Titel/Regest |
Hermann Rump van der Wene, Amtmann tom Franckenberge, und Iliane, seine Ehefrau, verkaufen ihr adeliges Gut "to Holthusen in der veltmarche to Medebecke", welches ihnen durch den verstorbenen Everd, Graf to Wytghensteyn zu Lehen gegeben worden und aufgelassen worden war mit allem Zubehör, so wie das Gut zuvor die verstorbenen Thomas van Deydeshusen und dessen Sohn Degele innehatten an Johan Weakynde, genannt Pastor und dessen Frau Kathryn, wohnhaftig zu Medebecke. Die Verkäufer behalten sich ein Wiederkaufsrecht vor, anzukündigen zwischen St. Martin und Weihnachten, für 50 rheinische Gulden, Frankfurter und kurrheinischer Währung. Die Aussteller kündigen ihr gemeinsames Siegel an und bitten Margareta, Gräfin to Wytgensteyn, Witwe des obigen Grafen Everd als ehemaligen Lehnsherren um den Konsens und ihr Siegel. Die Gräfin Margarete gibt den Konsens und behält sich und ihren Erben das Lehnsrecht vor. |