Titel/Regest |
Herbord de Stotere, Knappe, versetzt mit Zustimmung seiner Erben und mit Einwilligung seiner Lehnsherren, der Knappen Godderdes und Dyderikes genannt Bolekyn, für bezahlte 16 Mk. Bürener Währung die jährlichen Einkünfte: 1 Molt hartes Korn, halb Roggen und halb Gerste, marktguter Ware und Bürensches Maß aus seinem Nedderen hove zu Heddenstorp dem Bertolde Holtesmynnen, Bürger zu Buren, und seinen Erben; fällig jährlich auf St. Mychahelistag in der Stadt Buren oder 1 Meile davon. Er gelobt Währschaft; Vorbehalt der Wiederlöse 14 Nächte vor St. Peterstag ad cathedram und in den nächsten 14 Nächten danach. Herbord und die 2 Lehnsherren siegeln. |