der Ständeversammlung vertreten. [17] In Overijssel besaßen Abgeordnete aus ländlichen und städtischen Regionen gleich viel Stimmen, und in Geldern blieben die Kwartier-Versammlungen bestehen, die ihre Treffen zwar zur selben Zeit und am selben Ort, jedoch niemals miteinander abhielten.

Während die meisten Ständeversammlungen nur ein-, maximal zweimal jährlich zusammenkamen, trafen sich die Holländer vier bis sieben Mal pro Jahr einige Wochen lang. In der Phase zwischen den Sitzungen wurden die laufenden Angelegenheiten durch einen ständigen Verwaltungsapparat bearbeitet. Hiermit stand diese Ständeversammlung teilweise in der Nachfolge der Statthalter der Habsburger Zeit - ein Grund, warum letztere andere Aufgaben als zuvor erhalten hatten. [18]

Alle Ständeversammlungen schickten Abgesandte in die Generalstände. Diese waren, ähnlich wie die Ständeversammlungen in einigen anderen europäischen Ländern, mit einem imperativen Mandat [19] ausgestattet, mit Instruktionen für ihr Verhalten in bezug auf die einzelnen Themen. Für darüber hinausgehende Fragen mußten sie mit den heimischen Ständen Rücksprache halten. Die Zahl der Abgeordneten nahm im Lauf der Jahre zu: von 35 bis 55 pro Jahr um 1600 auf 70 bis 95 um 1650. [20] Aus dieser Gruppe erwuchs in der Praxis eine Kerngruppe von ca. 17 Personen, die die Politik im wesentlichen bestimmte. [21]

Die Beratungen in all diesen Gremien waren in starkem Maße auf Einmütigkeit ausgerichtet. Der Vorsitzende stellte die anstehenden Themen und eingegangenen Schriftstücke zur Diskussion. Nach einer festgeschriebenen hierarchischen Rangordnung äußerte sich dann jeweils ein Deputierter pro Stand dazu. Nachdem der letzte seine Meinung kundgetan hatte, wurde nicht abgestimmt, sondern der Vorsitzende faßte die vernommenen Ansichten zusammen und formulierte eine Schlußfolgerung. Diese bildete dann die Grundlage für den Gremiumsentscheid.

Lagen die Meinungen nah beieinander, oder verlangte ein Thema nur die einfache Stimmenmehrheit, dann konnte eine Angelegenheit recht problemlos abgewickelt werden. In anderen Fällen wurden diverse Methoden angewendet. So konnte eine Sache zwecks näherer Untersuchung vertagt werden - mehrfach ein Anlaß, um sie für imme verschwinden zu lassen -, oder um ein abweichendes Mitglied durch "persuasie", durch Überredung, doch noch auf die eigene Seite zu ziehen. Vertagt wurde auch, um in einer formellen Beratungssitzung die Divergenzen zwischen den schärfsten Widersachern außerhalb der regulären Versammlung zu lösen. [22] Am schwierigsten wurde es, wenn in Angelegenheiten, die mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden mußten - so z.B. die Frage von Krieg oder Frieden -, ein Mitglied sich halsstarrig widersetzte und aller Druck nichts dagegen ausrichtete. In einem solchen Fall blieb eigentlich nur ein Mittel übrig: Der Betreffende mußte "überstimmt", d.h. durch die größtmögliche Mehrheit zum Nachgeben gezwungen werden. Ein solches Vorgehen kam einer Roßkur gleich, denn es blieb fraglich, ob auf diese Weise die Souveränität des sich sträubenden Mitglieds nicht substantiell gefährdet würde. Darüber hinaus bestand die Gefahr, daß durch ein solches Vorgehen die Beziehungen untereinander auf lange Sicht gestört würden. [23]

Diese Vorgehensweise machte das Handeln der sieben ständischen Souveräne oftmals undurchsichtig und mühsam. Vor allem von ausländischer Seite wurden hierüber wiederholt Klagen laut. [24] In Monarchien, wo eine relativ geringere Zahl von Menschen in die Beschlußfassung einbezogen war, gestaltete sich der Ablauf einfacher. Dem stand allerdings gegenüber, daß in wirklichen Notsituationen sehr schnell Resolutionen getroffen werden konnten, und dies selbst unter Wahrung der Geheimhaltung - was außergewöhnlich war, weil im Falle kollektiver Beschlußfassung wie in der Ständeversammlung doch immer irgend jemand, absichtlich oder unbewußt, seinen Mund nicht halten konnte. [25]



