Titel/Regest |
Herr Diederich, Erzbischof zu Köln (Colne), Herzog von Westfalen und Engern, und seine Räte setzen zur Regelung der Streitigkeiten zwischen Johan Spegel van Diesenberg dem Alten und Herman Spegel vam Diesenberg Folgendes fest: jede Partei soll der anderen bis zum nächsten Sonntag Cantate ihre Beschwerden schriftlich und besiegelt in ihr Haus auf dem Desenberg zuschicken. Darauf soll jede Partei bis zum Dienstag nach dem Sonntag Vocem iocunditatis die erhaltene Klageschrift schriftlich beantworten, diese Antwort besiegeln und mit der empfangenen Klageschrift an den kurkölnischen Kellner zu Arnsberg schicken. Aufgrund der erhaltenen Klageschriften und deren Beantwortungen wird der Erzbischof bis Dienstag nach Pfingsten einen Schiedsspruch fällen und jeder Partei besiegelt zustellen. Die Parteien haben sich dem Schiedsspruch unbedingt zu unterwerfen. Die Gefangenen sollen dem Erzbischof überantwortet werden, der über sie in dem Schiedsspruch befinden wird. Johan und Herman Spegel erklären sich mit diesem Vorgehen einverstanden, versprechen, den Schiedsspruch anzunehmen, und siegeln. |