Titel/Regest |
Vor "Johan Henrich Brüningk", fürstlich münsterischen Richter und Gograf zu Damme, verschreibt "Henrich Kramer" auf dem Erbe "Thebbe" zu Astrup im Ksp. Neuenkirchen zugleich im Namen seiner Frau "Grete" dem "Henrich von Gahlen", Herrn zu Assen, Bispíng, Ottenstein und Romberg, Drost des Amtes Vechta, für geliehene 100 Rtlr. einen jährlich an Ostern zu zahlenden Zins von 6 Rtlr. Zum Unterpfand setzt "Kramer" seinen von "Henrich Nienhausz" eingelösten Schweinekamp zu Astrup bei der Becke. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Thobias Lageman" und "Johan Schwieterdings", münst. Vögten zu Damme und Neuenkirchen. |