V. Ausschüsse und Faktionen

Sowohl in den Generalständen als auch in den Ständen von Holland nahm die Arbeitsbelastung ständig zu. Diese hätte man theoretisch durch eine Ausweitung des Amtsapparates auffangen können, doch die Bürokratisierung befand sich noch in den Kinderschuhen. [26] Also bewältigte man die wachsende Arbeitsmenge mittels Arbeitsverteilung innerhalb der Versammlung selbst. Erst die holländischen Stände, dann auch die Generalstände verwiesen allerlei Aufgaben, sowohl vorbereitende wie ausführende, in ad hoc aus ihren Reihen zusammengestellte Arbeitsausschüsse, sogenannte "besognes". Dies war eine Methode, die auch in anderen Ländern angewandt wurde. [27]

In beiden Gremien nahm die Anzahl dieser Kommissionen vor 1650 schnell zu. Außerdem wuchs ihre Mitgliederzahl, damit mehr Arbeit bewältigt werden konnte. Einige davon, sogenannte "secrete besognes", erhielten als Sonderausschüsse Aufgaben zugeteilt, die wegen ihres heiklen oder dringlichen Charakters unter Beachtung der Geheimhaltung erledigt werden mußten. Zusätzlich hatten die holländischen Stände sich durch die Einrichtung ihres ständigen Verwaltungsapparates de facto mit einer ersten permanenten Kommission ausgerüstet. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts richteten sie zunehmend Ausschüsse dieser Art ein. [28]

In den Generalständen entstanden in der gleichen Zeit immer mehr Kommissionen, in denen alle Provinzen vertreten waren, und die dementsprechend etwa sieben bis acht Mitglieder umfaßten. [29] Sie bildeten in den Generalständen die Basis der festeingerichteten Ausschüsse. Dieselbe Teilnehmerzahl wurde darüberhinaus für die "secrete besognes" gebräuchlich. Untersuchungen zur Zusammensetzung dieser Sondergremien in der Zeit vor 1650 haben ergeben, daß die meisten Mitglieder zur Kerngruppe der Deputierten in den Generalständen gehörten. [30]

Auch wenn die Ausschüsse grundsätzlich eine gute Möglichkeit zu effizienterer Verwaltung boten, so ging doch vieles verloren, weil in den Ständeversammlungen - und auch in den Kommissionen - ganz gewiß keine Eintracht zwischen den Abgesandten herrschte. Dies galt ebenso in den Städten und Dörfern und auch für die Generalstände. Auf allen Ebenen bekämpften Regierungsangehörige sich in kleinen Gruppen, in "facties". Hierbei handelte es sich um unorganisierte Splitterparteien, meist von kurzer Lebensdauer und häufig ohne Ideologie. Ihre Mitglieder waren oftmals auf vorteilhafte Verwaltungsposten aus und auf die Wahrung des - wie sie es sahen - örtlichen oder provinzialen Wohlergehens bedacht.

In den Städten konzentrierten sich derartige Interessengruppen meist um einen prominenten Regenten. Dieser fand wiederum Unterstützung bei Angehörigen seiner Familie, bei Standesgenossen und Freunden, die ihre Interessen mit den seinen verknüpften. Saßen sie einmal fest im Sattel, kamen zu dem Ansehen auch Nebeneinkünfte von zum Teil nicht geringem Umfang. Selten allerdings erhielten sie ein festes Gehalt. Auch konnten sie ihre Position nicht unbegrenzt ausnutzen, denn Fehltritte der regierenden Faktion wurden sofort von der nicht amtierenden Gegenfaktion bemerkt und bestraft. Dies war eine natürliche Garantie für soziale Kontrolle. [31]

Seit kurzem konstatiert man auch Faktionen in territorialen Ständeversammlungen. Dort trafen Abgeordnete aufeinander, die zugleich die Interessen der städtischen Administration und solche der lokalen Faktion vertraten. Auf Grund von Übereinstimmungen von Interessen und Vorstellungen, die auch lokal eine Rolle spielten, kam es zwischen manchen von ihnen zur Zusammenarbeit, oft nur für begrenzte Zeit. So bildeten sich manchmal zwei, selten drei Faktionen in den Ständen. Hinzu kamen einige Abgeordnete, die jeweils ihre eigene, individuelle Position vertraten.

