Titel/Regest |
Reinhard Kremer, Richter zu Lünen des Herzogs Wilhelm von Kleve-Mark, beurkundet, dass Caspar von Heigen zu Amecke und seine Frau Clara von Schwansbell vor ihm erschienen sind und erklärten, sie hätten von Caspar von Schwansbell zu Schwansbell [d. Ä.], Claras Vater, den Brautschatz sowie das väterliche und das mütterliche Kindsteil für Clara erhalten.
Der Richter und Caspar von Heigen siegeln.
Zeugen sind Dietrich Serries, Wessel Kremer und der Frone Hermann Rump. Caspar von Heigen und Clara von Schwansbell unterschreiben. |