Titel/Regest |
Hermann und Lambert Buck, Söhne des Gerwin Buck und seiner Ehefrau Rychtmoet, und Styneke, Hermanns Ehefrau bezeugen, sich über ihre Erbrechte auseinandergesetzt zu haben. Styneke soll bei erbenlosem Tode ihres Gatten das Haus am Alten Steinweg in Münster, zwischen Bernd van der Wyck und Lambert Buck, die Kämpe vor der Stadt, den Zehnten auf dem Laeresch und ihren Brautschatz behalten; bei Eingehen einer 2. Ehe soll sie 200 Gulden bekommen. Beim erbenlosen Tode Lamberts soll seine Witwe sein Haus Hemisburg, Ksp. Albersloh erhalten, und Blanckefordt, bezw. bei Eingehen einer 2. Ehe 200 Gulden.
Zeugen: Godeke Travelmann und Euert Buck. |