Regest

Datum 144[4]-01-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uffe den mandach nest vor sunte Pau­els dage) Holthusen bei Rhoden
Titel/Regest Johan van Uffeln der Ältere, der von den Junkern Spegel tom Desenberge als Lehnsrichter eingesetzt wurde, hält zu Holthusen bei Rhoden (Roden) ein Lehnsgericht ab. Vor ihm erscheint Johan Spegel, Marschall (von Westfalen), und läßt durch seinen Vor­sprecher Ffrederich Rich­ters den Johan van Syddessen, der zu diesem Termin geladen war, aufrufen. Da Johan van Syddessen oder sein Vertreter trotz dreimaligen Auf­rufs nicht erscheinen, läßt Johan Spegel fragen, welche Strafe ein Lehnsmann zu erleiden habe, der einer Ladung seines Lehnsherrn nicht nachkä­me. Darauf antwortet Johan de Grunder von Brilon nach Beratung mit der Mannschaft der Herrschaft Desenberg, daß der Lehnsmann, der unentschuldigt auf den Ruf des Lehnsherrn dem Lehnsgericht fern­bliebe, seine Lehen verloren habe. Weiter läßt Johan Spegel fragen, wie ein Lehnsherr seinen Lehnsmann nach Lehnsrecht aufbieten soll. Johan de Grunder antwortet, daß der Lehnsherr seinen Mannn durch einen Boten in Anwe­senheit von zwei Lehns­mannen laden soll. Da Johan van Syd­dessen nun in eben dieser Weise geladen wurde, läßt Johan Spegel fragen, ob sein Mann nicht rechtsgültig geladen sei. Dies wird von Johan Grunder bejaht. Da Johan van Syddessen richtig geladen wurde, aber trotz dreimaligen Rufens nicht erschienen ist und auch keinen Vertre­ter geschickt hat, werden ihm seine Lehnsgüter abgesprochen. Johan van Uffeln der Ältere und Johan Grunder siegeln.

Umstand: Heynemann Hoffnagel, Lamhard Wessels, Herman Guntram, Ffrederich Hoven­kerle und Cord van Westheim.
Archiv   Spiegelsberge
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift, Papier.
Zustand geringer Textverlust durch Mäusefraß
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2011-01-23
Datum Änderung 2011-01-23
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