Die Form der Zusammenarbeit in den Ständeversammlungen glich der in den Städten. Stets gruppierten die Deputierten sich um einen bestimmten Kern - manchmal eine Person, öfter eine tonangebende lokale Faktion. Die Figur des Ratspensionärs konnte ein solch bindendes Element darstellen [32], oder auch die Delegation einer einflußreichen Stadt wie z.B. Amsterdam oder Leiden. Es ist auffällig, daß in dieser Hinsicht ebenso mancher Statthalter eine wichtige Rolle spielte. Obgleich kein Mitglied der Stände, vermochte er auf Grund seiner Ernennungsgewalt und seines hohen sozialen Ansehens städtische Regenten an sich zu binden. Seine Anhänger traten daraufhin in den Ständen als Kern einer Faktion auf. Deutlich ist, daß der Oranier dabei stets mit einigen Regenten gegen andere Regenten zusammenarbeiten mußte, und daß er nicht, wie in älteren Geschichtswerken suggeriert wird, per se der erbliche Widersacher der gesamten Regentenklasse war. [33]

Trotz des lokalen, höchstens territorialen Blickfeldes der meisten Regenten, bestanden während des gesamten Jahrhunderts dennoch interprovinziale Kontakte. Diese konnten zur Bildung von Faktionen führen, deren Mitglieder verstreut über die ganze Republik wohnten, und die sich vor allem in den Generalständen manifestierten. An solchen Faktionen konnten auch der Prinz von Oranien oder der friesische Statthalter beteiligt sein. So entstand ein äußerst komplizierter Zustand, weil auf diese Weise die Praxis im Widerspruch zum staatlichen System stand. Mitglieder solch einer landesweiten Faktion waren schließlich auch Angehörige der einen oder anderen territorialen Delegation. Diese waren denn auch intern geteilt, was zu einigen Problemen führte, ehe ein gemeinsamer provinzialer Standpunkt eingenommen werden konnte. So wurden die Generalstände und die provinzialen Ständeversammlungen schon früh zu einer Schule im Erreichen eines Konsens.

Diese interprovinzialen Faktionen scheinen Ähnlichkeiten mit den Parteien des 19. und 20. Jahrhunderts aufzuweisen und wurden deshalb anachronistisch als solche angesehen. Sie schienen auch deshalb vergleichbar, weil man hinter ihrem Handeln eine Ideologie zu entdecken vermeinte. Hatten die Oranier, die sich doch in das Streitgewühl der Faktionen stürzten, nicht eine ihnen wohlgesonnene politische Partei hinter sich? Und stand dem dann nicht eine Regentengruppe, eine ständisch eingestellte Partei, gegenüber? Moderne Analysen der Faktionen zeigen allerdings, daß diese Idee unhaltbar geworden ist. Erst im späten 18. Jahrhundert werden diesbezüglich Veränderungen sichtbar.



VI. Die Souveränität der Stände und der Friede von Münster

Beim Friedensschluß in Münster spielten vielerlei Aspekte dieser ungewöhnlichen Verwaltungsstruktur eine wichtige Rolle. Dementsprechend bieten dieser Prozeß und seine Vorgeschichte eine gute Möglichkeit zur Veranschaulichung ihrer Wirkungsweise. [34]

Die niederländische Republik durchlebte seit ihrer Entstehung eine wechselvolle Geschichte. In der Periode bis 1609 hatte man es zwar verstanden, das Kerngebiet zu sichern, doch an den Grenzen gingen zum Teil wichtige Gebiete wieder verloren. Kriegsmüdigkeit und Insolvenz zwangen beide Gegner im Jahr 1609 schließlich zu einem zwölfjährigen Waffenstillstand. Friede schien zu diesem Zeitpunkt noch unerreichbar. Ein formales Hindernis entstand dadurch, daß die Habsburger ihre im Jahr 1581 auf revolutionärem Weg durchgesetzte Absetzung, "de Verlatinge", nie anerkannt hatten, sich noch stets als Souverän der Provinzen "ihrer Rebellen" betrachteten und dies auch bleiben wollten. Sie waren dagegen, den Calvinismus in diesen Regionen zuzulassen, während auf der anderen Seite "die Rebellen" sich weigerten, dem Katholizismus eine öffentliche Position einzuräumen. Außerdem konnte Madrid die Anwesenheit der Niederländer in Ostindien, das es als sein Gebiet ansah, nicht dulden. Letztendlich war Philipp II. nur dazu bereit, die Republik für die Dauer des Waffenstillstands als solche zu akzeptieren. [35]

