Titel/Regest |
Arnoldt Spiegell von Peckelsheim, Domherr zu Halberstadt (‑tt), und seine Ehefrau Angelica Spiegel geb. von Münchauszen verkaufen in einem unwiderruflichen Erbkauf ihr Drittel vom Sparrenberger Burgsitz in der Neustadt Bielefeld (Bielfeldt), das von den Thodrengen an die Spiegel gekommen ist, mit dem direkt gegenüber liegenden Steinheuser Hof samt allen dazu gehörigen Gütern und Einkünften in den Grafschaften Ravensberg und Rietberg und dem Fürstentum Osnabrück, wie diese Güter von + Werner Spiegel, Erbmarschall zu Paderborn, Arnoldts Vater, an Arnoldt vererbt und in der brüderlichen Erbteilung an ihn gelangt sind, an seinen Vetter Georg Spiegel von Peckelsheim auf Schweckhausen für erhaltene 5.500 Rtlr. Arnoldt und seine Frau leisten Verzicht und versprechen die Aushändigung aller in ihrem Besitz befindlichen Papiere über den Burgsitz. Bei dem Verkauf waren als Schiedsfreunde auf Seiten Arnoldts und seiner Frau Angelica der Paderborner Erbmarschall Johann Spiegel zu Borlinghausen, Henrich Dietherich von Niehausen und Dietherich von und zu Schachten, auch wegen Zustimmung des Sohnes des aus seiner ersten Ehe mit + Anna Elisabeth Spiegel geb. von Schachten, zugegen, für Georg Spiegel als Käufer aber Georg vonn Haxthausen, fürstl. Paderbornischer Landdrost, Georg Milchling von und zu Schonstatt und Joannes Heisze, westfälischer Amtmann, anwesend. Johan Spiegel stimmt als Bruder des Verkäufers ausdrücklich noch einmal dem Verkauf zu und unterschreibt.
Siegelankündigung der Parteien und Schiedsfreunde. |