Titel/Regest |
Schotte Frydag zu Buddenburg wird vom Landesherrn, Kurfürst Friedrich Wilhelm I. [von Brandenburg], bzw. von der Regierung zu Emmerich mit dem Gut Westorp und dem dazugehörigen Kamp Henwaiks im Kirchspiel Brechten belehnt, wie es vorher schon von Kurfürst Georg Wilhelm [von Brandenburg] erfolgt war. Da Schotte Frydag selbst verhindert ist, empfängt sein Bevollmächtiger, Fridericus Vietor, die Belehnung, der auch den Lehnseid leistet. Es unterschreiben C. von Strünkede und Johann Steinberg. |