International gesehen blieb durch diese zeitliche Unterbrechung des Kampfes ein doch etwas unangenehmer Zustand bestehen. Diverse Staaten, vor allem Frankreich und England, hatten die aufständischen Niederländer nicht nur mit Geld unterstützt, sondern als offizielle Verbündete, obwohl dies - selbst nach dem lückenhaften internationalen Recht dieser Tage - sehr fragwürdig war. Ihnen ging es dabei vor allem um die Stärkung der eigenen Position. Die Republik aber erhielt so Zugang zum internationalen politischen Terrain, was vorläufig auch so bleiben sollte.

In den sieben Provinzen läutete der Waffenstillstand eine Periode der internen Organisation ein. Während der Kriegszeit waren nämlich allerlei Probleme des jungen Staatenbundes in den Hintergrund gerückt. Nun entluden sich die unterschwelligen Spannungen. Klärungsbedarf bestand in politischen und religiösen Fragen, wie bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Am Ende des Waffenstillstandes war die politische Vorherrschaft Hollands etwas gemäßigter, und die Kirche hatte sich für eine strenge Lehrrichtung entschieden, mußte aber staatliche Einflußnahme hinnehmen. In den folgenden Jahren hatte jedoch keines dieser Ergebnisse Bestand. [36]

Die Periode des Waffenstillstands hatte auch noch etwas anderes deutlich gemacht. Mit der Unterbrechung des Kampfes wurden auch zeitweise die Beschränkungen außer Kraft gesetzt, die dem Handel und der Schiffahrt auferlegt waren. Diese erlebten nun eine schnelle Blüte. Die Textilindustrie hatte jedoch sehr unter der Konkurrenz flämischer Städte mit ihren berühmten Tuchmanufakturen zu leiden, deren Export nun nicht mehr durch die Kriegsereignisse behindert wurde. [37]

Trotz der Vorteile des Waffenstillstands, wurde der Krieg 1621 wiederaufgenommen. Bis ins Jahr 1625 verlief er für die Republik allerdings alles andere als glücklich. Danach setzten die Generalstände in zunehmend engerer Zusammenarbeit mit dem Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien eine aggressive Politik gegen Spanien durch. Das Augenmerk richtete sich auf den Erwerb von Pufferzonen zur Sicherung der natürlichen Grenzen - die Ijssel, den Rhein und die Maas sowie die Westerschelde. Diese Politik der Regierung verlief mit der Eroberung von Twente, dem Achterhoek und Teilen von Limburg, Brabant und Flandern äußerst erfolgreich.

Gerade diese Erfolge riefen bereits seit 1629 bei vielen den Wunsch nach Frieden hervor. Konnte am Konferenztisch nicht dasselbe erreicht werden wie durch den Krieg? Vor allem in Holland, das zunehmend unter den schweren Kriegslasten zu leiden hatte und enormen Schaden im Seehandel davontrug, wurde dieser Ruf ständig lauter. In den holländischen Ständen sind dann auch bald zwei Friedens-Faktionen zu beobachten. Die Handelsstädte Amsterdam und Rotterdam spielten hier eine zentrale Rolle. Sie vertraten zusätzlich die Ansicht, daß, auch wenn vorerst noch kein Friede erreicht werden könnte, der Kampf auf See doch um so mehr Aufmerksamkeit verdiente. Ihnen stand eine Faktion von Kriegsbefürwortern gegenüber, deren Hauptvertreter die Textilstädte Leiden und Haarlem waren. Diese plädierten für eine Fortsetzung des Kampfes, weil so ihre Konkurrenten, die südniederländischen Textilstädte, ausgeschaltet und der spanische und südniederländische Katholizismus zurückgedrängt würden.

