Titel/Regest |
Ludolff Kanne und seine Frau Anna haben von Herrn Peter Drude, belehnter Priester und Distributor in der Domkirche zu Paderborn, 200 Joachimstaler, den Taler zu einem Goldgulden weniger einen Paderborner Schilling, geliehen. Sie verschreiben dem Priester dafür eine Rente von 10 Talern, die jährlich am Tag Michaelis in Paderborn aus ihren Erbgütern in und vor der Stadt Lügde zu zahlen ist. Diese Güter bebauen derzeit die Lügder Bürger Drude Pullenberges, Witwe des Hans Kop, gegen eine jährliche Pacht von jeweils fünf Maltern Roggen, Gerste und Hafer und Coerdt Schlicker gegen eine Pacht von einem halben Fuder Roggen, Gerste und Hafer. Diese Pächter sollen sich eidlich zur Zahlung der Rente verpflichten. Wird die Rente nicht zwischen Michaelis und Martini in Paderborn bezahlt, sollen die genannten Pächter auf Kosten der Verkäufer 5 Malter Korn in die Stadt Nieheim ein Haus, das der Käufer benennen wird, liefern. Die Verkäufer behalten sich den Rückkauf der Rente vor. Ludolf Kanne unterschreibt und siegelt. |