| Titel/Regest |
Hinr. Vrezendorpf, zur Zeit landesherrlicher Richter zu Unna, erklärt in dem Rechtsstreite zwischen den Schwestern Margrethen und Anna Welemans, Töchter des verstorbenen Hinr. Weleman, einer- und ihres Vetters Joh. Goeßman zu Wickede andererseits betreffend die Ansprüche der ersteren auf ein von ihrem verstorbenen Vater zeitlebens und jetzt durch Joh. Goeßman besessenes 1/2 Schepelsede Land "im Wickeder Felde in den Reinen by der Vicarien Lande", dass die Parteien sich vor ihm und dem Frohnen Ev. Niehuiß dahin vertragen haben, dass die Klägerinnen gegen Zahlung von 5 Talern seitens des Goeßman auf alle Ansprüche verzichten. Dieser Verzicht sei durch Marg. Weeleman zugleich im Namen ihrer Schwester vor Gericht ausgesprochen.
Stantgenoten: Christ. Gronninge, Gordt van Hilbecke, Joh. Niehuyß, Joh. Harleman. |