In den Generalständen erhielten beide Lager Unterstützung aus anderen Provinzen, quer durch die territorialen Delegationen - wodurch die Beschlußfassung insgesamt ernstlich erschwert wurde. Auch weil Verhandlungen mit dem Süden mißlangen, ging der Krieg vorläufig weiter. Nachdem im Jahr 1637 durch die Eroberung der Stadt Breda und ihres Umlandes mehr oder weniger die ganze Südseite der Republik gesichert worden war, gewann die Friedensfaktion aber besonders an Kraft. [38]

Welche Rolle spielte Friedrich Heinrich nun inmitten dieses Kräftespiels? War er als General nicht automatisch Mitstreiter der kriegswilligen Faktion? Genaues Lesen seiner Äußerungen zeigt, daß der Prinz zwischen diesen beiden Faktionen stand. Er hielt zwei Eisen im Feuer: Einen Waffenstillstand könne man unter äußerst günstigen Voraussetzungen beschließen oder anderenfalls weiterkämpfen, um im nachhinein wünschenswerte Resultate zu erzwingen. Demnach sah er den Krieg als Mittel zur Sicherung dieser Länder und einer starken Verhandlungsposition. [39] Da er allerdings vorläufig weiter Krieg führte, erschien er durchaus als ein Befürworter der Kriegsfaktionen. Dies änderte sich erst, nachdem im Jahre 1645 die Stadt Hulst im seeländischen Flandern als letzte Festung erobert wurde, und in Münster die Friedensverhandlungen bereits begonnen hatten.

Die spanisch-niederländische Auseinandersetzung war zwar nicht Teil des Dreißigjährigen Krieges, doch waren auch diese streitenden Parteien vom Kaiser zu den Verhandlungen eingeladen worden, damit alle europäischen Kriege zugleich beendet würden. Den Niederländern verschafften ihre militärischen Erfolge eine zunehmend bessere Ausgangsposition. Darüber hinaus gab es Anzeichen dafür, daß Spanien sich zugänglicher als noch 1609 zeigen würde, denn das Land hatte sehr an Stärke verloren. Also stellten die Niederländer harte Forderungen. Sie verlangten die Anerkennung ihrer Souveränität und dazu für die Generalstände den Titel "Illustres Hauts et Puissants Seigneurs" - Hochmögende Herren - und für ihre wichtigsten Diplomaten den Botschaftertitel - der höchste Rang. Weiterhin wollten sie in die feste Hierarchie der Staaten aufgenommen werden, und zwar in die Kategorie direkt nach dem Kaiser und den Königen, aber vor den Kurfürsten, Herzogen und Grafen. Zu dieser Kategorie zählte bereits die Republik Venedig. Die Ständischen wünschten, direkt danach plaziert zu werden. Die spanische Nachgiebigkeit manifestierte sich bereits 1640 darin, daß den zu Friedenskongressen gesandten Delegierten der Stände der geforderte diplomatische Rang zuerkannt wurde. [40]

Intern blieben jedoch noch eine Reihe Probleme bestehen. Was sollten die Instruktionen für die nach Münster zu sendenden Botschafter beinhalten? Wieviele Botschafter sollte man abordnen und welche Personen hierfür auswählen? Mußten nicht vor einem Friedensabschluß oder erneutem Waffenstillstand Absprachen bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den sieben Provinzen getroffen werden? Und nach welchen Kriterien sollte man die Verhandlungsergebnisse beurteilen, mit denen die Gesandten aus Münster zurückkehren würden? [41]

In erster Linie wurden diese Fragen zumeist in den Generalständen diskutiert, aber auch in den provinzialen Ständeversammlungen und auf lokaler Ebene. Natürlich waren mit diesen Themen allerlei Dinge verknüpft, die geheimgehalten werden mußten und deshalb an die "secrete besognes" weiterverwiesen wurden. In den Generalständen erhielten die Mitglieder des für die Friedensverhandlungen eingerichteten Sonderausschusses außerdem als einzige Vertreter ihrer Provinz die Aufgabe, wichtige Akten ihrer provinzialen Ständeversammlung vorzulegen, dort zu besprechen, und die Ergebnisse dieser Sitzungen der Kommission in Den Haag zu unterbreiten. In den provinzialen Ständeversammlungen wiederholte sich dieser Vorgang. Mitgliedern der dortigen Ausschüsse wurde der Eid zur Geheimhaltung abgenommen. Sie durften die Friedensangelegenheiten in ihrer Heimatstadt zwar erörtern, aber nicht in der Öffentlichkeit sondern nur mit einem oder mehreren Bürgermeistern. [42]

Natürlich kamen die Deputierten mit unterschiedlichen Meinungen zurück in die Generalstände. Also begann dann die Mühle der Faktionsstreitigkeiten und Überredungsaktivitäten zu mahlen. Holland wollte beispielsweise, um Kosten zu sparen, nur vier Botschafter nach Münster schicken. Selbstredend sollte darunter ein Holländer sein. Aber auch die anderen Provinzen wollten hier nicht außen vor bleiben. In dieser Angelegenheit mußte Holland klein beigeben und die Entsendung eines Gremiums üblicher Größe von acht Mitgliedern akzeptieren. Seeland forderte, daß die Absprachen bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit genauestens schriftlich fixiert werden sollten, ehe über irgendeine Verhandlung in Münster gesprochen werden würde. Dies wurde von Holland und den anderen Provinzen abgelehnt, denn man wollte nicht im nachhinein in zu enge Formulierungen verstrickt sein. Die Seeländer gaben gegen Ende des Jahres 1645 in diesem Punkt nach, doch bezogen sie sogleich neue Positionen. Eine Mehrheit ihrer Stände plädierte für eine Fortsetzung des Krieges, wie auch Utrecht und die holländische Stadt Leiden. Der seeländische Vertreter Johan de Knuyt, ein Anhänger der Oranier, war jedoch für den Frieden und sollte deshalb noch viele Schwierigkeiten mit seiner Provinz bekommen.

Im Januar des Jahres 1646 traf die ständische Delegation in Westfalen ein. Sie verhandelte anfangs nur über einen Waffenstillstand mit den Spaniern, doch bald wurde deutlich, daß diese über Frieden sprechen wollten. Nachdem sich alle Provinzen hiermit einverstanden erklärt hatten, kamen die Gespräche, die für viele Beteiligte eine Wiederholung der Waffenstillstandsverhandlungen des Jahres 1609 darstellten, schnell voran. Am 30. Januar 1648 lag ein kompletter Vertragsentwurf auf dem Tisch, der durch beide Staaten ratifiziert werden konnte. In Madrid und Den Haag fanden dann ausführliche Besprechungen statt, wobei Seeland schließlich doch überstimmt wurde. Am 15. Mai des Jahres kamen die Abgesandten wieder in Münster zusammen, um die angenommenen und ratifizierten Schriftstücke auszutauschen und den Eid darauf zu schwören. Anschließend wurde der Friedensvertrag am 5. Juni in fast allen Provinzen und Städten festlich verkündet. Allein in Seeland, das erst nach der Vereidigung den Vertrag am 30. Mai unter Murren akzeptierte, kam keine Feststimmung auf, ebensowenig wie in der Stadt Leiden in Holland.

Und doch war das Resultat wahrlich des Feierns wert. Der spanische König bestätigte in der Tat die Republik als eine Union von freien, souveränen Provinzen. Somit war auch anderen Ländern die Möglichkeit eröffnet, nicht länger auf informellem Wege Kontakte mit der Republik zu pflegen. Dies wurde auch dadurch unterstrichen, daß die sieben Provinzen ihren gewünschten Platz in der internationalen Staatenhierarchie zugewiesen bekamen. Das westfälische Prinzip der Anerkennung der Souveränität und Integrität einzelner Staaten wurde in diesem Vertrag erstmalig festgeschrieben. Rein rechtlich betrachtet, war dies der Moment der Gründung des nordniederländischen Staates.

Weitere Angelegenheiten entschieden sich in Folge dieser Entwicklungen. Spanien widersetzte sich nicht länger der öffentlichen Anerkennung des Calvinismus in den sieben Provinzen. Es hob die Beschränkungen der niederländischen Seefahrt bezüglich Ost- und Westindiens auf, obgleich es seinen Anspruch auf die Monopolposition dort aufrechterhielt. Auch ließ Spanien sich darauf ein, die Schiffahrt auf der Schelde, vor allem in Richtung Antwerpen, durch die Erhebung hoher Zölle zu begrenzen.



VII. Schlußfolgerung

Die Befugnis zur Beschlußfassung durch die Ständeversammlungen, die Delegierung der Zuständigkeiten an die supranationalen Generalstände, Zusammenstöße zwischen Regentenfaktionen, auch über provinziale Grenzen hinweg, das Einrichten von Ausschüssen, um die repräsentativen Körperschaften von einem Teil der Tätigkeiten zu entlasten, und die Kompromißfindung, wenn auch nur unter Zwang - dies alles waren Elemente des Beschlußfindungsprozesses innerhalb der Republik zum Frieden von Münster. Sie gehörten zu den Entwicklungen, die die Ständeversammlungen durchlebten, nachdem sie die Regierungsgewalt im späten 16. Jahrhundert an sich gezogen hatten.

Zweifellos baute diese Verwaltungsstruktur auf die früheren burgundischen und habsburgischen Systeme auf, die ihrerseits noch tiefere Wurzeln hatten. Das bereits vorhandene korporative Streben nach Regierungsgewalt hatte seit 1572 in den Niederlanden einen gewaltigen Sprung nach vorn gemacht und selbst ehemals fürstliche Befugnisse in den neu gewonnenen Machtbereich integriert. In anderen europäischen Staaten verfolgten gerade die Fürsten den Anspruch auf Machtkonzentration weiter, konnten aber angesichts der repräsentativen Körperschaften längst nicht soviel erreichen.

Absolute Monarchie und Souveränität der Stände - beide nahmen in Europa einen, in etwa gleichen, Ausgangspunkt im Mittelalter. Weil in den meisten Ständen der Schwerpunkt auf die Monarchie gelegt wurde, und diese Tendenz auch im 19. Jahrhundert noch vorherrschte, hat Robert Fruin dies als progressiv eingeschätzt. Doch trugen auch die Stände die Möglichkeit zu einer Progression durch die Jahrhunderte hindurch in sich. Gerade die fortwährenden inhaltlichen Veränderungen in den Aufgabengebieten der niederländischen Stände zeigen, daß diese Gremien in den Niederlanden einen deutlichen Aufstieg erfuhren. Hierin waren sie allen anderen europäischen Staaten weit voraus. Wenn man eben diesen Aspekt des niederländischen Aufstands in den Vordergrund rückt, muß man ihn nun nicht mehr als konservative, sondern als progressive Revolution bezeichnen. Es war der Friede von Münster, der dem unter dieser besonderen Regierung geformten Staat schließlich seinen formalen Status verlieh.



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ANMERKUNGEN


1. Fruin 1990a.

2. Fruin 1990a, S. 34. Vgl. Fruin 1990b, S. 272f.

3. Fruin 1990a, S. 37f.

4. Fruin 1990a, S. 45.

5. Groenveld 1993, S. 42-45; Romein 1941; Hubatsch 1973; Slavin 1964; Miller 1990.

6. Über diese Entwicklungsprozesse existiert sehr umfangreiche Literatur. Von allgemein einführender Art sind: Lord 1964, S. 67-77; Hintze 1970, S. 120-139; Königsberger 1986, S. 1-25; Blockmans 1974; Krüger 1983; Henshall 1992.

7. Für eine erste Übersicht: Blockmans 1986, S. 180-189; Kokken 1991, S. 5-49

8. Koopmans 1990, S. 66-73, 238; Tracy 1990, S. 115-146.

9. Fockema Andreae/Hardenberg 1964, S. 20-32; Grapperhaus 1982, S. 51-68.

10. Über die tatsächlichen Entwicklungen: Groenveld 1991; Swart 1994, S. 37-105.

11. Woltjer 1994; Lademacher 1958.

12. Pacificatie 1976.

13. Mout 1979.

14. Fruin 1922; Fockema Andreae 1969.

15. Groenveld/Leeuwenberg 1979.

16. Gelderen 1991; Gelderen 1992; Kossmann 1960; Groenveld 1967, S. 32-53.

17. Vgl. den Beitrag von Dirk Faber und Renger de Bruin in diesem Band.

18. Groenveld 1986.

19. Lord 1964, S. 73.

20. Groenveld 1996a, S. 61.

21. Vgl. bezüglich der Schwankungen in der Präsenz: Groenveld 1980.

22. Vgl. z.B.: Algemeen Rijksarchief, 's-Gravenhage (ARA), Resolutiën der Staten van Holland (RSH) 1646, 9. November. Secrete Resolutiën der Staten van Holland (SRSH) 1643-1647, 9., 10., 12., 13., 14., 15., 16. November 1646. Notulen der Staten van Zeeland (NSZ) 1646, 2., 3. November, 16. Dezember.

23. Vgl. z.B. Aitzema 1669ff., VII, Verhael vande Nederlandsche Vrede-handeling, S. 367-384; Poelhekke 1948, S. 502-542, bes. S. 540.

24. Vgl. zu einem Fall von Ungeduld auf seiten englischer Gesandter, die das Staatssystem der Republik nicht kannten und deshalb zu schnell mit Resolutionen rechneten: Groenveld 1987, S. 555ff.

25. Vgl. hierzu ein berühmtes Beispiel: Im Jahre 1664 wurde Admiral Michiel de Ruyter unverzüglich und nach einem geschickt inszenierten und geheimgehaltenen Beschluß, sehr überraschend im Kampf gegen die Engländer eingesetzt. Rowen 1978, S. 460ff.

26. Riemsdijk 1885, S. 9-67; Smit 1977, S 380ff.; Vries 1977, S. 328-349.

27. Lord 1964, S. 73f.

28. Koopmans 1990, S. 91-94, 199-202; Groenveld 1996, S. 64; Groenveld 1996, S. 170-173. Zu Unrecht läßt de Bruin den Eindruck aufkommen, daß die Stände von Holland ihr kommissionsartiges System von den Generalständen übernommen haben (vgl. Bruin 1991, S. 158). Siehe zu den geheimen Kommissionen der holländischen Stände: Groenveld 1984, S. 75. Koopmans 1990, S. 200.

29. Diese und die folgenden Tatbestände sind zum Teil noch unpublizierten Untersuchungen entnommen.

30. Aitzema 1669ff., VII, Herstelde Leeuw, S. 148; Riemsdijk 1885, S. 21, 138; Bruin 1991, S. 240f.

31. Roorda 1961, S. 1-80. Vgl. Bijl 1981, S. 1-15. Zu den Regenten insgesamt: Gabriëls 1985.

32. So hatte Johann de Witt, Ratspensionär in den Jahren 1653 bis 1672, im Jahr 1672 familiäre Verbindungen mit zehn holländischen Städten. Darüberhinaus unterhielt er Beziehungen freundschaftlicher oder geschäftlicher Art zu sechs Städten und der Ritterschaft. Allein zu zwei Ständemitgliedern fehlten ihm somit persönliche Kontakte! Vgl. hierzu Fruin 1906ff., I, S. 475-482.

33. Groenveld 1990.

34. Die maßgebliche Studie zum Friedensprozeß ist Poelhekke 1948. Besonders viel Material wurde bereits im 17. Jahrhundert von dem Historiker und Diplomaten van Aitzema zusammengetragen (Aitzema 1669ff., VII).

35. Eysinga 1959.

36. Vgl. zur Periode vor 1650: Groenveld/Leeuwenberg 1985. Siehe in Hinblick auf die Waffenstillstandsperiode: Deursen 1974. Tex 1960ff., III.

37. Israel 1982, S. 42-65.

38. Groenveld 1990, S. 24-39.

39. Poelhekke 1978, S. 312: Groenveld 1997.

40. Poelhekke 1948, S. 37-97; Heringa 1961, S. 17-31, 264-269, 319-328.

40. Poelhekke 1948, S. 37-97; Heringa 1961, S. 17-31, 264-269, 319-328.

41. Geurts 1997; Groenveld 1997.

42. ARA, Archief Staten-Generaal, inv. nr. 4853, Register van resolutiën betreffende de tractaten met Frankrijk en de Vredehandel in Munster 1634-1643, 31. Oktober 1643. Streekarchief Waterland, Gemeentearchief van Purmerend, Resolutiën der Staten van Holland, bijgehouden door Sybrandt Schot, 26. en 28. November en 1. Dezember 1643.



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